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4 hours ago, KingSong69 said:

Der Sturz war heftiger als zuerst angenommen:

rippenprellung und eine Rippe gebrochen :(

hab ich halt nen "rippplant" direkt am Anfang meiner EU Karriere....

Aua.. Ich hatte bisher nur eine Prellung und das tat bestimmt 4-5 Wochen weh. Die ersten 2 Wochen war liegen auf der entsprechenden Seite gar nicht gut.  Gebrochen muss ein paar Schmerzstufen höher sein.

Gute Besserung.

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5 hours ago, KingSong69 said:

Der Sturz war heftiger als zuerst angenommen:

rippenprellung und eine Rippe gebrochen :(

hab ich halt nen "rippplant" direkt am Anfang meiner EU Karriere....

Oh, das klingt böse. Ich hatte letztes WE einen richtig üblen FP (siehe Firewheel Forum). Kann die Schmerzen nachvollziehen. Jetzt achte ich noch mehr auf die Grenzen, meine und die vom Wheel. Schutzausrüstung, sollte auch immer getragen werden. Sieht evtl. ein bisschen blöd aus. Aber lieber blöd aussehen, als verletzt zu werden und das geht wahnsinnig schnell.
Ich wünsche Dir eine schnelle Genesung und das du weiterhin Spaß am fahren hast / immer mehr bekommst und natürlich dann unfallfrei!

Zur Versicherung:
Mein Antrag bei der HDI läuft immer noch...

Zur Fahrzeugidentnummer:
Bei Firewheel gibt es auf dem Motor eine Seriennummer (Tipp von @OliverH). Ggf. ist das bei anderen Herstellern genauso. Diese Nummer ist wohl ziemlich eindeutig mit dem Wheel 'verbunden', falls der Motor nicht getauscht wird. :)

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Ach so:

kurzer Nachtrag zur Versicherung...ich hatte ja nur ein Benachrichtigungsschreiben zum abholen der Nachnahme....uuuund:

alles Gut!!! Schild da...versicherungsbestätigung mit "mopedkarte" der Allianz war einen Tag später auch im Briefkasten :-)

Aus dem Hersteller King Song hat die Allianz "Song" gemacht...keine Ahnung warum...vielleicht weil der in der Datenbank vorhanden war? Geräteart ist "Stehroller"...also alles wie erwartet...

für die, die jetzt auch online abschließen wollten:

Es sieht also gut aus :-) !!!

 

Meine Rippenprellung/Bruch:

 

hab ab mich halt direkt überschätzt...cooles cruisen, superfroh dass es so gut läuft....so dass ich dachte....da kannst du jetzt auch mal deinen rechten Fuß besser/richtig positionieren....der Stand halt noch falsch vom Aufsteigen ....gedacht...getan...BÄMM.....meine Freundin war dabei/in der Nähe und hat einen Herzkasper bekommen vor Schreck :-(

was für eine Scheisse...eine Prellung ist übrigens immer nochmal schmerzhafter als ein Bruch...ich hab ja aber beides...also eh egal :-(

Das wünscht man nicht mal seinem liebsten Feind :-) zur Zeit bin ich also nur auf dem Ninebot mini unterwegs...und hab direkt mal in nen schicken Helm und "wrist guards" investiert...nochmal hab ich auf so einen "ungeschützten" Knall keinen Bock!

sobald die Schmerzen nachlassen wird wieder ge-einradelt! Das ist tausendmal spannender als Mini Pro :-)

danke allen für die Genesungswünsche!!!!!

 

Edited by KingSong69
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2 hours ago, KingSong69 said:

Es sieht also gut aus :-

Besser wäre es vermutlich gewesen, wenn die Rippen noch mal unversehrt wären und die Versicherung angelehnt hätte. Dennoch danke für den Bericht über den langen Weg zum Nummernschild! Und ich finde es super, dass es offenbar langsam einige Versicherungen gibt, die so innovativ sind Einräder zu versichern. Wenn's nun noch das "Mofaschild" als Aufkleber gibt, um auch die Verletzungsgefahr, welche vom Schild selber ausgeht, zu eliminieren, bin ich happy.

Enjoy your ride!

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12 hours ago, KingSong69 said:

(...)
kurzer Nachtrag zur Versicherung..
(...)
Es sieht also gut aus :-) !!!
(...)

Naja, so richtig offiziell scheint die ganze Sache nicht zu sein. Ich habe zwar zwischenzeitlich auch mein Versicherungskennzeichen erhalten und fahre seitdem viieeeelllll entspannter durch die Gegend, doch letztlich fehlt nach wie vor eine offizielle Regelung. Die Vertreter, die bisher Kennzeichen ausgegeben haben, stehen wohl unter Beobachtung und werden bisher geduldet. Zumindest wurde mir folgende Aussage eines sehr engagierten Vertreters gegeben (Zitat aus einer Mail):

--- Zitat Anfang---
Folgender Sachverhalt: Die EUCs haben bisher keine allgemeine Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßenland bewegt zu werden. Würde diese Erlaubnis vorliegen, wäre die Ausgabe eines Versicherungskennzeichens kein Problem. Derzeit geht das nicht!


Bei dem Beispiel, dass ich von Ihnen bekommen habe, ist das Fahrzeug als Stehmobil versichert. Als Stehmobil werden Segways und vergleichbare Fahrzeuge deklariert. Für diese Stehmobile (mit ABE) ist die Ausgabe des Kennzeichens in Ordnung.
Bei dem Beispiel ist das Kennzeichens „bewusst“ von einem meiner Kollegen für ein Fahrzeug ausgegeben worden, obwohl keine ABE vorliegt und es sich auch nicht um ein Stehmobil handelt.

Diese Vorgänge (und Kollegen) sind bei der Allianz bekannt und werden nicht toleriert. Für den Kunden soll das wohl erstmal kein Problem sein, sollte es zu einem Versicherungsfall kommen.

Auch sind bei Youtube Videos mit einem Ninebot und einem Allianzkennzeichen aufgetaucht, die auch zu großer Unruhe in den Abteilungen gesorgt haben.
---Zitat Ende---

Fazit, es bleibt spannend.

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Nichts für ungut, aber Das ist schon sehr aus der Sicht Versicherungsvertreter.....

um mal kurz die Kundensicht auf den Punkt zu bringen:

- der Gesetzgeber schreibt für Jedes Kfz eine Versicherung vor!

- von Betriebserlaubnis ist dabei nicht die Rede, das ist eine sehr beliebte Ausrede der Versicherung

- es gibt sogar eine Sichtweise, die eine Ablehnung der Versicherung als "ausreichend" ansieht, Stichwort "kontrahierungszwang", soll heißen die Versicherung darf eigentlich gar nicht ablehnen...

ausführlich:

http://www.elektro-skateboard.de/forum/szene-talk-63/rechtliche-auseinandersetzung-1396.php

 

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Streng genommen ist das in Deutschland die Klasse der sog. zulassungsfreien Fahrzeuge. Dies benötigen eine Typengenehmigung und werden mit dem Versicherungskennzeichen ausgestattet und unterliegen nicht der periodischen Prüfung  (Hauptuntersuchung, umgangssprachlich TÜV).

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ja, und damit drehen wir uns hier im Kreis, da das alles auch schon ein paar Seiten vorher zu lesen war ;-)

Gibt es dann aber dafür belegbare Referenzfälle, oder gültige und damit zitierbare Gerichtsurteile ?
Ich bin kein Anwalt und kenne mich nicht wirklich aus, habe aber das persönliche Gefühl mich in einer Grauzone zu bewegen.
Zwar fahre ich nun mit einem Versicherungskennzeichen an meinem GW durch die Gegend und fühle mich damit sehr viel entspannter.
Auf der anderen Seite bin ich mir bewusst, das ich ein Fahrzeug im öffentlich Raum bewege, das da nicht bewegt werden dürfte. Zumindest in D ist dafür wohl eine Betriebserlaubnis notwendig, die unsere EUC nuneinmal nicht haben.

Versteht mich nicht falsch, ich fahre auch so rumm und geniesse es. Dabei hoffe ich einfach das, sollte es dazu kommen, die Rechtsprechung mich höchstens wegen einer Ordnungswidrigkeit verdonnert und nicht das Strafgesetzbuch gezückt wird.

Unter dem Strich fühle ich mich mit Kennzeichen nun besser und habe das Gefühl getan zu haben, was meinerseits getan werden kann.
Zusätzlich fahre ich natürlich weiterhin möglichst unauffällig und möglichst wenig an (nie auf) öffentlichen Strassen.

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36 minutes ago, Egbert said:

ja, und damit drehen wir uns hier im Kreis, da das alles auch schon ein paar Seiten vorher zu lesen war ;-)

Gibt es dann aber dafür belegbare Referenzfälle, oder gültige und damit zitierbare Gerichtsurteile ?
Ich bin kein Anwalt und kenne mich nicht wirklich aus, habe aber das persönliche Gefühl mich in einer Grauzone zu bewegen.
Zwar fahre ich nun mit einem Versicherungskennzeichen an meinem GW durch die Gegend und fühle mich damit sehr viel entspannter.
Auf der anderen Seite bin ich mir bewusst, das ich ein Fahrzeug im öffentlich Raum bewege, das da nicht bewegt werden dürfte. Zumindest in D ist dafür wohl eine Betriebserlaubnis notwendig, die unsere EUC nuneinmal nicht haben.

Versteht mich nicht falsch, ich fahre auch so rumm und geniesse es. Dabei hoffe ich einfach das, sollte es dazu kommen, die Rechtsprechung mich höchstens wegen einer Ordnungswidrigkeit verdonnert und nicht das Strafgesetzbuch gezückt wird.

Unter dem Strich fühle ich mich mit Kennzeichen nun besser und habe das Gefühl getan zu haben, was meinerseits getan werden kann.
Zusätzlich fahre ich natürlich weiterhin möglichst unauffällig und möglichst wenig an (nie auf) öffentlichen Strassen.

Ich kann in der Schweiz kein solches Kennzeichen lösen und beneide euch um das Hintertürchen. Die Polizei in D schaut hauptsächlich nach der Versicherung und dem Führerschein.

Wir haben hier die Fahrzeugklasse, sind typengenehmigungspflichtig und werden zur Homologation, noch nicht einmal dem Vorprojekt, nicht zugelassen, da analog Segway die Redundanzanforderung im Raum steht. Ich hoffe, dass hier die neue PLEV Norm den Standard der europäischen Länder angleicht und die Zulassung ermöglicht.

Edited by OliverH
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Ich will da gar nich drum rum Streiten/diskutieren...führt eh zu nichts...wollt halt nur nochmal drauf hinweisen, dass man das auch anders sehen kann :-)

Für mich gilt lediglich, dass ich mit dem Kennzeichen die Beamten, die mit dem Gesetzbuch schlafen, (evtl) ein wenig milder stimmen kann....

ordnungswridigkeit statt Straftat halt...analog Egbert :-)

Ich glaub leider nicht daran, dass Ninebot Minis oder EU's oder auch Mini E Roller so bald allgemeingültig zugelassen werden....der Bericht über den Hürdenlauf des E Roller Herstellers aus D spricht da für sich....

wir war das noch:

das macht tierisch Spaß....ist also deshalb in Deutschland nicht erlaubt

 

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Das hoffe ich auch!!!

Ich unterschreib auch alle Petitionen etc ...nicht falsch verstehen....

mir fehlt halt nur der Glaube dass es -bei der EU oder D Bürokratie- mittelfristig was werden wird!

 

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2 hours ago, Egbert said:

Gibt es dann aber dafür belegbare Referenzfälle, oder gültige und damit zitierbare Gerichtsurteile ?
Ich bin kein Anwalt und kenne mich nicht wirklich aus, habe aber das persönliche Gefühl mich in einer Grauzone zu bewegen.

Es gibt ein Gerichtsurteil aus der Zeit als die Segways noch keine Zulassung und das selbe Problem wie wir hatten: http://www.thomasknauf.de/ginger/ginger7.html das erste Bild auf der Seite verlinkt auf das komplette PDF des Urteils. Die Allianz Versicherung hat damals übrigens verloren... ;-)

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8 hours ago, One said:

Es gibt ein Gerichtsurteil aus der Zeit als die Segways noch keine Zulassung und das selbe Problem wie wir hatten: http://www.thomasknauf.de/ginger/ginger7.html das erste Bild auf der Seite verlinkt auf das komplette PDF des Urteils. Die Allianz Versicherung hat damals übrigens verloren... ;-)

Ich weiss nicht mehr was es war, aber da war irgendeine Unklarheit mit diesem Urteil in Bezug auf uns EU Benutzer.

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So, mein Antrag zur Versicherung bei der HDI wurde auch abgelehnt. 

Zur Begründung ein Auszug aus der Ablehnungsmail:
"Da das Einrad keine Zulassung nach StVO besitzt, kann es nicht mit einem Mofa Kennzeichen versichert werden."

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30 minutes ago, OliverH said:

Ich weiss nicht mehr was es war, aber da war irgendeine Unklarheit mit diesem Urteil in Bezug auf uns EU Benutzer.

Könntest Du herausfinden was dies war? Das wäre sicherlich interessant!

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1 hour ago, Ecko said:

Die LVM zieht den Schwanz ein, ab sofort werden keine EUCs mehr versichert. Alle Filialen sind unterrichtet.... 

Was für ein Problem haben die Versicherungen eigentlich? Es sollte doch nicht so schwer zu berechnen sein welches Risiko der Betrieb eines Einrads darstellt und welche Prämie sich hieraus ergibt. Ob das Gerät eine Zulassung hat dürfte doch eigentlich egal sein.

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35 minutes ago, One said:

Könntest Du herausfinden was dies war? Das wäre sicherlich interessant!

Das Urteil stützt dich wohl auf eine bestehende Ausnahmegenehmigung des Freistaat Bayern ab. Damit ist wohl eine Verkehrstauglichkeit/ -sicherheit gegeben. Damit war dann die Abweisung wegen fehlender Betriebserlaubnis hinfällig.

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48 minutes ago, DBr said:

So, mein Antrag zur Versicherung bei der HDI wurde auch abgelehnt. 

Zur Begründung ein Auszug aus der Ablehnungsmail:
"Da das Einrad keine Zulassung nach StVO besitzt, kann es nicht mit einem Mofa Kennzeichen versichert werden."

Da sagt doch das Urteil eindeutig:

Die Versicherung hat das gar nicht zu prüfen....

und darf sich nicht als TÜV aufspielen....

 

genau das das ist dem Gesetzgeber egal..ALLE Kfz sind versichern....und deshalb haben die Versicherungen hier keine "Wahl"....

 

aber er bevor ich lange rumstreiten würde....

achick ich dir gerne den Link für einen online Allianz Vermittler....

4 minutes ago, OliverH said:

Das Urteil stützt dich wohl auf eine bestehende Ausnahmegenehmigung des Freistaat Bayern ab. Damit ist wohl eine Verkehrstauglichkeit/ -sicherheit gegeben. Damit war dann die Abweisung wegen fehlender Betriebserlaubnis hinfällig.

Das Urteil Fuehrt an das u.a. Da ein Segway benutzt werden darf....das heißt aber doch noch lange nicht das bei einem e-Roller oder Einrad kein Kfz vorliegt..

die Begründung ist eigentlich klar:

der Gesetzgeber will jedes Kfz versichert haben...

ein Kfz ist alles was schneller als 6 kmh ist(grob)

da sogar eine Straftat bei nichtversicherung vorliegt unterliegen die Versicherungen dem Kontrahierungszwang...sprich können sich ihre Kunden bzw. Kfz nicht aussuchen....

die Versicherung hat ja sogar das Spielzeug Argument gebracht damals...

das wurde allein dadurch adacta gelegt das der Mann vorgab das Fahrzeug zur Arbeit führen zu wollen....

 

aber er genau wird man es erst wissen, wenn es einer vor Gericht bringt ;-)

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