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hallo,

warum versucht ihr denn so standhaft, ein Moped Schild zu bekommen, das im Ernstfall mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gilt?

Meine private Haftpflichtversicherung hat das ninebotE+ ganz klar in den Versicherungsschutz aufgenommen. Dazu habe ich sogar schriftlich die Bestätigung, dass Schäden abgedeckt sind, auch wenn ich auf unerlaubtem Territorium unterwegs bin. Der Strafbestand "ohne Versicherung" sollte somit auch nicht schlechter stehen. Mit dem Unterschied, dass ich nichts zusätzlich bezahle, und keine falschen Angaben machen muss.

 

 

 

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39 minutes ago, scudo said:

hallo,

warum versucht ihr denn so standhaft, ein Moped Schild zu bekommen, das im Ernstfall mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gilt?

Meine private Haftpflichtversicherung hat das ninebotE+ ganz klar in den Versicherungsschutz aufgenommen. Dazu habe ich sogar schriftlich die Bestätigung, dass Schäden abgedeckt sind, auch wenn ich auf unerlaubtem Territorium unterwegs bin. Der Strafbestand "ohne Versicherung" sollte somit auch nicht schlechter stehen. Mit dem Unterschied, dass ich nichts zusätzlich bezahle, und keine falschen Angaben machen muss.

 

 

 

Das ist sehr freundlich von Deiner Haftpflichtversicherung :-) Im Zusammenhang mit der Schadenspflicht für KFZ greift meist allerdings schon u.g. Regel in Haftpflichtversicherungen...vielleicht fragst Du mal wie sich der Ausschluss von Kfz konkret mit dem Einrad vertraegt....waere ja interessant.

Was den Straftatbestand angeht:

Um es übertrieben zu sagen: Wenn ich mit nem Auto ohne Kennzeichen oder meinetwegen "auch nur" nem 45kmh E-bike ohne Schild durch die Gegend fahre, kann ich mir das auch nicht von nem Kumpel schriftlich versichern lassen, das der die Schaeden abdeckt :-)

das regelt man bei KFZ ueber 6kmh eben rein über Schilder und die mit dem Besitz des Schildes includierte Versicherung .....kein Polizist der Welt wird die Versicherungsbedingungen einer Privaten Haftpflicht anerkennen/interpretieren oder sie gar nur durchlesen.

les dich mal mal ein wenig durch den Thread hier...alles schon zigmal durchgekaut worden ..auch die private Haftpflicht und das dabei abgesehen vom Straftatbestand selbst der Versicherungsschutz fraglich ist. Die priv. HP-Versicherungen die das Einrad mit einschliessen, haben hier-bisher-meistens sogar im direktem Zusammenhang mit dem Einrad den Satz "sofern es sich nicht um ein KFZ handelt" oder ähnlich miterwähnt....

Letztendlich muss aber jeder für sich entscheiden, wie er mit diesem #%^+ Thema umgeht :-)

 

In jeder privaten Haftplicht vorhanden-kleine Benzinklausel:

"um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens:

„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
 
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2 hours ago, KingSong69 said:

Das ist sehr freundlich von Deiner Haftpflichtversicherung :-) Im Zusammenhang mit der Schadenspflicht für KFZ greift meist allerdings schon u.g. Regel in Haftpflichtversicherungen...vielleicht fragst Du mal wie sich der Ausschluss von Kfz konkret mit dem Einrad vertraegt....waere ja interessant.

Was den Straftatbestand angeht:

Um es übertrieben zu sagen: Wenn ich mit nem Auto ohne Kennzeichen oder meinetwegen "auch nur" nem 45kmh E-bike ohne Schild durch die Gegend fahre, kann ich mir das auch nicht von nem Kumpel schriftlich versichern lassen, das der die Schaeden abdeckt :-)

das regelt man bei KFZ ueber 6kmh eben rein über Schilder und die mit dem Besitz des Schildes includierte Versicherung .....kein Polizist der Welt wird die Versicherungsbedingungen einer Privaten Haftpflicht anerkennen/interpretieren oder sie gar nur durchlesen.

les dich mal mal ein wenig durch den Thread hier...alles schon zigmal durchgekaut worden ..auch die private Haftpflicht und das dabei abgesehen vom Straftatbestand selbst der Versicherungsschutz fraglich ist. Die priv. HP-Versicherungen die das Einrad mit einschliessen, haben hier-bisher-meistens sogar im direktem Zusammenhang mit dem Einrad den Satz "sofern es sich nicht um ein KFZ handelt" oder ähnlich miterwähnt....

Letztendlich muss aber jeder für sich entscheiden, wie er mit diesem #%^+ Thema umgeht :-)

 

In jeder privaten Haftplicht vorhanden-kleine Benzinklausel:

"um zu verhindern, dass über die - relativ preiswerte - private Haftpflichtversicherung Schäden abgewickelt werden, die im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Kfz stehen, enthalten die geltenden Versicherungsbedingungen die sog. "kleine Benzinklausel" als Risikoausschluss. Die Klausel lautet meistens:

„Nicht versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Eigentümers, Besitzers, Halters oder Führers eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs wegen Schäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursacht werden.“
 

ja, aber genau das ist ja der Punkt. Ihr versucht aus dem Einrad ein KFZ zu machen, und es dann zu Versichern. Es ist aber leider (noch) kein KFZ. Da kann keine Benzinklausel greifen.

Euer Mofa-Schild ist kein Deut mehr wert, als das Blech aus dem es Hergestellt ist. Kommt noch hinzu, dass die Versicherung mit falschen oder fehlenden Angaben getäuscht wird. 

Falls mir eine Verletzung der Versicherungspflicht vorgeworfen wird, ist es mir lieber ich berufe mich auf eine Privathaftpflicht. Da habe ich die schriftliche zusage mit allen Verifikationen. Das Fake-Mofaschild gaukelt zwar optisch eine Versicherung vor, kann aber diese nicht erfüllen.

Fragt doch einfach mal eure Privathaftpflicht, ob sie das Einrad aufnehmen, und was mit der Versicherung abgedeckt ist.

Edited by scudo
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3 hours ago, scudo said:

ja, aber genau das ist ja der Punkt. Ihr versucht aus dem Einrad ein KFZ zu machen, und es dann zu Versichern. Es ist aber leider (noch) kein KFZ. Da kann keine Benzinklausel greifen.

Euer Mofa-Schild ist kein Deut mehr wert, als das Blech aus dem es Hergestellt ist. Kommt noch hinzu, dass die Versicherung mit falschen oder fehlenden Angaben getäuscht wird. 

Falls mir eine Verletzung der Versicherungspflicht vorgeworfen wird, ist es mir lieber ich berufe mich auf eine Privathaftpflicht. Da habe ich die schriftliche zusage mit allen Verifikationen. Das Fake-Mofaschild gaukelt zwar optisch eine Versicherung vor, kann aber diese nicht erfüllen.

Fragt doch einfach mal eure Privathaftpflicht, ob sie das Einrad aufnehmen, und was mit der Versicherung abgedeckt ist.

Wir "versuchen" da nicht ein Kfz draus zu machen....in Deutschland ist laut Gesetz ALLES was schneller als 6kmh (und nicht muskelbetrieben=Fahrad) ist, automatisch ein KFZ!

Und alle KFZ muessen pflichtversichert werden durch eine Kfz-Versicherung...( nach PflVG Gesetz und nicht "privat") und wer ein KFZ im oeffentl. Straßenverkehr bewegt ohne diese Pflichtversicherung begeht eine Straftat!

Dann noch keinen Führerschein fuers Auto? Straftat nr. 2!

Und das ist jetzt nicht meine exclusive Meinung, sondern Fakt....

nochmal: les dir mal ein bisschen mehr als die letzten Antworten durch....es gibt auch bereits mehrere Fälle, in denen die Leute Strafanzeigen bekommen haben und/oder das Rad beschlagnahmt wurde.

Und ja- auch das mit dem in die private Haftpflicht aufnehmen ist ne alte Kamelle, alles hier im Thread ab Seite 19....

Und ganz aktuell sind wir auch wieder in den News:

http://www.wochenblatt.de/nachrichten/landshut/regionales/Hoverboard-nur-auf-Privatgrund-erlaubt-;art67,423544

http://www.zeit.de/mobilitaet/2017-02/hoverboards-verkehr-zulassung-gefahren

 

letztendlich muss mann sich im Klaren sein, dass man im gelb/roten Bereich durch die Gegend fährt....und das auf bis zu 3 Baustellen:

- KFZ Pflichtversicherung

- Keine Betriebserlaubnis/Zulassung

- Fuehrerschein Kl.3 muss vorhanden sein

1 und 3 fallen unter Straftaten, die ein Polizist verfolgen MUSS wenn sie ihm bekannt sind, nur bei Ordnungswidrigkeiten kann er von Verfolgung absehen....(meine Schwester ist bei dem Verein)

Ich sag auch nicht das ein Kennzeichen unbedingt weiterhilft, evtl. Bringt ein Schild einen "unwissenden" Schupo sogar erst auf die richtige Fährte..:.

Sollte ich mal angehalten werden, meine Taktik bei nicht perfekt orientierten Beamten:

 Ich habe auch immer das Schreiben der "Informativ" der Polizei NRW dabei, in dem Einräder als nicht einordnenbar nach Prof. Großkopf erwähnt sind....

Rausreden halt! Wenn es nicht hilft..Pech gehabt! bei Beschlagnahme: Zweitrad nehmen ;-)

 

 

 

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naja, so einfach ist es halt nicht. 

Elektrische Einräder und Hoverboards sind Äpfel und Birnen. Das Einrad ist genau so viel ein KFZ, wie es eben auch kein KFZ ist. Wenn das Ding 2 Räder hätte, dann wäre das was anderes. Wenn man die 6 km/h bzw. Muskelkraft ansetzt, muss man auch das fehlende Rad sehen. 

Kurzum, es ist halt verboten.

Mir ist es ja nur etwas merkwürdig vorgekommen, das man versucht die Versicherungen zu täuschen. Das Nummernschild soll wohl den Anschein erwecken, dass es legal ist. Kommt da zu den drei Baustellen nicht noch eine vierte hinzu?

 

 

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2 hours ago, scudo said:

Kurzum, es ist halt verboten.

Laut Prof. Dr. Grosskopf von der Uni Bremen handelt es sich um eine ungeregelte Situation. "Ungeregelt" ist etwas anderes als "verboten", wenn ich das richtig verstehe. 

https://www.polizei.nrw.de/media/Dokumente/Behoerden/Muenster/informativ_76.pdf

Den Zettel habe ich mir ausgedruckt und zeige den bei Bedarf vor. Bisher hat mich Team Blau aber erst einmal angehalten (hab jetzt 3000km runter). 

Vielleicht sollten wir aber,  anstatt halb gerechtfertigt ein Nummernschild zu bekommen, lieber mal die privaten Haftpflichtversicherungen anschreiben. Wenn das mehrere machen, werden die schon irgendwann merken, dass es da Nachbesserungsbedarf gibt. Konkurrenz belebt das Geschäft - ansonsten werden die ewig weiter schlafen, denn wo es keine Forderungen von Kunden gibt, ist auch kein Handlungsbedarf. 

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So, mich hat die Polizei in Augsburg erwischt. Mein armes KS 16 würde direkt sichergestellt, aber mit den versprechen dass ich es wiederbekomme sobald getestet wurde das es tatsächlich schneller als 6 km/h fährt. Führerschein vorhanden, Versicherung natürlich nicht, bin also gespannt wie das weitergeht... <_<

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Just now, Torsten Daerr said:

Mich hat die Polizei vor ein paar Monaten in Leipzig angehalten und mein Ninebot One mitgenommen und Strafanzeige gestellt. Der Anwalt hat mir gesagt, was ich der Polizei schreiben soll und das Verfahren wurde eingestellt. 

Hast du dein Rad wiederbekommen?

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20 hours ago, Torsten Daerr said:

Der Anwalt hat mir gesagt, was ich der Polizei schreiben soll und das Verfahren wurde eingestellt. 

Dürfte ich aus naheliegenden Anlass da etwas nachhacken? War es ein allgemeiner Text, etwas Fallbezogenes? Ich warte mal noch auf die erste Rückmeldung der Ordnungshüter, aber je nachdem wie sich das entwickelt werde ich wohl auch mal sicherheitshalber zu einen Anwalt gehen...

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Es war ein einfacher Text, in dem ich mich dafür entschuldigt habe, mit einem nicht zugelassenem Sportgerät unterwegs gewesen zu sein. Ich habe geschrieben, dass ich das in Zukunft lassen werde und dass ich um Entschuldigung bitte und dass die Sächsische Polizei einen sehr guten Dienst leistet. Seitdem haben mich mindestens 10 Beamte wieder auf dem Ninebot gesehen und nichts gesagt. 

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Nach knapp einem Jahr ist über die Petition 64984 "Zulassung von Elektro-Einrädern zum Straßenverkehr" entschieden worden - oder auch nicht. Der Ausschuss war so freundlich, die Petition an unser geschätztes BMVI weiterzuleiten, "damit sie bei den anstehenden Beratungen mit einbezogen werden kann." Eigentlich ein Schritt in die richtige Richtung.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_04/_06/Petition_64984.nc.html

Petition-64984-abschlussbegruendung.pdf

Leider haben das BMVI und die BaSt aber nach etwa zwei Jahren immer noch keine Ergebnisse zu melden, trotz Aufforderung durch den Bundesrat. Ich habe die beiden Institutionen zuletzt am 1.12.2016 nochmals eindringlich nach dem Stand der Dinge befragt und dabei auch auf das Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Funkstille seitdem. Was machen die eigentlich die ganze Zeit?!? Wenn Sie auf eine europäische PLEV-Regelung warten, könnten / sollten sie doch bitte eine vorläufige Genehmigung erlassen, da das aktuelle Raubrittertum um EUCs auf deutschen Strassen nicht EU-gesetzeskonform ist.

Ich überlege, ob es hilfreich wäre, die gesamte Situtation  - Elektromobilitätsinitiative der Bundesregierung vs. EUC-Verteufelung - einmal ausführlich in die Presse zu bringen. Immerhin ist Wahljahr. Ich wäre bereit, meine Kommunikation zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen. Hätte jemand einen Vorschlag, welches Medium (Tageszeitung, Fachzeitschrift, Online-Medien) dafür geeignet wäre? Oder hat gar jemand gute Kontakte zur Presse, die wir hier nutzen könnten?

 

  • Upvote 3
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Meine einzige Idee wäre dass man die heise.de Leute anschreibt (müsste man sich etwas Mühe machen und ihnen das Thema allgemein erklären und näherbringen). Da kann man Aufgeschlossenheit für Berichterstattung und eine vernünftige (insbesondere kompetente) Berichterstattung ohne Pauschalverteufelung erwarten, und nen sehr guten Ruf haben sie ebenso (interessieren tuts trotzdem keinen Politiker was die da schreiben, ist ja nicht die Bild, sondern irgendein Fachmagazin). Allerdings sollte das dann über alle alternativen Elektro-Fortbewegungsmittel gehen - EUCs, Elektroräder, Elektroscooter, Elektroskateboards,  Rocketskates, was weiss ich, damit klar ist, dass da eine allgemeine, fahrzeugunabhängige Regelung benötigt wird und einfach alles aus dem ernsthaften Strassenverkehr verbannen keine Lösung ist (und das ganze schwerer als Nischenthema zu sehen ist, wen interessieren schon EUCs alleine).

Am wirksamsten ist wohl irgendwie indirekt mit Anti-EU/Anti-GroKo Wahlverhalten und Wahlbeeinflussung zu drohen. PLEV selber ist ja auch die reinste Katastrophe, es hört ja nicht bei Deutschland auf. Wenn da ein Interview mit eine EUC-Fahrer ist und der im Halbsatz erwähnt "ich verstehe warum die Leute Anti-EU Parteien und AfD wählen, wenn unsere Politiker nicht einmal sowas auf die Reihe kriegen - mir reichts auch langsam" - dann passiert am ehesten was;)

Edited by meepmeepmayer
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On 5.3.2017 at 9:49 AM, RenaissanceMan said:

Nach knapp einem Jahr ist über die Petition 64984 "Zulassung von Elektro-Einrädern zum Straßenverkehr" entschieden worden - oder auch nicht. Der Ausschuss war so freundlich, die Petition an unser geschätztes BMVI weiterzuleiten, "damit sie bei den anstehenden Beratungen mit einbezogen werden kann." Eigentlich ein Schritt in die richtige Richtung.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2016/_04/_06/Petition_64984.nc.html

Petition-64984-abschlussbegruendung.pdf

Leider haben das BMVI und die BaSt aber nach etwa zwei Jahren immer noch keine Ergebnisse zu melden, trotz Aufforderung durch den Bundesrat. Ich habe die beiden Institutionen zuletzt am 1.12.2016 nochmals eindringlich nach dem Stand der Dinge befragt und dabei auch auf das Informationsfreiheitsgesetz verwiesen. Funkstille seitdem. Was machen die eigentlich die ganze Zeit?!? Wenn Sie auf eine europäische PLEV-Regelung warten, könnten / sollten sie doch bitte eine vorläufige Genehmigung erlassen, da das aktuelle Raubrittertum um EUCs auf deutschen Strassen nicht EU-gesetzeskonform ist.

Ich überlege, ob es hilfreich wäre, die gesamte Situtation  - Elektromobilitätsinitiative der Bundesregierung vs. EUC-Verteufelung - einmal ausführlich in die Presse zu bringen. Immerhin ist Wahljahr. Ich wäre bereit, meine Kommunikation zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen. Hätte jemand einen Vorschlag, welches Medium (Tageszeitung, Fachzeitschrift, Online-Medien) dafür geeignet wäre? Oder hat gar jemand gute Kontakte zur Presse, die wir hier nutzen könnten?

 

Google mal nach BR 332/16. Da läuft seit letztem Jahr schon etwas. Das Ergebnis wird den meisten Usern hier aber nicht gefallen.

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22 hours ago, meepmeepmayer said:

Meine einzige Idee wäre dass man die heise.de Leute anschreibt (müsste man sich etwas Mühe machen und ihnen das Thema allgemein erklären und näherbringen). Da kann man Aufgeschlossenheit für Berichterstattung und eine vernünftige (insbesondere kompetente) Berichterstattung ohne Pauschalverteufelung erwarten, und nen sehr guten Ruf haben sie ebenso (interessieren tuts trotzdem keinen Politiker was die da schreiben, ist ja nicht die Bild, sondern irgendein Fachmagazin). Allerdings sollte das dann über alle alternativen Elektro-Fortbewegungsmittel gehen - EUCs, Elektroräder, Elektroscooter, Elektroskateboards,  Rocketskates, was weiss ich, damit klar ist, dass da eine allgemeine, fahrzeugunabhängige Regelung benötigt wird und einfach alles aus dem ernsthaften Strassenverkehr verbannen keine Lösung ist (und das ganze schwerer als Nischenthema zu sehen ist, wen interessieren schon EUCs alleine).

Am wirksamsten ist wohl irgendwie indirekt mit Anti-EU/Anti-GroKo Wahlverhalten und Wahlbeeinflussung zu drohen. PLEV selber ist ja auch die reinste Katastrophe, es hört ja nicht bei Deutschland auf. Wenn da ein Interview mit eine EUC-Fahrer ist und der im Halbsatz erwähnt "ich verstehe warum die Leute Anti-EU Parteien und AfD wählen, wenn unsere Politiker nicht einmal sowas auf die Reihe kriegen - mir reichts auch langsam" - dann passiert am ehesten was;)

Danke @meepmeepmayer Heise ist eine gute Idee! Ich werde da mal anklopfen ...

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4 hours ago, OliverH said:

Google mal nach BR 332/16. Da läuft seit letztem Jahr schon etwas. Das Ergebnis wird den meisten Usern hier aber nicht gefallen.

Mir gefällt, das der Bundestag aufgefordert wurde etwas zu tun. Das bisher offensichtlich noch nichts getan wurde - und die alle so super laaaaaaaaaaaaaaangsam arbeiten - gefällt mir hingegen nicht. 

 

Zitat von  https://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2016/0301-0400/0332-16.html aus BR 332/16(B) Beschlussdrucksache (PDF, 88KB, nicht barrierefrei)

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, schnellstmöglich die verhaltens- und
zulassungsrechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb von selbstbalancieren-
den Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Elektroantrieb, die nicht mindestens einen 
Sitzplatz haben, im öffentlichen Verkehr - unter Beteiligung der Länder - zu 
regeln.

Begründung: 
Selbstbalancierende Fahrzeuge, die nicht unter die Mobilitätshilfenverordnung 
fallen (wie z. B. elektrische Einräder oder Elektroboards), werden - ebenso wie 
unterschiedliche Modelle von Elektrorollern und -scootern - vom Handel 
bereits massenhaft angeboten. Obwohl diese nach derzeitiger Rechtslage zum 
Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr in der Regel nicht zugelassen sind, 
werden sie dort bereits vielfach sowohl von Erwachsenen als auch von Kindern 
genutzt. Einige Fahrzeugtypen erreichen Geschwindigkeiten von bis zu 25 
beziehungsweise sogar 35 km/h. Grundsätzlich könnten Fahrzeuge wie z. B. 
die tragbaren elektrisch betriebenen Stehroller eine interessante Ergänzung 
zum Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs darstellen. Einheitliche 
verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichts-
punkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobili-
tätskonzepte erforderlich. 
Stehend gefahrene oder selbstbalancierende Fahrzeuge sind vom Anwendungs-
bereich der Verordnung (EU) 168/2013 des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von 
zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen, die ab Januar 2016 gilt, 
ausgenommen. Es können daher nationale Regelungen zum Betrieb dieser 
Fahrzeuge getroffen werden. 
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hatte 
bereits im vergangenen Jahr die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauf-
tragt, einen Marktüberblick über die für eine nationale Regelung in Betracht 
kommenden sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge zu geben und zu prüfen, wie 
diese Fahrzeuge kategorisiert werden können. Auf der Grundlage der Unter-
suchungen der BASt, deren Ergebnisse - nach Aussagen des Bundesminis-
teriums - zunächst bis Ende des Jahres 2015 erwartet wurden, sollten dann die 
technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen diese 
Fahrzeuge im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen, bundesgesetzlich 
geregelt werden. Vor diesem Hintergrund wird eine Regelung durch den 
Verordnungsgeber schnellstmöglich für erforderlich und umsetzbar erachtet, 
auch um zu verhindern, dass immer mehr nicht zugelassene Kraftfahrzeuge 
sowohl auf Fuß- und Radwegen als auch auf Straßen unterwegs sind.

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Wichtig ist der Satz: 

  1. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte erforderlich. 

Mit der Verkehrssicherheit ist letztendlich funktionale Sicherheit (Safety) gemeint. Damit wären wir wieder beim Thema Redundanz, Prüfkonzept,..

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24 minutes ago, OliverH said:

Wichtig ist der Satz: 

  1. Einheitliche verbindliche Regelungen zum Betrieb dieser Kraftfahrzeuge sind daher nicht nur aus Gründen der Verkehrssicherheit, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der Förderung der Elektromobilität und der Nutzung innovativer Mobilitätskonzepte erforderlich. 

Mit der Verkehrssicherheit ist letztendlich funktionale Sicherheit (Safety) gemeint. Damit wären wir wieder beim Thema Redundanz, Prüfkonzept,..

Ja, verstehe ich - aus Sicht des Gesetzgebers (und für uns alle) sind Redundanz, Prüfkonzept, etc. natürlich nicht unwichtig. Aktuell fahren nur ein paar wenige auf dem EUC. Wenn die Geräte offiziell erlaubt sind, werden auch mehr Menschen die ungeübt, unsportlich, übergewichtig, etc. sind versuchen damit zu fahren. Da möchte man vermutlich eine gewisse (zumindest technische)  Grundsicherheit sehen. Das am Ende immer die Physik siegt, wenn man's übertreibt, wissen wir hier ja schon alle ... 

Die höheren technischen Anforderungen sollten ja kein Problem sein. Letztendlich ist so'n Einrad ja keine Raketentechnik. :D

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2 hours ago, RenaissanceMan said:

Danke @meepmeepmayer Heise ist eine gute Idee! Ich werde da mal anklopfen ...

Find ich ja gut dass du was in der Richtung machst! :thumbup: Aber wie gesagt wichtig wäre dass sie nicht nur Elektrozeugs regulieren, sondern dass die Regelung auch vernünftig ist - PLEV geht ja in die genau falsche Richtung (pauschal alles auf 25 km/h beschränken macht jedes neue Verkehrsmittel kaputt, dann bleiben EUCs reines Spielzeug) und ne beschissene Regelung (Kriminalisierung von allem was schneller als ein Fahrrad ist) ist auch nicht besser als die jetzige Gesetzlosigkeit. Es sollte also nicht nur darum gehen, dass der Gesetzgeber mal was tut, sondern auch mal vielleicht weniger überzogene Regulierung macht, die zukünftige und selbst aktuelle Entwicklungen im Keim erstickt.

Edited by meepmeepmayer
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21 hours ago, meepmeepmayer said:

Find ich ja gut dass du was in der Richtung machst! :thumbup: Aber wie gesagt wichtig wäre dass sie nicht nur Elektrozeugs regulieren, sondern dass die Regelung auch vernünftig ist - PLEV geht ja in die genau falsche Richtung (pauschal alles auf 25 km/h beschränken macht jedes neue Verkehrsmittel kaputt, dann bleiben EUCs reines Spielzeug) und ne beschissene Regelung (Kriminalisierung von allem was schneller als ein Fahrrad ist) ist auch nicht besser als die jetzige Gesetzlosigkeit. Es sollte also nicht nur darum gehen, dass der Gesetzgeber mal was tut, sondern auch mal vielleicht weniger überzogene Regulierung macht, die zukünftige und selbst aktuelle Entwicklungen im Keim erstickt.

Dann setzt einen neuen Standard auf, der mehr darf. Du bist dann nur auf Kleinkraftrad Niveau unterwegs. Wenn man höhere Geschwindigkeit mag, dann ist PLEV uncool. PLEV ist realisierbar. PLEV ist quasi MobHV ohne Typengenehmigung. Wie heisst es aber so schön: Lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach. 

Die Grundstruktur der europäischen Gesetzgebung ist halt gegeben und nachvollziehbar von der Herleitung.

Edited by OliverH
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22 hours ago, One said:

Ja, verstehe ich - aus Sicht des Gesetzgebers (und für uns alle) sind Redundanz, Prüfkonzept, etc. natürlich nicht unwichtig. Aktuell fahren nur ein paar wenige auf dem EUC. Wenn die Geräte offiziell erlaubt sind, werden auch mehr Menschen die ungeübt, unsportlich, übergewichtig, etc. sind versuchen damit zu fahren. Da möchte man vermutlich eine gewisse (zumindest technische)  Grundsicherheit sehen. Das am Ende immer die Physik siegt, wenn man's übertreibt, wissen wir hier ja schon alle ... 

Die höheren technischen Anforderungen sollten ja kein Problem sein. Letztendlich ist so'n Einrad ja keine Raketentechnik. :D

Ich hatte vor weit über einem Jahr hier in der Schweiz das Vergnügen die Möglichkeiten einer Typengenehmigung auf Basis der VTS abzuklären. Das Prüfkonzept war vom Segway abgeleitet und es hat Sinn gemacht was sie sehen wollten (Use Cases wie ich sie selbst erlebt habe) und wie sie Praxistauglichkeit im Alltagsbetrieb mit verschiedenen Altersklasse und Konstitutionen testen wollten. Damals war die Technik noch nicht so weit..

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