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Heute wurde mein Einrad von der Polizei beschlagnahmt. Es war gerade ganz neu und erst meine 2. Fahrt - das ist natürlich bitter.

Wenn jemand von Euch Erfahrungen mit solch einem Fall haben sollte und einen Tipp hat, wie ich das Rad aus der Verwarung zurück bekommen kann, freue ich mich - gerne auch per PN.

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Gibt halt immer ein paar Alöcher.

Theoretisch könnten sie es beschlagnahmen, um festzustellen ob es mehr als 6 km/h kann. Da es dafür keinen offiziellen Test gibt, kann das theoretisch beliebig lange sein. Weiss nicht ob irgendeine Bestätigung, dass es schneller geht, in dem Fall ausreicht, um es zurückzubekommen.

Ich würde erst mal nicht davon ausgehen (gib denen keine Tipps/Ausreden), sondern dass sie es unerlaubterweise mitgenommen haben. Versuch erst mal so das wiederzukriegen.

--

Bin inzwischen zu dem Schluss gekommen, falls man überhaupt Polizisten trifft, sollte man sich freuen wenn sie einen nicht anhalten, und ansonsten einfach weiterfahren. Ist im Ergebnis vielleicht weniger riskant als irgendwelche Strafanzeigen/Beschlagnahmen zu riskieren.

 

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16 hours ago, Torsten Daerr said:

Beschlagnahmen darf die Polizei dein Eigentum nur, um eine unmittelbare Gefahr abzuwenden. Das heißt, du kannst dein Eigentum sofort zurück holen, sobald die Gefahr vorüber ist. 

Laut Aussage der blauen Herren wollen sie das Rad einem Gutachter geben, um festzustellen ob es schneller als 6km/h fährt. Das ist natürlich Quatsch, wenn man mit mehr als der Schrittgeschwindingkeit unterwegs war und dies beobachtet wurde. 

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Versuch das zu verhindern! Wenns erstmal bei irgendeinem Gutachter liegt (der wohl nix machen kann), siehst du das nie wieder (bzw dann in 3 Jahren).

Kannst auch (völlig gerechtfertigt) mit Batterie argumentieren, dass du die regelmässig laden/entladen musst sonst geht sie kaputt, dass sie mit dem aktuellen Aufladestand nicht länger gelagert werden darf, etc.

--

Ich kriege auch den Eindruck, dass du evtl. bisschen offensiver sein müsstest. Die Geschwindigkeitsdiskussion hätte im Prinzip schon bei der versuchten Beschlagnahme passieren müssen.

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3 hours ago, meepmeepmayer said:

Ich kriege auch den Eindruck, dass du evtl. bisschen offensiver sein müsstest. Die Geschwindigkeitsdiskussion hätte im Prinzip schon bei der versuchten Beschlagnahme passieren müssen.

Da hast Du vermutlich recht - nur wenn 3 Herren in Blau vor Dir stehen, ist das - zumindest für mich - nicht so einfach. 

Zu behaupten, das Rad würde max. 6 km/h fahren macht meines Erachtens keinen Sinn. Da wäre eine Bestätigung, dass es schneller als 6 km/h fährt wohl zielführender, da dann der Gutachter nicht erforderlich ist. Und ich habe das Gutachten von Prof. Grosskopf, welches sehr klar und eindeutig ist. 

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Bringt ja eh nix was Falsches zu sagen.

Ich würde vorschlagen, dass du mit deinen Fragen (die du eh hast) am besten die Polizei so lang nervst bis sie merken, dass Nachgeben weniger Arbeit ist. Nach dem Motto, fährt eh schneller als 6 km/h, wie soll ich das nachweisen damit sie sich den Gutachter sparen können; wie ist sichergestellt dass meine Batterie nicht kaputtgeht; usw.

Ich würde an deiner Stelle die "erlaubt oder nicht" Diskussion eher hinten anstellen, erstmal das wheel wiederkriegen (außer es bietet sich im Verlauf an). Danach - kennst du dieses Polizeiinfoblatt aus NRW? Da schreiben sie auch einen Satz (in Bezug auf Grosskopf) dass es keine Zulassungsvorschriften gibt für Einräder, das beeindruckt nen Polizisten ggf. eher als das Gutachten selber.

Viel Glück, hoffe du siehst dein (neues!) wheel bald wieder.

Fall man sonst was für dich tun kann (mal irgendwo anrufen oder [evtl. bösen] Brief schreiben oder so:furious:) dann sags...

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2 hours ago, meepmeepmayer said:

Bringt ja eh nix was Falsches zu sagen.

Ich würde vorschlagen, dass du mit deinen Fragen (die du eh hast) am besten die Polizei so lang nervst bis sie merken, dass Nachgeben weniger Arbeit ist. Nach dem Motto, fährt eh schneller als 6 km/h, wie soll ich das nachweisen damit sie sich den Gutachter sparen können; wie ist sichergestellt dass meine Batterie nicht kaputtgeht; usw.

Ich würde an deiner Stelle die "erlaubt oder nicht" Diskussion eher hinten anstellen, erstmal das wheel wiederkriegen (außer es bietet sich im Verlauf an). Danach - kennst du dieses Polizeiinfoblatt aus NRW? Da schreiben sie auch einen Satz (in Bezug auf Grosskopf) dass es keine Zulassungsvorschriften gibt für Einräder, das beeindruckt nen Polizisten ggf. eher als das Gutachten selber.

Viel Glück, hoffe du siehst dein (neues!) wheel bald wieder.

Fall man sonst was für dich tun kann (mal irgendwo anrufen oder [evtl. bösen] Brief schreiben oder so:furious:) dann sags...

Das NRW-Infoblatt + EU Verordnung 168/2013 hatte ich dabei und habe diese auch detailliert erläutert. Aber die früher mal geltende, einfache Regel > 6 km/h = Kfz = Versicherungspflicht scheint sich in einigen Köpfen hartnäckig zu halten. Meine Vermutung geht leider eh in die Richtung, dass es mehr um "weg mit dem ganzen neumodischen Kram" geht. Auch wurde mir unterstellt ich wolle es mir einfach machen um von A nach B zu kommen. Auf den Gedanken, dass dies neben sportlicher Betätigung auch sehr umweltfreundlich ist, kam man leider nicht.

Danke für die Hilfe! :)

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2 minutes ago, One said:

Meine Vermutung geht leider eh in die Richtung, dass es mehr um "weg mit dem ganzen neumodischen Kram" geht.

Jupp... wieso was überlegen, wenn man auch stur Mist machen kann ohne Folgen.

Drum ist es wohl leider so, dass man ausgehend von der Stimmung der Polizisten leider klar machen muss, dass sie mit einem Ärger haben werden, Stress macht usw, bis die für die einfachste Lösung die richtige ist.

3 minutes ago, One said:

Auch wurde mir unterstellt ich wolle es mir einfach machen um von A nach B zu kommen.

Ist ja auch ne echte Unverschämtheit, wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach von A nach B kommt!

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41 minutes ago, meepmeepmayer said:

Drum ist es wohl leider so, dass man ausgehend von der Stimmung der Polizisten leider klar machen muss, dass sie mit einem Ärger haben werden, Stress macht usw, bis die für die einfachste Lösung die richtige ist.

Absolut! Mit der GEZ #scheissverein hab ich auch schön 2 1/2 Jahre die Korrespondenz gepflegt, bis eine Dame anrief, die sich selbst als meine Brieffreundin bezeichnete... :P

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Nachdem es vier Tage in Gewahrsam verbringen musste, habe ich heute (m)einrad wieder von der Polizei zurück bekommen. :D Yeah! 

Sowohl der Polizist, der mich anrief als auch derjenige, der mir mein Rad aushändigte waren sehr freundlich. Eine Anzeige werde ich natürlich trotzdem bekommen, aber das war ja auch nicht anders zu erwarten.

Es bleibt also spannend, für's erste freue ich mich aber erstmal, dass ich das Rad zurück habe. :clap3:

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Vor circa 6 Monaten wurde mein Ninebot auch beschlagnahmt und danach habe ich eine Vorladung zu einer Anhörung bekommen. Da ich an diesem Tag keine Zeit hatte, habe ich der Polizei einen Brief geschrieben und mich für mein Verhalten entschuldigt und Besserung gelobt. Seitdem habe ich nix mehr von der Rennleitung gehört. Wahrscheinlich sind sie immer noch von meiner Reaktion beeindruckt. Übrigens bin bereits mehrmals auf dem Ninebot durch Hamburg gefahren und dabei mindestens 10 Mal von Polizisten gesehen worden die nie etwas dagegen hatten. Scheint mir eine sehr Ninebot freudnliche Stadt zu sein :-)

Edited by Torsten Daerr
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1 hour ago, Torsten Daerr said:

Vor circa 6 Monaten wurde mein Ninebot auch beschlagnahmt und danach habe ich eine Vorladung zu einer Anhörung bekommen. Da ich an diesem Tag keine Zeit hatte, habe ich der Polizei einen Brief geschrieben und mich für mein Verhalten entschuldigt und Besserung gelobt.

Du hast Besserung gelobt - also, dass Du noch mehr üben wirst, damit Du besser fahren kannst - also weiter auf dem Ninebot unterwegs bist. Gefällt mir!

Wie lange war das Rad bei Dir in Verwahrung? 

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38 minutes ago, Torsten Daerr said:

Das Rad durfte ich 1 Stunde nachdem es mir wegnommen wurde, wieder abholen. 

Hmm, warum zieht jemand das Rad denn dann überhaupt ein? Das hört sich uneffektiv an: Wir haben den Ärger und die Rennleitung muss ja auch einen Bericht dazu schreiben. Das kann man sich doch wirklich sparen... 

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9 hours ago, One said:

Hmm, warum zieht jemand das Rad denn dann überhaupt ein? Das hört sich uneffektiv an: Wir haben den Ärger und die Rennleitung muss ja auch einen Bericht dazu schreiben. Das kann man sich doch wirklich sparen... 

Hallo @One,

es gibt bei der Polizei zwei Wege, eine Einziehung zu gestallten. Beide sind komplett von einander unabhägig.

 

1. Weg

Einziehung zur Abwehr einer Gefahr. Das ist die allerletzte Maßnahme, wenn das belehrende Gespräch nicht funktioniert, wenn das wiederholte verursachen der Gefahr sichtbar gemacht wurde. Das heißt. Der Polizist untersagt dir die Weiterfahrt, weil du auf dem Rad unsicher fährst, weil du betrunken bist, aber nicht so betrunken das es eine Straftat ist (ab 1.6 bei Fahrrad, du schon bei 0.4 schwankst), weil du wiederholt auf dem Einrad angetroffen wurdest, obwohl dir die Weiterfahrt untersagt wurde, etc. Also alles, wo keine Straftaten oder Bußgelder hinterher fliegen. Diese Einziehung hat den Sinn, die Gefahr zu beseitigen. Diese Einziehung muss Verhältnismäßig sein. Das heißt der Zweck (Wegnehmen des Rades) beseitigt die Gefahr des weiteren Benutzens und, vorher wurden alle anderen Möglichkeiten genutzt, diese Gefahr zu beseitigen.

Ende der Maßnahme ist dann meistens, sobald es möglich ist, das Gerät auf der Dienststelle der Polizei abzuholen (Streifenfahrt beendet ist) und der Abholer auch wieder geeignet ist, den Auflagen der Polizisten zu folgen.

 

2. Weg

Einziehung zur Vorbereitung der Beschlagnahme als Beweismittel zur Sicherung des Strafverfahrens um dies später beim Richter vorzulegen. Das passiert, wenn Straftaten im Raum stehen, diese aber noch nicht erfüllt sind, weil eine wichtige Information zur Erfüllung der Straftat fehlt und diese erst später eingeholt werden kann. Dabei spielt es keine Rolle, ob es schon ersichtlich ist, das die Straftat durch ein Gutachten, etc. nie vorliegen kann. Sondern die muss verfolgt werden bis tatsächlich ausgeschlossen wurde, das es keine Straftat gibt (kann frühestens erst der Staatsanwalt). In deinem Fall ist die Straftat der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Nun kann man argumentieren, dass dieser Verstoß nie vorliegt, weil das Gutachten von Prof. Grosskopf aussagt, "Ohne Regulierung in einem Gesetz, gibt’s auch keine Straftat und somit keine Strafe", wie schon oben geschrieben, werden die Polizisten diesen Weg nicht verfolgen. Das zählt dann nur vor Gericht (oder bei einem cleveren Staatsanwalt, wenn man das alles schon bei der Polizei zu Protokoll gegeben hat). Damit es aber zum Gericht gelangen kann, braucht’s die Straftat. Und dafür alle Straftatsbestandteile, wie ein Fahrzeug, eine nötige Versicherung, dieses nicht Vorhandensein jener. Und dies muss die Polizei ermöglichen.

Auch hier ist die Verhältnismäßigkeit wieder zu Prüfen. Wenn die Firma TÜV, DEKRA etc. sagt, dass es dafür kein Prüfstand gibt, dann kann auch auf diesen nicht gewartet werden. Das wäre unverhältnismäßig. Ein Gutachten kann natürlich immer erstellt werden. Da steht da drin, fährt augenscheinlich > 6km/h. Das ist vor Gericht natürlich so gut wie nichts wert, aber wenigstens eine Information. Egal wie, das Rad ist erstmal weg, bis die Information vom Gutachter kommt.

Nach Abschluss des erstellen des Gutachtens, bekommst dein Gerät meistens (Gefährlichkeit zu groß = Vernichtung) zurück.

Also wenn du aussagst, dass dein Gerät schneller als 6km/h fährt, dann entfällt auch das Gutachten, dann entfällt die Einziehung und du bekommst dein Gerät zurück. Wenn du dies nicht erklärst, wird das Gutachten erstellt, wenn in diesem > 6km/h drin steht, bekommst dein Gerät zurück + Anzeige wegen Verstoß Pflichtvers.., ansonsten bekommst dein Gerät einfach so zurück und die Polizei sagt Entschuldigung, gute Fahrt.

 

Deshalb:

  • Versicherungskennzeichen organisieren (Stehroller)
  • Führerschein Klasse B organisieren

 

Gruß, Teran

 

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Hi @Teran

danke für Deine ausführlichen Erklärungen! Dazu stellt sich mir eine Frage:

Wenn jemand weder, 

1. andere gefährdet hat (weil dort niemand war), nicht betrunken war (auf dem Einrad vermutlich keine gute Idee), nicht unsicher fuhr (z.B. präzise die letzten 300 Meter auf den rechten 20cm breiten Platten des Radwegs fuhr), beim belehrenden Gespräch anbietet das Rad ab sofort zu schieben 

und

2. eine Beschlagnahme zur Erstellung eines Gutachtens erfolgen soll, ob ein Rad schneller als 6km/h fährt (obwohl jeder Mensch recht leicht erkennen können sollte, ob sich eine Person schneller als Schrittgeschwindingkeit bewegt) 

und

3. ein Führerschein vorhanden ist, bereits mehrfach versucht wurde ein Nummernschild zu erhalten, die Versicherungen sich aber - warum auch immer - nicht in der Lage fühlen dieses Risiko zu versichern, 

was soll man dann noch machen? Man könnte schon ein wenig vermuten, dass hier eine Mischung aus Willkür, Machtgehabe und Unwissenheit im Spiel sind. Oder? 

Edited by One
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Huhu @One,

 

es ist sicher keine Mischung aus Willkür, Machtgehabe und Unwissenheit im Spiel.

Wenn der Polizist unwissend ist, würde er die Kontrolle nicht starten, sondern einfach keine Straftat sehen (wo auch keine ist). Wenn er falsch Informiert ist, sieht er eine Straftat, wo keine ist = Verfolgung Unschuldiger. Wird vom Staatsanwalt erkannt und gestoppt.

Es ist eben ein nicht geregeltes Fahrzeug. Die einzigen Schuldigen sind die Gesetzesschreiber, die keine Regulierung vorlegen. Sowie unsere bestehende Gesetzgebung im Verkehrsrecht, die meiner Meinung nach, nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, und jedes, wirklich jedes Gerät, dass ein Motor hat und schneller als 6km/h fährt regulieren will. (denke mal an die Spielzeugfahrzeuge, in den die Kinder gesetzt werden und dann rumfahren können (12km/h fahren die) und Daddy kann mit einer Fernbedienung noch eingreifen .. das Kind braucht ein Führerschein).

Hoffentlich wird es 2017 in die MobH aufgenommen.

Gruß, Teran

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On 22.5.2017 at 7:40 PM, Teran said:

Es ist eben ein nicht geregeltes Fahrzeug. Die einzigen Schuldigen sind die Gesetzesschreiber, die keine Regulierung vorlegen. Sowie unsere bestehende Gesetzgebung im Verkehrsrecht, die meiner Meinung nach, nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist, und jedes, wirklich jedes Gerät, dass ein Motor hat und schneller als 6km/h fährt regulieren will. (denke mal an die Spielzeugfahrzeuge, in den die Kinder gesetzt werden und dann rumfahren können (12km/h fahren die) und Daddy kann mit einer Fernbedienung noch eingreifen .. das Kind braucht ein Führerschein).

Hoffentlich wird es 2017 in die MobH aufgenommen.

Gruß, Teran

Das ist genau das Problem. Die Legislative schläft bzw. ist überfordert und die Exekutive schmiedet sich Mangels Vorgaben ihre eigenen seltsamen Gesetze. Damit ist Deutschland genau genommen zum Polizeistaat geworden. Das Land wird nicht mehr einheitlich vom Gesetzgeber geführt, sondern die Bürger sind teilweise von lokal unterschiedlichen Auslegungen ihrer Rechte durch die Polizei abhängig.

Hier in Ösiland herrscht eher die Gemütlichkeit vor. Wir haben zunächst die Gesetztestexte und damit verbunden dann verschiedene Durchführungsverordnungen, an denen sich die Exekutive orientiert. Gemacht wird nur, was verordnet wurde. Fleißaufgaben seitens der Exekutive sind eher die Ausnahme. Keine Verordnung was mit Einrädern zu tun ist? Dann fühlt sich der Beamte nicht genötigt auf eigene Faust tätig zu werden. Hat ihm ja keiner angeschafft und warum soll er sich selbst Arbeit machen...

In USA scheint es so zu sein, dass Fahrzeuge die nicht 'klassifiziert' sind, prinzipiell auf jede Art benutzt werden können. Will ein Bundeststaat die Verwendung regeln bzw. beschränken, muss er das Fahrzeug zuerst klassifizieren. Daher passiert das dort auch recht zügig, weil man natürlich an Regelungen interessiert ist. Das scheint mir am konsequentesten zu sein. Bisher erfolgte Klassifizierungen zielen meist auf "EPAMD (Electric Personal Assistive Mobility Device)" ab, die auf Gehwegen und in manchen Bundesstaaten auch auf Straßen im Wohngebiet erlaubt sind. Es gibt Leute die sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen, anstatt ein lächerliches Papier wie die Bayrische Polizei zu verfassen, in dem es nur darum geht den Rädern ihre Existenzberechtigung abzusprechen ("auch mit passiver Schutzausrüstung hoch gefährlich" usw.).

Eine gute Abhandlung mit Tabelle was in USA so an Regelungen existiert findet sich hier: http://www.vtpi.org/man_nmt_fac.pdf

Zu "jedes Fahrzeug regulieren": Bei uns gelten die Einräder nach Auffassung einiger Rechtsexperten von Autofahrer-Clubs als "Funsport-Gerät", so wie Hoverboards, Skateboards, Inline Skates, Stehroller, usw. Diese Art der Geräte wird bei uns auf Gehsteigen geduldet, so lange keine Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern besteht. Ich hoffe das bleibt so und unsere Exekutive lässt sich nicht vom Übereifer der deutschen Kollegen anstecken.

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Hallo Martin,

bei der Suche nach Versicherung habe ich gerade deinen Beitrag gelesen.

Da es schon einige Zeit her ist, wollte ich mal nachfragen, ob du inzwischen eine Möglichkeit gefunden hast.

In der Kasseler Gegend gibt es tatsächlich noch mehr Einradfahrer, nämlich mich, seit einer Woche stolzer Besitzer eines Kingsong 18, und mit 66 wahrscheinlich der älteste EUC-Fahrer weltweit. Wenn man mein Geeiere fahren nennen kann ;-)

Ich habe bisher 7 Kilometer auf dem Tacho, kann geradeaus fahren und das Einrad weicht seit heute Kanaldeckeln aus. Wie es das macht, weiß ich nicht, denn lenken kann ich es nicht.

Ich übe fast täglich zwischen Sandershausen und Heiligenrode auf dem Skaterplatz. Der ist unter der Autobahnbrücke und sehr groß und perfekt geteert, geschützt vor Regen und Sonne. Dort ist meistens viel Platz, allerdings gelegentlich mal ein Glasspitter zu sehen.

Falls du dort mal fährst, melde dich, dann komme ich auch mal rüber.

Und dann gibt es hier noch mindestens zwei weitere EUC-Fahrer. Die fuhren nämlich vor 6 Wochen durch unsere Straße. Ich war wie elektrisiert (sic), ins Auto gesprungen, hab sie eingeholt und erstmal gefragt, was das ist. Dann 6 Wochen nachgedacht, dann musste ich eins kaufen. Macht schon jetzt super Spaß.

Gruß

Danny

 

On 11.2.2017 at 11:19 AM, sentry3 said:

 

 

 

Hallo EUCler

Ich beschäftige mich seit über einem Jahr mit den el. balancierenden einrädrigen Wunderwerken und hatte es mir bis Anfang dieses Jahres versagen können, ein EUC zu kaufen. Wenn, dann sollte es für die unvermeidlichen Stürze beim Üben gebraucht sein und schon ein paar Schrammen vor mir haben.

Da ich 1,92m gross und ca. 100kg schwer bin wollte ich wenn überhaupt, dann eine Maschine mit entsprechenden Reserven kaufen.

Tja, und Anfang Januar wurde mein Traumwheel, der Gotway MSuperV2 gebraucht angeboten. Und ich musste es kaufen. Und der Verkäufer hat mir dann auch noch den ACM und den MCM2S angeboten.

Der ACM war mein zweites Traumwheel und der MCM2S könnte für Fahrten mit der Lebensgefährtin passen.

Tja, die musste ich dann selbstverständlich auch noch kaufen. Das hat man davon, wenn man selbst ein Jahr lang auf der Bremse steht (das ist zu teuer, im Strassenverkehr nicht zugelassen etc.). Ich habe den Kauf nicht bereut und freue mich, die Unterschiede der Fahrzeuge erfahren zu können.

Wenn es das Wetter zuläßt, übe ich jeden Tag mal eine halbe oder eine Stunde auf leeren Parkplätzen oder in der überdachten Stallgasse auf dem Pferdehof eines Freundes.

 

Nach Lesen dieses 25 seitigen Threads werde ich mich im Strassenverkehr ohne Versicherungskennzeichen besser nicht bewegen. Vielleicht verstohlen auf kleinen Nebenstrassen oder auf separat geführten Radwegen.

Auf den Absagenmarathon bei den Versicherungen bin ich eingestellt, ich werde es einfach versuchen. Dass Tilmann der MSuper in Berlin trotz montiertem Kennzeichen erstmal eingezogen wurde, begeistert mich nicht gerade...

 

Sollte jemand in Kassel (also in der Mitte von Deutschland) Lust am gemeinsamen Fahren und Üben haben, ich würde mich über eine PN freuen : )

...und über weitere Beiträge hier im Forum...

 

Gruß, Martin

 

P.S.: Dank an die Mitarbeiter von electro-sport.de und scooterhelden.de, die mir mit zahlreichen Videos die dunkle Jahreszeit erhellt haben : )

 

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Ok, ich gebe mich geschlagen. Für das Guiness Book gibts mit EUC wohl noch viele andere Möglichkeiten.

Versicherungskennzeichen habe ich jetzt. Nur, wo anbringen am Kingsong 18?

1. schwierig 2. gefährlich 3. sieht beschixxen aus.

Kann man das nicht an seinem Rucksack gut sichtbar anbringen?

 

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3 minutes ago, Dan the Man said:

Versicherungskennzeichen habe ich jetzt. Nur, wo anbringen am Kingsong 18?

1. schwierig 2. gefährlich 3. sieht beschixxen aus.

Kann man das nicht an seinem Rucksack gut sichtbar anbringen?

Gratuliere, dass Du 'ne Versicherung gekriegt hast! Wie haste denn das hingekriegt?

Selbst für die Montage der blöden Blechdeckel gibt's in Deutschland ein umfangreiches Regelwerk, wieder mal bei EUC's kaum einzuhalten. Mir wär das Anbringen auch gar nicht so wichtig (mein Msuper wurde in Berlin trotz Kennzeichen beschlagnahmt). Für mich ist der wesentliche Punkt, dass beim EUC Fahren mit Führerschein (hab ich) und Versicherung (leider nicht) jeder Grund für einen Straftatsbestand wegfällt und schlimmstenfalls nur eine Ordnungswidrigkeit übrig bleibt. Dazu isses aber egal, ob das Kennzeichen am Rad baumelt, oder daheim im Regal liegt.

Falls Du es unbedingt anbringen willst, würde ich so einen Plastikhalter empfehlen, damit die scharfen Kanten abgedeckt sind (z.B. https://www.amazon.de/Replika-Kennzeichenhalterung-Unterlage-für-Versicherungskennzeichen/dp/B0050GII8A/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1496223805&sr=8-1&keywords=versicherungskennzeichen). 

 

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