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Fahrtwind

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1 hour ago, Triexy said:

War es nicht so, das die Ausnahmeverordnung eben KEINER Zustimmung des Bundesrates bedarf? 

Somit könnte das BMVI diese ja trotzdem erlassen...

Edited by Lionmade
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Also immernoch ein winzig kleiner Lichtblick für uns. 

... obwohl ich immernoch nicht so recht dran glauben kann. Wiir werden weiterhin zum "Outlawdasein" verdammt bleiben. 

Hat mal einer gegoogelt was diese "Vision Zero" eigentlich sein soll ?

Null Toleranz für Fahrzeuge die unsere Autolobby gefährden ? 

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14 minutes ago, s.m. said:

Null Toleranz für Fahrzeuge die unsere Autolobby gefährden ? 

Exakt darum geht es. 

Und wir Deutschen (EUC Fahrer & Co,) sind einfach zu doof, um damit am Verkehr teilzunehmen.

Hauptsache E-Bikes mit Scheintoten drauf können rumräubern. Wie oft mich diese Id..... in letzter Zeit fast umgefahren hätten - einfach unfassbar. Aber die haben ja 'ne etablierte Lobby und Interessenverband wie den ADFC. Ich könnte jetzt Seiten weiter schreiben - aber ich höre lieber auf...... 

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Mit der Entscheidung zu leise für Gehweg, nunja, das gleiche gilt auch bei e-autos, daher haben die auch eine spezielle soundkomponente um künstliche autogeräusche zu erzeugen.

beim EUC zu leise.. gut, dann halt boombox/jbl an rucksack/Gürtel und max Lautstärke.

ein anderer Grund für Gehweg-Verbot ist vielleicht auch die Entscheidung aus Frankreich, wo die Elektrofahrzeuge bald nicht mehr auf Gehwegen fahren dürfen.

Ich habe nicht genau verstanden: Benötigt nun so eine Ausnahmegenehmigung den bundesrat oder ist das nur eine Annahme? Oder muss das auch von dort erlaubt sein und ist nun schon im Vorfeld endgültig abgelehnt?

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Wenn Ausnahmegenehmigung möglich ist und bald da ist, weshalb dann die erwartete lange Zeit bis zum legal fahren?

ich denke eher sobald man eine Genehmigung bekommen kann, sollten wir das möglichst bald tun um dann auch viel Präsenz zu zeigen, wie toll und sicher EUCs benutzt werden. Die 20 km/h bauartbedingt ist ein Ausschlusskriterium für die meisten, aber sollte man da nicht auch Wege finden + netten Angestellten der mitdenkt bei genehmigung?

1. Stufe: Per App auf 20 km/h beschränken

2. Stufe: App deinstallieren/sperren

3. Stufe: Eidesstaatlich versichern dass auf 20 km/h gedrosselt und es so belassen wird (mehr Strafe wenn es dann umgestellt wird)

4. Stufe: Gutachter die eingestellte Geschwindigkeit prüfen lassen

5. Stufe: Bluetooth Modul trennen/Verbindung zur Antenne wegkratzen/jumper einlöten für irgendwann nochmal diagnose laufen lassen.

6. Stufe: Gutachter die Elektronik prüfen lassen +siegel dass elektronik deckel nicht mehr geöffnet wurde (wie bei kreditkartengeräten und alk brennereien)

7. Stufe: (ab hier tut es schon weh) eine pseudo Lenkstange montieren und damit zulassung beantragen.

8. Stufe: EUC zu einem pseudo scooter verschrauben. Ein EUC zum drauf stehen und beschleunigen, und anderes rad nur so und ne dumme Stange, dadurch 2. bremse und kein hinfallen bei Ausfall, aber riskant bei bergauf bergab stellen wegen maximale Steigung. Und wieder mehr Müll zu Tragen.

9. Stufe: vom Fahrrad nur den Lenker in der Hand halten ohne fahrrad, an Hose nur Sattel vom Fahrrad festbinden, Sattel mit Gurt am EUC befestigen, aber eher wie ein Po kissen. Am Fahrrad lenker Klingel und Licht, Rucksack mit Warndreieck, Weste, Verbandskasten und Ersatzrad. Außerdem links und rechts eine soundbox mit künstlichem Harley Davidson motor geräusch, oder einfach nur Queen mit 'I want to ride my bicycle' damit auch nicht lautlos unterwegs.

So Stufe 1-6 fände ich noch Ok.

und bis Stufe 8 erreicht ist, sollte genug Zeit vergangen sein sodass EU doch eine allgemeine Regelung hat.

Traum-Regelung wäre mit bis 20-30 km/h ohne helm, die schnelleren nur mit Helm und nur auf Straße, und nix bauartbedingt, man soll halt ohne Helm nur nicht schneller fahren. Bürgersteig und Fahrradweg ok, aber bürgersteig mit viel Rücksicht. Bahnhof wechsel zu anderen Gleisen und Einkaufszentrum auch ok wenn nicht zu viel los und keine Gefährdung, sonst max Schrittgeschwindigkeit.

und Prüfung sollte bereits EU weit gefördert werden, Akku laden, fahren bei viel steigung, erschütterung, viel wärme, wasser staub wird geprüft, aber nur zum Ziel, ob die Teile auch zuverlässig sind. Ungeprüftes Modell da sollte anruf/antrag/besuch möglich sein bei Prüfstelle, innerhalb 1 Monat geprüft, und bei gefährdung entweder vorschläge, wie kleine sachen angepasst werden können, oder druck beim anbieter, das zu bessern innerhalb von 3 Monaten, und dennoch erlaubnis aber dann ggf. Max 15-20 kmh und nur mit schutz. Und können gerne ne Infobroschüre mitgeben über günstige sehr zuverlässige Geräte, z.B. Ne Ausgabe stiftung Warentest, bei der dann Fahrgefühl, Geräusche, Gewicht, Wendigkeit, Stabilität, Eye-Candy (wow-effekt für zuschauende Kinder), Reichweite, Sicherheit bei hubbeln/schlaglöchern, und Fahrbarkeit bei viel seitenwind getestet wird.

und noch das shopping EUC, bei dem nach der Fahrt zum Supermarkt nen hebel umgeklappt wird für 2 Stützräder und paar Einkaufstaschen-Halter. Dann das als Einkaufswagen schieben, und so auch nach Hause schieben, ohne tragen. Oder paar front/rück-seitentaschen zum dennoch damit auch nach Hause fahren, natürlich etwas langsamer.

ich denke 2-5 Jahre wird es dauern, bis die 20 km/h grenze gelockert wird. In 4-8 Jahren sollte es eh schon die selbstfahrende-autos-autobahnen geben. Und vorher haben wir nun 2 Jahre Zeit, bei denen Politiker e-scooter auf der Straße benutzen und feststellen dass bei langen geraden Strecken diese 20 km/h auch mal ziemlich langsam sind.

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Lasst uns doch mal drüber nachdenken, was an den bestehenden EUCs geändert werden muss, damit sie mit der neuen Regelung gefahren werden dürfen. Die einfachsten Dinge zuerst:

  1. Beleuchtung vorne und hinten. Das gibt es eh schon bei vielen EUCs
  2. Zusätzlich Reflektoren wie beim Fahrrad, also vorne weiß, hinten rot und seitlich entweder als weißer Kreis oder mit mindestens zwei gelben Reflektoren. Evtl. auch noch gelbe Reflektoren vorne und hinten an den Fußrasten. Das dürfte von den Herstellern relativ einfach umgesetzt werden können.
  3. Fabrikschild mit der Aufschrift "Elektrokleinstfahrzeug" und diversen Angaben laut §59 StVZO. Da müssen die Hersteller sich mit dem deutschen Recht auseinandersetzen. Dürfte aber im großen und ganzen kein Problem sein.
  4. Es muss sich innerhalb einer Sekunde abschalten, wenn kein Fahrer draufsteht. Meistens kippt ein EUC ja sowieso um, aber es sollte auch kein größeres Problem sein, einen Drucksensor einzubauen, der feststellen kann, ob jemand auf dem EUC steht.
  5. Zwei unabhängige Bremsen (ich weiß nicht, ob das in der Verordnung jetzt wirklich drin geblieben ist), aber da könnte ich mir vorstellen, dass so ein Bremsblock wie bei Inline-Skates auch erlaubt ist. Da müsste man nur drüber nachdenken, wie man den sicher bedient und wie er nicht zur Gefahr wird, wenn man irgendwo runterfährt oder das Wheel einen tiltback macht.
  6. Bremse muss eine Verzögerung von 3,5 m/s² schaffen. Das kann ich ehrlichgesagt nicht einschätzen, ob die aktuellen Wheels das schaffen.
  7. Lenk-/Haltestange "von mindestens 750mm". Da nicht dabei steht, ob sie so breit oder nur so lang sein muss, könnte es evtl. reichen, wenn an dem Wheel eine ausklappbare Stange ähnlich der Trolley-Stange von InMotion anbringt. Die müsste halt so klappbar sein, dass man auch bei ausgeklappter Stange noch fahren kann. Dadurch, dass nirgendwo steht, dass man die Stange auch während der Fahrt nutzen muss, kann sie wahrscheinlich auch eingeklappt bleiben.
  8. Helltönende Klingel: Eine normale Fahrradklingel, die man an die eben erwähnte Stange anbringen kann.
  9. Begrenzung auf 20km/h. Da die Hersteller eh eine Typengenehmigung für ihre Wheels erwirken müssen, können sie die Software so anpassen, dass sich keine höhere Geschwindigkeit, als 20km/h einstellen lässt. Das dürfte kein größeres Problem sein. Wenn irgendjemand sein Wheel so modifiziert, dass es schneller fahren kann, muss er halt mit den Strafen rechnen, die heutzutage auch schon die Kids kriegen, die die Drosselungen aus ihren Motorrollern ausbauen. Vielleicht kommt ja auch irgendwann mal die Regelung, dass man mit einem A1 Führerschein auch schnellere EUCs fahren darf.
  10. Begrenzung auf 500W bzw. 1400W, wenn mehr als 60% der Leistung für die Balancierung verwendet wird. Da frage ich mich, wie man den zweiten Teil überhaupt messen will. Die Begrenzung dürfte sich aber auch relativ einfach per Software einstellen lassen. Außerdem geht es soweit ich weiß um die "Nenndauerleistung". Die Peak-Leistung darf also höher sein. Bei einem Tesla Model S85 steht im Fahrzeugschein z.B. auch 69kW Nennleistung drin, obwohl er kurzzeitig 270kW leisten kann. Der Punkt dürfte also auch kein Problem sein.
  11. Diverse kleinere Sicherheitsanforderungen, die aber von heutigen EUCs auch schon erfüllt werden.

Im großen und ganzen gibt es also nichts, was endgültig verhindert, dass EUCs auch in Deutschland zugelassen werden können. Es müssen halt diverse Dinge an den bisherigen EUCs angepasst werden, damit sie "verkehrssicher" werden. Jetzt sind die Hersteller gefragt, die Änderungen einzubauen.

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52 minutes ago, daCypher said:

Im großen und ganzen gibt es also nichts, was endgültig verhindert, dass EUCs auch in Deutschland zugelassen werden können. Es müssen halt diverse Dinge an den bisherigen EUCs angepasst werden, damit sie "verkehrssicher" werden. Jetzt sind die Hersteller gefragt, die Änderungen einzubauen.

Doch: Diverse Clubs/vereine wie der ADFC usw.

Und Politiker, denen ein EUC sowas am Popo vorbeigeht......  - fehlende, mächtige!! Lobby.

 

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Geschwindigkeitsbegrenzung ist doch ein Witz.

Der Fussgänger oder Passant, welcher durch ein Fahrzeug verletzt wird, ist ist es egal ob es einen Motor hat oder nicht.
Ein 30kg Elektromountainbike welches ein guter Fahrer locker auf 40kmh beschleunigt ist zugelassen, ein 20kg EUC nicht...

Wie stark die Verletzung ist, hängt mitunter vom Gewicht, Form und Geschwindigkeit des Gefährts ab.

Somit hat folgendes auf die Sicherheit Einfluss:

  1. wie schnell ist das Fahrzeug
  2. wie schwer ist das Fahrzeug
  3. welche Form hat das Fahrzeug (gefährliche Kanten usw..)
  4. Wie gut bremst das Fahrzeug

In Singapur gibt es Gewichtskategorieen und Leistungkategorieen. Jedes Gerät muss eine Nummer haben.
Das Gerät kann so schnell sein wie es will (bin ich nicht ganz sicher), es gelten aber die Strassenverkehrsregeln, d.h. auf Fussgängerweg zb. max 9kmh, auf Fahrradweg max 30kmh, wie auch immer. Das wird auch kontrolliert.

Schlussendlich geht es um Sicherheit und wie diese durchgesetzt wird.

EUC fahren ist nicht so einfach wie E-Scooter oder Fahrradfahren. Eine Führerscheinprüfung für EUC wär nicht schlecht. Es darf nur auf die Strasse wer das Gerät auch richtig beherrscht.
 

Edited by Rainu
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17 minutes ago, Rainu said:

Schlussendlich geht es um Sicherheit und wie diese durchgesetzt wird.

EUC fahren ist nicht so einfach wie E-Scooter oder Fahrradfahren. Eine Führerscheinprüfung für EUC wär nicht schlecht. Es darf nur auf die Strasse wer das Gerät auch richtig beherrscht.
 

Und genau das kapieren die Politiker ja nicht. Ein EUC Fahrer hat per se mehr Kontrolle über sein Gefährt, als fast alle Radfahrer, Rollerfahrer usw.

Denn einfach aufsteigen und losfahren 'is nich' .........

Wenn ich sehe, was alles auf der Strasse unterwegs ist und EUC verboten ist, da muss man sich echt fragen, wie es den anderen 'Fahrzeugherstellern' gelungen ist, diese ohne nennenswerten Widerstand oder Regulierung auf die Straße zu bringen.

Aber in D ist es eben so: Je lauter (Motorräder) und je mehr Schadstoffe sie ausstoßen - um so besser :wub:

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5 hours ago, daCypher said:

Lasst uns doch mal drüber nachdenken, was an den bestehenden EUCs geändert werden muss, damit sie mit der neuen Regelung gefahren werden dürfen. Die einfachsten Dinge zuerst:

  1. Beleuchtung vorne und hinten. Das gibt es eh schon bei vielen EUCs
  2. Zusätzlich Reflektoren wie beim Fahrrad, also vorne weiß, hinten rot und seitlich entweder als weißer Kreis oder mit mindestens zwei gelben Reflektoren. Evtl. auch noch gelbe Reflektoren vorne und hinten an den Fußrasten. Das dürfte von den Herstellern relativ einfach umgesetzt werden können.
  3. Fabrikschild mit der Aufschrift "Elektrokleinstfahrzeug" und diversen Angaben laut §59 StVZO. Da müssen die Hersteller sich mit dem deutschen Recht auseinandersetzen. Dürfte aber im großen und ganzen kein Problem sein.
  4. Es muss sich innerhalb einer Sekunde abschalten, wenn kein Fahrer draufsteht. Meistens kippt ein EUC ja sowieso um, aber es sollte auch kein größeres Problem sein, einen Drucksensor einzubauen, der feststellen kann, ob jemand auf dem EUC steht.
  5. Zwei unabhängige Bremsen (ich weiß nicht, ob das in der Verordnung jetzt wirklich drin geblieben ist), aber da könnte ich mir vorstellen, dass so ein Bremsblock wie bei Inline-Skates auch erlaubt ist. Da müsste man nur drüber nachdenken, wie man den sicher bedient und wie er nicht zur Gefahr wird, wenn man irgendwo runterfährt oder das Wheel einen tiltback macht.
  6. Bremse muss eine Verzögerung von 3,5 m/s² schaffen. Das kann ich ehrlichgesagt nicht einschätzen, ob die aktuellen Wheels das schaffen.
  7. Lenk-/Haltestange "von mindestens 750mm". Da nicht dabei steht, ob sie so breit oder nur so lang sein muss, könnte es evtl. reichen, wenn an dem Wheel eine ausklappbare Stange ähnlich der Trolley-Stange von InMotion anbringt. Die müsste halt so klappbar sein, dass man auch bei ausgeklappter Stange noch fahren kann. Dadurch, dass nirgendwo steht, dass man die Stange auch während der Fahrt nutzen muss, kann sie wahrscheinlich auch eingeklappt bleiben.
  8. Helltönende Klingel: Eine normale Fahrradklingel, die man an die eben erwähnte Stange anbringen kann.
  9. Begrenzung auf 20km/h. Da die Hersteller eh eine Typengenehmigung für ihre Wheels erwirken müssen, können sie die Software so anpassen, dass sich keine höhere Geschwindigkeit, als 20km/h einstellen lässt. Das dürfte kein größeres Problem sein. Wenn irgendjemand sein Wheel so modifiziert, dass es schneller fahren kann, muss er halt mit den Strafen rechnen, die heutzutage auch schon die Kids kriegen, die die Drosselungen aus ihren Motorrollern ausbauen. Vielleicht kommt ja auch irgendwann mal die Regelung, dass man mit einem A1 Führerschein auch schnellere EUCs fahren darf.
  10. Begrenzung auf 500W bzw. 1400W, wenn mehr als 60% der Leistung für die Balancierung verwendet wird. Da frage ich mich, wie man den zweiten Teil überhaupt messen will. Die Begrenzung dürfte sich aber auch relativ einfach per Software einstellen lassen. Außerdem geht es soweit ich weiß um die "Nenndauerleistung". Die Peak-Leistung darf also höher sein. Bei einem Tesla Model S85 steht im Fahrzeugschein z.B. auch 69kW Nennleistung drin, obwohl er kurzzeitig 270kW leisten kann. Der Punkt dürfte also auch kein Problem sein.
  11. Diverse kleinere Sicherheitsanforderungen, die aber von heutigen EUCs auch schon erfüllt werden.

Im großen und ganzen gibt es also nichts, was endgültig verhindert, dass EUCs auch in Deutschland zugelassen werden können. Es müssen halt diverse Dinge an den bisherigen EUCs angepasst werden, damit sie "verkehrssicher" werden. Jetzt sind die Hersteller gefragt, die Änderungen einzubauen.

6: das hab ich beim inmotion v8 erfolgreich getestet. Online rechner zu geschwindigkeit bremsweg zum berechnen des maximalen bremsweges für 3,5 oder 5 m/s^2

dann an nem schönen tag mit helm und schonern raus, boden markieren, ab wo bremsen und bis wo stillstand 3,5 m/s^2 sind, und paar mal üben, was maximales bremsen ist.

ich kam so weit, dass die trittflächen etwas hinten runter gehen beim scharf bremsen, also an der Grenze der Motorkraft. Dann klappt es mit 3,5 und mit 5 m/s^2

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22 hours ago, daCypher said:

 

6: das hab ich beim inmotion v8 erfolgreich getestet. Online rechner zu geschwindigkeit bremsweg zum berechnen des maximalen bremsweges für 3,5 oder 5 m/s^2

dann an nem schönen tag mit helm und schonern raus, boden markieren, ab wo bremsen und bis wo stillstand 3,5 m/s^2 sind, und paar mal üben, was maximales bremsen ist.

ich kam so weit, dass die trittflächen etwas hinten runter gehen beim scharf bremsen, also an der Grenze der Motorkraft. Dann klappt es mit 3,5 und mit 5 m/s^2

Die Idee von Nils Reichert finde ich gut.

 

Wir fahren einfach den Testaufbau der Bundesanstalt für Straßenwesen  nach:

 

Bremsen

  1. Vollbremsung aus V max   = jetzt wohl 20 oder 25 km/h

  2. Zielbremsung auf eine Linie auf der Fahrbahn aus 15 km/h

 

Wenden:

Kreisfahrt links rechtsrum bei einem Radius von 1,7m,

also 4 Pylone im Abstand von 2,4m aufstellen und innerhalb dieses Vierecks wenden.

 

Ausweichen:

Torbreite 1m, Torversatz 2m, Torabstand 3m.

8 Pylone aufstellen und eine links rechts links Kombination mit 15 km/h durchfahren.

Benchmark ist das Fahrrad mit einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 13,5 km/h.

 

Ich habe es noch nicht ausprobiert, aber alle die diesen Parkour fahren können, sollten

am Samstag den 15.06.2019 zwischen 11 und 17 Uhr nach Bergisch Gladbach zum  

Tag der offenen Tür der Bundesanstalt für Straßenwesen fahren. 

Ein Programmpunkt lautet: Elektrokleinstfahrzeuge zum Ausprobieren

Mal schauen ob man den Leuten zeigen kann, wie sich ein Einrad fährt.

Vielleicht trifft man ja auch auf die Verfasser des Heft  F 125, Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen,

Maxim Bierbach, Thorsten Adolph, Alexander Frey, Bernhard Kollmus, Oliver Bartels,

Heike Hoffmann, Armin-Laszlo Halbach oder irgendjemand anderen, der an der Studie beteiligt war.

Es sollen ja 30 Leute aus dem Amt beteiligt gewesen sein, vielleicht gibt es ja ein Umdenken.

Grüße Axel

 

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"Tag der Verkehrssicherheit bei der Bundesanstalt für Straßenwesen". Tja, da hätte ich mit dem Einrad hinfahren können. Keine 10 Kilometer durch den Wald.

Bin aber "leider" in Urlaub.

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Vieleicht finden sich noch andere EUC Fahrer zum 15.06. in Bergisch Gladbach ein.

 

Dieses Wochenende, 24./25.05, ist in Berlin am Flughafen Tempelhof zur Formel E

noch im Hangar 5+6 die GREENTECH EXHIBITION.

Man kann ja mit seinem Einrad die Stände besuchen und in die Luft schauen.

Grüße Axel

 

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Wo sind denn hier unsere Juristen?

Mich hat doch grad bei der Skatenight ein Motorradpolizist angemacht und meinte dass die Veranstaltung ein öffentlicher Verkehrsraum ist und er meinen E-Scooter wegnimmt, da ich kein Kennzeichen habe, wenn ich  nicht schiebe...

Lustigerweise durfen die Einräder und E-Boards weiterfahren.

Naja ich habe dann nicht angefangen zu diskutieren und bin im Besenwagen weitergefahren.

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