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Fahrtwind

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On 10.10.2016 at 9:36 PM, Snoppy said:

Hallo,

zuerst einmal wollte ich mich kurz vorstellen! 

Ich komme aus Hessen und bin absoluter Neuling rund um das Thema EUC.

Ich habe mir sehr viele Infos über das Netz besorgt und mich letztendlich für das Einrad Inmotion V5+ entschieden.

Bin nun damit ca. 250km gefahren! Bin auch sehr zufrieden ?und nun zu meinen Fragen.

-Wieviel Kilometer habt ihr schon mit eurem Akku gesamt zurück gelegt? (Lebensdauer)

- Hat jemand Erfahrung mit so einer Pannenschutzflüssigkeit für Reifen in Verbindung eines Einrades? 

- Habt ihr evtl. ein paar Tipps für "Must haves " an Zubehör / Umbauten? 

 

Vielen Dank.

 

Kein Mensch braucht Pannenschutzspray. ;)

Hab es weder in meinen Fahrrädern, noch in einem der beiden EUCs. Und ich fahre mehr als genug mit allem. Stadt und Gelände.

Kann man natürlich trotzdem machen. Wäre allerdings ärgerlich sich damit ne Unwucht zu basteln die man dann wieder raus machen muss...

Must have:

Lampe vorn und hinten

Helm 

Handschuhe

Reflektierende Jacke(Amazon bietet eine geniale so ca 60 €)

Ist so das Minimum. Luft nach oben ist da noch einige. Actioncam, Drohne, Werkzeuge, Charge Doctor, Ständer,...

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18 hours ago, RenaissanceMan said:

und hier ist die Antwort:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Nach der neuen europäischen Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013, unter die die meisten selbstbalancierenden Fahrzeuge fallen, können stehende Fahrzeuge seit 2016 national geregelt werden.

Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) beauftragt, sich einen Marktüberblick über die in Betracht kommenden Elektrokleinstfahrzeuge zu verschaffen und zu prüfen, ob diese kategorisiert werden können, um dann unter bestimmten technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden zu können.

Die Ergebnisse der Untersuchungen der BASt sind noch nicht abgeschlossen. Welche entsprechenden Fahrzeuge dann im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden dürfen und wenn ja, unter welchen technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen, kann derzeit jedoch noch nicht abgesehen werden. Hierzu bleiben das Untersuchungsergebnis und der Ausgang des sich dann ggf. anschließenden Gesetzgebungsverfahrens abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Ihr Bürgerservice
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Referat K 14 – Bürgerservice, Besucherdienst
Invalidenstraße 44
10115 Berlin

Standardtext des Bürgerservices. Der Text hat sich seit 5 Monaten nicht geändert. Das gleiche beim BASt. Bitte frag nochmal nach, zu wann das Ende der Untersuchung beim BASt geplant ist.

19 hours ago, RenaissanceMan said:

Nach der neuen europäischen Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013, unter die die meisten selbstbalancierenden Fahrzeuge fallen, können stehende Fahrzeuge seit 2016 national geregelt werden.

 

So wie ich die EU 168/2013 verstanden habe, müssen die selbstbalancierenden Fahrzeuge seit 01.01.2016 national schon längst geregelt sein. Das BMVI hatte 3 Jahre Zeit, diese umzusetzen.

Angesichts der steigenden Fallzahlen von Beschlagnahmung von EUC's und Gerichtsverfahren ist dringender Handlungsbedarf seitens des BMVI gefordert.

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4 hours ago, sylvio said:

Noch ein kurzer Hinweis:

Die Bundesregierung wurde jetzt schon vom Bundesrat aufgefordert aktiv zu werden:

http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Daraus geht hervor, dass Untersuchungen vom BASt schon Ende 2015! erwartet wurden.

Danke für den Hinweis, @sylvio !

Ich habe in diesem Zusammanhang nochmal bei BASt und BMVI wegen der Zeitschiene nachgehakt. - Ich poste die Antworten, sowie ich sie erhalte.

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On 25.9.2016 at 9:56 AM, man-on(e)-wheel said:

Hi! Bin ab Mitte Oktober in Köln. Zwar erstmal nur unter der Woche, aber sobald ich ne passende Wohnung gefunden habe dann wäre ich mit von der Partie für die ein oder andere Tour.

 

Wie sieht es in Köln mit der Rennleitung aus? Sind die mächtig hinterher oder eher tolerant?

Hi,

ich wohne in der Nähe von München und arbeite zur Zeit in Köln und Leverkusen. Einmal im Jahr bin ich ein oder zwei Wochen in Karlsruhe. Fahre seit ca. 1,5 Jahren EUC. Begonnen mit einem X3 dann auf 9B1 umgestiegen. Fahre in Köln, München, Karlsruhe und in meiner ländlichen Umgebung. Bislang nie aufgehalten worden - meide grundsätzlich Plätze wo sich Gesetzeshüter tummeln. Habe ein kleines Nummerschild. Von daher wird es gar so schlimm falls ich aufgehalten werde. 

Wer wohnt in der Nähe Köln, Leverkusen, Karlsruhe, München oder Ingolstadt, hat ein EUC und Lust auf gemeinsame Touren?

Mein Motto:

Immer in der Balance bleiben, Kopf hoch und leicht nach vorne beugen. 

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On 24.10.2016 at 11:35 PM, Asphaltkleber said:

Hierzu die Ableitung .....

 

IMG_8572.JPG

IMG_8573.JPG

Der Text ist super! Gibt's den auch als Textdatei zum Ausdrucken?

Das NRW-Infoblatt habe ich auch immer dabei - hat den bürgernahen Beamten,  der mich neulich wild gestikulierend vom Rad holte, aber auch nicht nachhaltig überzeugt. Sein heißer Tipp: Wenn Sie mich oder meine Kollegen in Zukunft sehen,  tuen sie mir den Gefallen und tragen Sie das Rad lieber ein paar Meter bis Sie ausser Sichtweite sind. Ok Deal, läuft! ;-) 

Das war übrigens das erste Mal - nach über 2.500 km auf dem Rad. 

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On 22.10.2016 at 11:11 PM, RenaissanceMan said:

Danke für den Hinweis, @sylvio !

Ich habe in diesem Zusammanhang nochmal bei BASt und BMVI wegen der Zeitschiene nachgehakt. - Ich poste die Antworten, sowie ich sie erhalte.

Ich habe nochmal an das BASt geschrieben:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht können Sie zu der Frage nach dem Zeitplan noch etwas genauere Informationen geben? Wie Sie beiliegender Schriftsache des Bundesrates entnehmen können, war scheinbar ein Ergebnis Ihrer Untersuchung bereits zu Ende 2015 erwartet worden. Wann ist denn nun wirklich mit einem Ergebnis der Untersuchungen des BASt zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,

 

Und hier bist die Antwort:

 

Sehr geehrter Herr ...,

die BASt hat inhaltliche Grundlagen für das zuvor genannte Gesetzgebungsverfahren erarbeitet.

In den Prozess des Gesetzgebungsverfahren ist die BASt nicht eingebunden, daher kann keine Aussage dazu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Der Ball liegt also im Moment scheinbar beim BMVI.

 

Edited by RenaissanceMan
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  • 2 weeks later...

"Mopped Versicherung" ohne Kennzeichen?

Seit ca. Mai 2016 hat anscheinend auch die letzte Versicherungsagentur die Anweisung, keine Versicherungskennzeichen für EUCs mehr auszugeben. Aber: hat schon mal einer von euch versucht, die gleiche Versicherung ohne Kennzeichen zu kriegen? Wenn ja, bei welcher Gesellschaft und was ist dabei rausgekommen?

Hintergrund: Ich kann nur raten, warum die Versicherungen den Verkauf eingestellt haben. Da ich noch nie etwas von spektakulären Fremdschäden durch EUCs gehört habe, war's das wohl nicht. Dagegen weiß ich aus eigener Erfahrung und von Kumpels, dass sich "das darf doch nicht sein"-Polizisten alle Details zur jeweiligen Versicherung aufgeschrieben haben um sich dann dort zu "erkundigen". Kann mir schon vorstellen, dass das für die paar Tausend Euro Gesamtumsatz den Versicherungen schlicht zu lästig wurde. In welchem Maß die Versicherungen gesetzlich bei der Ausgabe von Versicherungskennzeichen zu Prüfungen verpflichtet sind, weiss ich nicht. Wenn sie mir aber nur einen Vertrag geben und das Kennzeichen behalten, sollten sie da hoffentlich aus allen Verpflichtungen raus sein (weiss da jemand Genaueres?).

Wofür wäre das gut?

1. Auch wenn sich die Einstufung von EUCs als KFZ durchsetzen sollte, wäre der Straftatsvorwurf "Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz" vom Tisch. 

2. Bei einer Schadensregulierung greift vermutlich eine Klausel, die bei Ungültigkeit der Betriebserlaubnis eine Selbstbeteiligung androht (Allianz: bis 5000 Eu). Für Schäden, die an die Existenz gehen können, sollte aber ein Schutz da sein.

Bitte sagt mal Bescheid, falls ihr mit diesem Ansatz schon Erfahrungen oder Rechtskenntnisse habt. Ansonsten probier ich das mal... 

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  • 3 weeks later...
10 hours ago, Blechi said:

Mit Erstaunen habe ich am Freitag auf der Titelseite unseres heimatlichen Käseblattes den folgenden Artikel zur Kenntnis genommen.

Da es in dieser Zeitung bislang keinerlei Erwähnung von Einrädern gab, und ich den journalistischen Fähigkeiten der Redaktion ungefähr so weit traue wie ich mein MSuper werfen kann, liegt der Verdacht nahe, dass dies der (fast) wörtliche Abdruck einer Pressemitteilung ist.

Haben andere Blätter der Republik ähnliche Artikel veröffentlicht?
Was haltet ihr davon?
(...)

ja ist denn schon Weihnachten ?

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jetzt vergleicht das mal mit den schriftlichen Mitteilungen von der vorherigen Seite... Und lest den Text mal kritisch. Ja, er hat einen EUC-positiven Grundton, aber im prinzip steht nur drin, dass es geregelt werden soll, nicht wie. Könnte als auch mit einem Verbot enden, siehe letzter Satz. Das BaSt hat aber dem @RenaissanceMan geschrieben, dass sie mit der Sache durch sind, jetzt fehlt nur noch die daraus folgende Gesetzgebung. Hier steht, dass das BaSt noch untersuchen muss. Interessant.

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22 hours ago, Blechi said:

Mit Erstaunen habe ich am Freitag auf der Titelseite unseres heimatlichen Käseblattes den folgenden Artikel zur Kenntnis genommen.

Da es in dieser Zeitung bislang keinerlei Erwähnung von Einrädern gab, und ich den journalistischen Fähigkeiten der Redaktion ungefähr so weit traue wie ich mein MSuper werfen kann, liegt der Verdacht nahe, dass dies der (fast) wörtliche Abdruck einer Pressemitteilung ist.

Haben andere Blätter der Republik ähnliche Artikel veröffentlicht?

Was haltet ihr davon?Bild1.png

 

3 hours ago, Slaughthammer said:

jetzt vergleicht das mal mit den schriftlichen Mitteilungen von der vorherigen Seite... Und lest den Text mal kritisch. Ja, er hat einen EUC-positiven Grundton, aber im prinzip steht nur drin, dass es geregelt werden soll, nicht wie. Könnte als auch mit einem Verbot enden, siehe letzter Satz. Das BaSt hat aber dem @RenaissanceMan geschrieben, dass sie mit der Sache durch sind, jetzt fehlt nur noch die daraus folgende Gesetzgebung. Hier steht, dass das BaSt noch untersuchen muss. Interessant.

Ja, ich sehe das genau so wie @Slaughthammer schreibt.

Es steht in dem Artikel "Fällt die Prüfung .. günstig aus ...", also vorbehaltlich der Prüfung des BASt, dürfen Einräder (vielleicht) fahren. Immerhin hat noch jemand nachgefragt und das Thema weiterbewegt.

Ich habe selber noch zweimal nachgefasst, bei der BASt und dem BMVI. Ein schnelles Ergebnis scheint nicht in Reichweite. Ich poste die Briefe gleich hier.

Edited by RenaissanceMan
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Hier die Kommunikation mit der BASt.

Ich an die BASt:

Sehr geehrter Herr ...,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht können Sie zu der Frage nach dem Zeitplan noch etwas genauere Informationen geben? Wie Sie beiliegender Schriftsache des Bundesrates entnehmen können, war scheinbar ein Ergebnis Ihrer Untersuchung bereits zu Ende 2015 erwartet worden. Wann ist denn nun wirklich mit einem Ergebnis der Untersuchungen des BASt zu rechnen?

Mit freundlichen Grüßen,

----------------------------------

Die Antwort der BASt:

Sehr geehrter Herr,

die BASt hat inhaltliche Grundlagen für das zuvor genannte Gesetzgebungsverfahren erarbeitet.In den Prozess des Gesetzgebungsverfahren ist die BASt nicht eingebunden, daher kann keine Aussage dazu erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen,

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Und hier die Kommunikation mit dem BMVI:

Ich an das BMVI:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Ich habe dazu zwei Rückfragen.

1) Ich hatte auch bereits mit der BASt Kontakt aufgenommen und zuletzt nachfolgende Antwort erhalten, welche sich so anhört, als hätte die BASt bereits ihre "Hausaufgaben" gemacht. Wo liegt denn nun tatsächlich im Moment der Ball?

2) Sie schreiben "Bis dahin unterfallen solche Fahrzeuge allgemeinen Regeln des Straßenverkehrsrechtes.".

In der Quelle "Grosskopf: Verkehrsrechtliche Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen, NZV 2015, 531" argumentiert Prof. Grosskopf, dass elektrische Einräder aufgrund der vorrangigen europäischen Gesetzgebung derzeit in deutschem Recht überhaupt nicht erfasst sind und deshalb auch nicht verboten oder mit Strafe belegt werden können. Wie stehen Sie zu dieser Argumentation?

Mit freundlichen Grüßen,

---------------------------------------

Die Antwort des BMVI:

Sehr geehrter Herr ...,

wie bereits dargelegt wurde, ist die Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) noch nicht abgeschlossen, der abschließende Bericht liegt dem BMVI noch nicht vor. Die notwendigen gesetzgeberischen Arbeiten können seitens des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erst bei Vorlage der Untersuchungsergebnisse aufgenommen werden.

Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Artikel in der NZV wird darauf hingewiesen, dass das BMVI grundsätzlich keine Kommentierung der Fachliteratur vornimmt.

Mit freundlichen Grüßen,

Alles in Allem nicht sehr ermutigend :(

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Noch was. Ich habe heute das "Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes" gefunden.

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen.

Ich werde noch einmal mit ausdrücklichem Bezug auf dieses Gesetz mein Informationsbegehren an das BMVI richten. - Nur nicht aufgeben :whistling:

 

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7 minutes ago, RenaissanceMan said:

Bezüglich Ihrer Ausführungen zum Artikel in der NZV wird darauf hingewiesen, dass das BMVI grundsätzlich keine Kommentierung der Fachliteratur vornimmt.

Was für eine Frechheit! Was geht's uns an, wie offensichtliche überholte Gesetze aus unserem Ressort angewendet werden sollen? Schönes Beispiel für die Arroganz der Macht..

@RenaissanceMan danke für Deine Hartnäckigkeit!

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3 minutes ago, Tilmann said:

Was für eine Frechheit! Was geht's uns an, wie offensichtliche überholte Gesetze aus unserem Ressort angewendet werden sollen? Schönes Beispiel für die Arroganz der Macht..

Naja, das ist halt Aufgabe der Justiz. Ohne dass es da einen Richterspruch und ein rechtskräftiges Urteil gibt, kann das Ministerium auch nur raten, was die Richter aus den Gesetzen machen. Gewaltenteilung halt. Das BMVI als Teil der Regierung und damit der Legislativen kann höchtens sagen, wie das Gesetz mal gedacht war. Da zu der Zeit der Gesetzgebung EUCs aber nicht berücksichtigt wurden, gibt es da auch keine Intention zu, folglich obliegt es den Richtern, die Gesetze auszulegen.

5 minutes ago, Tilmann said:

@RenaissanceMan danke für Deine Hartnäckigkeit!

Dem kann ich mich nur anschließen!

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7 minutes ago, Slaughthammer said:

Naja, das ist halt Aufgabe der Justiz. Ohne dass es da einen Richterspruch und ein rechtskräftiges Urteil gibt, kann das Ministerium auch nur raten, was die Richter aus den Gesetzen machen. Gewaltenteilung halt. Das BMVI als Teil der Regierung und damit der Legislativen kann höchtens sagen, wie das Gesetz mal gedacht war. Da zu der Zeit der Gesetzgebung EUCs aber nicht berücksichtigt wurden, gibt es da auch keine Intention zu, folglich obliegt es den Richtern, die Gesetze auszulegen.

Nicht nur. Solange es zu dem Thema kein Urteil gibt, macht sich die Executive (sprich "Ordnungsbehörden") ihren eigenen Reim drauf und agiert entsprechend. Was dabei heraus kommt, erleben wir täglich: die meisten Polizisten lassen uns in Ruhe, aber einige eröffnen ihren eigenen Feldzug. Beides basiert auf einer gegensätzlichen Interpretation der gültigen Rechtslage. Und hier haben die Regierungen des Bundes und der Länder Weisungsbefugnis, oder? Vermutlich sind das nachher die Innenministerien, aber fachlich wär erst mal das BMVI gefragt. Drum regt mich deren bräsige Ignoranz halt auf.

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