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Fahrtwind

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On 24.10.2016 at 11:35 PM, Asphaltkleber said:

"folglich obliegt es den Richtern, die Gesetze auszulegen" 

Das ist doch wirklich armselig: Die Politiker, deren Job es sein sollte,  die Gesetze zugunsten der Gesellschaft zu formulieren, trauen sich (mal wieder) nicht einen Schritt zu tun, der allen - vor allem der Umwelt - helfen würde. Stattdessen werden die Gerichte "beauftragt".  Jungs (oder Mädels) - Damen und Herren Politiker - , glaubt nicht, dass ich jemanden wählen mag,  der so wenig Arsch in der Hose hat... 

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Ihr seid wenigstens schon weiter  (ich würde den geposteten Artikel positiv sehen).

Bei uns weiß man in den Bundesgremien nicht mal, was ein EUC ist (kann aber auch Vorteile haben, da sich die Uniformierten hier nicht überflüssigerweise um Einradfahrer kümmern :) ).

Edited by HermanTheGerman
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Hier ein weiterer Versuch von mir, mit den Behörden zu reden, diesmal mit der Münchner Polizei.

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Sehr geehrte Damen und Herren,

durch eine Internet-Recherche bin ich auf Ihre Seite
https://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/227504
gestoßen. Die dort gemachten Aussagen erscheinen mir nicht teilweise nicht korrekt, wie ich in meinen beiliegenden Kommentaren versuche darzulegen. Ich bitte Sie um Rückmeldung, ob Sie meinen Argumenten Sie folgen können (oder auch nicht, bitte mit einer kurzen Begründung).

Zum Verständnis: Ich fahre selber ein elektrisches Einrad, jedoch wegen der auch von Ihnen beschriebenen Situation bisher nicht auf öffentlichem Grund und Boden. Diese Beschränkung erscheint mir jedoch derzeit gesetzlich nicht gerechtfertigt zu sein.

Mir ist bekannt, dass die Bundesregierung und das BMVI an einer neuen gesetzlichen Regelung für elektrische Einräder arbeiten, aber nicht bis wann dies Ergebnis vorliegen wird. Deshalb halte ich es bis dahin für notwendig, die aktuelle Situation zu elektrischen Einrädern juristisch zu überprüfen, weswegen ich Sie freundlich bitten möchte, konkret auf meine Einwände (insbesondere Kommentar U9 in beiliegender Datei) einzugehen (und sie ggfls. auch juristisch begründet zu widerlegen). Bitte nutzen Sie für Ihre Antwort diese Email-Adresse.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Mit freundlichen Grüßen,

bayern.pdf

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Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Anfragen vom 25.10.2016 und 27.10.2016. Hierzu möchten wir Ihnen folgendes mit­teilen:

Der Grund unserer Veröffentlichung über „Fun“ Fahrzeuge war der präventive Gedanke, Verkehrsteilnehmer vor Problemen im strafrechtlichen und zivilrechtlichen Bereich zu bewahren. Nach den derzeit aktuellen Einschätzungen ist bei Fahrzeugen dieser Art der Anfangsverdacht einer Straftat gegeben, weshalb auf­grund des Legalitätsprinzips die Polizei zu einer Anzeige an die zuständige Staatsanwaltschaft verpflichtet ist.

Außerdem möchten wir darauf verweisen, dass selbst die Hersteller in der Werbung und in den Beschrei­bungen der Fahrzeuge i. d. R bekannt geben, dass eine Nutzung auf öffentlichen Verkehrsgrund nicht gestat­tet ist.

Ihren Wunsch einer juristischen Begründung können wir leider nicht entsprechen, da die Polizei zu einer Rechts­beratung jeglicher Art nicht berechtigt ist.

Aussagen zu einer geplanten Rechtsänderung sind von unserer Seite nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen,

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"Anfangsverdacht einer Straftat gegeben", :shock2:das ist schon heftig für unsere genialen Fortbewegungsmittel :furious: !

Dass der Antwortende auf die Angaben der EUC-Hersteller bzgl. Legalität von EUCs auf deutschem Boden verweist, finde ich etwas merkwürdig. Als ob er deren Aussagen mehr Gewicht beimisst als etwa der Argumentation von Prof. Grosskopf.

 

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Bei der EU habe ich auch nachgefragt. Hier die Antwort. Meine Anfrage ist am Ende der Mail zitiert.

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Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr,

im Folgenden finden Sie die Antwort auf Ihre Anfrage. Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Beratung durch „Ihr Europa – Beratung“ um einen unabhängigen Rat handelt, der nicht die Auffassung der Europäischen Kommission, einer anderen Einrichtung der EU oder ihrer Mitarbeiter widerspiegelt. Weiterhin ist der Rat für die Europäische Kommission, andere Einrichtungen der EU oder nationale Einrichtungen nicht bindend.

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihre Frage.
Elektrische Einräder (EUCs), im Englischen auch manchmal unterschiedlich Gyrowheel, Airwheel oder Monowheel genannt, sind in der Tat eine rechtliche Grauzone. Sie fallen zunächst einmal nicht unter die EU-Verordnung 168/2013, die Sie erwähnen: Diese Verordnung regelt die Verfahren für die Zulassung und Marktüberwachung von Fahrzeugen mit mindestens zwei Rädern. Sie soll sicherstellen, dass Fahrzeughersteller nicht in jedem EU-Land unterschiedliche technische Anforderungen erfüllen müssen, sondern es einen EU-einheitlichen Produktmarkt für Fahrzeuge gibt und somit der europäische Markt nicht zersplittert. Von der Verordnung ausgenommen sind diverse Arten von Fahrzeugen, darunter gemäß Art. 2 Absatz 2 Buchstabe i auch „selbstbalancierende Fahrzeuge . Hierzu zählen auch EUCs. Sie finden die Verordnung zu Ihrer Referenz auf Deutsch hier: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013R0168&from=DE

Unter bestehenden Produktklassifikationen nach EU-Recht gelten selbstbalancierende Fahrzeuge (darunter auch Segways) nach Auffassung der Europäischen Kommission vielmehr als „Maschinen gemäß der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42 (http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2006:157:0024:0086:de:PDF). Diese Richtlinie legt grundlegende technische Rahmenbedingungen fest, wie Maschinen baulich ausgestaltet sein müssen, bezieht sich jedoch nicht explizit auf einzelne Produktkategorien oder gar auf selbstbalancierende Fahrzeuge. Letztere müssen lediglich den generellen Bedingungen in dieser Richtlinie genügen. Über die Umstände der Benutzung schweigt sich die Richtlinie allerdings aus, sondern sie steckt lediglich an allgemeinen Rahmen für die technischen und Sicherheitsanforderungen ab.

Da EUCs EU-rechtlich nicht als Fahrzeuge gelten, liegt es vielmehr bei jedem einzelnen EU-Staat, inwiefern dessen Verkehrsrecht die Benutzung von EUCs als „Maschinen zum Straßenverkehr zulässt. Daher die unterschiedliche Rechtslage von Land zu Land. Nach unserer Kenntnis sieht die deutsche Straßenverkehrsordnung die Teilnahme von selbstbalancierenden Fahrzeugen im Straßenverkehr nicht explizit vor. Für Segways wurde damals die „Mobilitätshilfenverordnung erlassen; diese gilt jedoch nur für zweispurige Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und ist damit nicht auf EUCs anwendbar: https://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/BJNR209710009.html

Nach unserer – selbstverständlich rechtsunverbindlichen - Einschätzung gehen wir daher davon aus, dass die Benutzung von EUCs in Deutschland auf öffentlichen Straßen nicht zulässig ist, sondern nur auf abgegrenztem Privatgelände. Das Problem ist, dass es sich um eine gänzlich neue Produktkategorie handelt, die außerhalb jedes rechtlichen Rahmenwerks fällt. Genau wie damals beim Segway, wo ebenfalls lange Zeit rechtliche Unklarheit herrschte. Sie sollten die rechtliche Zulässigkeit in Deutschland am besten direkt beim deutschen Bundesministerium für Verkehr und Digital Infrastruktur erfragen; auch der ADAC hat sich bereits mit diesem Thema beschäftigt: https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrsrecht/staaten/default/Elektrisches_Einrad_Airwheel.aspx

Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben. Falls Sie eine neue Anfrage stellen wollen, eine Nachfrage zu diesem Fall haben oder uns zusätzliche Informationen zukommen lassen wollen, so zögern Sie nicht uns wieder zu kontaktieren. Benutzen Sie hierzu am besten das Internet-Formular: https://ec.europa.eu/citizensrights/?lang=de.
Nennen Sie bei Nachfragen zu einem Fall bitte die alte Referenznummer.

Um eine weitere Anfrage zu übermitteln, besuchen Sie bitte die Website Ihr Europa – Beratung. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Ihre ursprüngliche Frage lautete :

"Fragen an einen Rechtsexperten / Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deutschland und der EU

Unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Verkehrsrechts, was ist die aktuell (November 2016) gültige und nach Möglichkeit gerichtlich belastbare Situation bezüglich elektrischer Einräder ("electric unicycles" = EUCs) in Deutschland?

Im Einzelnen.

1) Ist, unter Berücksichtigung der EU Verordnung No. 168/2013 und dem Prinzip der Vorrangigkeit von EU-Recht vor nationalem (deutschen) Recht sowie der jeweils unterschiedlichen Legaldefinitionen, die Klassifikation von EUCs als Kraftfahrzeug derzeit in Deutschland rechtlich gültig/ungültig/strittig/unstrittig? (Begründung)
a) Was ist die aktuell gültige Klassifikation von EUCs in Deutschland?

 

2) Ist der Betrieb von EUCs in Deutschland derzeit erlaubt/geduldet/verboten/mit Strafe bewehrt
a) auf öffentlichen Flächen
i) Straßen
ii) Fahrradwegen
iii) Fußgänger-Bürgersteigen
iv) Parks
v) Fußgängerzonen
vi) Waldwegen
vii) Feldwegen
viii) Mofawegen

b ) auf nicht-öffentlichem Gelände
i) Straßen
ii) Fußwegen
iii) Einkaufszentren?

3) Ist für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) erforderlich:
a) eine Typengenehmigung
b ) eine Einzel-Genehmigung
c) eine Zulassung der Straßenverkehrsbehörde
d) eine Fahrer/Fahrzeug-Haftpflichtversicherung
e) ein Führerschein, falls ja, welche Klasse(n)?
(Begründung)

4) Gelten für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) technische (Mindest-)Anforderungen und falls ja, welche sind dies, u.a. betreffend
a) Höchstgeschwindigkeit
b ) maximale Motorleistung
c) maximale Batteriekapazität
d) Bremsvorrichtungen
e) akustisches Warnsignal
f) Schutzkleidung
g) Beleuchtung
(Begründung)

5) Gibt es für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) Verkehrsregeln, die eingehalten werden müssen? Welche sind dies? (Begründung)

6) Wer ist in Deutschland zuständig für die Genehmigung bzw. Einschränkung des Betriebs von EUCs auf öffentlichem Gelände?
a) der Bund
b ) das Land
c) die Gemeinden
d) Sonstige
(Begründung)"


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Europa – Beratung

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Erfreulich zu sehen, dass sich hier jemand wirklich Mühe einer differenzierten Antwort gemacht hat. :smartass: Leider ist die Antwort immer noch nicht die Lösung unserer Probleme :wacko:!

EDIT: "Da EUCs EU-rechtlich nicht als Fahrzeuge gelten,..." das ist genau das Argument von Prof. Grosskopf :clap3:! Woraus nach dessen Argumentation folgt, dass EUCs in Deutschland derzeit gar nicht gesetzlich geregelt sind - und mithin ergo per se auch keinen Straftatsbestand darstellen, ganz im Gegensatz zu der Antwort der Münchner Polizei :thumbup: (es sei denn, man benutzt sie als Wurfgeschosse o.ä.).

Also das finde ich - bezogen auf den aktuellen Status von EUCs auf deutschen Straßen - sehr ermutigend :cheers:  (insbesondere für derzeitig anhängige Verfahren) ! Ein Fachanwalt für EU- und Verfahrensrecht könnte das möglicherweise in einem Prozess geltend machen!

 

Edited by RenaissanceMan
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EU hin oder her. Ich will dir ja nicht dnpen Spaß verderben, aber du liest die Antworten so wie du sie gern hättest. Was durchaus menschlich ist :)

Fakt ist aber: nationales Recht geht vor. In Der ist geregelt was am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Wer da nicht auftaucht - Pech gehabt! Und genau das beschreibt das Legalitätsprizip. Da können alle Professoren der Welt, Frau Merkel und der Papst anderer Meinung sein wie sie lustig sind. Gesetze juckt das nicht.

Bleibt unterm Strich: nicht erwischen lassen, nichts kaputt machen, das Beste für eine zukünftige Regelung hoffen.

 

Happy riding ✌

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Jo. Weiß ich. Hat aber in den Fall wenig Auswirkung. Einfach gesagt hat der Mitgliedstaat ein Jahr Zeit einer Richtlinie in geltendes nationales Recht umzusetzen. Das wiederum darf dem EU Recht nicht widersprechen. Darf aber sehr wohl höhere "Anforderungen" beinhalten. Wenn die EU grundsätzlich elektrische Mibilitätshilfen zulassungsfähig sieht, dann bleibt es nichts desto in Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten das zu reglementieren.

Im Zweifel wird Deutschland wohl, wie immer, mehr Regeln erfinden als nötig. Und selbst wenn diese nicht bestandsfähig sein sollten - wer tut sich das an dagegen zu klagen? Glaub so viel Zeit, Lust und Geld hat hier keiner. Und seitens der "Industrie" besteht wohl wenig Interesse weil der Markt einfach nicht groß genug ist.

Nicht falsch verstehen! Ich hatte auch lieber eine Regelung die mir erlaubt offiziell unterwegs zu sein und eine Versicherung zu haben! Nur bin ich da kurz- und vll sogar mittelfristig eher pessimistisch. Um so mehr würde ich mich freuen wenn es doch klappt ;)

Wie heißt es so schön: der Optimist wird ständig enttäuscht, der Pessimist erlebt oft positive Überraschung. In diesem Sinne würde ich mich gern übertragen lassen!

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On 13.12.2016 at 7:24 AM, man-on(e)-wheel said:

Wenn die EU grundsätzlich elektrische Mibilitätshilfen zulassungsfähig sieht, dann bleibt es nichts desto in Hand der einzelnen Mitgliedsstaaten das zu reglementieren.

Na, und so wie's aussieht, hat Deutschland dies nicht reglementiert, da im Gesetz KFZ mindestens 2 Räder haben. Dann können wir ja lustig weiter cruisen - fragt sich nur, ob Team Blau das auch immer so entspannt sieht. Muss man eigentlich anhalten, wenn man dazu aufgefordert wird? Könnte sein, dass ich es nicht immer höre - die neuen Noise Canceling Kopfhörer filtern ja wirklich so einiges weg... 

@Tilmann Hast Du (D)ein Rad mittlerweile zurück bekommen oder wie ist der Stand? 

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So langsam scheint sich etwas zu bewegen - Egret, ein Hersteller von Elektroscootern aus Hamburg, postet folgende News:

"THE GERMAN FEDERAL GOVERNMENT IS ASKED TO FIX A REGULATION FOR THE OPERATION OF SMALL ELECTRIC VEHICLES AS SOON AS POSSIBLE"

https://www.my-egret.com/en/module/csblog/post/30-1-the-german-federal-government-is-asked-to-fix.html

Interessant dabei ist auch, dass Florian Walberg (Gründer des Unternehmens) an der Mitgestaltung der europäischen Gesetzgebung (PLEV) mitgearbeitet hat.

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  • 2 weeks later...
On 12.11.2016 at 7:45 PM, Tilmann said:

2. Bei einer Schadensregulierung greift vermutlich eine Klausel, die bei Ungültigkeit der Betriebserlaubnis eine Selbstbeteiligung androht (Allianz: bis 5000 Eu). Für Schäden, die an die Existenz gehen können, sollte aber ein Schutz da sein.

 

Hi Tilmann,

Wo findest Du diese Klausel? Die würde ja indirekt den Versicherungsschutz auch für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge andeuten...

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2 hours ago, Juergen Weigert said:

Hi Tilmann,

Wo findest Du diese Klausel? Die würde ja indirekt den Versicherungsschutz auch für nicht zulassungsfähige Fahrzeuge andeuten...

Hallo @Juergen Weigert, das steht direkt so in den Versicherungsbedingungen der Allianz, die ich mit dem "Moped Kennzeichen" für meine Wheels bekommen habe. Das sah jetzt nicht irgendwie speziell angepasst aus, sondern wie das Standard-"Kleingedruckte". 

Meine Vermutung: zumindest zu meiner aktiven Moped Zeit (ok, ist ein paar Tage her) war das ein Volkssport, z.B. so ein langweiliges 25km/h Mofa ein bisserl flotter zu machen. Wenn entsprechende Manipulationen entdeckt werden, ist die Betriebserlaubnis futsch. Gibt's dann mit so einer getunedten Mühle einen Unfall, muss die Versicherung trotzdem zahlen, greift dem Bastler aber in die Tasche. 

Leider hab ich die Versicherungsbedingungen grade nicht zur Hand, bin mir aber sicher, dass dort nur von "keine gültige Betriebserlaubnis zum Unfallzeitpunkt" die Rede war. Das lässt die Frage nach einer Betriebserlaubnis bei Versicherungsabschluss offen.

Edited by Tilmann
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  • 4 weeks later...
  • 2 weeks later...
On 27.1.2017 at 6:14 PM, Luca Morello said:

Einige Nachrichten aus Deutschland?

Jepp: Mistwetter! :cry2:

Hat mich aber nicht davon abgehalten, schnatternd aber stolz meine neueste Errungenschaft auf dem Tempelhofer Feld auszuprobieren: einen selbstgedruckten Dreckfänger für mein Msuper V3. Das schmeisst normaler Weise jeden Dreck direkt auf meine Rückseite...

Könnt ihr auch heben, wenn ihr wollt - die Datei für den 3D Druck ist Public Domain: http://www.thingiverse.com/thing:2083438

Details und Video sind hier:

 

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Bereits vor 100 Jahren ..... schaut einmal hier http://www.techeblog.com/index.php/tech-gadget/38-rarely-seen-historical-photographs-that-show-we-ve-always-been-crazy

Es ist aber (wie an einigen Stellen behauptet wurde) wohl kein Elektro-Scooter gewesen, sondern wurde wahrscheinlich mit Benzin betrieben... Aber immerhin: es war wohl der erste Scooter mit Motorantrieb auf der Welt

Edited by ThomasK
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Hallo EUCler

Ich beschäftige mich seit über einem Jahr mit den el. balancierenden einrädrigen Wunderwerken und hatte es mir bis Anfang dieses Jahres versagen können, ein EUC zu kaufen. Wenn, dann sollte es für die unvermeidlichen Stürze beim Üben gebraucht sein und schon ein paar Schrammen vor mir haben.

Da ich 1,92m gross und ca. 100kg schwer bin wollte ich wenn überhaupt, dann eine Maschine mit entsprechenden Reserven kaufen.

Tja, und Anfang Januar wurde mein Traumwheel, der Gotway MSuperV2 gebraucht angeboten. Und ich musste es kaufen. Und der Verkäufer hat mir dann auch noch den ACM und den MCM2S angeboten.

Der ACM war mein zweites Traumwheel und der MCM2S könnte für Fahrten mit der Lebensgefährtin passen.

Tja, die musste ich dann selbstverständlich auch noch kaufen. Das hat man davon, wenn man selbst ein Jahr lang auf der Bremse steht (das ist zu teuer, im Strassenverkehr nicht zugelassen etc.). Ich habe den Kauf nicht bereut und freue mich, die Unterschiede der Fahrzeuge erfahren zu können.

Wenn es das Wetter zuläßt, übe ich jeden Tag mal eine halbe oder eine Stunde auf leeren Parkplätzen oder in der überdachten Stallgasse auf dem Pferdehof eines Freundes.

 

Nach Lesen dieses 25 seitigen Threads werde ich mich im Strassenverkehr ohne Versicherungskennzeichen besser nicht bewegen. Vielleicht verstohlen auf kleinen Nebenstrassen oder auf separat geführten Radwegen.

Auf den Absagenmarathon bei den Versicherungen bin ich eingestellt, ich werde es einfach versuchen. Dass Tilmann der MSuper in Berlin trotz montiertem Kennzeichen erstmal eingezogen wurde, begeistert mich nicht gerade...

 

Sollte jemand in Kassel (also in der Mitte von Deutschland) Lust am gemeinsamen Fahren und Üben haben, ich würde mich über eine PN freuen : )

...und über weitere Beiträge hier im Forum...

 

Gruß, Martin

 

P.S.: Dank an die Mitarbeiter von electro-sport.de und scooterhelden.de, die mir mit zahlreichen Videos die dunkle Jahreszeit erhellt haben : )

Edited by sentry3
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Willkommen @sentry3. Da hast Du Dir einen schönen 'Virus' zugezogen.

Ich habe Post bekommen, Post meiner Versicherung, die mir im letzten Jahr noch ein Versicherungskennzeichen für meinen GW2 gegeben hat.Danach kann ich mein neues Kennzeichen abholen, wenn, ja wenn ich neben dem Bargeld auch die Betriebserlaubnis mitbringe :crying:.

Laut Gesetz, so heisst es in dem Schreiben, darf das Kennzeichen nur ausgegeben werden, wenn die notwendigen Dokumente vorliegen und das Schild bar bezahlt wird....

Tja, damit werde ich also nun noch aufmerksamer sein müssen, denn fahren werde ich aufgrund des 'Virus' auch weiterhin, nun aber noch 'unsichtbarer', als ohnehin schon... Nicht schön....hoffentlich tut sich da irgendwann mal was in Sachen Gesetzgebung - wobei mein GW2 da wohl ohnehin aus der Regelung fallen wird (zu schnell, zu stark usw.)

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Hallo Egbert

Tja, so ist das. Lastenpedelecs habe ich selbst gebaut und fahre sie täglich, aber sie machen nicht so viel Spaß wie EUCs...

Dein "GW2" ist der Gotway MSuperV2, wie ich ihn auch habe? Ein cooles Teil. Du hast den mit Beleuchtung ausgestattet? Hast Du die selbst gebaut?

Btw: das Rücklicht an Tilmanns (konfiszierten?) MSuper fand ich übrigens sehr cool. Ich würde mich freuen, wenn er mitteilen würde, wo das Teil zu beziehen ist.

Das Thema mit der Haftpflichtversicherung ohne ABE für ein EUC kann ich mir dann wohl abschminken.

Haben sich die Versicherungen jetzt untereinander abgestimmt? Im Gesetz steht doch nicht, dass die Versicherung nur Fahrzeuge mit ABE versichern dürfen? Und der Kontrahierungszwang spielt jetzt keine Rolle mehr?

 

Beim Thema Geschwindigkeit beim Gotway MSuper fällt mir noch ein, daß es ab Hersteller mindestens 2 Varianten mit unterschiedlichen Motorwicklungen gab (langsam/schnell). Möglicherweise ist die langsame Motorwicklung mit Vmax <= 25km/h?

Aber analog zur Schweiz sehe ich selbst bei klaren gesetzlichen EU Neuregelungen weitere von unseren bisherigen chinesischen Schätzen unerfüllte mögliche Anforderungen wie redundante Elektronik, sicherer Speedlimiter, geprüfter Akkulader, fail-safe BMS und Einhaltung der Schutzkleinspannung unter 60V DC...

Zum letzten Punkt der in EUCs verwendeten Betriebsspannung und den erhöhten Sicherheitsanforderungen an Isolation etc. über 60V DC habe ich hier im Forum erstaunlicherweise auch noch gar nichts gelesen...

 

Edited by sentry3
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6 minutes ago, sentry3 said:

Btw: das Rücklicht an Tilmanns (konfiszierten?) MSuper fand ich übrigens sehr cool. Ich würde mich freuen, wenn er mitteilen würde, wo das Teil zu beziehen ist.

Hi @sentry3, hab das Rücklicht aus China (z.B. https://www.aliexpress.com/item/New-5LED-2-Laser-Bicycle-Bike-Logo-Intelligent-Rear-Tail-Light-Safety-Lamp-Super-Cool-for/32694898583.html), war aber nicht ganz glücklich damit.

  1. Ist nicht aufladbar, sondern frisst Batterien (besonders, wenn man den Laser anschaltet),
  2. Schaltet sich gern mal bei längeren Ampelpausen selber aus,
  3. Produziert alle möglichen Lauflichter, nur kein ruhiges, konstantes Licht.

Also würde ich Dir empfehlen, lieber ein bisserl weiter zu forschen. Schick ist die Bremslicht-Automatik mittels Beschleunigungssensor.

Cheers, Tilmann

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  • Chriull changed the title to German Discussion Group

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