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German Discussion Group


Fahrtwind

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7 hours ago, DBr said:

How did you mount this 'big' insurance plate to the EUC? May I ask you to post a picture with the instalation at the unit?
Wie und wo kann man dieses Versicherungskennzeichen an einem EUC installieren, ohne daß es total stört?

(...)

vor allem wäre auch interessant, inwieweit das dann auch rechtens ist, da ja auch die Anbringung des Versicherungskennzeichens bei uns klar geregelt ist:

Überwachung des Versicherungsschutzes der Fahrzeuge

§ 27 Ausgestaltung und Anbringung des Versicherungskennzeichens

quad.gif (1) Die Beschriftung der Versicherungskennzeichen ist im Verkehrsjahr 2006 blau auf weißem Grund, im Verkehrsjahr 2007 grün auf weißem Grund und im Verkehrsjahr 2008 schwarz auf weißem Grund; die Farben wiederholen sich in den folgenden Verkehrsjahren jeweils in dieser Reihenfolge und Zusammensetzung. Der Rand hat dieselbe Farbe wie die Schriftzeichen. Versicherungskennzeichen können erhaben sein. Sie dürfen nicht spiegeln und weder verdeckt noch verschmutzt sein. Form, Größe und Ausgestaltung des Versicherungskennzeichens müssen dem Muster und den Angaben in Anlage 12 entsprechen.

quad.gif (2) Versicherungskennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein. Die Rückstrahlwerte müssen Abschnitt 5.3.4 des Normblattes DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen.

quad.gif (3) Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.

quad.gif (4) Wird ein Anhänger mitgeführt, so ist die Erkennungsnummer des Versicherungskennzeichens an der Rückseite des Anhängers so zu wiederholen, dass sie in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse bei Tageslicht auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar ist; die Farben der Schrift und ihres Untergrundes müssen denen des Versicherungskennzeichens des ziehenden Kraftfahrzeugs entsprechen. Eine Einrichtung zur Beleuchtung des Versicherungskennzeichens am ziehenden Kraftfahrzeug und der Erkennungsnummer am Anhänger ist zulässig, jedoch nicht erforderlich.

quad.gif (5) Außer dem Versicherungskennzeichen darf nur das Unterscheidungszeichen des Zulassungsstaates nach Artikel 37 in Verbindung mit Anhang 3 des Übereinkommens vom 8. November 1968 über den Straßenverkehr am Kraftfahrzeug angebracht werden. Für die Bundesrepublik Deutschland ist dies der Großbuchstabe "D".

quad.gif (6) Zeichen und Einrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit dem Versicherungskennzeichen oder dem Unterscheidungszeichen nach Absatz 5 führen oder seine Wirkung beeinträchtigen können, dürfen an Fahrzeugen nicht angebracht werden.

quad.gif (7) Kraftfahrzeuge, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ein Versicherungskennzeichen führen müssen, dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn das Versicherungskennzeichen entsprechend den Absätzen 1 bis 3 ausgestaltet und angebracht ist und verwechslungsfähige oder beeinträchtigende Zeichen und Einrichtungen nach Absatz 6 am Fahrzeug nicht angebracht sind.

Quelle: Gesetzeslage Anbringung  Versicherungskennzeichen

Edited by Egbert
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Aber mal ehrlich, viel wichtiger als die Art der Befestigung ist doch überhaupt ein Versicherungskennzeichen zu haben! Ohne Versicherung ist eine Straftat! Falsch angebrachtes Schild ist max. eine Verwarnung oder eine Ordnungswidrigkeit! 

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Kein Problem, oder?

2 kleine löcher in den oberen Bereich vom Schild....Plastikstraps durch.....am Griff festziehen....und schön hat man hinten ein Schönes Kennzeichen dran....

Hab hier auch irgendwo ein Foto gesehen....

 

Sobald ich mehr als 5 Meter fahren kann....schaff ich mir das auch an...haha

 

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W

33 minutes ago, KingSong69 said:

 

33 minutes ago, KingSong69 said:

 

Sobald ich mehr als 5 Meter fahren kann....schaff ich mir das auch an...haha

 

Würde mich wundern wenn Du eines bekommst! Falls doch sag Bescheid wie und wo! 

Edited by Ecko
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3 minutes ago, Ecko said:

W

Würde mich wundern wenn Du eines bekommst! Falls doch sag Bescheid wie und wo! 

Andere haben es doch auch irgendwie geschafft???

Naja...wenn's was wird...geb ich Bescheid

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Es gab mal eine kurze Phase in der die Allianz EUCs versichert hat. Haben sie dann aber wieder eingestellt... 

Das ist ja das kritische an dem ganzen, fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat und dementsprechend extrem teuer... Bis zu 1500.- wenn sie dich erwischen und dich aus dem verkehr ziehen wollen. Vor zwei wochen haben sie erst zwei jungs in der nähe von München einkassiert. In Bayern is das nicht wirklich lustig.... 

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52 minutes ago, Ecko said:

Bis zu 1500.- wenn sie dich erwischen und dich aus dem verkehr ziehen wollen. Vor zwei wochen haben sie erst zwei jungs in der nähe von München einkassiert. In Bayern is das nicht wirklich lustig.... 

Schon mal dies hier gelesen?

Es gibt einen Trick eine Versicherung zu bekommen - damit wäre das dann keine Straftat mehr sondern nur noch eine Ordnungswidrigkeit. Soweit mir bekannt, sind das max. 60€ wenn man dann einem übereifrigen Sheriff begegnet... ;-)

Edited by One
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Ja ich hab das auch so gemacht, aber es geht hier ja um das Numnern Taferl und das gibts leider nicht, ubd viele werden auch den Trick mit der Versicherung einfach sein lassen. Und dieser Versicherungstrick hilft bei der Kontrolle erstmal gar nix, das Einrad wird trotzdem eingezogen und ein Fall eröffnet. Erst den Staatsanwalt interessiert dann die Ablehnung der Versicherung. 

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Das stimmt natürlich! Was die Anbringung der Nummernschilder angeht ist auch mal ein Upgrade der Gesetze notwendig - wenn ich Dinge wie "mindestens 20 cm über dem Boden" oder "30 Grad Neigungswinkel" lese, frage ich mich, wie das realistisch am Einrad funktionieren soll. Dazu kommt noch die von einem Nummernschild aus Metall in der Größe ausgehenden Verletzungsgefahr ...

In HH sind die meisten Cops auf jeden Fall ganz entspannt.

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On 1.3.2016 at 7:27 PM, Tilmann said:

(...)
Wollte aber in meinem Fall keiner sehen und die Fahrzeugart "Stehmobil" wurde einfach aus meinem Vorjahresvertrag übernommen.

hmmm, ich bin gerade mit Versicherungen in Kontakt.
Da kommen dann so Rückfragen wie
"
Wenn es sich dabei um ein bei uns als *Stehmobil* bekanntes Gefährt
handelt, und das mit einem *Mofa-Kennzeichen* fährt,
dann können Sie gerne zu den üblichen Öffnungszeiten kommen
und den Antrag aufnehmen und das Kennzeichen gleich mitnehmen.
"
Lt. Internet sind "Stehmobile" aber eher 'Segway ähnlich' und keine Einräder, wie die unseren hier.

Was also passiert, wenn ich nun tatsächlich mein EUC (Gotway) als Stehmobil angebe und somit ein Kennzeichen, welches eigentlich für eine ganz andere Fahrzeugart ausgegeben wurde, an mein EUC montiere.
Das ist doch dann mit Sicherheit erst Recht eine Straftat.

Edited by Egbert
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Die Versicherung sagt ja richtig "um ein uns bekanntes Stehmobil handelt"... Sobald du damit bei der Versicherung bist sagen sie das es kein Stehmobil laut ihres Kataloges ist und sie versichern Dich nicht.... 

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(*smile*) schon klar.
Sie sagen aber auch nicht, was denn ein bei ihnen bekanntes Stehmobil ist und was dieses ausmacht. 
Durch Tilmanns Beitrag bin ich nun eben ins Grübeln gekommen, da er sein EUC offenbar als Stehmobil versichert hat.

Im Zweifel und im Falle einer Überprüfung dürfte es also doch dann so sein, das ich mit einem falschen Versicherungskennzeichen unterwegs bin.
Damit fahre ich also ohne Kennzeichen (=Straftat) + Fälschung von Kennzeichen gemäß  § 22 Straßenverkehrsgesetz (StVG):

Herstellung des täuschenden Zustandes
Im Absatz 1 werden drei Formen unter Strafe gestellt:

Das Anbringen eines falschen Kennzeichens an ein nicht zugelassenes Fahrzeug (Kfz oder Anhänger), um den Anschein einer amtlichen Zulassung hervorzurufen (Abs. 1 Nr. 1)
Austausch mit einem anderen Kennzeichen (Abs. 1 Nr. 2)

Unter dem Strich wäre damit also nichts gewonnen, aber doch viel riskiert.

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Ich seh das anders, wenn Du bei der Versicherung wahrheitsgemäße Angaben machst und auch Dein EUC mit allen Angaben richtig im Versicherungsschein steht dann bist Du raus wenn Dich die Versicherung trotzdem versichert.... Wenn Du natürlich lügst dann bist selber dran. 

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Auf EU Ebene gibt es gerade Bestrebungen eine neue Norm zu verabschieden: Personal Light Electric Vehicle (PLEV). Diese müsste dann noch auf eine Fahrzeugkategorie gemappt werden, wenn Deutschland diese Norm umsetzt (analog heute schon (die Eckwerte) in Finnland, Belgien und wohl dann auch Frankreich).

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42 minutes ago, OliverH said:

Auf EU Ebene gibt es gerade Bestrebungen eine neue Norm zu verabschieden: Personal Light Electric Vehicle (PLEV). Diese müsste dann noch auf eine Fahrzeugkategorie gemappt werden, wenn Deutschland diese Norm umsetzt (analog heute schon (die Eckwerte) in Finnland, Belgien und wohl dann auch Frankreich).

stimmt, es gibt sogar einen eigenen Thread hier: PLEV (den kennst Du @OliverH ja bestens ;) )

Edited by Egbert
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Hallo miteinander,

ich freue mich dieses Forum entdeckt zu haben. Auch ich bin kürzlich zu einem E-Wheel gekommen, das Ninebot One E+ besitze ich seit einer Woche. So richtig fahren kann ich es noch nicht, rolle noch im Hof herum und probiere zu lenken, geradeaus klappt schon ganz gut. Wie lenkt ihr denn so ein Teil? Bein runterdrücken in die Richtung in die man fahren will? Oder nach links/rechts lehnen? Beine durchgestreckt oder in der Hocke?

Zum Thema Versicherung - ich habe ein Kennzeichen von der LVM bekommen, wer eines braucht sollte dort mal anfragen. Im Versicherungsschein steht dann auch drin das es ein Ninebot ist mit zugehöriger Seriennummer. Habe mir eine zweiteilige Kennzeichenhalterung gebastelt per 3D-Drucker, somit kann ich das Kennzeichen bei Bedarf einfach aufstecken und für die Übungsfahrten entfernen.

Wie sieht es aber mit der Fahrerlaubnis aus? Meine Fahrerlaubnis Klasse B bekomme ich erst im August zurück, die Grünen haben sie sich mal für ein paar Monate "ausgeliehen"... Prüfbescheinigung für MoFa habe ich allerdings noch, meint ihr die reicht für das Ninebot um damit einen Gesetzeshüter "abzuwimmeln"? Musstet ihr schonmal eine Fahrerlaubnis vorzeigen für ein Einrad? Möchte die Rückkehr meines Führerscheins nicht gefährden weil ich mit nem Einrad unterwegs war.... ;-)

Besten Gruß,

Marcel

Schild einzeln klein.jpg

Schild komplett klein.jpg

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Also ich würde warten bis du deinen schein wieder hast sonst könnte es echt ärger geben.... Aber Deine Halterung gefällt mir echt richtig gut! Sollte auch an nem Kingsong KS-16 passen

Edited by Ecko
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Hey Marcel, 

erstmal Daumen hoch für die Nummernschildhalterung. Wechsel LVM Büro hast du denn angesprochen? 

Beim lenken ist es wirklich nur die Gewichtsverlagerung, um so schneller du fährst um so besser geht es auch um die Kurve. Du stellst das Gerät ja nur schräg, ohne Vortrieb geht es aber nicht ... Versuche mal einen Mini Slalom zu fahren in dem du immer Abwechselnd das Linke und das Rechte Bein runter trittst. Dann solltest du schnell ein Gefühl dafür bekommen, wie dein Wheely sich in Kurven verhält. 

Wenn du magst schau mal in das angehängte Video, da ist eine Slalomfahrt von oben gefilmt und auch von vorne ... vielleicht hilft dir das.

 

 

 

Edited by Free-Wheel
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Hallo Ecko,

ja wenn es ganz ganz blöd läuft könnte das wohl 2 Jahre Führerscheinsperre bedeuten wenn es ein Ordnungshüter sehr genau nimmt (meine ich mal gelesen zu haben). Die Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, das eine solch harte Strafe durchgezogen wird. Leider weiß ich auch nicht wie die Behörden bei uns solche Fälle handhaben, wohne in Mittelhessen. Man kann nur hoffen das unsere Regierigen baldigst den Betrieb dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmittel erlaubt/regelt. Bis dahin werde ich mich wohl von Gehwegen fernhalten, oder die 6 km/h Drossel des Ninebot aktivieren. Dann sollte es wohl keine Probleme geben hoffe ich. Einige Leute haben hier ja schon Ihre Erfahrungen mit den Ordnungshütern geschildert, ich hoffe mal auf weitere positive Berichte.

Freut mich das Dir die Halterung gefällt. Habe mir gerade mal den Kingson KS-16 angesehen, tolles Gerät!! Super Sache das dort schon vieles an Bord ist wie Licht und Trolley Handle. Aus dem Stehgreif heraus wird die Kennzeichenhalterung dort wohl nicht passen, aber mit kleinen Änderungen (beispielsweise Radius der Anschraubfläche) denke ich ist das schnell erledigt. Sofern eine Bohrung zum anschrauben vorhanden ist (die konnte ich auf den Bildern im Netz nicht entdecken). Falls Du solch eine Halterung mal brauchst helfe ich Dir da gerne weiter, sofern es möglich ist.

Hallo Free-Wheel,

ersteinmal danke für das Video und die Tipps, den Slalom so langsam zu fahren wie in dem Video ohne "abzukippen" ist mir nicht möglich. Vielleicht bin ich auch einfach etwas zu ungeduldig und will alles GLEICH können (hatte mir das fahren leichter vorgestellt), hier hilft wohl einfach nur üben. Oder ich bin schlicht zu langsam bei mir im Hof, werde das nun mal mit mehr Geschwindigkeit auf einem großen Platz probieren wenn das Wetter es zulässt.

Nochmal wegen dem Kennzeichen - in einem Büro war ich nicht, habe das über einen Bekannten bekommen der bei der LVM arbeitet (habe ihm die Papiere des Ninebot mitgegeben). Versenden tun die die Schilder wohl nicht, macht aber nichts, das sollte überall so klappen. Papiere/Seriennummer des Ninebot mitnehmen und mit der allergrößten Selbsverständlichkeit nach einem Kennzeichen für euren STEHROLLER (ganz wichtig, das Wort haben die eventuell schon mal gehört, "Ninebot" wohl eher nicht...) verlangen. So bin ich vorgegangen.

Schönes Wochenende,

Marcel

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Ja, auch die Bedienungsanleitung. Ich habe ihm alles was mitgeliefert wurde übergeben. Das abgestempelte Kärtchen mit dem silbernen Aufkleber wo die Seriennummer draufsteht und das Faltblatt mit den technischen Daten hätte ihm wohl auch gereicht (vermute ich mal).

Edited by MaslOnTour
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  • Chriull changed the title to German Discussion Group

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