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43 minutes ago, Ludwig said:

Keine Straftat stimmt nicht, fahren ohne Straßenzulassung besteht weiterhin, aber aus der Nummer Versicherungspflicht würdest du vermutlich raus kommen...

Hast du ein Bild, wie du das Nummernschild angebracht hast?

Das ist ne Ordnungswidrigkeit. Keine Straftat...

Hab die Helmhalterung meiner Sony Actioncam auf geklebt. Das Gegenstück ist am Nummernschildhalter. Foto kommt wenn ich wieder in der Nähe meines Rades bin :)

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3 minutes ago, Tilmann said:

Genau diese Aussage ist halt rechtlich zweifelhaft und nach allem, was ich weiss, noch nie von einem Richter entschieden worden. Alle Verfolgungsmaßnahmen gegen EUC basieren auf der Einstufung als Kfz. Und wenn ich als juristischer Laie die StVZO lese (sinngemäß: ...befördert min. 1 Person >6km/h ohne Muskelkraft...) würd' ich sagen: Mist, stimmt, ist ein Kfz, ist nicht erlaubt.

Wenn ich die rechtliche Bewertung von Prof. Großkopf richtig verstehe, kommt er genau bei dieser Frage zum gegenteiligen Schluss: Kein gültiges Gesetz (D und EU) sei auf Fahrzeuge mit weniger als 2 Rädern anwendbar. Also kein Kfz, damit keine Versicherungspflicht und keine Verbotsgrundlage für die Benutzung im öffentlichen Raum. (Die StVO gilt natürlich trotzdem, wir hätten damit keinen Freibrief, durch rote Ampeln zu rauschen).

Die gegensätzlichen Rechtsauslegungen von Ordnungsbehörden und Prof. Großkopf haben es m.W. noch nie bis zu einer richterlichen Entscheidung geschafft, geschweige denn zu einer "höherinstanzlichen". Ich hab keine Ahnung, wie dabei unsere Chancen stünden. "Laienhoffnung": zumindest für einen heftig strafmindernden "Verbotsirrtum" sollte es reichen.

Klar würde ich es wie Du vorziehen, das Risiko einer Vorstrafe durch eine Versicherung zu verringern, ich hab aber ab Mai 2016 keine mehr gekriegt (gefragt: Allianz, Provinzial und LVM). Danke für den Tipp: ich probier's noch mal mit der Züricher. Ansonsten find ich den Rat zum Abschluss einer Rechtsschutz nicht blöd. Mein Msuper verrottet seit Juni 2016 in der Berliner Asservatenkammer und ich scheue das Kostenrisiko, meinen Schaden durch eine gepfefferte Anwaltsrechnung noch zu vergrößern...

Nach meinem Verständnis, bin aber kein Jurist, ist die geltende Praxis nun mal so, dass das ein Kfz ist und ne Versicherung braucht. Das Gutachten in allen Ehren, aber es ist eben nicht geltendes Recht. Und wie gesagt, lieber paar € für die Versicherung, als vorbestraft. Kann ich mir in meinem Job genau NULL leisten!

Ich habe beruflich auch mit der Zulassung von Luftfahrzeugen und -geräten zu tun. Und was Gutachten angeht... Na ja, kommt drauf an wer was von wem nachgewiesen haben will ;)

Und selbst wenn die passen müssen die erst vom Gesetzgeber, oder von ihm beauftragten Institutionen, anerkannt werden. Vorher ist es nur ne Menge Arbeit für viel Geld auf einigen Seiten Papier.

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2 minutes ago, man-on(e)-wheel said:

Nach meinem Verständnis, bin aber kein Jurist, ist die geltende Praxis nun mal so, dass das ein Kfz ist und ne Versicherung braucht. Das Gutachten in allen Ehren, aber es ist eben nicht geltendes Recht. Und wie gesagt, lieber paar € für die Versicherung, als vorbestraft. Kann ich mir in meinem Job genau NULL leisten!

Ich habe beruflich auch mit der Zulassung von Luftfahrzeugen und -geräten zu tun. Und was Gutachten angeht... Na ja, kommt drauf an wer was von wem nachgewiesen haben will ;)

Und selbst wenn die passen müssen die erst vom Gesetzgeber, oder von ihm beauftragten Institutionen, anerkannt werden. Vorher ist es nur ne Menge Arbeit für viel Geld auf einigen Seiten Papier.

Nup, das verstehe ich anders. Das geltende Recht kennt keine EUC und der Gesetzgeber kommt nicht in die Gänge, ein Gesetz zu machen, das EUCs explizit regelt. 

Die Frage ist doch: greift die Generalklausel zur Einstufung von EUC als Kfz oder nicht. Solange der Gesetzgeber nix ändert, kann das nur ein Gericht entscheiden (d.h. weder Legislative noch Exekutive, sondern ausschließlich Judikative). Und herauszufinden, wie ein Gericht das entscheiden wird, ist halt ein teurer Spass mit sehr ungewissen Erfolgsaussichten.

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Just now, Tilmann said:

Nup, das verstehe ich anders. Das geltende Recht kennt keine EUC und der Gesetzgeber kommt nicht in die Gänge, ein Gesetz zu machen, das EUCs explizit regelt. 

Die Frage ist doch: greift die Generalklausel zur Einstufung von EUC als Kfz oder nicht. Solange der Gesetzgeber nix ändert, kann das nur ein Gericht entscheiden (d.h. weder Legislative noch Exekutive, sondern ausschließlich Judikative). Und herauszufinden, wie ein Gericht das entscheiden wird, ist halt ein teurer Spass mit sehr ungewissen Erfolgsaussichten.

Ich sag mal so: ich hab wegen meiner Geschichte mit zwei Anwälten gesprochen (zum Glück Bekannter und einer Familie). Sind zwar beides keinen Verkehrsrechtexperten, aber sich doch ziemlich sicher, dass die grundsätzliche Einstufung als Kfz bestand hat. Im weiteren wäre es wohl eher interessant ob eine neue Klasse geschaffen werden muss oder zumindest die Fahrzeuge mit ihrer Benennung eindeutig verortet werden. Und übrigens betrifft das wohl auch die Krankenfahrstühle, die mit zwei Rädern selbstbalancierend unterwegs sind. Schon schräg...

Aber sei es drum. Bin wie gesagt kein Jurist und somit muss ich mit dem leben, was die Executive hier so tut. Zumindest wenn ich mich recht einfach damit arrangieren kann.

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3 minutes ago, man-on(e)-wheel said:

[...] muss ich mit dem leben, was die Executive hier so tut. Zumindest wenn ich mich recht einfach damit arrangieren kann.

Drum heul ich ja so: mein Msuper wurde samt gültigem Versicherungskennzeichen der Allianz beschlagnahmt! :crying:

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4 minutes ago, Tilmann said:

Drum heul ich ja so: mein Msuper wurde samt gültigem Versicherungskennzeichen der Allianz beschlagnahmt! :crying:

Warum das denn? Hast ne Straftat damit begangen? Banküberfall oder so? Oder bestand Gefahr für Leib und Leben? Glaub viel mehr Gründe für ne Beschlagnahme gibt es nicht.

Hast bestimmt schon angeschrieben um das zurück zu bekommen? Gerade wegen Akku?

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34 minutes ago, man-on(e)-wheel said:

Warum das denn? Hast ne Straftat damit begangen? Banküberfall oder so? Oder bestand Gefahr für Leib und Leben? Glaub viel mehr Gründe für ne Beschlagnahme gibt es nicht.

Hast bestimmt schon angeschrieben um das zurück zu bekommen? Gerade wegen Akku?

Nüschte. Sogar die "betreuenden Beamten" hatten nicht das Geringste an meiner Fahrweise auszusetzen. Offizielle Begründung: "Zur Erstellung eines technischen Gutachtens". Der Maßnahme habe ich vor Ort widersprochen, d.h. die Beschlagnahme benötigte eine richterliche Bestätigung. Dazu habe ich schriftlich Stellung genommen (Tenor: eine technische Begutachtung ist sinnlos, weil das Ergebnis von vornherein feststeht. Die im Raum stehende Frage einer Benutzung im öffentlichen Raum ist derzeit rein rechtlicher Natur, nicht technischer. Natürlich hab ich auch auf den Schaden für den Akku hingewiesen.). Im Sep 2016 hatte ein Richter am Amtsgericht B-Tiergarten dann entschieden, dass die Beschlagnahme rechtens sei. Ohne jede inhaltliche Begründung und ohne irgend ein Anzeichen, dass sie meine Argumentation überhaupt gelesen haben. Seit dem is nix mehr in der Sache passiert.

Schmankerl am Rande: Die Beschlagnahme erfolgte in der Einfahrt der Bundesdruckerei! Privatgelände, aber leider bis dahin von der Kommandantenstrasse aus zugänglich. Und die Bundesdrucker hatten mir die Benutzung auf dem Gelände erlaubt (bis zum Schreibtisch, hihi).

Hintergrund: in Berlin gibt es jedes Jahr so um die 15 Fahrradtote. Versuchsweise hat die Berliner Polizei eine Fahrradstaffel in B-Mitte eingeführt. Die standen unter erheblichem Druck, ihre Daseinsberechtigung mit entsprechenden Erfolgen zu belegen. Ist ihnen zwar mit den Fahrradtoten nicht gelungen (2016: 17 Tote!), aber in der Schlacht gegen EUCs haben sie missionarischen Eifer entwickelt. Freundlichkeit, ruhige Argumentation oder seriöses Auftreten (60 Jahre, Berater der Bundesdruckerei) haben da grad mal gar nix bewirkt. Der Einsatz der heldenhaften Fahrradstaffel wurde wegen des phantastischen Erfolges in 2017 übrigens auf Kreuzberg ausgeweitet.

Edited by Tilmann
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4 hours ago, Tilmann said:

Nüschte. Sogar die "betreuenden Beamten" hatten nicht das Geringste an meiner Fahrweise auszusetzen. Offizielle Begründung: "Zur Erstellung eines technischen Gutachtens". Der Maßnahme habe ich vor Ort widersprochen, d.h. die Beschlagnahme benötigte eine richterliche Bestätigung. Dazu habe ich schriftlich Stellung genommen (Tenor: eine technische Begutachtung ist sinnlos, weil das Ergebnis von vornherein feststeht. Die im Raum stehende Frage einer Benutzung im öffentlichen Raum ist derzeit rein rechtlicher Natur, nicht technischer. Natürlich hab ich auch auf den Schaden für den Akku hingewiesen.). Im Sep 2016 hatte ein Richter am Amtsgericht B-Tiergarten dann entschieden, dass die Beschlagnahme rechtens sei. Ohne jede inhaltliche Begründung und ohne irgend ein Anzeichen, dass sie meine Argumentation überhaupt gelesen haben. Seit dem is nix mehr in der Sache passiert.

Huhu @Tilmann,

in deinem Fall solltest jetzt langsam ekelhaft werden. Das heißt:

1. Brief an die Polizeidienststelle. Status der Strafanzeige erfragen.

2. Wenn abgegeben an die StA, Brief an StA mit dem Aktenzeichen, Nachfragen nach dem aktuellen Status. Möchte er Anklage erheben, wenn ja, welche Straftat(en) liegt/en den im Raum? Wenn nein, wann kannst du dein Einrad abholen?

3. Wenn eine Straftat im Raum steht, was beweist dann das evtl. Gutachten? Bitte um die Prüfung der Verhältnismäßigkeit in Beziehung zur Beweiskraft des Gutachtens über das Einrad zur evtl. Straftat.

4. Feststellung der Geeignetheit des Einrades als Beweismittel.

5. Wann und wo wird angeklagt, wird das Einrad dann im Gerichtssaal als Vorführgerät benötigt? Wenn nein, warum ist es weiterhin als Beweismittel gesperrt?

Da du evtl. schon die Begründung vom Richter hast, das dein Einrad für ein Gutachten eingezogen wurde, kannst du dich auf die Begründung stützen und mit dem Aktenzeichen direkt zum Gericht an den Richter wenden. 2 Wochen Reaktionszeit .. dann Dienstaufsichtsbeschwerde an das Gericht.

Das kannst du alles privat selbst erstellen und hinschicken. Beim Revier würde ich sogar persönlich vorbeifahren (vorher Anrufen ob die betreffenden Beamten auch da sind), WENN der Fall noch immer nicht an die StA abgegeben wurde.

Reaktionszeit in jedem Brief auf 2 Wochen festsetzen. Nach den 2 Wochen nächste Eskalationsstufe. Dienstaufsichtsbeschwerden an die Stelle, an der der Fall gerade hängt. Mit der Bitte um Klärung und Feststellung der Unverhältnismäßigkeit.

Wenn der Fall dann erledigt ist und das Gericht feststellt, dass gar keine Straftat vorliegt und dein Einrad sozusagen die ganze Zeit unverhältnismäßig stillgelegt wurde, dann Anzeige der Polizeibeamten wegen Verfolgung Unschuldiger.

Das alles kostet kein Geld nur private Zeit, Nerven und Zeit. Ach und nochmal Zeit.

Gruß, Teran

 

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5 hours ago, Tilmann said:

Nup, das verstehe ich anders. Das geltende Recht kennt keine EUC und der Gesetzgeber kommt nicht in die Gänge, ein Gesetz zu machen, das EUCs explizit regelt. 

Die Frage ist doch: greift die Generalklausel zur Einstufung von EUC als Kfz oder nicht. Solange der Gesetzgeber nix ändert, kann das nur ein Gericht entscheiden (d.h. weder Legislative noch Exekutive, sondern ausschließlich Judikative). Und herauszufinden, wie ein Gericht das entscheiden wird, ist halt ein teurer Spass mit sehr ungewissen Erfolgsaussichten.

Huhu @Tilmann,

Du hast Recht, das Gesetz kennt die EUC nicht. Unser Problem ist, dass unser Gesetz keine Geräte direkt kennen muss (zudem das Straßengesetz in Verordnungen delegiert, wie die StVO, FeV etc.). Es wurden Fälle angelegt, in die alle Geräte reinpassen müssen. Auf diese Fälle wurden dann Regelungen (Versicherung, Führerschein, Maße, erforderliche Gerätschaften etc.) erstellt.

Das heißt, es steht nicht direkt Motorrad drin, sondern Kraft-Fahrzeug mit 2 Räder die nicht auf einer Achse liegen. Es steht nicht direkt PKW drin, sondern, das was nicht 2 Räder hat, fällt unter ... und so weiter.

Was der Prof nun macht, ist eine Feststellung die so erstmal schön ist, aber er kann nicht einfach sagen, das die Regelungen der FeV nicht gültig sind, weil dort ein Absatz fehlt mit Kraft-Fahrzeuge mit nur einem Rad nicht behandelt werden. Diese Geräte fallen einfach in die Else - Klausel rein, und da ist nun mal der PKW drin. Deshalb braucht ein Einrad auch 2 getrennte Bremskreise, welche die Firma TÜV für eine Einzelabnahme prüfen muss. Und das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es muss feste Blinker haben. Der Abstand vom Bremslicht zum Rücklicht muss mind. 350mm betragen. Und vergiss bitte nicht die Nebelschlussleuchte! Obligatorisch sind die Tagesfahrlichter. Die Profiltiefe des einen Rades muss mind. 1,6mm betragen und fällt nicht unter die Voraussetzungen für Motorräder mit 1mm. Es ist ein Pkw.

Die Regelung von der Legislativen ermöglich erst, dass das Einrad anders eingeordnet werden muss (ist beim Segway so passiert, da war vorher Führerschein Klasse 3 / B erforderlich, jetzt Mofaprüfbescheinigung). Es wird von den Zulassungsvoraussetzungen freigestellt (keine Nebelschlussleuchte mehr etc.)

Solange keine Regelung kommt, fällt es unter die beschissenste Einordnung die es gibt, PKW.

 

Disclamer: Teile meines Postings sind als Schwachsinnn anzusehen, ich möchte nur Aufzeigen, in welchen extremen Gesetzesfall das Gerät gerade fällt.

Gruß, Teran

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2 minutes ago, Teran said:

Huhu @Tilmann,

in deinem Fall solltest jetzt langsam ekelhaft werden. Das heißt:

1. Brief an die Polizeidienststelle. Status der Strafanzeige erfragen.

2. Wenn abgegeben an die StA, Brief an StA mit dem Aktenzeichen, Nachfragen nach dem aktuellen Status. Möchte er Anklage erheben, wenn ja, welche Straftat(en) liegt/en den im Raum? Wenn nein, wann kannst du dein Einrad abholen?

3. Wenn eine Straftat im Raum steht, was beweist dann das evtl. Gutachten? Bitte um die Prüfung der Verhältnismäßigkeit in Beziehung zur Beweiskraft des Gutachtens über das Einrad zur evtl. Straftat.

4. Feststellung der Geeignetheit des Einrades als Beweismittel.

5. Wann und wo wird angeklagt, wird das Einrad dann im Gerichtssaal als Vorführgerät benötigt? Wenn nein, warum ist es weiterhin als Beweismittel gesperrt?

Da du evtl. schon die Begründung vom Richter hast, das dein Einrad für ein Gutachten eingezogen wurde, kannst du dich auf die Begründung stützen und mit dem Aktenzeichen direkt zum Gericht an den Richter wenden. 2 Wochen Reaktionszeit .. dann Dienstaufsichtsbeschwerde an das Gericht.

Das kannst du alles privat selbst erstellen und hinschicken. Beim Revier würde ich sogar persönlich vorbeifahren (vorher Anrufen ob die betreffenden Beamten auch da sind), WENN der Fall noch immer nicht an die StA abgegeben wurde.

Reaktionszeit in jedem Brief auf 2 Wochen festsetzen. Nach den 2 Wochen nächste Eskalationsstufe. Dienstaufsichtsbeschwerden an die Stelle, an der der Fall gerade hängt. Mit der Bitte um Klärung und Feststellung der Unverhältnismäßigkeit.

Wenn der Fall dann erledigt ist und das Gericht feststellt, dass gar keine Straftat vorliegt und dein Einrad sozusagen die ganze Zeit unverhältnismäßig stillgelegt wurde, dann Anzeige der Polizeibeamten wegen Verfolgung Unschuldiger.

Das alles kostet kein Geld nur private Zeit, Nerven und Zeit. Ach und nochmal Zeit.

Gruß, Teran

 

Danke für Deine liebe Beratung!

Leider steht neben glücklos verronnener Lebenszeit doch ein bisserl Geld auf dem Spiel: ein Berliner Kumpel hatte in einem ähnlich gelagerten Fall (seins/unversichert lag bei Team Blau, meins/versichert ist bei der StA) nach 10 Monaten Beschwerde eingelegt. Erfolg: sein Rad hatter direkt wieder gekriegt und kurz danach einen Strafbefehl über 2000 Eu. Den hat er dann mit Anwaltshilfe auf 500 Eu und keine Vorstrafe heruntergehandelt und bezahlt. Bei mir kommt hinzu, dass ich mittlerweile 500km von Berlin weg wohne.

Mit dem Dienststellenleiter der Fahrradstaffel hatte ich seinerzeit telefoniert (da war überhaupt kein Blumenpott zu gewinnen). Ich weiss, dass die Akte nach dem Richterentscheid (auch versucht anzurufen) bei der Staatsanwaltschaft korrodiert. Ich hatte im Jan 2017 in Berlin noch eine Begegnung mit der Ordnungsmacht. Da hat mich nachts um 21:00 Uhr ein Streifenwagen des Ordnungsamtes auf dem menschenleeren Radweg gestoppt, zwecks Anzeige die Personalien aufgenommen und mir für die nächste Begegnung die Beschlagnahme angekündigt. Da war ich mit dem V8 unterwegs, für das ich keine Versicherung mehr gekriegt hab. Von dieser Geschichte hab ich bisher nix mehr gehört, möchte aber auch natürlich keine "schlafenden Hunde wecken". 

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4 minutes ago, Teran said:

Huhu @Tilmann,

Du hast Recht, das Gesetz kennt die EUC nicht. Unser Problem ist, dass unser Gesetz keine Geräte direkt kennen muss (zudem das Straßengesetz in Verordnungen delegiert, wie die StVO, FeV etc.). Es wurden Fälle angelegt, in die alle Geräte reinpassen müssen. Auf diese Fälle wurden dann Regelungen (Versicherung, Führerschein, Maße, erforderliche Gerätschaften etc.) erstellt.

Das heißt, es steht nicht direkt Motorrad drin, sondern Kraft-Fahrzeug mit 2 Räder die nicht auf einer Achse liegen. Es steht nicht direkt PKW drin, sondern, das was nicht 2 Räder hat, fällt unter ... und so weiter.

Was der Prof nun macht, ist eine Feststellung die so erstmal schön ist, aber er kann nicht einfach sagen, das die Regelungen der FeV nicht gültig sind, weil dort ein Absatz fehlt mit Kraft-Fahrzeuge mit nur einem Rad nicht behandelt werden. Diese Geräte fallen einfach in die Else - Klausel rein, und da ist nun mal der PKW drin. Deshalb braucht ein Einrad auch 2 getrennte Bremskreise, welche die Firma TÜV für eine Einzelabnahme prüfen muss. Und das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Es muss feste Blinker haben. Der Abstand vom Bremslicht zum Rücklicht muss mind. 350mm betragen. Und vergiss bitte nicht die Nebelschlussleuchte! Obligatorisch sind die Tagesfahrlichter. Die Profiltiefe des einen Rades muss mind. 1,6mm betragen und fällt nicht unter die Voraussetzungen für Motorräder mit 1mm. Es ist ein Pkw.

Die Regelung von der Legislativen ermöglich erst, dass das Einrad anders eingeordnet werden muss (ist beim Segway so passiert, da war vorher Führerschein Klasse 3 / B erforderlich, jetzt Mofaprüfbescheinigung). Es wird von den Zulassungsvoraussetzungen freigestellt (keine Nebelschlussleuchte mehr etc.)

Solange keine Regelung kommt, fällt es unter die beschissenste Einordnung die es gibt, PKW.

 

Disclamer: Teile meines Postings sind als Schwachsinnn anzusehen, ich möchte nur Aufzeigen, in welchen extremen Gesetzesfall das Gerät gerade fällt.

Gruß, Teran

Nochmal danke! Klingt leider ernüchternd stimmig. Ich bewundere Deinen Gleichmut bei der Thematik, ich muss da immer erst ein Tütchen Kreide verkosten...

Bestärkt mich aber auch, dass eine Intensivauseinandersetzung mit diesem Dünnsinn meiner Mentalgesundheit nicht zuträglich ist ... :pooping:

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8 minutes ago, Tilmann said:

Da war ich mit dem V8 unterwegs, für das ich keine Versicherung mehr gekriegt hab.

Huhu @Tilmann,

 

was anders =), da ich es gerade lese. Ich habe auch das V8 bin aber noch kein anderes Gefährt gefahren. In deiner Signatur stehen auch andere Einräder. Im Vergleich zum V8, gibts da aus deiner Sicht bessere?

Bitte nicht falsch verstehen, ich bin mit meinem V8 zufrieden (kenn ja keine anderen =) ). Das einzige Störende ist nur die Laufleistung, könnte mehr sein.

Ich habe übrigens eine Versicherung bei der Allianz bekommen. Angefragt hatte ich R+V (Absage per Mail), Gotha (Absage direkt am Telefon). Mein Kollege hat bei der Allianz auch angefragt, hatte letztes Jahr noch eine bekommen, aber dieses Jahr haben sie ihn im Stich gelassen. Es liegt wohl etwas am zuständigen Vertreter.

Eingeordnet ist es Stehroller, wurde perönlich begutachtet =).

 

Gruß, Teran

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Ich denke dieser ganze Aufwand den wir hier alle, inklusive der Polizei und der Gerichte betreiben, steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Ich bin mir sicher, dass die Anzahl der Unfälle, in denen Einrad-Fahrer verwickelt sind, verschwindend gering ist. Als Kontrast dazu stirbt in der EU täglich ein Radfahrer, weil von einem rechts abbiegendem Lkw erfasst wird, obwohl es mittlerweile Kamera-Systeme gibt die den toten Winkel und damit die Unfallursache, überwinden. Warum diese Kameras immer noch nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, ist völlig unverständlich. Das ist ein Problem, welches gelöst werden muss. Die Nutzung von elektronischen Einrädern birgt im Vergleich dazu so gut wie kein Risiko. 

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Hallo @Teran, bin mit dem V8 ebenfalls sehr glücklich. Insgesamt finde ich, es ist so ziemlich das ausgereifteste und sicherste Wheel, das man heute kaufen kann. Mögliche Kritikpunkte: kein Rücklicht, das vordere Licht ist auch nicht so doll, verkratzt gerne (deshalb fährt meins in seinem Schlafanzug) und das Griptape auf den Pedalen gripped nicht lange. Mit den 480Wh komme ich (80Kg, dressed for success) gut 30km weit - nicht atemberaubend, aber bei unseren Berliner Group-Rides waren immer welche dabei, die früher schlapp gemacht haben :-)

Hab's grad einem Freund geliehen, bei dessen KS16 ein Pedal einen Riss entwickelt hat. Der mag das V8 auch und freut sich, dass er damit leichter rückwärts fahren kann, als mit seinem KS16. Er hat aber auch beobachtet, dass das V8 ein bisserl instabiler sei, als sein KS16. Er vermutet den vergleichsweise höheren Schwerpunkt als Ursache. Mir war das nicht aufgefallen.

EDIT: Mein Favorit bleibt aber das MsuperV3. 820Wh ist für mich fast wie Strom aus der Steckdose und ich hab mal todesmutig (aber eingepackt wie's Michelin-Männchen) auf der Tempelhofer Startbahn bis 48km/h Gas gegeben. In freier Wildbahn fahr ich selten und nur ein bisserl über 30km/h. Die Reserve beruhigt schon. Mein derzeitiges Wunschrad wär das MsuperV3S+ mit 1600Wh - wegen Größenwahn, wissenschon... :w00t2:

Bezügl. Versicherung: das werde ich hier in Regensburg noch mal probieren. Ich glaub, hier gibt's sonst keine EUCs. Vielleicht find ich ja eine hübsch verschnarchte Agentur ... :whistling:

Edited by Tilmann
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Ich sammele Ideen und Feedback für ein EUC Sicherheitstraining.

Kontext: In Berlin gibt es eine ziemlich aktive WhatsApp Gruppe zum Thema eWheels (Initiator: http://ewheels.org). Da verabreden wir Touren, Treffen auf dem Tempelhofer Feld, Teilnahme an der Skate by Night und ähnliches. Dort hat sich kürzlich ein Kumpel ein Msuper 3S+ zugelegt und ist nur Tage später so unglücklich gestürzt, dass er sich einen Splitterbruch im Unterarm eingefangen hat. Das hat ein bißchen Nachdenken ausgelöst. Aus der Anfangsidee "verletzungsfrei Fallen lernen" ist schnell der Wunsch nach einem umfangreicheren "eWheel Sicherheitstraining" geworden. Das hat meines Wissens noch keiner gemacht.

Wir haben ein paar Willige, das Tempelhofer Feld als Spielplatz und ein geschundenes 'Generic' Trainingswheel - aber keinen Plan :wacko:.

Also hab ich mal angefangen, ein paar Ideen aufzuschreiben, wie wir sowas angehen könnten: https://docs.google.com/document/d/1dWLyIC7wR5iZGj17Wuqx8DdT4LAURxEC8_ogcqENzAk/edit?usp=sharing

Euch wäre ich abgrundtief dankbar, wenn ihr bei Gelegenheit da mal drüber schauen würdet und Ideen/Rat/Feedback beisteuert. Wärt ihr so lieb? Wer weiss, vielleicht kommt der eine oder andere dann ja mal zu so nem Gaudi inne Hauptstadt oder das Sicherheitstraining wird ein Exportschlager???

Edited by Tilmann
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On 3.6.2017 at 0:46 PM, Tilmann said:

Die gegensätzlichen Rechtsauslegungen von Ordnungsbehörden und Prof. Großkopf haben es m.W. noch nie bis zu einer richterlichen Entscheidung geschafft, geschweige denn zu einer "höherinstanzlichen". Ich hab keine Ahnung, wie dabei unsere Chancen stünden.

Da bin ich gespannt - bei der Äußerung zu meiner Strafanzeige habe ich gewählt, dass ich dies durch ein Gericht und nicht durch die Staatsanwaltschaft klären lassen möchte.

Ich fand es nämlich nicht optimal, dass die Staatsanwaltschaft selbst die Strafe festlegen kann und es sich damit einfach macht.

Vielleicht sollte ich schon mal ein Crowdfunding für die Anwalts- und Gerichtskosten starten... ?

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15 hours ago, One said:

Da bin ich gespannt - bei der Äußerung zu meiner Strafanzeige habe ich gewählt, dass ich dies durch ein Gericht und nicht durch die Staatsanwaltschaft klären lassen möchte.

Ich fand es nämlich nicht optimal, dass die Staatsanwaltschaft selbst die Strafe festlegen kann und es sich damit einfach macht.

Vielleicht sollte ich schon mal ein Crowdfunding für die Anwalts- und Gerichtskosten starten... ?

Huhu @One,

 

Respekt, daß du den Weg gehen möchtest.

Crowdfunding brauchst im Strafgericht nicht, das zahlt dir alles der Steuerzahler.


Für die 1. Instanz brauchst du auch kein Anwalt. Der Richter muss darauf Rücksicht nehmen, daß du als evtl. Laie nicht alles weißt und wird dir Fragen auch erklären.

Gruß, Teran

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Also nen 100er oder so lass ich springen für den guten Zweck, falls doch nötig! Super dass Du das machst und nicht einfach paar 100€ Schaden einfach so hinnimmst weil unsere Politiker ihre Arbeit nicht machen. Vielleicht stellen sie es auch ein wenn klar ist dass du sonst vor Gericht gehst, könnt ich mir auch vorstellen.

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12 minutes ago, meepmeepmayer said:

Also nen 100er oder so lass ich springen für den guten Zweck, falls doch nötig! Super dass Du das machst und nicht einfach paar 100€ Schaden einfach so hinnimmst weil unsere Politiker ihre Arbeit nicht machen. Vielleicht stellen sie es auch ein wenn klar ist dass du sonst vor Gericht gehst, könnt ich mir auch vorstellen.

Bin dabei. 

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17 hours ago, One said:

Da bin ich gespannt - bei der Äußerung zu meiner Strafanzeige habe ich gewählt, dass ich dies durch ein Gericht und nicht durch die Staatsanwaltschaft klären lassen möchte.

Ich fand es nämlich nicht optimal, dass die Staatsanwaltschaft selbst die Strafe festlegen kann und es sich damit einfach macht.

Vielleicht sollte ich schon mal ein Crowdfunding für die Anwalts- und Gerichtskosten starten... ?

Hi @One Ich würde mich auch in der Größenordnung wie @meepmeepmayer beteiligen, wenn es vor Gericht geht :)! Darauf haben wir alle gewartet ...

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Vielen lieben Dank für Eure Unterstützung! :)

Aber erstmal abwarten - habe eine sehr ausführliche Stellungnahme zu dem Fall geschrieben (3 Seiten) und diese letzte Woche abgeschickt. Da ich so einen Fall noch nie hatte, weiß ich nicht wie lange ich auf eine Antwort oder "Einladung" warten muss - aber ich werde berichten, wenn sich etwas tut.

Bin mit der Rennleitung auch noch auf einem anderen Weg in Kontakt - hab einfach mal an die Pressestelle geschrieben und gefragt, wie die es - auch in Hinblick auf den Umweltschutz - sehen. Denn gerade in einer Großstadt wäre es doch wünschenswert, wenn mehr Menschen das Auto stehen lassen und andere Wege wählen, um von A nach B zu kommen. Wenn dies ein Verbrechen sein soll, hätte ich dies gerne schriftlich... 

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Hi,

@One drücke die Daumen :).

@Tilmann Vielen Dank für die Liste. Was meinst du mit 'overlean'? Ich beschleunige mein Rad indem ich mich nach vorne lege/beuge. Wie soll man denn anders beschleunigen? Wird mein Inmotion F5+ auch abschalten, wenn ich es übertreibe?

Sind die EUC eigentlich in den Niederlanden zugelassen (hab bald Urlaub und bin auf Textel :-) )?

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22 minutes ago, heldenhaft said:

Hi,

@One drücke die Daumen :).

@Tilmann Vielen Dank für die Liste. Was meinst du mit 'overlean'? Ich beschleunige mein Rad indem ich mich nach vorne lege/beuge. Wie soll man denn anders beschleunigen? Wird mein Inmotion F5+ auch abschalten, wenn ich es übertreibe?

Sind die EUC eigentlich in den Niederlanden zugelassen (hab bald Urlaub und bin auf Textel :-) )?

Willkommen @heldenhaft! Hübsches Pseudonym :clap3:

Zügle Deinen Heldenmut: jedes EUC lässt Dich im Stich, wenn Du Dich nur entschlossen genug nach vorne wirfst. Auch wenn die inmotion Räder zu den sichereren gehören, macht es da keine Ausnahme. Das Gemeine: so was passiert besonders gerne beim Angeben (nicht, das ich das nötig hätte :whistling:). Man möcht's besonders eindrucksvoll vormachen und leckt statt dessen am Asphalt - peinlisch, das!

Über die rechtliche Situation in NL weiss ich leider wenig.

Pfüeti!

EDIT: @KingSong69, da bist Du doch viel näher dran. Kannst Du was raten?

Edited by Tilmann
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2 hours ago, Tilmann said:

EDIT: @KingSong69, da bist Du doch viel näher dran. Kannst Du was raten?

Nein, ganz genau weiss ich es auch nicht....ich meine aber das es ähnlich wie bei uns ist:

Maximal gedulded....eigentlich nicht erlaubt bzw. Grauzone.

Da es aber neulich auch ein EUC treffen in Holland gab, gehe ich davon aus, dass die Rennleitung es eher weniger kritisch sieht als unsere...wie bei so einigen anderen Sachen halt auch :-)

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