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8 minutes ago, Ingomann said:

Das wollte ich soeben euch auch zukommen lassen.. Wenn das stimmt wars das wohl erstmal mit allen PLEVs bis auf die Scooter.  Irgendwie sollte man versuchen, dass sich alle PLEV Nutzer in einem Verein organisieren um eine "Lobby" aufzubauen, wie es bei den Segways der Fall war..

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Wenn das so kommt, dann ist das ein schlechter Witz. Und dann sollten alle, die nicht nur Tretroller mit 500 Watt e-Motor fahren wollen, aufstehen und sich verbünden. Das könnte in Form von Vereinen oder anderen Interessengemeinschaften, aber auch durch Petitionen geschehen. 

BTW: Das BMVI ist CSU-geführt. Und in der letzten Oktoberdekade sind Landtagswahlen in Bayern. Ob der Termin zur Kommunikation der Gesetzesvorlage wohl Zufall ist? 

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2 hours ago, Malte said:

Irgendwie sollte man versuchen, dass sich alle PLEV Nutzer in einem Verein organisieren um eine "Lobby" aufzubauen, wie es bei den Segways der Fall war..

Dann lasst uns damit anfangen.

Erstmal sollten wir Infos über existierende Initiativen zusammentragen. Sind die hier noch aktiv: https://lumee.org/? Problem ist  dass die nur EUC mit einbeziehen. Kennt jemand noch andere Gruppen oder Interessenverbände? In diesem Forum hier geht es ja eher um EUC an sich und nicht um den "Verbund deutscher PLEV-Fahrer".

Nachdem die Landschaft der existierenden Initiativen umrissen wurde, überlegen wir ob eine Neugründung sinnvoll ist. Falls ja geht es an die Organisation. Ein eigenes Internetforum erscheint mir dann auch sinnvoll.

Potentielle Mitglieder gäbe es viele. Neben der deutschen Forumsmitglieder hier sicherlich auch die heimische Industrie wie z.B. scooterhelden.de oder der große Importeur Hammer International GmbH.

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"Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen. Dies gilt also für e-sk8boards, Hooverboards oder auch OneWheeler."

-----------------------

Moin,

da haben die Herren Experten also Jahre damit zugebracht, sich die Köpfe zu zerbrechen und DAS soll das Ergebnis sein... Ich bin sicher, es geht ihnen nur um unser aller Sicherheit. :blink: Wie viel 'Sicherheit' die vielbeschworene Lenkstange [steht ja schon in der Mobilitätshilfenverordnung drinne] mit sich bringt, wird hier mal exemplarisch demonstriert. Es gäbe aber noch zig andere Beispiele zu dem Thema.

Komisch: Die einzigen Videos, die ich zum Thema kapitaler Crash mit EUC oder OneWheel finden kann, basieren darauf, dass der Fahrer mit nem Affenzahn unterwegs ist und/oder sich als Gefahrensucher betätigt. Bei normalem Gebrauch hoppst man im Falle eines Falles runter und gut ist... Deshalb wollte ich bei einem eventuellen Pilotprojekt in Schleswig-Holstein als Proband dabei sein - wenn Experten, die nie auf so nem Teil gestanden haben, das alleine regeln, dann kommt genau SO EIN SCHEISS bei raus.

Die Dänen sind auch in die Offensive gegangen, haben sich ein Gelände eingezäunt, interessierte Bürger eingewiesen, sie probefahren lassen und so überzeugt. Ein Verein wäre ne gute Idee. Die rechtlichen Fragen sollten vor den Probefahrtangeboten aber geklärt sein: Kann man so einfach Minderjährige draufstellen...? Müssten die Eltern dabei sein und grünes Licht geben? Ne Anfrage in Dänemark wäre wohl nicht schlecht. Anfang September findet hier ein Tag des Sports statt, da waren Segways vom Verleiher auch schon mal vertreten und jeder konnte probefahren. Ich frage mal nach, wie die sowas gehändelt haben.

Grundsätzlich: Nach den widersprüchlichen Informationen, die bisher rausgegeben wurden - eigentlich immer mit dem Zusatz 'direkt von der Quelle' - heißt es für mich erstmal ABWARTEN, was dann wirklich raus kommt. Das kann stimmen, muss aber nicht. Die neu eingetroffenen Infos widersprechen z.b. denen von Georg komplett. Also z.b. werden hier auf einmal 500 Watt als UNTERGRENZE genannt. Und beide Infos stammen vom Tag der Offenen Tür des BMVI. Realsatire, was in der Behörde abläuft!

Die Vermutung, dass vor der Bayerischen Landtagswahl noch ein Schnellschuss abgefeuert wird, die habe ich schon vor Monaten geäußert. So signalisiert ein karrieregeiler Politiker 'Handlungsfähigkeit', die breite Masse schluckt es, weil sie keine Ahnung vom Thema hat und er steht prima da. Au weia...

Nordlicht

 

 

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Also sowohl ich, als auch die Person in dem verlinkten Artikel hatten sich mit mit der selben Person unterhalten. In meinem Fall hatte er von 500 Watt für Roller gesprochen. Die Berechnung meinte er stammte aus 250 Watt für den Roller und 250 Watt für die Person. Nach einer Obergrenze hatte ich nicht gefragt, es wirkte dabei so als wäre dies die Obergrenze.

Unter anderem bezeichnete er einen Teil der Elektrokleinstfahrzeuge als "grober Unfug". Dass diese Beschreibung eher zur aktuellen Gesetzeslage passt, habe ich ihm dann nicht mehr gesagt.

 

Edited by Georg
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Also,

kurze Anfrage beim Segway-Verleiher ergab folgendes:

IM ALLTAG ALS VERLEIHER:

Im öffentlichen Straßenverkehr ist für Segways das Mindestalter von 15 Jahren plus ein Mofaführerschein erforderlich. Bis 20 km/h herrscht keine Helmpflicht in Deutschland, der Verleiher sichert sich aber zusätzlich ab und schreibt bis 18 Jahre einen Helm vor, wer über 18 ist kann selbst entscheiden, drauf zu verzichten.

 

BEI ÖFFENTLICHEN VORFÜHRUNGEN / TAG DER OFFENEN TÜR:

Ein abgesperrtes Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers ist nötig. Habe das schon auf abgesperrter öffentlicher Straße mit rotweissem Flatterband umrandet gesehen. Wird wohl von der Stadt genehmigt worden sein, denn die Straßensperrung war weiträumig und damit sicherlich von der Stadt veranlasst.

Wenn Kinder fahren wollen, müssen die Eltern vorher unterschreiben, dass sie bei Unfällen die Haftung übernehmen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel auf 9 km/h gedrosselt.

Alle tragen Helm, weitere Protektoren werden nicht gestellt.

Ich persönlich fände Schutz für die Hände / Handgelenke wichtig.

-----------------------

Wie der Zufall es will, ist am nächsten Wochenende so ein Event, veranstaltet vom Landessportverband. Ich werde mal vorbeischauen und sehen, welche Infos ich noch ranschaffen kann.

Die Scooterhelden bieten Fahrstunden auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof an ... 60 Minuten 'nur' 49 Euronen... Somit dürften sie sich mit der rechtlichen Materie auskennen. Die Frage ist, wie sie zu nicht-kommerziellen Veranstaltungen stehen würden. Ich tippe auf positiv, weil sie im Falle einer Legalisierung viel mehr Geräte verkaufen könnten. 

Nordlicht

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9 minutes ago, Nordlicht said:

Also,

kurze Anfrage beim Segway-Verleiher ergab folgendes:

IM ALLTAG ALS VERLEIHER:

Im öffentlichen Straßenverkehr ist für Segways das Mindestalter von 15 Jahren plus ein Mofaführerschein erforderlich. Bis 20 km/h herrscht keine Helmpflicht in Deutschland, der Verleiher sichert sich aber zusätzlich ab und schreibt bis 18 Jahre einen Helm vor, wer über 18 ist kann selbst entscheiden, drauf zu verzichten.

 

BEI ÖFFENTLICHEN VORFÜHRUNGEN / TAG DER OFFENEN TÜR:

Ein abgesperrtes Privatgelände mit Genehmigung des Eigentümers ist nötig. Habe das schon auf abgesperrter öffentlicher Straße mit rotweissem Flatterband umrandet gesehen. Wird wohl von der Stadt genehmigt worden sein, denn die Straßensperrung war weiträumig und damit sicherlich von der Stadt veranlasst.

Wenn Kinder fahren wollen, müssen die Eltern vorher unterschreiben, dass sie bei Unfällen die Haftung übernehmen. Die Geschwindigkeit wird in der Regel auf 9 km/h gedrosselt.

Alle tragen Helm, weitere Protektoren werden nicht gestellt.

Ich persönlich fände Schutz für die Hände / Handgelenke wichtig.

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Wie der Zufall es will, ist am nächsten Wochenende so ein Event, veranstaltet vom Landessportverband. Ich werde mal vorbeischauen und sehen, welche Infos ich noch ranschaffen kann.

Die Scooterhelden bieten Fahrstunden auf dem Gelände des ehemaligen Berliner Flughafens Tempelhof an ... 60 Minuten 'nur' 49 Euronen... Somit dürften sie sich mit der rechtlichen Materie auskennen. Die Frage ist, wie sie zu nicht-kommerziellen Veranstaltungen stehen würden. Ich tippe auf positiv, weil sie im Falle einer Legalisierung viel mehr Geräte verkaufen könnten. 

Nordlicht

Inmotion hat das glaube ich gemacht des öfteren, also solche nicht kommerziellen Veranstaltungen siehe

 

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Wir können ja gerne weiter fluchen und schimpfen, aber mal ne andere Frage wegen andere Richtung: Also der neue Typ passt höchstwahrscheinlich nicht zu unseren EUCs wegen der höchstgeschwindigkeit.

wie ist das dann mit Fahrzeugtyp. Lohnt es sich dann nicht, den Typ von den schneller fahrenden EUC Fahrzeugen offiziell einordnen zu lassen?

ich sehe das so, das man zwar anfangs einige schwierigkeiten hat, alle anderen eigenschaften zu erfüllen, aber wozu sind sonst diese einzel sonder und ausnahmegenehmigungen?

Ist maximalgeschwindigkeit mehr ausschlusskrierium als kein blinker und kein seiten- und Rückspiegel? Oder Sattel? Ne dumme Stange oder ein Stützrad kann man ja dranschrauben zur not, wenn es sein muss aber es noch kompakt und damit legal wäre.

hab das v10f gestern gesehen und das erfüllt doch bestimmt die Bremslicht Anforderungen. Sollte es dann nicht gute Chancen geben?

und wurde nicht schon öfter gesagt, dass keine BE notwendig ist, wegen EU maschinenverordnung? Also einmal typ von nem Gutachter bewerten lassen, und ihn vorher bereits mit relevanten EU Verordnungen füttern, FCC und CE haben die EUC bereits, also dann noch ein Gutachten machen lassen, was alles abweicht und wie man das bestmöglichst erfüllen könnte, und dann zum Landratsamt oder Regierungspräsidium, und ne ausnahmegenehmigung beantragen?

Und wie ist das eigentlich mit custom firmware aus china. Ist das realistisch, dass die eine ‚gedrosselte‘ version anbieten könnten? Damit eine reduzierte maxgeschwindigkeit hier akzeptiert wird?

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34 minutes ago, Nils Reichert said:

Und wie ist das eigentlich mit custom firmware aus china. Ist das realistisch, dass die eine ‚gedrosselte‘ version anbieten könnten? Damit eine reduzierte maxgeschwindigkeit hier akzeptiert wird?

Wenn man die Geschwindigkeit per App einstellt und anschliessend das Bluetooth-Modul entfernt, dann hat man doch eigentlich die "bauartbedingte Geschwindigkeit" die man sich anschliessend eintragen lassen könnte ... ?

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6 minutes ago, s.m. said:

Wenn man die Geschwindigkeit per App einstellt und anschliessend das Bluetooth-Modul entfernt, dann hat man doch eigentlich die "bauartbedingte Geschwindigkeit" die man sich anschliessend eintragen lassen könnte ... ?

+1 :P

dumm ist nur dass dann auch die Änderung anderer relevanter Einstellung und/oder Rekalibrierung nicht mehr möglich ist, oder?

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"Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen. Dies gilt also für e-sk8boards, Hooverboards oder auch OneWheeler."

Wie weiter oben geschrieben wird ist das Ausschlusskriterium nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern die gesamte Bauart (ohne Lenkstange und mit Steuerung durch Gewichtsverlagerung, sprich selbstbalancierend fällt raus). Die wollen anscheinend wirklich nur Trittbretter mit Lenkstange und e-Motoren zulassen.. Somit wären BMW, Metz, Egret und Co. (auch viele Modelle bei Scooterhelden) fein raus („Lobby“). Und der Rest darf in die Röhre gucken. Traurig.

 

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45 minutes ago, e-maniac said:

"Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen..."

"Wie weiter oben geschrieben wird ist das Ausschlusskriterium nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern die gesamte Bauart (ohne Lenkstange und mit Steuerung durch Gewichtsverlagerung, sprich selbstbalancierend fällt raus)..."

Ich stelle mir gerade vor, eine Stange mit Handle-Bar a la Mini-Street wäre vorne an meinem V8 befestigt. Wenn ich jetzt die Stange nach links drücke, kippt das Wheel nach links und ich fahre eine Kurve. Passt! ?

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Und um nochmal aufs fahrrad kurz zurück zu kommen... Heißt das dort darf ich dann auch 500watt haben und nicht wie bisher "nur" 250?! :huh:

 

Ne ma im ernst, mit den ~20kmh könnt ich innerstädtich ja noch leben und jenachdem wie die drossel dann umgesetzt sein muss (app mäßig?!) Kann man die 20kmh grenze auf feldwegen wo eh keiner ist ja mal ausdehnen, natürlich auf eigenem risiko :D

Die watt grenze seh ich da allerdings sehr kritisch, wobei ich von ausgehe es wird nur die dauerleistung bemessen und nicht sie maximale. Ansonsten wäre zumindest hier in der gegend wo ich doch öfter ma, wenn auch kurze, aber dafür sehr steile berge hab ein sicheres fahren nahezu unmöglich. Mit meinem v8 komm ich manche nicht mehr mit 20kmh hoch und das obwohl es dort schon mehr wie 500 watt zieht.

Um die 500 watt sinnvoll und sicher zu handhaben müsste eine art erlaubte zeitlich begrenzte überschreitung mit rein... In der art wie bis 30 sekunden einen peak von ~1200watt erlauben oder so

 

Dies ist natürlich alles nur relevant wenn einräder mit in die regelung kommen

Edited by MaiKi
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Also ich find's gut, dass die Beamten, die Politiker und die Polizei alle so sehr um unsere Sicherheit besorgt sind. Denn mal im Ernst: Ohne Lenkstange, doppeltem Bremssystem, Blinker und Rückspiegel gefährdet man doch nur sich und die Umwelt. Die Fahrer dieser (nicht zukunftsfähigen) Fun-Fortbewegungsmittel sind eh alles Rowdys. Die Elektromobilität wird sich sowieso nicht durchsetzen wenn erst mal die Abwarckprämie 3.0 (kaufe jetzt ein Hybrid-Auto mit nur 0,5 l auf 100 km*) kommt.

Ohne zu sehr politisch werden zu wollen: Vielleicht sind die Bayern (CSU) aber auch nur frustriert, dass die meiste Windenergie im Norden produziert wird - oder es war einfach alles zu gunsten der Bayrischen Motoren Werke. 

Auch interessant:

https://www.der-postillon.com/2015/08/helmpflicht-fur-cabriofahrer-kommt.html?m=1

*gemessen ohne Antrieb per Benziner / mit Klimaanlage 

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12 hours ago, e-maniac said:

"Fahrzeuge ohne Lenkstange mit einer Steuerung durch Gewichtsverlagerung sind von dieser Fahrzeugklasse ausgenommen. Dies gilt also für e-sk8boards, Hooverboards oder auch OneWheeler."

Wie weiter oben geschrieben wird ist das Ausschlusskriterium nicht die Höchstgeschwindigkeit, sondern die gesamte Bauart (ohne Lenkstange und mit Steuerung durch Gewichtsverlagerung, sprich selbstbalancierend fällt raus). Die wollen anscheinend wirklich nur Trittbretter mit Lenkstange und e-Motoren zulassen.. Somit wären BMW, Metz, Egret und Co. (auch viele Modelle bei Scooterhelden) fein raus („Lobby“). Und der Rest darf in die Röhre gucken. Traurig.

 

Ja, ja - die Lobbyvereine schlagen wieder zu.

Ich rechne mittlerweile - sollte was kommen - auch nur noch mit einem 'Negativszenario' für uns EUC Fahrer.

Die Regelungswut in D ist einfach unermeßlich.......

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Irgendwie wars doch auch klar. Es wurde immer nur über die Roller gesprochen und zu den anderen Modellen wurde, auch auf Nachfrage, immer geschwiegen.

Von Sigl, Gastel und Co. kommt doch auch nichts mehr. Und die Scooterhelden, Walberg und Co. sind fein raus. Denen gingen alles andere als E-Scooter eh am Hintern vorbei. 

Wenn es so kommt wie verlinkt, dann wars das, denn es wird sich niemand mit Einfluss finden der eine Legalisierung forciert.

Da kann man nur sagen:“ Danke für nichts, Innovationsfeind Deutschland“

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Angenommen es wird lediglich der Elektroroller und der Segway als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft, alles andere bleibt beim aktuellen Stand der Gesetze. Wäre dann eine bundeslandspezifische Ordnung (Modellregion) möglich? Damals beim Segway wurde dieser ja auch so durchgesetzt, dass jedes einzelne Bundesland ihn zulassen konnte. Oder stößt dies deswegen an seine Grenzen, weil es damals über die Mobilitätshilfenverordnung ging und wir 2019 dann eigentlich definierte Fahrzeugklasse hätten? Bislang waren ja Modellregionen nicht vorgesehen, da diese mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr notwendig waren. Jetzt wo wir davon ausgehen können, dass andere Vehikel nicht zugelassen werden, wären Modellregionen wieder eine Alternative. 

Edited by Georg
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1 hour ago, Georg said:

Angenommen es wird lediglich der Elektroroller und der Segway als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft, alles andere bleibt beim aktuellen Stand der Gesetze. Wäre dann eine bundeslandspezifische Ordnung (Modellregion) möglich? Damals beim Segway wurde dieser ja auch so durchgesetzt, dass jedes einzelne Bundesland ihn zulassen konnte. Oder stößt dies deswegen an seine Grenzen, weil es damals über die Mobilitätshilfenverordnung ging und wir 2019 dann eigentlich definierte Fahrzeugklasse hätten? Bislang waren ja Modellregionen nicht vorgesehen, da diese mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr notwendig waren. Jetzt wo wir davon ausgehen können, dass andere Vehikel nicht zugelassen werden, wären Modellregionen wieder eine Alternative. 

Hallo @Georg,

leider nicht. Beim Segway ging es ab 2005 nur, weil für die neue Mobilitätshilfeverordnung (veröffentlicht 2009) herausgefunden werden sollte, ob es einer neuen Fahrzeugklasse bedarf. Angestoßen hat das Pilotprojekt im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen die Universität Kaiserslautern, die dann die Polizei in Saarbrücken und dem Ordnungsamt Neunkirchen für den Test gewonnen hatte. Nach der Evaluation konnte ab 2006 das Saarland Segways über das Innenministerium per Ausnahmegenehmigung zulassen.

Aber selbst heute im Jahr 2018 darf ein Segway nur sehr eingeschränkt das Ländle befahren. Das Landeswaldgesetzt (bei mir in BW in § 37 (4) Nr. 1 LWaldG Betreten des Waldes) verbietet Kraftfahrzeuge. Es gibt keine Ausnahmen für Segways. Und da wo kein Wald ist, verbietet das Bundesnaturschutzgesetzt Kraftfahrzeuge (siehe § 59 Absatz 1 BNatSchG). In Baden-Württemberg wurde Anfang 2018 das Landesnaturschutzgesetz angepasst. In § 44 (1) NatSchG heißt es nun: "Das Betretungsrecht gemäß § 59 Absatz 1 BNatSchG umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen. Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger, elektronischen Mobilitätshilfen nach § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen."

Gruß, Teran

Edited by Teran
Landesnaturschutzgsetzt präzisiert
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21 hours ago, Nordlicht said:

...

Moin,

da haben die Herren Experten also Jahre damit zugebracht, sich die Köpfe zu zerbrechen und DAS soll das Ergebnis sein... Ich bin sicher, es geht ihnen nur um unser aller Sicherheit. 

...

Nordlicht

Hallo @Nordlicht,

nicht ganz. Es nennt sich Lobbyarbeit. Unsere großen Lobbyisten aus der Automobilindustrie stellen eben nur Tretroller mit Elektroantrieb her. Keine elektrischen Einräder, keine elektrischen Skateboards. Jetzt mach mal nicht den ihr Gesetztes Vorschlag kaputt. Die Auflage mit einer Sitzmöglichkeit auf einem Tretroller ist aber auch unschön.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Rechtschreibung
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Moin Teran,

Gott bewahre, nie im Leben würde ich unsere heimische Autoindustrie kritisieren wollen... Die haben uns schon so viel Sinnvolles beschert, da möchte ich nicht undankbar sein.

Audi hat seinen e tron scooter

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auf der Kieler Woche in einem kleinen Areal [wo aber jeder reinlatschen konnte, demnach öffentlicher Raum] durch jederman - auch Kinder - probefahren lassen. Meine Fragen bezüglich rechtlicher Situation konnten mir die Hostessen natürlich nicht beantworten, es hieß: 'Gestern war noch einer da, der sich damit auskennt, aber heute nicht mehr'. Meine Vermutung 'Vielleicht isser auf der Flucht' fanden sie nicht so angebracht. Zu dem Zeitpunkt saß der Audi-Vorstandschef schon in U-Haft... Ich habe zwar meine Email-Adresse hinterlassen, aber es kam nie eine Reaktion.

Ganz offensichtlich fand die Stadt Kiel die Probefahrerei auch nicht problematisch, es handelt sich schließlich um einen Großsponsor der Kieler Woche. Wo kommen wir da hin, wenn am Ende Gesetze auch für die Autoindustrie gelten!

-----------------------

Wie das Leben so spielt: Deine Antwort aus Schweden ist eben eingetrudelt, sieh mal, ob sie Dir weiterhilft.

Svar: Hi -,
For a vehicle to be classified as a bike, it is true that it has a design speed of max. 20 km / h and a motor power of max 250 W, see more on the link below which is only available in Swedish.

If the vehicle is classified as a bike, it must be performed on a cycleway and / or road, it does not need to be traffic insured.

https://transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Fordon/Fordonsregler/Cykel/


Sincerely
Hans Östh
Sektion regelinformation
Transportstyrelsen

kontakt@transportstyrelsen.se

-----------------------

Nordlicht

Edited by Nordlicht
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