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20 hours ago, Mono said:

dumm ist nur dass dann auch die Änderung anderer relevanter Einstellung und/oder Rekalibrierung nicht mehr möglich ist, oder?

Stimmt schon, oder nicht mehr EUC per app verbinden, und daher weder temperatur noch exakten batteriestand ablesen, aber mir gefällt die Idee. Weil das zumindest eine funktionierende Möglichkeit wäre.

Sonst sollte es ja auch ausreichen, wenn man einen log auslesen kann und damit prüfen/belegen kann, ob die geschwindigkeit manipuliert wurde.

wie ist das nun mit Zulassung von EUC? Technische anforderungen sind per eu harmonisiert und fordern nur fcc und ce zeichen. Also was fehlt uns dann noch?

Ist dann überhaupt eine Pflichtversicherung wirklich relevant? Oder besser private Haftpflicht, die einem bestätigt, dass es abgedeckt ist?

Edited by Nils Reichert
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Übrigens fun fact am Rande (wenn ich mich nicht vertue): Wenn beim pedelec oder ebike jemand den Sattel klaut, dann darf damit dann auch nicht mehr gefahren werden, weil ohne sattel passt es nicht mehr in die Kategorie.. also allgemeines KFZ, Führerschein B, pflichtversicherung etc. ?

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18 hours ago, Nordlicht said:

...

Wie das Leben so spielt: Deine Antwort aus Schweden ist eben eingetrudelt, sieh mal, ob sie Dir weiterhilft.

Svar: Hi -,
For a vehicle to be classified as a bike, it is true that it has a design speed of max. 20 km / h and a motor power of max 250 W, see more on the link below which is only available in Swedish.

If the vehicle is classified as a bike, it must be performed on a cycleway and / or road, it does not need to be traffic insured.

https://transportstyrelsen.se/sv/vagtrafik/Fordon/Fordonsregler/Cykel/

..

Hallo @Nordlicht,

vielen lieben Dank. Das hilft mir sehr weiter. Dann fällt mein Inmotion V8 mit 30 km/h und 450 Watt gar nicht auf.

Gruß, Teran

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Just now, Mono said:

Nur bedingt qualifizierte Autoren bei Heise, man beachte die negative Korrelation von Reichweite und Akkukapazität:

344110776_ScreenShot2018-08-31at14_21_24.thumb.png.88eef0c96013ac81b8e458e421aa7f94.png

Ist doch leider immer so, ich sag nur "FACHLEUTE" die den schmoder ins Leben gerufen haben, bestes Beispiel weniger Watt für Sicherheit :D

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Wie wäre es mal wenn wir einen Text für wochenshow oder extra3 vorbereiten? Die haben es ja gerne, wenn man denen Material zu kritik liefern kann. Es ist ja schon etwas negatives mit 4 jahren schon verboten, wo es sonst so um moderne strom fahrzeuge geht. 2takter stinkendes mofa, da sagt keiner was, polizisten hängen ja auch nur mittendrin. Man müsste eher das Verkehrsministerium und die Parteienkritisieren, oder woran liegt das so langsame Verfahren? Wenn das ganze mehr in den Medien ist, könnte das die Sache beschleunigen.

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Moin Nils,

19 minutes ago, Nils Reichert said:

Wie wäre es mal wenn wir einen Text für wochenshow oder extra3 vorbereiten? 

... zwei Doofe - ein Gedanke... Ich habe extra 3 vor Monaten die Sache angeboten. Nach 11 Minuten habe ich eine sehr interessiert wirkende Antwort erhalten... und dann nix mehr. Auch mein Hinweis auf die Hamburger Initiative [Pilotprojekt] 14 Tage später ergab keine Reaktion. Ich vermute, das Thema ist zu komplex für einen kurzen lustigen Beitrag, 'die Brücke in's Nichts' oder so etwas, das lässt sich visuell besser umsetzen.

Wie schrieben sie dereinst:

Lieber Herr -, 

vielen Dank für Ihre Mail und die umfassende Recherche!! Wir haben die Mail nur mal überflogen, sind aber schon ziemlich baff. Da ist ne Menge drin! 
Wir werden uns damit mal in Ruhe auseinandersetzen und überlegen, ob wir was draus machen wollen. Wenn ja, melden wir uns! Wenn nicht, na ja, Sie wissen ja, wie die vom Fernsehen sind ... ;-) 

Viele Grüße
von der extra3-Redaktion

-----------------------

Hier mein Text, gespickt mit Originalquellen, um ihnen die Recherche zu ersparen:

Sehr geehrte Expertinnen und Experten für den Realen Irrsinn,

ich bin Besitzer eines sogenannten OneWheels, eines einrädrigen selbstbalancierenden elektrischen Skateboards [alle Infos hierzu auf www.trotteronewheel.nl] und war damit seit Sommer 2017 für etwa 10 Wochen unbehelligt in Kiel unterwegs. Nach ca. 30 Jahren Erfahrung mit herkömmlichen Skateboards weiß ich sehr genau, wie man mit derartigen Vehikeln am Verkehr teilnimmt, ohne seine Umwelt zu stören, zu verärgern oder zu gefährden - kurzum, wie man §1 der Straßenverkehrsordnung befolgt. Die Reaktionen meiner Mitmenschen auf dieses neuartige Gefährt waren auch allesamt positiv. Meist äusserte sich dies in kurzen Aussagen wie "Geiles Teil!", das schönste Zitat eines Jugendlichen war allerdings: "Nices Board, Digger!" 

Nach unzählige Begegnungen mit örtlichen Polizeibeamten, bei denen ich höchstens interessiert beäugt wurde, hielt mich am 16.10.2017 ein freundlicher Polizist an und klärte mich darüber auf, dass ich mich in einem "rechtlichen Graubereich" bewegen würde. Er ließe mich jetzt das Board netterweise nach Hause tragen und rate mir, mich mit der Rechtslage zu beschäftigen. Auf meine Frage, welche Informationsquelle hierfür in Frage käme ["ADAC...?"], sprang ihm sein Kollege mit der sinnigsten aller Antworten zur Seite: "Internet!".
---
Kurzer Einschub: Bevor bei Ihnen die Alarmglocken schrillen à la 'ein überführter Verkehrssünder will uns für seine Rehabilitation instrumentalisieren' stelle ich hiermit klar, dass ich keinerlei rechtliche Probleme mit der Polizei oder sonstwem habe, ich bin für die Ordnungsmacht vielmehr ein komplett unbeschriebenes Blatt... und möchte auch, dass das so bleibt. Skateboarding is not a crime! OneWheeling schon gar nich!
---
Und so nahm denn das Unheil seinen Lauf... Ich versuchte es zunächst mit gesundem Menschenverstand und ging in den örtlichen Skateboardladen, da dieser einen gemeinnützigen Verein unterstützt, eine eigene Skateboardanlage erbaut hat und somit doch sicherlich Kontakte zu Polizei und Ordnungsamt unterhalten dürfte. Weit gefehlt: Skateboards sind verkehrsrechtlich im Niemandsland zwischen Fußgänger und Radfahrer angesiedelt, sie werden einfach geduldet, fertig. 

Also auf zum Kieler Segway-Verleiher, doch auch der konnte mir nicht weiterhelfen, da Segways - aber eben nur Segways und kein anderes vergleichbares Produkt - seit 2009 eine Sondergenehmigung über die Mobilitätshilfenverordnung haben. Er verwies mich an die Hersteller des Elektroscooters Scuddy, ebenfalls in Kiel ansässig. Und die sagten mir, nach jahrelangem Behördenwirrwarr stark desillusioniert, klipp und klar: "Jede Minute, die du mit dem Versuch verbringst, dein Gefährt legal im Straßenverkehr bewegen zu können, ist verschwendete Lebenszeit!"

Ich wollte es einfach nicht wahr haben und ging seitdem von Pontius bis Pilatus - hier nur eine kleine Auswahl: Örtliche Polizeiwache ["Finden wir sehr löblich, dass sie so offen auf uns zukommen. Wenn ich sie damit erwische, konfisziere ich das Ding"], Zulassungsstelle Kiel ["?"] -> Landesamt für Straßenwesen ["Leider nicht zulassungsfähig"], Landesverkehrsministerium Schleswig-Holstein ["Wir würden Sie ja gerne in ein Pilotprojekt aufnehmen, uns sind aber die Hände gebunden, wenn das Bundesverkehrsministerium nichts tut"], Verkehrsministerkonferenz ["Nix Neues"], Bundesverkehrsministerium [keinerlei Antwort], Verkehrsministerium und Verkehrsbehörde des EU-Mitgliedstaates Finnland [übersandten mir umgehend ihr seit 1.1.2016 bewährtes Gesetz zu Elektrokleinstfahrzeugen, was ich seitdem an alle Deutschen Behörden weiterreiche - siehe englischsprachige Grafik im Anhang].

Da bisher also alle meine seriös geführten Versuche, mich daran zu beteiligen, die absurde Rechtslage von sogenannten Elektrokleinstfahrzeugen in Deutschland beenden zu können, sang und klanglos im Nirvana endeten, bin ich mittlerweile so verzweifelt, dass ich nicht mehr davor zurückschrecke, extra 3 zu kontaktieren und Sie um tatkräftigen Beistand auf Ihrem Kerngebiet zu bitten... dem Realen Irrsinn!

Da es unpraktisch wäre, Ihnen unzählige Anhänge zuzusenden und Sie am Ende ohnehin gezwungen wären, die Originalquellen zu recherchieren, gebe ich Ihnen wo immer möglich die Quellen direkt an. Sollten Sie weitere Fragen haben, Präzisierung wünschen oder sonstwie Kontakt zu mir aufnehmen wollen, würde ich mich sehr freuen, Ihnen behilflich zu sein. Dies könnte auch beinhalten, dass ich Ihnen die Email-Kontakte zu offiziellen Ansprechpartnern der Behörden benenne oder deren Antworten auf meine Anfragen zur Verfügung stelle.

Beachten Sie bitte auch die Anhänge.

-Grafik der Finnischen Verkehrsbehörde TRAFI
-Screenshot Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag
-Screenshot Lübecker Nachrichten
-Foto Segway-fahrender Polizisten
-----------------------

Hier also eine kleine Auswahl an Absurditäten des Deutschen Verkehrsrechts:

Einerseits werden Elektrokleinstfahrzeuge wie z.b. Hoverboards von Elektronikmärkten und Sportartikelhändlern im großen Stil beworben ['ideal für die letzte Meile‘] und in rauhen Mengen verkauft ... andererseits wird die Nutzung im öffentlichen Raum in Deutschland drakonisch bestraft. Händler sind zu keinerlei Warnung der Kunden verpflichtet. Ausbaden dürfen dies Endverbraucher, Polizeibeamte, Staatsanwaltschaften, Gerichte.

Einerseits erfüllt das Bewegen z.b. eines Hoverboards ohne Führerschein Klasse B und KFZ-Pflichtversicherung [in Deutschland ist eine Versicherung unmöglich zu erhalten, weil das Board ja nicht zulassungsfähig ist] mehrere Straftatbestände ... andererseits reicht die schriftliche Absage eines Versicherungsanbieters aus, die Straftat gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu verhindern und trotzdem Versicherungsschutz zu genießen [Pflichtversicherungsgesetz §5 (2) doppelter Kontrahierungszwang und Annahmefiktion].

Einerseits wurde bereits 2014 die Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt, eine Studie über Elektrokleinstfahrzeuge zu erstellen, mit dem Ziel, zu klären, wie sie in den Straßenverkehr integriert werden können ... andererseits werden die Ergebnisse dieser Studie unter Verschluss gehalten. Weder die Fragen der Bürger [https://fragdenstaat.de/anfrage/elektrokleinstfahrzeuge-1/], noch eine parlamentarische Anfrage der Grünen [Deutscher Bundestag Drucksache 18/13157, 18. Wahlperiode Antwort der Bundesregierung 21.07.2017] werden zufriedenstellend beantwortet.

Einerseits haben die Bundesländer bereits 2016 die Folgen der Untätigkeit seitens des Bundesverkehrsministeriums als Schreckensszenario an die Wand gemalt und SCHNELLSTMÖGLICHE Regelungen gefordert [Bundesratsbeschluss 332/16 vom 23.9.2016] ... andererseits ist bis heute nichts passiert und das Schreckensszenario von damals ist traurige Realität geworden.

Einerseits gibt es bereits seit 1.1.2016 eine problemlos funktionierende Regelung im EU-Mitgliedsstaat Finnland ... andererseits wird mein Hinweis hierauf 
[Mail mit zahlreichen Links wie z.b. https://www.lvm.fi/en/-/lightweight-electric-vehicles-to-be-legal-in-road-traffic-796805
und beigefügten Email-Adressen von offiziellen Ansprechpartnern in Finnland - von mir zugestellt dem Bundesverkehrsministerium, allen 16 Landesverkehrsministerien, Verbänden, Medienvertretern...] gepflegt ignoriert. Auch meine Hinweise auf unseren direkten Nachbarn Dänemark, der am 1.1.2018 mit eigener Regelung nachzog, verhallen ungehört.
www.dr.dk/nyheder/politik/uniwheel-hoverboard-og-loebehjul-med-motor-nye-koeretoejer-bliver-lovlige-fra-nytaar

Einerseits verdeutlichte die Polizeidirektion Münster durch ihre Publikation 'informativ_76' [Autor Hr. Laakmann, Telefon 0251-2751530] bereits 2016, wie unklar die Rechtslage in Deutschland speziell bei EIN-rädrigen selbstbalancieren Fahrzeugen wie meinem OneWheel tatsächlich ist, so dass laut Herrn Laakmann selbst im Ministerium anhaltend darüber diskutiert wird, wer denn nun recht hätte ... andererseits nehmen die Fälle zu, in der Polizeibeamte glauben, sie wüssten ganz genau, dass das Teufelszeug verboten sei und dass deshalb rigoros Strafanzeigen von ihnen gegen die Nutzer verfasst werden müssten.

Einerseits kündigt das Bundesverkehrsministerium immer wieder 'bald' ausstehende Lösungen an [Bericht des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12.09.2017] ... nur um dann andererseits die Länder auszubremsen und ihre Versuche, eigene Pilotprojekte zu starten, zu vereiteln. Ohne zumindest grobe Leitlinien des Bundes können die Länder nicht aktiv werden, wie mir auf meine Bitte, Teil eines möglichen Pilotprojektes in Schleswig-Holstein zu werden, mitgeteilt wurde [Beschluss der Verkehrsministerkonferenz 19./20. April TOP 6.2 Elektrokleinstfahrzeuge, sowie Email vom Mitarbeiter des Landesverkehrsministeriums S.-H., Herrn Walter Voß].

Einerseits ist das Fahren von Elektrokleinstfahrzeugen, die im europäischen Ausland eben NICHT als Kraftfahrzeuge gelten und auch NICHT versicherungspflichtig sind, in unseren Nachbarländern völlig legal und damit auch für Besucher aus diesen europäischen Nachbarländern hier in Deutschland erlaubt ... andererseits werden einheimische 13jährige und damit strafunmündige Kinder von der Polizei angezeigt [folgender Fall auf Fehmarn, geschehen am 19.5.2018].

Einerseits berichtet die Presse einigermaßen ungläubig über die absurde Rechtslage und warnt vor Erwerb und Gebrauch der Vehikel ... andererseits wird auf der eigenen Internetseite per Werbeanzeige für Hoverboards geworben [siehe Screenshots im Anhang].

www.shz.de/regionales/polizeiticker/polizeidirektion-luebeck-oh-fehmarn-strandallee-nutzung-von-hoverboards-ist-an-rechtliche-voraussetzungen-gebunden-id19918286.html

www.shz.de/lokales/ostholsteiner-anzeiger/polizei-stoppt-kinder-mit-e-boards-strafanzeige-wegen-fahrens-ohne-fuehrerschein-id19918736.html

www.ln-online.de/Lokales/Ostholstein/Fehmarn-Polizei-untersagt-Kindern-das-Fahren-mit-Hoverboards-und-zeigt-sie-an

Einerseits versuche ich, diese Pressevertreter, die unkommentiert die Auffassung der Lübecker Polizeidirektion wiedergeben, nach der ein Hoverboard angeblich ein Auto sei und somit eigentlich auch Verbandskasten und Warndreieck mitgeführt werden müssten und eine Zulassung sowieso für alle Zeiten ausgeschlossen sei, zu einem echten Dialog zu bewegen ... andererseits ist die Zeitungsseite viel schneller und bequemer im Copy-und-Paste-Verfahren gefüllt und ein Dialog offenbar viel zu aufwendig. 

Mein Hinweis auf das Zitat des Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer, welches er im Anschluss an die jüngste Verkehrsministerkonferenz vom 19./20. April 2018 gegenüber der WDR Fernsehsendung 'Aktuelle Stunde' tätigte ["Wir sind gerade dran, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu gestalten, dass wir Innovation befördern und auch neue Mobilitätskonzepte zum Laufen bringen - da sind wir mit den Herstellern in Kontakt - da müssen wir auch vielleicht die eine oder andere Rechtsvorschrift verändern."] ließ offenbar keinerlei Nachfragen in den Redaktionen entstehen.

Man beachte die obige Chronologie: Die Polizeidirektion Lübeck gibt eine Meldung heraus, dass eine Strafanzeige gegen strafunmündige Kinder ergeht, die Presse transportiert daraufhin exakt die Ansichten des Polizeisprechers, eine eigenständige journalistische Einordnung bleibt aus.

Einerseits hat sich die ganze Misere vor Jahren schon einmal ereignet, als Versicherungen für Segways noch nicht erhältlich waren und die Polizei deshalb meinte, die Gefährte beschlagnahmen zu müssen [www.thomasknauf.de/ginger/ginger7.html - bahnbrechendes Urteil des LÜBECKER Landgerichts], wonach Versicherungsnehmen verdonnert wurden, gefälligst ihrer Pflicht nach Versicherung nachzukommen ... andererseits fährt die Polizei heute selbst Streife auf Segways, was sie aber offensichtlich nicht davon abhält, die gleichen Fehler zu wiederholen und den gemeinen Bürger, der es wagt, BISHER und nur in DEUTSCHLAND nicht zugelassene Elektrokleinstfahrzeuge zu nutzen, mit Strafverfolgung zu bedenken [siehe Anhang].

Alles in allem Realer Irrsinn auf hohem Niveau, wie ich meine. Daher, liebe extra 3 Redaktion... BITTE MELDE DICH!

In banger und doch freudiger Erwartung, -

-----------------------

Nordlicht

 

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Sodele,

ich hatte ja angesagt, dass heute der  Tag des Sports [Veranstalter Landessportverband Schleswig-Holstein] stattfindet und dort schon häufiger Segways auch für die Nutzung durch Kinder bereitgestellt wurden.

Ich habe mir mal abgeschrieben, was die Eltern [Verwandtschaftsverhältnisse werden natürlich nicht kontrolliert, auch nicht die korrekte Unterschrift, der korrekte Name des Kindes oder sonstwas] unterzeichnen müssen, bevor der Filius das Gefährt in einem durch Flatterband umfassten Areal besteigen darf:

"EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG / VERZICHTSERKLÄRUNG:

Hiermit erlaube ich meinem Sohn / meiner Tochter mit meinem Einverständnis, ohne den benötigten Führerschein mit dem Segway zu fahren. 

Bei eventuellen Unfällen mit Personen / eigene Person / Folgeschäden, verzichte ich unwiderruflich auf jegliche Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber."

Ein, wie ich als juristischer Laie finde, nicht unbedingt wasserdicht scheinender Text.

Alle Kinder tragen Helm, die Segways sind auf 9 km/h gedrosselt. Die Veranstalter nehmen die ganz kleinen Kinder als Beifahrer mit, laufen bei größeren anfangs nebenher und lassen dann diejenigen, die es raus haben, alleine fahren. Ich hab's mir verkniffen und mich stattdessen am benachbarten Mitmachstand 'Bratwurst auf leeren Magen' engagiert.

Nordlicht

Edited by Nordlicht
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On 8/26/2018 at 12:03 PM, Nordlicht said:

Moin Georg,

auf jeden Fall erst mal vielen Dank, dass Du Dir die Mühe gemacht hast, Infos zu sammeln und sie hier zu teilen!

Ich kenne das selbst: hinterher hat man immer das Gefühl, diese oder jene Frage hätte man eigentlich noch stellen sollen, aber tatsächlich wäre der Interviewte auch überfragt, wenn man wirklich in's Detail gehen wollte. Das liegt an der total konfusen Lage, die seit Jahren herrscht, das Erbe des Herrn Dobrindt muss erst mal aufgearbeitet werden.

Mir fehlt so langsam jedes Verständnis, speziell vor dem Hintergrund, dass andere Nationen längst Pionierlösungen fertiggestellt haben und das Bundesverkehrsministerium noch nicht mal dadurch glänzen kann, es diesen Nationen einfach nachzumachen. Mich erinnert das immer an die LKW-Maut, da hat man sich auch für "warum einfach, wenn es auch umständlich geht" entschieden, wurde ewig nicht fertig und hat dadurch in der Zwischenzeit riesige Einnahmen verdaddelt.

Hoffen wir auf's beste, ich mache mir im Moment die größten Sorgen über die 500 Watt Maximalleistung, da lässt sich beim in der Vergangenheit gekauften Sportgerät auch durch Drosseln nix dran ändern. Aber: Gibt es da nicht kreative Behauptungen der Hersteller, dass die Balance-Funktion schon einen großen Teil der Wattzahl fordere und für den Vortrieb dann leider nur... sagen wir mal.... 500 Watt übrig bleiben? Hat jemand dazu was in petto? Studien oder technische Expertisen? 

Nordlicht

Hallo Nordlicht

In der Schweiz gilt auch die 500W-Regelung für Scooter. Für Stehroller ist in derselben Verordnung eine Limite von 2000W drin, weil ein Grossteil der Kraft für die Balance gebreaucht wird.

Grüsse, Hampi

 

 

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3 hours ago, Hampi said:

Hallo Nordlicht

In der Schweiz gilt auch die 500W-Regelung für Scooter. Für Stehroller ist in derselben Verordnung eine Limite von 2000W drin, weil ein Grossteil der Kraft für die Balance gebreaucht wird.

Grüsse, Hampi

 

 

Moin Hampi,

mir kam auch schonmal zu Ohren, dass Hersteller von selbstbalancierenden Fahrzeugen so argumentieren.

Ob das wirklich stimmt, weiß ich nicht. Hatte gedacht, dass hier vielleicht Technikexperten anwesend sind. Wir sollten Argumentationen sammeln für den Fall der Fälle...

Nordlicht

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Hallo zusammen,

Ich würde mir gerne den neuen Ninebot One Z10 (1800W, 45 km/h) kaufen und damit durch die Gegend fahren.

Ist denn bekannt, ob ein Gerät dieser Leistung noch als Stehroller versichert werden kann und bei welcher Versicherung ich diesbezüglich am Besten anfragen sollte? Die Pflichtversicherung scheint doch erstmal einen Kontakt mit der Polizei abzumildern.

Vielen Dank

Edited by Ymladda
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2 hours ago, Ymladda said:

Hallo zusammen,

Ich würde mir gerne den neuen Ninebot One Z10 (1800W, 45 km/h) kaufen und damit durch die Gegend fahren.

Ist denn bekannt, ob ein Gerät dieser Leistung noch als Stehroller versichert werden kann und bei welcher Versicherung ich diesbezüglich am Besten anfragen sollte? Die Pflichtversicherung scheint doch erstmal einen Kontakt mit der Polizei abzumildern.

Vielen Dank

 

Dann kauf halt. Ob mit oder ohne Versicherung - es ist verboten. Egal wie man es dreht  leider. 

Was bleibt: Hoffen, dass die Ordnungshüter gut gelaunt sind wenn sie Dich sehen - und einfach weiterfahren!

In D muss alles bis aufs i-tüpfelchen reglementiert sein - vorher passiert da nichts.

Es ist schlicht zum Ko..... - und dann noch die Sprüche der Politiker, von wegen Sofa Koma etc.

Die sollen sich mal an die eigene Nase fassen!

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5 hours ago, Ymladda said:

 

Hallo zusammen,

Ich würde mir gerne den neuen Ninebot One Z10 (1800W, 45 km/h) kaufen und damit durch die Gegend fahren.

Ist denn bekannt, ob ein Gerät dieser Leistung noch als Stehroller versichert werden kann und bei welcher Versicherung ich diesbezüglich am Besten anfragen sollte? Die Pflichtversicherung scheint doch erstmal einen Kontakt mit der Polizei abzumildern.

 

 

Wie ich das verstanden habe, solltest du erstmal folgende Vorarbeit leisten: möglichst viele Versicherungen mit einer genauen Beschreibung anschreiben.

wenn die dir das teil nicht versichern, aber es als versicherungspflichtig gilt, dann gäbe es Chancen, bei einem sehr teuren ernsthaften Versicherungsfall die kosten von der Versicherung zurück zu holen. Weil dürfen nicht grundlos nein sagen. Andererseits ist auch keine zahlung geflossen..

das hilft bei polizeikontrollen leider auch nicht, daher weiter mehr versicherungen anschreiben, bis eine ein angebot macht. Ist das geschehen dann sehr genau erklären was es ist, und vielleicht sogar momentane problematik, und dann persönlich in eine filiale mit einrad und es dort dann mit der abgesprochenen versicherung versichern lassen.

und von da an eine kopie des emailverkehrs immer mitführen, weil für polizei musst du nicht nur eine Versicherung nachweisen, viele glauben einem nicht das es korrekt versichert wurde, daher besser auch infos zum belegen das versicherung genau gewusst hat, was du versichern willst.

und wegen anbringen von einem Schild hab ich eine schöne Lösung mit einem Magneten gesehen, werde mal im Laufe der nächsten 2 Wochen bei meinem v8 1 Loch bohren und magnet mit einer Schraube befestigen.

 

aber es gilt weiterhin als ordnungswidrigkeit. Diese muss von der polizei nicht verfolgt werden, aber bist auch auf gut willen angewiesen. Und worst worst case könnte es einziehen vom Führerschein geben nach 2 mal ‚erwischen‘ und dann 1 monat besser nicht fahren weil sonst wieder Straftat.

andererseits wenn ich an junggesellenabschiede in köln denke, wie oft die kleine plastikpen*sse verkaufen, das sind eigentlich auch ordnungswidrigkeiten.

persönlich denke ich das dies eine gute Zwischenlösung ist, bis es formal mit Geräten bis 20 kmh und 500-800W erlaubt ist, und dann kann man weiter sehen bzw. Hoffen auf europa PLEVs update.

Edited by Nils Reichert
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25 minutes ago, Nils Reichert said:

wenn die dir das teil nicht versichern, aber es als versicherungspflichtig gilt, dann gäbe es Chancen, bei einem sehr teuren ernsthaften Versicherungsfall die kosten von der Versicherung zurück zu holen. Weil dürfen nicht grundlos nein sagen. Andererseits ist auch keine zahlung geflossen..

Erstmal vielen Dank für die ausführliche Antwort. Wäre es nicht Grund genug zur Ablehnung, dass das Gerät ohne Betriebserlaubnis kommt und laut aktueller Gesetzeslage schlicht und einfach verboten ist? Sonst könnte man sich doch theoretisch irgend ein Frankenstein-Auto mit Motor zusammenschweißen und für dieses auch eine Versicherung anfragen :confused1:

25 minutes ago, Nils Reichert said:

das hilft bei polizeikontrollen leider auch nicht, daher weiter mehr versicherungen anschreiben, bis eine ein angebot macht. Ist das geschehen dann sehr genau erklären was es ist, und vielleicht sogar momentane problematik, und dann persönlich in eine filiale mit einrad und es dort dann mit der abgesprochenen versicherung versichern lassen.

 und von da an eine kopie des emailverkehrs immer mitführen, weil für polizei musst du nicht nur eine Versicherung nachweisen, viele glauben einem nicht das es korrekt versichert wurde, daher besser auch infos zum belegen das versicherung genau gewusst hat, was du versichern willst.

Auf Electro-Sport.de findet sich ein Beitrag bezüglich Nutzung und StVo. Dort wird geschrieben, dass Hersteller, Typ und Seriennummer reichen, um das Gerät als "Stehroller" zuzulassen und dann mit einem kleinen Kennzeichen fahren zu können. Da könnte die Versicherung wohl hinterher behaupten, dass sie beim Abschluss nicht wusste, um was es sich genau handelt. Ich werde dann wohl mal ein paar Versicherungen anschreiben und auf eine positive Rückmeldung hoffen. Online kann jedenfalls nichts abgeschlossen werden, da bei der HUK z. B. die Fahrzeugnummer aus der Betriebserlaubnis genannt werden soll :D

35 minutes ago, Nils Reichert said:

aber es gilt weiterhin als ordnungswidrigkeit. Diese muss von der polizei nicht verfolgt werden, aber bist auch auf gut willen angewiesen. Und worst worst case könnte es einziehen vom Führerschein geben nach 2 mal ‚erwischen‘ und dann 1 monat besser nicht fahren weil sonst wieder Straftat.

 andererseits wenn ich an junggesellenabschiede in köln denke, wie oft die kleine plastikpen*sse verkaufen, das sind eigentlich auch ordnungswidrigkeiten.

 persönlich denke ich das dies eine gute Zwischenlösung ist, bis es formal mit Geräten bis 20 kmh und 500-800W erlaubt ist, und dann kann man weiter sehen bzw. Hoffen auf europa PLEVs update.

Das ist dann für mich erstmal okay, solange keine Straftat mehr vorliegt. Solange ich nicht negativ auffalle, wird möglicherweise ein Auge zugedrück. Wenn sich die Polizei hier auch derart aggressiv zeigt, kann ich dann immer noch über einen Verkauf nachdenken. Und wie du sagst gibt es wohl hoffentlich bald mal eine offizielle Regelung, durch die man zumindest nicht mehr direkt heraussticht.

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Alsonwenn man den weg.über hersteller typ seriennumker geht, find3 ich sollte.der versicherung schon klar sein was für win gerät sie damit versichert?! Jede suchmaschine würde einem sagen was es ist, und wenn in den ihren Systemen Lücken sind, sie aber dennoch eine versicherung abschließen lassen, sind doch auch die versicherungen als dienstleister für weitere recherchen zuständig?!

 

Sonst könnt ich ja hingehen und mein Matchbox Typ: Auto : SN: 0815 haftpflichtversichern?! :D

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14 hours ago, MaiKi said:

Alsonwenn man den weg.über hersteller typ seriennumker geht, find3 ich sollte.der versicherung schon klar sein was für win gerät sie damit versichert?! 

Habe genau das gemacht. Online eine Versicherung beantragt, „Elektrorad“ als Typ klang passend, also hersteller Modell und Seriennummer eingetragen.

3 Wochen später hält mich die Polizei an, ich zeige Versicherung und Nummernschild, die sagen „kann nicht sein“ und beschlagnahmen Einrad und Versicherungsvertrag..

das Ergebnis war das die selber direkt bei der Versicherungszentrale angerufen haben, die bei der Zentrale meinten das das nicht sein kann bei dem Typ...

und das hat mir wegen keiner gültigen Versicherung die 2. Strafanzeige fahren ohne Pflichtversicherung gebracht, und noch den ‚Bonus‘ Ermittlung wegen falscher Angaben..

hat also Null gebracht, bus auf mehr Ärger.

Daher.. du willst beides. Eine Versicherung für das EUC und zugleich soll das eine sein, die genau weiss was es ist und im Schadensfall zahlt. Es geht nur beides. Wenn die nicht zahlt, nicht genau weiss, was es ist, vielleicht falsch versichert dann wirst du den gleichen Ärger bei der Polizei bekommen wie ohne Versicherung.

im grunde wollen die einem ja nur helfen, mit zwingen zu einer Versicherung, weil momentan formal eine notwendig ist.

ich würde aber einen etwas besser vorbereiteten Text benutzen, weil standardanfrage wird nur die Antwort liefern, dass die das nicht kennen und nicht versichern wollen ohne Zulassung. Auch wenn es zulassungsfrei sein sollte bzw. Nur maschinenrichtlinie gilt, also fcc und ec, aber in deutschland braucht es wohl noch paar regeln mehr für ne formal korrekte ABE. Aber so versuche ich es.

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On 9/3/2018 at 11:00 AM, Hampi said:

Hallo Nordlicht

In der Schweiz gilt auch die 500W-Regelung für Scooter. Für Stehroller ist in derselben Verordnung eine Limite von 2000W drin, weil ein Grossteil der Kraft für die Balance gebreaucht wird.

Grüsse, Hampi

 

 

Moin nochmal,

das heißt, dies hier sind die aktuell geltenden Regelungen in der Schweiz?

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften für gewisse Elektro-Fahrzeuge.pdf

Sind EUCs mit Segways gleichgestellt und somit im Straßenverkehr legal? Gilt das auch für OneWheels, Hoverboards etc.?

Nordlicht

Edited by Nordlicht
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3 hours ago, Nordlicht said:

Moin nochmal,

das heißt, dies hier sind die aktuell geltenden Regelungen in der Schweiz?

Zusammenstellung der wichtigsten Vorschriften für gewisse Elektro-Fahrzeuge.pdf

Sind EUCs mit Segways gleichgestellt und somit im Straßenverkehr legal? Gilt das auch für OneWheels, Hoverboards etc.?

Nordlicht

Nein sind nicht gleichgestellt, weil die Stange fehlt z.b.

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3 hours ago, Triexy said:

Nein sind nicht gleichgestellt, weil die Stange fehlt z.b.

Das gilt so in Deutschland, weil laut Mobilitätshilfenverordnung eine Lenkstange vorhanden sein muss. Wenn dieser Artikel stimmt, sollten einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge ohne Lenkstange in der Schweiz seit Juni 2015 legal sein.

http://www.db-legal.ch/electric-unicycles/

Diese Tatsache in Kombination mit 2000 Watt Obergrenze wäre - wenn dem denn so ist - für uns als Positivbeispiel interessant.

... und diesem Artikel zufolge sind sie in der Schweiz NICHT für den öffentlichen Verkehr zugelassen...

IMG_20180905_233940_3988.jpg.e25c0f7779cf9b130ccc0bc95ad6ed95.jpg

Ja watten nu...?

Nordlicht

Edited by Nordlicht
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