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12 hours ago, Borg666 said:

mit Lenk- oder Haltestange

Ist bei unseren EUCs die Lenkstange nicht die „Stange“, die die Fußpedalebene bildet? Wir lenken doch und halten uns doch mit den Füßen. Im Notfall muss man eben einen Handstand auf seinem EUC machen, um den Bürokraten anschaulich klar zu machen, wo die Lenkstsnge bei einem EUC ist. §1 (1) 2 könnte man also für erfüllt ansehen, falls da im offiziellen Wortlaut nicht nachgebessert oder genauer definiert werden sollte? Oder täusche ich mich. Ich kenne einige Motorräder mit unterbrochenen Lenkhebeln (sprich: unterbrochener Lenk“Stange“). Ist es verboten, ein Motorrad mit den Füßen zu lenken? 

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Moin. Ich bin neu hier und komme vermutlich öfter.:D

Um vielleicht mal eine andere Idee in die leidige Debatte zu bringen...Wie sieht die rechtliche Situation auf Parkplätzen von Einkaufszentren etc. aus? Nach meinem Verständnis handelt es hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Das Gelände dürfte sich ja im Besitz des Unternehmens befinden oder? Damit wäre es privater Besitz und könnte befahren werden. (Die Erlaubnis des Besitzers mal stillschweigend vorausgesetzt :whistling:)

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18 hours ago, Borg666 said:

[...] 

§3 Berechtigung zum Führen

„Berechtigung zum Führen eines fahrerlaubnisfreien Fahrzeugs“. Es scheint sich hierbei um eine Prüfung zu handeln, die ähnlich der bisherigen Mofa-Prüfung ist. Nur scheint es am Ende keine Fahrerlaubnis zu geben, sondern lediglich die Bescheinigung dass man am Unterricht/Prüfung teilgenommen hat.

[...] 

 

Hat jemand einen Peil was ist mit diesem "Berechtigung zum Führen eines Fahrerlaubnis freien Fahrzeugs" auf sich haben könnte? Es geht dabei irgendwie um die bisherige "Mofa-Prüfung". Kann es sein dass der Mofa-Führerschein durch etwas in Richtung "fahrerlaubnisfrei" ersetzt werden soll? 

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2 hours ago, -Sidekick- said:

Moin. Ich bin neu hier und komme vermutlich öfter.:D

Um vielleicht mal eine andere Idee in die leidige Debatte zu bringen...Wie sieht die rechtliche Situation auf Parkplätzen von Einkaufszentren etc. aus? Nach meinem Verständnis handelt es hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Das Gelände dürfte sich ja im Besitz des Unternehmens befinden oder? Damit wäre es privater Besitz und könnte befahren werden. (Die Erlaubnis des Besitzers mal stillschweigend vorausgesetzt :whistling:)

Häufig steht aber an der einfahrt dass die stvo einzuhalten ist...

Edited by MaiKi
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3 hours ago, -Sidekick- said:

Moin. Ich bin neu hier und komme vermutlich öfter.:D

Um vielleicht mal eine andere Idee in die leidige Debatte zu bringen...Wie sieht die rechtliche Situation auf Parkplätzen von Einkaufszentren etc. aus? Nach meinem Verständnis handelt es hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Das Gelände dürfte sich ja im Besitz des Unternehmens befinden oder? Damit wäre es privater Besitz und könnte befahren werden. (Die Erlaubnis des Besitzers mal stillschweigend vorausgesetzt :whistling:)

Die meisten Parkplätze sind aber nicht komplett eingezäunt und somit gelten sie nicht als abgsperrter Privatgrund, wodurch du dort auch nur STVO konforme Fahrzeuge führen darfst.

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2 hours ago, MBIKER_SURFER said:

[...] EUC sind / bleiben verboten nach dem jetzigen Dokument §1  [...] 

Das ist inzwischen klar - beantwortet aber leider die Frage nicht. 

Mir geht es darum ob mit der eKFV gleichzeitig von der Mofaführerschein-Regelung und damit Mindestalter 15 für Segways (und zukünftig auch Tretroller) Abstand genommen würde? Liest sich irgendwie wie "führerscheinfrei", aber dafür Kenntnisnachweis/Prüfung erforderlich? Versteht das jemand auch so? 

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11 hours ago, -Sidekick- said:

Moin. Ich bin neu hier und komme vermutlich öfter.:D

Um vielleicht mal eine andere Idee in die leidige Debatte zu bringen...Wie sieht die rechtliche Situation auf Parkplätzen von Einkaufszentren etc. aus? Nach meinem Verständnis handelt es hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Das Gelände dürfte sich ja im Besitz des Unternehmens befinden oder? Damit wäre es privater Besitz und könnte befahren werden. (Die Erlaubnis des Besitzers mal stillschweigend vorausgesetzt :whistling:)

Huhu,

Nur kurz

Offen = tatsächlich öffentlich = Strassen Gesetz anwendbar = StVO gilt.

Geschlossen = keine Strassen Gesetze anwendbar, aber ohne Erlaubnis ist es §123 StGB Hausfriedensbruch

 

Wir haben aber meistens ein Ziel zu erreichen. Das ist nicht auf dem Parkplatz.

 

Gruß Teran

 

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On 10/3/2018 at 9:31 AM, -Sidekick- said:

Moin. Ich bin neu hier und komme vermutlich öfter.:D

Um vielleicht mal eine andere Idee in die leidige Debatte zu bringen...Wie sieht die rechtliche Situation auf Parkplätzen von Einkaufszentren etc. aus? Nach meinem Verständnis handelt es hierbei nicht um öffentlichen Verkehrsraum. Das Gelände dürfte sich ja im Besitz des Unternehmens befinden oder? Damit wäre es privater Besitz und könnte befahren werden. (Die Erlaubnis des Besitzers mal stillschweigend vorausgesetzt :whistling:)

Das kann ich beantworten.

selbst wenn es sich um Privatgelände handelt, wenn es geduldet wird, dass jeder reinfahren kann dann ist es öffentlicher Verkehrsraum. Ein öffentliches parkhaus das jeder nutzen darf, oder aldi parkplatz ist öffentlicher verkehrsraum.

dagegen eine tiefgarage von einem wohnblock oder ein bereich der nur für mitglieder vom tennisverein erlaubt ist, das ist eine beschränkte personengruppe, damit auch nichtöffentlicher verkehrsraum.

bei supermärkten können einem damit auch die polizeistrafen drohen, bei parkbereichen von wohnbereichen, oder sport clubs ist es dafür sicher.

übrigens zu zulassung, mir wurde vom landratsamt gesagt das ich ein vollgutachten brauche um so etwas wie einzelzulassung zu probieren. Ohne gehts nicht. War bei einer tüv zentrale und die hatten keine ahnung was und wie die es machen können sollen, weil passt zu keinem typ.

daher würde ich dekra für gutachten empfehlen, die scheinen was fitter zu sein wenn man anruft und fragt. Aber bin mir weiterhin unsicher, ob es hilft, oder ob es nur kosten sind und dann eh wieder einer nein sagt.

und grosskopf gesetzeslücke ist inkorrekt. Alles mit motor ist kfz, und sachen wie elektro fahrräder sind explizite ausnahmen. Euc fällt in keine klasse die als ausnahme aufgelistet ist. Grosskopf spricht davon das es zugelassen werden müsste, wenn man es beantragt, aber nicht das man ohne zulassung legal fährt.

Wegen lenkstange wäre die frage ob der klappbare hebel vielleicht als lenkstange für eine einzelzulassung akzeptiert werden könnte.

und zuletzt zum ermessensspielraum der polizei, hier gibt es große Unterschiede, ob es um fahren ohne versicherung (Straftat) oder fahren ohne zulassung (ordnungswidrigkeit) geht.

bei straftaten muss die polizei reagieren. Ohne wenn und aber. Einige sehen es da nicht so eng, aber formal kann das ein problem für den polizisten werden, wenn das bekannt wird.

bei ordnungswidrigkeiten kann er ein auge zudrücken, aber brauchst gute argumente, musst nett sein, und anhalten wird er einen eh, weil er nimmt ja zuerst die straftat an, dass man keine versicherung hat.

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Fahrt ihr denn alle wo ihr bock habt?

Ich fahre erst seit ca. 4 Wochen, und versuche unter dem Radar zu fliegen, heißt eher so waldstrecken und geheimwege.

Um da hinzukommen muss ich natürlich auch an Straßen entlang und über Kreuzungen, mit nem scheißgefühl.

Ist doch echt zum kotzen, da fühlt man sich wie ein Verbrecher manchmal.

Gibt es hier auch vlt. Leute aus Braunschweig.

Edited by Roadrunner
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Hallo!

Am Anfang ärgert man sich ziemlich über die absurde Rechtsunsicherheit. Ging mir auch so. Je länger du fährst, desto mehr merkst du, dass es nur ggf. ein Problem ist, wenn dich die Polizei sieht und schnell genug anhalten kann bevor du weiter bist. Von sonstigen Leuten kam noch nie eine negative Reaktion, die freuen sich alle (bis auf eine einzige stereotypische Handtaschen-schlagende Oma die irgendwas mit "Motorrad" gerufen hat - auf einem breiten Radweg).

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16 minutes ago, meepmeepmayer said:

Hallo!

Am Anfang ärgert man sich ziemlich über die absurde Rechtsunsicherheit.

 

Bei mir genau andersrum. Zu Anfang bin ich einfach gefahren. Polizei hat mich gar nicht interessiert. Bin in Bremen vor dem Hauptbahnhof rumgefahren durch Fussgängerzone - überall dort, wo massiv Menschen und Polizei war. Ohne zu überlegen. Würde ich jetzt - nachdem ich mitbekommen habe was blühen kann - nimmer machen :(

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Vielleicht hilft es ja.  Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Hier der Text, so wie ich ihn an das BMVI geschickt habe.  Wer möchte kann ihn gerne als Vorlage benutzen (Nur den Satz mit meinen persönlich gefahrenen Kilometern auf jeden Fall anpassen oder rausnehmen und  mit eigenem Namen unterschreiben.) und dann über das Kontaktformular https://www.bmvi.de/DE/Meta/Kontakt/kontakt.html  an das BMVI senden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Bezug nehmen auf die in absehbarer Zeit anstehende gesetzliche Regelung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen. Leider ist dieses Thema im Zuge der Dieselkrise sehr in den Hintergrund gerückt, obwohl der legale Gebrauch von Elektrokleinstfahrzeugen einen erheblichen Beitrag zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz beitragen könnte.
Sicherlich ist das Auto eines unserer Hauptverkehrsmittel und wird auch noch für lange Zeit überwiegend mit fossiler Brennstoffen fahren. Aber gerade die extrem schadstoffbelasteten Kurzstrecken (bis 5 Km), und das sind nahezu 50% aller Autofahrten, ließen sich durch die Legalisierung elektrischer Kleinstfahrzeuge anzahlmässig deutlich verringern.
Ich selber habe in den letzten 2 1/2 Jahren mit meinem elektrischen Einrad rund 2500 Km unfallfrei zurückgelegt.  Das entspricht rund 500 vermiedenen Kaltstart-Autofahrten mit extrem hohem Schadstoffausstoss.
Dazu kommt der praktische Nutzen dieser Fahrzeuge, die durch ihre geringe Größe leicht transportierbar sind und keinerlei Parkraum benötigen. Sie benötigen keine teure Lade-Infrastruktur, sondern können an jeder Steckdose geladen werden und ihr Energieverbrauch ist extrem gering.  Sie können problemlos im öffentlichen Nahverkehr oder auch im Kofferraum des Autos mitgenommen werden und dann für die sogenannte "letzte Meile" genutzt werden.

So wie der  "Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" allerdings ausschaut (22 Seiten), wird ein grosser Teil der schon vorhandenen elektrischen Kleinstfahrzeuge von vornherein ausgeschlossen. Einräder und Skateboards haben eben keine Lenkstange. Trotzdem können sie sicher gefahren werden und sind deutlich kleiner und flexibler als z.B. ein Fahrrad.

Warum nicht Fahrzeuge bis 25 Km/h (jedes muskelkraftgetriebene Fahrrad kann schneller gefahren werden) und einem zu bestimmenden höchsten Eigengewicht genau so behandeln wie Fahrräder ??  Ein funktionierendes Bremssystem  (mechanisch oder elektrisch), Licht und eine Klingel sollten reichen.  Andere Länder rings um uns herum machen es vor, wie es gehen kann.
Es wird Zeit diese uralte Definition, dass alles was einen Motor hat und schneller als 6 Km/h fährt ein Kraftfahrzeug ist, endlich mal über Bord zu werfen.

Eine zusätzliche Gefahr für  Andere durch die elektrischen Kleinstfahrzeuge ist vernachlässigbar, denn jedes Fahrrad stellt eine gleich große Gefahr dar.  Und solange die Autoindustrie  einem Führerscheininhaber, auch wenn er noch Fahranfänger ist, tonnenschwere und PS-strotzende Autos, die oftmals deutlich schneller als 200 Km/h fahren können, legal verkaufen kann, kann man eine Gefahr die von den Kleinstfahrzeugen ausgeht, wirklich vernachlässigen.
Und die Gefahr für den Benutzer dieser Kleinstfahrzeuge selbst muß jeder für sich einschätzen, denn sonst müßten auch andere gefahrbelastete Aktivitäten (viele Sportarten) verboten werden.

Hören Sie bitte auf, die Bürger durch eine exzessive und kleinstteilige gesetzliche Regelung zu bevormunden und vergeben Sie bitte nicht diese Chance unsere Umwelt und das Klima nachhaltig zu verbessern.  Es wird Zeit, dass Politik den Bürger eben nicht nur bevormundet, sondern ihm auch ein eigenverantwortliches Handeln ermöglicht.

mit freundlichen Grüßen

Hans-F. Weiß

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1 hour ago, Infornix said:

Vielleicht hilft es ja.

Danke, ist bestimmt hilfreich.

ich habe mal paar relativ absurde Fragen aber wer weiss..

1. wenn es einen Unterschied macht, ob man aus eigener Kraft fährt, was wenn ich ein Home-Trainer mit Generator zum Aufladen meines EUC nutze, fahre ich dann aus eigener Kraft?

2. wenn ich eine dumme Hand-Kurbel/Hand-Pump-Taschenlampe mit kabeln zum EUC irgendwie beim Fahren nutzen kann zum etwas Energie liefern, oder zum freischalten damit ich fahren kann (und ohne pumpen wird weiter gedrosselt und es würde piepsen und nach spätestens 10-20 sekunden abschalten), wäre es dann ein unterstützender Motor? Weil ohne akku wird bewegung ja direkt umgewandelt und führt wiederum zu bewegung?

3. wenn eine Lenkstange notwendig ist, was wenn eine Stange am EUC montiert wird, oder der trolley-griff halb ausgefahren wird und ich übe, beim fahren mit einer Hand die Stange zu halten, ist es dann eine Lenkstange? Kann diese ja nach links/rechts kippen zum lenken.

4. wenn ich das einrad in einem EU land registriert bekomme mit mofa/leichtmotorrad/ebike nummernschild, gibt es dann gesetze, das es wegen erteiltem Nummernschild auch in deutschland akzeptiert werden muss?

5. wenn ich ein 2. Rad halte oder am einrad montiere, würde es dann unter elektrorad fallen, ich rate nein wegen lenker und sattel? Oder gibt es andere kompakte modifizierungen, die kaum platz brauchen, aber es die momentanen jahre formal legal machen? Es geht momentan ja eh nur um das formale legal.

Edited by Nils Reichert
5. frage
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14 minutes ago, Nils Reichert said:

Danke, ist bestimmt hilfreich.

ich habe mal paar relativ absurde Fragen aber wer weiss..

1. wenn es einen Unterschied macht, ob man aus eigener Kraft fährt, was wenn ich ein Home-Trainer mit Generator zum Aufladen meines EUC nutze, fahre ich dann aus eigener Kraft?

Nein.

14 minutes ago, Nils Reichert said:

2. wenn ich eine dumme Hand-Kurbel/Hand-Pump-Taschenlampe mit kabeln zum EUC irgendwie beim Fahren nutzen kann zum etwas Energie liefern, oder zum freischalten damit ich fahren kann (und ohne pumpen wird weiter gedrosselt und es würde piepsen und nach spätestens 10-20 sekunden abschalten), wäre es dann ein unterstützender Motor?

Nein, es wäre eher ein unterstützer Motor. Um kein Kraftfahrzeug im Sinne des SVG zu sein, muss sich die erlaubte Unterstützung mit zunehmender Geschwindigkeit >6km/h "progressiv verringern".

14 minutes ago, Nils Reichert said:

Weil ohne akku wird bewegung ja direkt umgewandelt und führt wiederum zu bewegung?

3. wenn eine Lenkstange notwendig ist, was wenn eine Stange am EUC montiert wird, oder der trolley-griff halb ausgefahren wird und ich übe, beim fahren mit einer Hand die Stange zu halten, ist es dann eine Lenkstange? Kann diese ja nach links/rechts kippen zum lenken.

Kann man IMHO so interpretieren.

14 minutes ago, Nils Reichert said:

4. wenn ich das einrad in einem EU land registriert bekomme mit mofa/leichtmotorrad/ebike nummernschild, gibt es dann gesetze, das es wegen erteiltem Nummernschild auch in deutschland akzeptiert werden muss?

Gut möglich.

14 minutes ago, Nils Reichert said:

5. wenn ich ein 2. Rad halte oder am einrad montiere, würde es dann unter elektrorad fallen, ich rate nein wegen lenker und sattel? Oder gibt es andere kompakte modifizierungen, die kaum platz brauchen, aber es die momentanen jahre formal legal machen? Es geht momentan ja eh nur um das formale legal.

Elektroräder mit zwei Rädern ohne Pedale sind in Deutschland auch Kraftfahrzeuge.

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On 10/5/2018 at 5:14 PM, Roadrunner said:

Fahrt ihr denn alle wo ihr bock habt?

Ich fahre erst seit ca. 4 Wochen, und versuche unter dem Radar zu fliegen, heißt eher so waldstrecken und geheimwege.

Um da hinzukommen muss ich natürlich auch an Straßen entlang und über Kreuzungen, mit nem scheißgefühl.

Ist doch echt zum kotzen, da fühlt man sich wie ein Verbrecher manchmal.

Gibt es hier auch vlt. Leute aus Braunschweig.

Ich fahre schon etwa 2 1/2 Jahre, und es ist bei mir genau so. Inzwischen habe ich es mir zur Herausforderung gemacht, Wege zu finden, die mich ohne Kontakt zum Autoverkehr zum Ziel führen. Das geht recht gut mit der App Komoot. Das Planen mache im am PC, und das Handy leitet mich dann auf der Route. Seit man nun beim Planen der Route zwischen der Straßenkarte und der Luftaufnahme umschalten kann, ist es auch möglich zu erkennen, was geteert ist, und was nicht.

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On 10/6/2018 at 12:18 PM, Infornix said:

Gestern war ich mal so richtig Gangster mäßig unterwegs.B)

Musste ein gutes Stück Straße fahren, Adrenalin pur:w00t2:, aber nicht wegen der Geschwindigkeit.

Strecke war ca. 15km, hat aber richtig Spaß gemacht so als Outlaw.

Und alle Leute hatten ihren Daumen oben.

 

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Moin nochmal,

https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/Gesetze-19/II-15-referentenentwurf-ekfv-enorm.pdf?__blob=publicationFile

Mittlerweile bin ich ja Kummer gewöhnt, aber diesen Quatsch in Gänze durchzulesen bringt mich an die Grenzen des menschlichen Verstandes und darüber hinaus...
Jeder Blödsinn wird berechnet und erfasst, so z.b. der durchschnittliche zeitliche Aufwand des Durchschnittsbürgers, wenn er zu einem Versicherungsbüro fährt (23 Minuten!), und es wird festgestellt (Zitat):


"V. Gesetzesfolgen 
(...)
2. Nachhaltigkeitsaspekte

Das Verordnungsvorhaben trägt zu einer nachhaltigen Entwicklung bei und ist umfassend mit der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung vereinbar. Insbesondere der Nachhaltigkeitsindikator II, „Mobilität. Mobilität sichern – Umwelt schonen“ (11 a) sowie „Luftqualität. Gesunde Umwelt erhalten“ (13), wird mit der Verordnung positiv berührt. Die Möglichkeit der Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen auf öffentlichen Straßen steigert die Mobilität von Bürgern auf dem Land und in Städten. Die Fahrzeuge sind teilweise faltbar und können somit im öffentlichen Nahverkehr transportiert werden. Hierdurch wird eine Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger möglich. Ebenso können Strecken von und zum öffentlichen Nahverkehr mit Elektrokleinstfahrzeugen überbrückt werden. Die Genehmigung der Fahrzeuge für den öffentlichen Straßenverkehr könnte einen Anreiz zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel darstellen. Besonders in Innenstädten wird ein Umstieg auf Elektrokleinstfahrzeuge ggf. in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln nachhaltig zur Luftverbesserung beitragen."


Und genau dieser Umstieg auf Elektrokleinstfahrzeuge, den alle wollen, wird durch diese Schrottabhandlung verhindert. Operation gelungen, Patient tot! :barf:


Nordlicht

Edited by Nordlicht
Correction
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Moin,

 

was erwartest Du von einer Regierung, die immer nich nicht gemerkt hat (merken will), dass Verbrenner PKW out sind. Die sind so sehr damit beschäftigt, dass nur noch Schrott beschlossen wird - siehe EU und Klimaziele.

Dabei ist einkaufen fahren so herrlich mit einem EUC - selbst die Kassiererin spricht einen darauf an :)

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7 hours ago, Nordlicht said:

Und genau dieser Umstieg auf Elektrokleinstfahrzeuge, den alle wollen, wird durch diese Schrottabhandlung verhindert. Operation gelungen, Patient tot! :barf:

Besonders schön finde ich die Realsatiere von Seite 25:

Quote

III. Alternativen

Keine Verordnung zu erlassen würde bedeuten, dass diese Fahrzeuge weiterhin nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können.

Als wenn diese Verordnung daran etwas ändern würde....

giphy.gif

Edited by Slaughthammer
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