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2 minutes ago, meepmeepmayer said:

@heldenhaft Da Du neu hier bist, vergiss nicht den Spass am fahren, nicht nur ans rechtliche Denken;)

Allgemein gilt: wo kein Polizist, da auch kein Ärger. Hab noch nie welche auf Radwegen gesehen. Weisst Du selber besser wie es bei Dir aussieht in der Hinsicht.

Jenau! Haben um Berlin und im Umland duzende Touren auf Rad-, Feld- und Waldwegen ohne jeden Ärger absolviert. Der "Mauerweg" ist z.B. klasse! Und das machen wir auch weiter. Die Radwege am Ku'damm und der Oranienstrasse kann ich dagegen weniger empfehlen.

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16 minutes ago, heldenhaft said:

@KingSong69 Wie ist denn die Lage im Pott? Ich komme aus Dortmund und würde mich gerne mal auf Radwegen(z.B. Emscher), abseits von Strassen, bewegen. Werden wir da auch schon verfolgt :)?

Für Essen gilt: Ich fahr seit Feb 2016 und wurde schon mehrfach gesehen von der Polizei...ohne Ärger zu bekommen.

Generell steige ich aber auch ab, wenn ich die Rennleitung sehe, provoziere nicht und fahre nicht auf (Haupt) Strassen durch die Gegend, eher so Radwege, Gassen, nebenstrassen.....

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57 minutes ago, meepmeepmayer said:

NL scheints ähnlich zu sein wie bei uns. Grosskopfzone (oder vergleichbare Grauzone).

 

Sorry, English intervention!!! 

This list hasn't been updated for a while. Have there been any changes across Germany? Is situation different in various regions, or more or less same?

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31 minutes ago, vladmarks said:

Sorry, English intervention!!! 

This list hasn't been updated for a while. Have there been any changes across Germany? Is situation different in various regions, or more or less same?

Hi @vladmarks, naaa, government's too busy with introducing toll systems and finding excuses for stinkin' diesels ... no change. SAD. SO SAD! 

Regional trouble index may vary and change on short notice. Just don't get caught :ph34r:

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49 minutes ago, Tilmann said:

Just don't get caught :ph34r:

Reason I'm asking is that in Germany the legal position seems very similar to the UK, but being enforced much harder by the looks of it. In the UK i have only been stopped once over 2 years, and only because I was riding irresponsibly quickly towards pedestrians...

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1 hour ago, vladmarks said:

Reason I'm asking is that in Germany the legal position seems very similar to the UK, but being enforced much harder by the looks of it. In the UK i have only been stopped once over 2 years, and only because I was riding irresponsibly quickly towards pedestrians...

That's difficult to say and indeed there might be regional differences. We have seen a few wheels confiscated (some positively without any allegations of misconduct in traffic), but I am only aware of such cases in Berlin and Munich. The western region ("Nordrhein-Westfalen", NRW) seems to be more on the tolerant side.

Legal situation is tricky. Popular belief qualifies EUCs as "motorized vehicle", hence requiring a fitting technical category (which does not exist), mandatory insurance (almost impossible to buy) and a drivers license for cars. Using a technically not categorized vehicle on public ground constitutes a misdemeanor, but violating the insurance or drivers license requirements is considered a criminal offense. There is a single legal experts opinion by a Prof. Grosskopf, who analyzed currently valid laws on EU and national German level. His take: no existing definition of "motorized vehicle" is applicable to vehicles with less than 2 wheels, thus there are no legal grounds to prohibit its use and no requirements for insurance or licenses. We have no idea, whether this interpretation holds up in court and we are not aware, that any such conflict ever made it that far (fine paid w/o court case; no criminal charges pushed through). This may change eventually, as @One explicitly requested a hearing in court for his case (and we all commend him for that bold move!).

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Habe heute eine Anfrage an die ZEIT gesendet - da die sich in den letzten Artikeln auch dem Thema Umweltschutz positiv eingebracht hatten dachte ich, dass es passend wäre etwas zum Thema zu schreiben. 

Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die deutschen Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent (%) gegenüber 1990 zu mindern. Hat bis jetzt leider nicht einmal ansatzweise geklappt - zwischen 1995 und 2014 sind die gesamten Kohlendioxid-Emissionen des Pkw-Verkehrs nur um 2 % gesunken: Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#textpart-2 

Ich denke, wir sollten mehr Medien, Parteien, Vereine, Organisationen etc. hierauf hinweisen. Nur so schaffen wir mehr Druck etwas zu ändern!

Es wäre super, wenn jeder einzelne überlegen könnte, was hier getan werden könnte und welche Kontakte genutzt werden können. Im Zweifelsfall einfach mal Zeitungen, etc. anschreiben und die Sicht der Dinge aus einer anderen, umweltfreundlichen Perspektive beleuchten - so lange alle Zeitungen nur von einander abschreiben "KFZ / schneller als 6 km/h / verboten" wird sich nichts ändern. Andere Länder machen es bereits vor: Menschen möchten gerne einfach von A nach B kommen - mit dem elektrische  Einrad, Elektrosootern, etc. können wir dies sogar mit aktivem Umweltschutz verbinden. Wer sollte da noch behaupten wollen, dies wäre verboten... :P

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15 hours ago, Tilmann said:

We have seen a few wheels confiscated

I have now noticed the "confiscated" mark in your signature, really sorry to hear that :/ 

15 hours ago, Tilmann said:

as @One explicitly requested a hearing in court for his case (and we all commend him for that bold move!).

A bold move indeed! I hope he gets a significant support for this case, and reaching out to the Prof Grosskopf for an official statement on this case would really help a lot in my opinion. If that's alright, could I ask to update us through this forum on the results of this case? By us I obviously mean all the concerned EU riders (maybe a tag would be okay?)

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Ich hoffe der Link im Folgenden ist i.O. ist ja keine "Konkurenzseite" und ist für einige von uns vermutlich von Nutzen...

Wie ich finde, eine SEHR interessante Unterhaltung:

http://www.elektro-skateboard.de/forum/szene-talk-63/rechtliche-auseinandersetzung-1396.php

Scheinbar reicht es, eine Versicherung angefragt zu haben und eine Abfuhr zu bekommen, um der Vorstrafe aus dem Weg zu gehen (BEVOR man erwischt wird).

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On 3.6.2017 at 0:03 PM, Ludwig said:

Keine Straftat stimmt nicht, fahren ohne Straßenzulassung besteht weiterhin, aber aus der Nummer Versicherungspflicht würdest du vermutlich raus kommen...

Hast du ein Bild, wie du das Nummernschild angebracht hast?

Der Adapter ist gedruckt. In den originalen Halter lassen sich schlecht Löcher rein bohren...

Die Aufnahme am Rad selbst ist die Helmhalterung von den Sony Actioncams. Da passen die Rundungen genau :)

DSC_0002.jpg

DSC_0003.jpg

DSC_0004.jpg

DSC_0005.jpg

DSC_0006.jpg

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6 hours ago, Ludwig said:

Ich hoffe der Link im Folgenden ist i.O. ist ja keine "Konkurenzseite" und ist für einige von uns vermutlich von Nutzen...

Wie ich finde, eine SEHR interessante Unterhaltung:

http://www.elektro-skateboard.de/forum/szene-talk-63/rechtliche-auseinandersetzung-1396.php

Scheinbar reicht es, eine Versicherung angefragt zu haben und eine Abfuhr zu bekommen, um der Vorstrafe aus dem Weg zu gehen (BEVOR man erwischt wird).

Hy Ludwig,

das ist eigentlich schon bekannt und steht auf Seite xx ;-) (Scherz)....

Das Ding ist, mit dieser "Abfuhr" kommst Du ja auch nur bis zur nächsten Kontrolle...und kannst dich dann durchklagen um Dein Recht zu bekommen...Jeder Polizist wird Dich mit grossen Augen anschauen, wenn Du ihm statt nen Kennzeichen eine ablehnende E-Mail präsentierst und ihm was von"Kontrahierungszwang" erzählst....

Leider...

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11 hours ago, KingSong69 said:

Jeder Polizist wird Dich mit grossen Augen anschauen, wenn Du ihm statt nen Kennzeichen eine ablehnende E-Mail präsentierst und ihm was von"Kontrahierungszwang" erzählst....

Das ist bestimmt richtig und bringt vermutlich bei einer Kontrolle auch nichts. Wenn man eine Strafanzeige bekommt oder vor Gericht muss, könnte es jedoch helfen - immerhin gibt es zwei sehr ähnliche Urteile (Amtsgericht Lübeck, Aktenzeichen 28 C 1036/07 + Amtsgericht Köln, Aktenzeichen 128 C 110/07). 

Siehe dazu meinen Tipp am Ende des Posts "Pflichtversicherung in Deutschland - Rechtliche Besonderheiten". Der Aufwand hält sich zudem in Grenzen - besser als ein Faceplant vor Gericht... :)

 

Edited by One
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16 hours ago, man-on(e)-wheel said:

Der Adapter ist gedruckt. In den originalen Halter lassen sich schlecht Löcher rein bohren...

Die Aufnahme am Rad selbst ist die Helmhalterung von den Sony Actioncams. Da passen die Rundungen genau :)

Huhu @man-on(e)-wheel,

 

das sind sehr schöne Bilder und sieht bestimmt auch schick aus =).

 

Allerdings, wenn ich dich in einer Kontrolle treffen würde, dann würde ich dir ein Mängelschein geben, der im Freitext auffordert, dass Kennzeichen abzumontieren. Als Begründung würde draufstehen: Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr beim Aufsteigen / Absteigen, sowie im Falle eines Sturzes (zusätzlich).

Die Ordnungswidrigkeit wird für dich dadurch auch nicht günstiger werden, da bei Tateinheit (würde hier vorliegen, da beide Verstöße schon vor der Fahrt bestanden) das höhere Bußgeld zu zahlen ist. Höher wäre 804600 Zulassungsfreies Fahrzeug ohne notwendige EG-Typgenehmigung fahren 70 Euro 1 Punkt + 25 Euro Verwaltungsgebühr (da Bußgeld und kein Verwarngeld mehr) im Gegensatz zum 804606 Zulassungsfreies Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf öffentlicher Straße gefahren 40 Euro 0 Punkte.

 

Außerdem kann man es so nicht toll in die Hutablage der DB legen. Oder ziehst du das Kennzeichen vorher vom Halter ab?

Gruß Teran

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On 6.6.2017 at 4:32 PM, Tilmann said:

Mein Kandidat für das EUC-Unwort des Jahres: "Ermessensspielraum" :furious:

Huhu @Tilmann,

Ermessenspielraum ist ein schönes Wort.

Für einen Fahrer der mit einem Einrad im öffentlichen Straßenverkehr fahrend unterwegs ist gibt es nur ganz wenige Ordnungswidrigkeiten, die es dem Polizisten gestatten, überhaupt ermessen zu erkennen. Beispiel wäre: 109100 Sie bogen ab, ohne die Fahrt­richtungs­änderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. 10 Euro.

Sobald die Ordnungswidrigkeit > 55 Euro (vgl. § 56 OwiG) liegt, sinkt die Ermessengrenze beim Polizisten auf 0. Er muss reagieren.

Bei Straftaten wie einen eventuellen Fahren ohne Pflichtversicherung (vgl. § 6 PflVG), oder Fahren ohne Fahrerlaubnis (vgl. § 21 StVG) hat der Polizist gar kein Ermessung zu prüfen. Er muss nach dem Legalitätsprinzip sofort einschreiten (vgl. § 152 (2) StPO). Und da bei den meisten Einradfahrer auch kein Kennzeichen sichtbar montiert ist, hat allein deswegen, schon jede Kontrolle einen gültigen Hintergrund.

Das Einzige was die elektr. Einrad Fahrer derzeit schützt, ist die Unwissenheit der lächelnden, winkenden, interessiert fragenden Polizeibeamten über die akutelle, schreckliche gesetzliche Gegenbeheit. Sorry. Die Beamten können nicht mal was dafür. Die müssen nur Gesetze anwenden, die 1909 noch für ganz andere Kraftfahrzeuge erfunden wurden.

Gruß, Teran

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4 minutes ago, Teran said:

Beispiel wäre: 109100 Sie bogen ab, ohne die Fahrt­richtungs­änderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. 10 Euro.

Moin @Teran, hast Du den Bußgeldkatalog auswendig gelernt??? Ha, nutz nix, weil ich mein Abbiegen pfichtgemäß den anderen Verkehrsteilnehmern mittels geeigneter Handzeichen bedeute, ätsch! Und mein Führerschein ist älter, als die meisten Mitglieder der Rennleitung!

Pfüeti, Tilmann

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18 minutes ago, Tilmann said:

@Teran...Ha, nutz nix, weil ich mein Abbiegen pfichtgemäß den anderen Verkehrsteilnehmern mittels geeigneter Handzeichen bedeute, ätsch! ...

hehe =), das war auch nur als Beispiel gedacht, worüber man Ermessen berücksichtigen kann.

Dein Einwand könnte die Diskussion in eine völlig neue Richtung bringen! =) *holt aus:* Nach dem Gesetz gibt es das geeignete Handzeichen nicht, sondern nur Fahrtrichtungsanzeiger. ABER: In der Verordnung wurde für Fahrräder definiert, was lichttechnische Einrichtungen sind. Dazu gehört nach der Verordnung (§67 StVZO Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern) aber kein Blinker! Somit dachten sich alle Fahrradfahrer, tja kein Blinker, kein blinken. So kam es zum Urteil des BayObLG VRS 4, 421; BGH DAR 52 10 in dem die Richter festgestellt haben, dass ein Abbiegen ohne Blinken, grob verkehrswidrig ist. Dann kam das Urteil BGH VRS 15 462; OLG Köln VRS 8 73 dass auch Fahrradfahrer eine Anzeigepflicht haben. Und hier erscheint das Handzeichen. Aber nur für Fahrradfahrer! Sind Einrad-Fahrer = Fahrradfahrer? Dürfen diese auch das Handzeichen verwenden, obwohl sie kein Fahrrad fahren? Werden die Einrad Fahrer für das Anzeigen eines Abbiegevorganges dem Fahrradfahrer gleichgestellt?

Selbstverständlich ist jedes Anzeigen eines Richtungswechsels immer sinnvoll und sollte, nein muss, irgendwie durchgeführt werden. Ich selbst strecke auch die Hand auf dem Einrad raus und führe den Schulterblick fast schon meisterlich aus. War am Anfang ein riesen Problem!

Gruß, Teran
 
PS: Während des Abbiegevorgangs, darf der Fahrradfahrer seine Hand wieder einziehen, damit dieser sicher gestaltet werden kann. Festgestellt im Urteil OLG Köln NJW 52 950; OLG Hamm NZV 90 26.

 

Edited by Teran
Tippfehler korrigiert.
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31 minutes ago, Teran said:

Selbstverständlich ist jedes Anzeigen eines Richtungswechsels immer sinnvoll und sollte, nein muss, irgendwie durchgeführt werden.

Wie sieht es beim Carving auf dem Einrad aus? Das ist ein Feeling wie Skifahren - nur in der Stadt und ohne Schnee. Da müsste ich also abwechselnd den Richtungswechsel anzeigen, was vermutlich etwas bekloppt aussieht...

Ja, ich vermute, dass man dafür verhaftet werden kann, weil auch das Fahren in Schlangenlinien irgendwo verboten ist... :P

P.S.: Wie sieht der Ermessenspielraum beim Bewegen in einem (wohlmöglich auch noch per Dieselmotor angetriebenem) 4-rädrigen Fahrzeug aus und damit die Umwelt und Menschen zu schädigen? Klimawandel, Feinstaub, Lungenkarzinom, etc. ... (siehe auch: http://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#textpart-2)

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1 hour ago, Teran said:

Huhu @man-on(e)-wheel,

 

das sind sehr schöne Bilder und sieht bestimmt auch schick aus =).

 

Allerdings, wenn ich dich in einer Kontrolle treffen würde, dann würde ich dir ein Mängelschein geben, der im Freitext auffordert, dass Kennzeichen abzumontieren. Als Begründung würde draufstehen: Es besteht eine erhebliche Verletzungsgefahr beim Aufsteigen / Absteigen, sowie im Falle eines Sturzes (zusätzlich).

Die Ordnungswidrigkeit wird für dich dadurch auch nicht günstiger werden, da bei Tateinheit (würde hier vorliegen, da beide Verstöße schon vor der Fahrt bestanden) das höhere Bußgeld zu zahlen ist. Höher wäre 804600 Zulassungsfreies Fahrzeug ohne notwendige EG-Typgenehmigung fahren 70 Euro 1 Punkt + 25 Euro Verwaltungsgebühr (da Bußgeld und kein Verwarngeld mehr) im Gegensatz zum 804606 Zulassungsfreies Fahrzeug ohne vorgeschriebenes Kennzeichen auf öffentlicher Straße gefahren 40 Euro 0 Punkte.

 

Außerdem kann man es so nicht toll in die Hutablage der DB legen. Oder ziehst du das Kennzeichen vorher vom Halter ab?

Gruß Teran

Moin!

Sounds weird! Aber ja, verstehe ich schon. Was die Hutablage angeht, da ziehe ich es raus. Wenn ich durch Wald und Wiese fahre auch. Na ja - und jetzt auch eigentlich immer. Ist dann im Rucksack dabei...

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26 minutes ago, One said:

P.S.: Wie sieht der Ermessenspielraum beim Bewegen in einem (wohlmöglich auch noch per Dieselmotor angetriebenem) 4-rädrigen Fahrzeug aus und damit die Umwelt und Menschen zu schädigen? Klimawandel, Feinstaub, Lungenkarzinom, etc. ... (siehe auch: http://www.umweltbundesamt.de/daten/verkehr/emissionen-des-verkehrs#textpart-2)

Huhu @One,

tja, es fehlt noch jemand der es macht. Aber normal wäre es ja nun bewiesen Körperverletzung. Da Körperverletzung ein Antragsdelikt ist, wird die Polizei nicht von sich aus tätig werden. Aber es sollte mal jemand probieren =) . Ist der Fahrzeugführer eines VW / Audio / Mercedes? nun der Täter, oder nur ein Werkzeug des Vorsitzenden vom Autokonzern?

Ehm, wir trifften nun ganz gewaltig ab. Also Diskusion beendet =).

Gruß, Teran

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