Jump to content

German Discussion Group


Fahrtwind

Recommended Posts

Angeregt von Tilmanns Post über die Berliner Skatebynight

Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen gesammelt bei diesen autofreien Sonntagen anderswo im Land?

Schaut mal hier: http://www.adfc.de/termine/veranstaltungsuebersichtsseite

oder besser hier: http://www.adfc-frankfurt.de/Touren/Autofrei/autofreie_sonntage.html

Es heißt ja immer "gesperrt für alle KFZ" - damit sind die EUCs bei gesetzestreuer Auslegung ja eigentlich auch davon betroffen. Meines Wissens nach gilt dort die STVO weiterhin, nur KFZ sind halt nicht zugelassen. Wie wird man da behandelt als Elektro-Skater oder -Einradler?

Schönen Sonn(en)tag allerseits!

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

6 minutes ago, ThomasK said:

Angeregt von Tilmanns Post über die Berliner Skatebynight

Hat eigentlich schon jemand Erfahrungen gesammelt bei diesen autofreien Sonntagen anderswo im Land?

Schaut mal hier: http://www.adfc.de/termine/veranstaltungsuebersichtsseite

oder besser hier: http://www.adfc-frankfurt.de/Touren/Autofrei/autofreie_sonntage.html

Es heißt ja immer "gesperrt für alle KFZ" - damit sind die EUCs bei gesetzestreuer Auslegung ja eigentlich auch davon betroffen. Meines Wissens nach gilt dort die STVO weiterhin, nur KFZ sind halt nicht zugelassen. Wie wird man da behandelt als Elektro-Skater oder -Einradler?

Schönen Sonn(en)tag allerseits!

http://skatebynight.de/ listet neben Berlin noch Braunschweig, Celle, Hannover, Hameln, Ruhr und Hildesheim. Ich kann mich erinnern, dass es Skaternights zumindest früher auch in Frankfurt/M. gab. Unter dem Suchwort "skatenight" gibt's ne ganze Menge Treffer (u.a. hier eine hübsche Liste: http://www.skaten-hildesheim.de/public/index.php?cmd=smarty&id=38_lde). Ob die für uns so wichtige StVO-Ausnahme jeweils gilt, müsst ihr bitte jeweils selbst herausbekommen.

 

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

So, ich habe Neuigkeiten. Ich berichtete ja von einem Spezl, der in Nbg angehalten wurde, und eine Anzeige wg. fahrens ohne Versicherung, also Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz erhalten hatte.
Gestern habe ich ihn wieder getroffen. Also, das Verfahren wg. Verletzens des Pflichtversicherungsgesetzes wurde gem. § 153 Abs. 1 StPO eingestellt.

 

Hier der Originaltext:

--------------------------------------

Gründe:

 

Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung ist nicht gegeben. Die Schuld wäre als gering anzusehen.

Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft.

Da es sich bei dem Monowheel um eine relativ neue Erscheinungsform im Straßenverkehr handelt, sind die im Zusammenhang mit der Nutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund einzuhaltenden Pflichten, insbesondere die Zulassungs- und Versicherungspflicht in der Bevölkerung nicht hinlänglich bekannt. Dennoch hätte sich der Beschuldigte beispielsweise bei der Polizei oder der Fahrerlaubnissbehörde vor einer Benutzung im öffentlichen Straßenverkehr erkundigen müssen.

Bei einer erneuten Strafanzeige ist mit einer Strafverfolgung zu rechnen.

------------------------------------------

Eine Zahlungsaufforderung wg. der Ordnungswidrigkeit hat er bislang nicht erhalten.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was kann uns also maximal pasieren wenn wir mit Kennzeichen unterwegs sind ? Eine Ordnungswidrigkeit oder mehr ?

Was würde passieren wenn man nun zum 2ten oder 3ten mal wg. der Ordnungswidrigkeit angehalten wird ? Können dann doch härtere Strafen oder sogar der Einzug des Wheels drohen ? Hat da jemand Ahnung ?

  • Upvote 2
Link to comment
Share on other sites

On 27.5.2016 at 7:26 PM, xamino said:

Guten Nachrichten, wir dürfen bei der Radlnacht mit! :wub: Im Anhang die offizielle Antwort. Würde mich freuen wenn noch weitere mitkommen würden, ich habe zumindest mal vor dabei zu sein! :D

Screenshot from 2016-05-27 19-22-35.png

sehr cool. 
Wie war denn Deine Frage formuliert ? Es fehlt mir in der Antwort der Radlhauptstadt München ein Bezug auf das elektrische Einrad.
Haben die das auch so verstanden, das wir mit einem nicht zulassungsfähigen, weil ohne Betriebserlaubnis, EUC an einer nur für Radlerinnen und Radler reservierten Veranstaltung teilnehmen wollen ?
Falls ja, dann reserviere ich mir den Sa, 09.07. ebenfalls....

Link to comment
Share on other sites

  • 2 weeks later...

Es lässt mir keine Ruhe und ich habe nun auch auf der FB Seite nocheinmal nachgefragt...
und....und....und....

Hier ist sie nun, die Antwort seitens Radlhauptstadt. Es wird noch um etwas Zeit gebeten, da die Anfrage nocheinmal im Detail geklärt werden soll. Wir müssen also weiter abwarten und hoffen.
 

Screenshot_2016-06-16-18-53-52~01.jpg

Edited by Egbert
Update der Info
  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

Heute endet die Wave Trophy (http://www.wavetrophy.com) in Liestal (BL) auf dem Gelände der EBL in der Schweiz. Wir von eWheels.org sind mit einem Nissan Leaf dabei (Team ewheelsDE).  Wir sind mit einer Gruppe eWheelfahrer ab 13:00 dabei und wollen für die eWheels werben und Probefahrten/ eWheel fahren lernen anbieten. Unterstützt werden wir noch vom Schweizer Distributor/ Händler eWheelz.ch.

http://www.wavetrophy.com/#!route-2016/eytt9

http://media.wix.com/ugd/1a7205_cc4e799f8e114784bafe4d231f1507b1.pdf

Wer Zeit und Lust hat schaut einfach vorbei.

Link to comment
Share on other sites

2 hours ago, KingSong69 said:

sorry...aber wenn man SO nachfragt...dann kann doch nix dabei rauskommen....

zitat: "aktuell ist das fahren eines EUC Eine Straftat"....

 

wie soll denn da ein Veranstalter noch offiziell sagen: kein Thema...fahrt trotzdem? da MUSS der Veranstalter ja schon ablehnen...

 

imho: ist das fahren des Euc selbst noch lange keine Straftat...

eine Straftat ist ein Kfz ohne Versicherung im oeffentlichen. Stv zu führen...

 

Sehe ich auch so.

Die Frage von xamino nach der " StVO freien Zone" war doch ganz eindeutig gestellt und die Antwort darauf ebenfalls eindeutig. Und wenn der EUC-Fahrer schon ankündigt, eine Straftat begehen zu wollen, ist das dann ja auch noch ganz klar vorsätzlich. Eine Argumentation wie die der Häscher aus Nürnberg (von @Logi am 27.05. gepostet) ist dann wohl nicht mehr zu erwarten.

Aber als verfolgte und bedrohte Spezies in Bayern sind die EUC-Fahrer wahrscheinlich extrem verunsichert und gehen lieber auf Nummer sicher.

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

sorry Freunde. Das Fahren eines EUC ohne Versicherungskennzeichen im öffentlichen Raum stellt nach derzeitigem Recht eine Straftat dar.

Das wisst ihr. (soviel nur zum Vorsatz)

Der Veranstalter z.B. der Radlnacht weiss das aber mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Was also ist die Erlaubnis eines Veranstalters wert, wenn er nicht die wesentlichen Fakten kennt ?

Da eine solche Veranstaltung auch durch viele Ordnungshüter abgesichert wird, ist es etwas blauäugig mit einer vermeintlichen Erlaubnis teilzunehmen, um dann verwundert den Kopf zu schütteln, wenn unsere EUCs und wir reihenweise aus dem Verkehr gezogen werden. Zudem bringt diese Handlungsweise evtl. auch den Veranstalter in Bedrängnis.

Es hat wenig Sinn den Kopf in den Sand zu stecken und sich die geltende Situation schön zu reden - jeder von uns, sofern über 16, ist für sein Handeln selber verantwortlich. Über die Aufregung nach einem evtl. Einzug des EUC aufgrund der Teilnahme an einer solchen Veranstaltung kann ich dann nur lächeln.

ganz nebenbei, ich fahre mit Kennzeichen, bin also maximal mit einer Ordnungswidrigkeit dabei....aber wieviele fahren denn von euch mit Kenzeichen ?

Edited by Egbert
  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

Es ist aber völlig egal ob der Veranstalter (bin selbst Veranstalter diverser Events) über unser EUC Bescheid weiß oder nicht.... Wenn er bei der Stadtverwaltung eine StVO freie Strecke mit Absperrung durch die Rennleitung beantragt und genehmigt bekommen hat dann ist diese Strecke eben außerhalb der StVO. Wenn man dem Veranstalter aber direkt Angst macht wird der natürlich sagen das wir zuhause bleiben sollen.... Warst du schon mal auf der radlnacht Egbert? Hast du schon mal gesehen was da an nicht StVO fähigen Geräten rumfährt? Da müsste die Rennleitung die halbe Teilnehmerzahl einkassieren.... Man kann sich echt auch zu sehr einscheissen. Ach ubd Glückwunsch zu Deinem Nummerschild, desto weniger verstehe ich warum Du es anderen dann vermiesen willst. Fahr doch einfach mit,  freu Dich das Du vielleicht nur eine Ordnungswidrigkeit bekommst aber spiel nicht den Oberlehrer! 

  • Upvote 2
Link to comment
Share on other sites

Ein freundliches Hallo in die Runde.

Ich habe mich jetzt mit der Gesetzeslage auch lange beschäftigt. Meine Erkenntnis ist, dass alle Recht haben. Alle mir bekannten EUC's sind ab Werk nicht StVZO konform und dürfen deswegen nur auf privatem Grund gefahren werden.
Glücklicherweise hat die EU die Verordnung 168/2013 erlassen, die ab dem 01.01.2016 für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Dadurch sind die EUC's, meiner Meinung nach, als andere Straßenfahrzeuge in der StVZO eingruppiert worden und es gelten die Paragraphen 63-67 StVZO, welche mit kleinen Modifikationen an unseren EUC's umsetzbar sind und wir nach §16 dann auch auf öffentlichem Grund fahren können.

Damit ist meiner Meinung nach auch die Frage der Pflichtversicherung geklärt, da durch die Gleichstellung mit den Pedelecs bis 25km/h, keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis nötig ist und EUC's damit keine Kraftfahrzeuge im Sinne des PflVG sind.

Da die neue Rechtslage bei den Behörden und sonstigen Institutionen noch unbekannt ist, müssen wir ein Merkblatt erstellen, welche die Rechtslage unmissverständlich klar macht.
Dazu habe ich meinen Entwurf an ewheels.org geschickt. Wer selber nochmal nachlesen will, sei die folgende Reihenfolge beim Lesen der Gesetze empfohlen: EU 168/2013, MobHV, StVZO, PflVG, StVG, FEV, StVO, FZV.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Prof. Großkopf, der Uni Bremen bedanken, der in der Neuen Zeitung für Verkehrsrecht (NZV 11/2015, Seite 531 ff) hervorragende Vorarbeit zum Thema einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge geleistet hat. 

Gruß
Sylvio

  • Upvote 3
Link to comment
Share on other sites

4 minutes ago, sylvio said:

Ein freundliches Hallo in die Runde.

Ich habe mich jetzt mit der Gesetzeslage auch lange beschäftigt. Meine Erkenntnis ist, dass alle Recht haben. Alle mir bekannten EUC's sind ab Werk nicht StVZO konform und dürfen deswegen nur auf privatem Grund gefahren werden.
Glücklicherweise hat die EU die Verordnung 168/2013 erlassen, die ab dem 01.01.2016 für alle Mitgliedsstaaten verbindlich ist. Dadurch sind die EUC's, meiner Meinung nach, als andere Straßenfahrzeuge in der StVZO eingruppiert worden und es gelten die Paragraphen 63-67 StVZO, welche mit kleinen Modifikationen an unseren EUC's umsetzbar sind und wir nach §16 dann auch auf öffentlichem Grund fahren können.

Damit ist meiner Meinung nach auch die Frage der Pflichtversicherung geklärt, da durch die Gleichstellung mit den Pedelecs bis 25km/h, keine Zulassung und keine Betriebserlaubnis nötig ist und EUC's damit keine Kraftfahrzeuge im Sinne des PflVG sind.

Da die neue Rechtslage bei den Behörden und sonstigen Institutionen noch unbekannt ist, müssen wir ein Merkblatt erstellen, welche die Rechtslage unmissverständlich klar macht.
Dazu habe ich meinen Entwurf an ewheels.org geschickt. Wer selber nochmal nachlesen will, sei die folgende Reihenfolge beim Lesen der Gesetze empfohlen: EU 168/2013, MobHV, StVZO, PflVG, StVG, FEV, StVO, FZV.

An dieser Stelle möchte ich mich bei Prof. Großkopf, der Uni Bremen bedanken, der in der Neuen Zeitung für Verkehrsrecht (NZV 11/2015, Seite 531 ff) hervorragende Vorarbeit zum Thema einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge geleistet hat. 

Gruß
Sylvio

Wie löst du "betriebssicher" => Safety of machinery?

Link to comment
Share on other sites

Die EUC's fallen laut Prof. Großkopf unter die Maschinenrichtlinie.

Richtlinie 2006/42/EG vom 17.5.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24.

 

Link to comment
Share on other sites

7 minutes ago, sylvio said:

Die EUC's fallen laut Prof. Großkopf unter die Maschinenrichtlinie.

Richtlinie 2006/42/EG vom 17.5.2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung), ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 24.

 

EUCs sind Kraftfahrzeuge, da maschinenbetrieben und schneller 6 km/h

Pedelecs sind maschinenunterstützt, aber grundsätzlich muskelbetrieben. Das ist der feine Unterschied.

in deiner Richtlinie sind wir ausdrücklich unter Artikel 2, 2), i ausgenommen:

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32013R0168

Die Maschinenrichtlinie ist anzuwenden, also Safety. Spätestens am Safetynachweis scheitern wir heute.

Edited by OliverH
Link to comment
Share on other sites

5 hours ago, mhpr262 said:

Wenn sich alle so verhalten wie du, wird sich daran auch nichts ändern. Ist doch klar, dass es sich der Amtsschimmel so bequem wie möglich macht. Wenn irgendwas nicht in irgendwelche Schubladen passen will und man keine Lust hat, eine Lösung zu finden, dann ist es eben am einfachsten, es zu verbieten. Und wenn keiner das Maul aufmacht und sich beschwert, reibt man sich die Hände, seufzt erleichtert und hakt das Problem als gelöst ab. Wir Deutschen sind viel zu treudoof-brav gesetzestreu. Nicht nur in solchen Angelegenheiten ...

Das sehe ich genau so. Die Welt verändert sich viel schneller als es unsere deutschen Gesetze zulassen. Viele Regelungen sind völlig veraltet und bilden lange nicht mehr die Realität ab. Das Thema eWheel ist dafür ein gutes Beispiel. 

Link to comment
Share on other sites

6 minutes ago, sylvio said:

Ich denke das der Safetynachweis durch ein CE-Kennzeichen erbracht werden kann.

Definitiv nicht. Hast du dir angeschaut worum es in einem CE Testat für ein EUC geht? Das ist elektromagnetische Verträglichkeit abgedeckt, aber nicht die funktionale Sicherheit (Safety) der Steuereinheit und Komponenten.

Die EUCs werden zukünftig in der PLEV geregelt, die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde.

Edited by OliverH
Link to comment
Share on other sites

Denkt denn eigentlich keiner von Euch an den Kontrahierungszwang der Versicherungen? Ich les immer nur Versicherungspflicht und großes Gejammer aber das die  Versicherungen verpflichtet sind uns zu versichern,  auch ohne BE,  aber sich immer rausreden,  interessiert anscheinend niemanden. Wur könnten alle ein Nummernschild haben wenn sich die Versicherungen endlich an geltendes Gesetz halten würden! 

Edited by Ecko
Link to comment
Share on other sites

Ist doch prima, wenn es demnächst noch weitere Vorschriften für EUC's gibt und das CE-Kennzeichen seinen Teil zur Sicherheit beiträgt.

Die PLEV ist vor allem sehr wichtig für die ganzen anderen E-Scooter, welche nicht selbstbalancierend sind und als richtige Kraftfahrzeuge nach der EU Verordnung 168/2013 eingruppiert werden können. Die brauchen im Moment wirklich eine Betriebserlaubnis und müssen teilweise auch zum TÜV für eine Einzelgenehmigung.

Ich glaube nicht, dass es für EUC's einen Kontrahierungszwang auf Grund der jetzigen Gesetzeslage seitens der Versicherungen gibt. Das sah letztes Jahr sicher noch anders aus. Meiner Meinung ist das mittlerweile, wie bei Pedelecs bis 25 km/h auch, ein Fall für die Privathaftpflicht. Nur wissen das die Versicherungen und die Behörden noch nicht.
Vorstellbar ist, dass sich durch die PLEV hier auch noch was ändern kann. Da kann sicher Oliver mehr zu sagen.
Das selbstbalacierende Fahrzeuge, außer Fahrzeugen die der MobHV (20km/h) entsprechen, nicht schneller als 25km/h fahren dürfen, habe ich in keinem Gesetz und keiner Verordnung gefunden.

Edited by sylvio
Beitrag erweitert
Link to comment
Share on other sites

  • Chriull changed the title to German Discussion Group

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...