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9 hours ago, Nils Reichert said:

...

Lese dass es einen Grund für die Beschlagnahme geben muss (eine noch offene Ermittlung mit der beschlagnahmten Sache) oder „Gefahr in Verzug“ (beim EU C vielleicht das Risiko, dass eine Straftat wiederholt wird).

ich rate daher mal wenn es keine ermittlung mehr am EUC gibt, und wenn ich nun eine korrekte offizielle Versicherung habe, dann gibt es keinen Grund mehr, das das EUC zurückzuhalten.

...

Hallo @Nils Reichert,

korrekt. Für die Ermittlungen zur Straftat reicht es aus, zu wissen, dass das elektrische Einrad bauartbedingt schneller wie 6km/h fährt. Sobald das feststeht, durch Laser-Messung, durch eigene - sich selbst belastende - Eingebung, entfällt der Grund. Die Aushändigung bestimmt aber in deinem Fall der Staatsanwalt, da es eine Beschlagnahme war (dauert auch wieder 1 Tag oder ein Anruf).

Für den "Gefahr in Verzug" - Grund ist es vorbei, sobald das Einrad auf der Wache angekommen ist. Somit ist es sofort wieder dem Berechtigten auszuhändigen.

Die Versicherung hat damit nichts zu tun. Du wirst bestimmt mit dem Inmotion V8 nicht mehr vom Hof fahren.

Gruß, Teran

Edited by Teran
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On 8/9/2018 at 12:53 AM, Nordlicht said:

Moin,

.. z.b. dass zwei Räder auf einer Achse mit weniger als 46 cm Spurbreite in Deutschland als EIN Rad gewertet werden. Das Teil hat also am Ende 3 Räder, es gilt aber als Moped. Ein Hoverboard hingegen gilt in diesem Lande als Auto. Das nennt sich dann wohl Beamtenlogik.

Hallo @Nordlicht,

du hattest es ja schon geschrieben. Mehr als 459 mm (oder weniger als 460 mm) zählen 2 Räder auf der Achse als ein Rad (vgl.: Richtlinie 2002/24 EG, Art. 2 Nr. 8, Das Doppelrad). Ein Hoverboard hat regelmäßig mehr (meistens als Längen-Maß angegeben ca. 550 mm). Somit zählt es als 2 Räder auf einer Achse. Damit Mehrspurig. Ganz klar ein Auto!

Gruß, Teran

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Hi Freunde des elektrischen Antriebs,

ich habe mir Anfang Juni 2018 ein Inmotion V8 gekauft und bin seitdem bei jeder Fahrt positiv angetan. In den Wochen vor der Anschaffung habe ich intensiv Videos zu EUCs angesehen und Foren-Beiträge gelesen. So bin ich hier gelandet und kenne diesen Thread seit einigen Wochen.

@Nils: ich hoffe Deine Geschichte geht doch noch mit einem HappyEnd aus. Auch wenn Deutschland nicht gerade für Toleranz ggü. Exoten im Graubereich bekannt ist. Leider hat der uniformierte Regelhüter - zumindest aktuell - noch das stärkere Blatt in den Händen und kann EUC-Fahrern unangenehm auf die Pelle rücken.

Wie schön wäre unsere Welt, wenn wir mit dem Fortschritt mitgehen könnten.

Gruß aus Spanien (eigentlich aus Stuttgart)

superlativus

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10 hours ago, Nils Reichert said:

Ich habe nun langsam den Eindruck, die Kernproblematik ganz gut zu verstehen. Und habe nun doch eine andere Meinung, dass die Polizei es eher richtig macht mit strenger kontrollieren, so schade das auch klingt.

....

Hallo @Nils Reichert,

vielen Dank für deine Aufopferung. Ich finde es ganz toll von dir die eigene Meinung zu ändern. Dies schaffen auch nach vielen Diskussionen nicht viele Menschen.

Übrigens, wenn man sich mittlerweile in YouTube die elektrischen Einrad-Videos aus Amerika (New York) anschaut, bin ich doch froh, dass es bei uns noch nicht so ist. Da werden Fußgänger im Slalom (Zickzacking) auf dem Gehweg umfahren (obwohl die Bürger in Amerika wohl nur legal (geduldet) auf dem Gehweg fahren dürfen, aber das ist bei den ja von Bundesstaat zu Bundesstaat anders). Da warten alle Autos an einer roten Ampeln (die leider auf der gegenüberliegenden Seite montiert sind) und die Einradfahrer schlängeln sich zwischen den Autos (3-Spurig) durch, um dann bei Rot (wiederholt) über die Kreuzung zu fahren. Das sind genau die Videos, die es uns dann schwer machen unser Hobby zu legalisieren.

Zu deiner Roller Idee, mir ist noch keiner mit einer Straßenzulassung bekannt, der elektrisch nur bis 6 km/h unterstützt und danach in einen Freilauf geht. Die Polizisten schauen bei den Rollern auf das Trittbrett. Ist es dicker, so dass ein Akku drin sein könnte, wird es kontrolliert. Ob ein Roller eine Straßenzulassung hat, erkennt der Polizist an der Möglichkeit ein Versicherungskennzeichen befestigen zu können (Hinten: Halteblech vorhanden) + einen montierten Sitz, da es in Deutschland nicht vorhersehbar war, das Zweiräder (Motorräder) auch stehend gefahren werden könnten. Das Ende der Kontrolle ist das Gleiche wie bei den Einrädern (mindestens.: Mofa-Prüfbescheinigung + Pflichtversicherung). Allerdings kann hier der Akku ausgebaut werden und der Roller ohne Motorkraft verwendet werden.

Gruß, Teran

Edited by Teran
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24 minutes ago, Teran said:

Hallo @Nils Reichert,

vielen Dank für deine Aufopferung. Ich finde es ganz toll von dir die eigene Meinung zu ändern. Dies schaffen auch nach vielen Diskussionen nicht viele Menschen.

Übrigens, wenn man sich mittlerweile in YouTube die elektrischen Einrad-Videos aus Amerika (New York) anschaut, bin ich doch froh, dass es bei uns noch nicht so ist. Da werden Fußgänger im Slalom (Zickzacking) auf dem Gehweg umfahren (obwohl die Bürger in Amerika wohl nur legal (geduldet) auf dem Gehweg fahren dürfen, aber das ist bei den ja von Bundesstaat zu Bundesstaat anders). Da warten alle Autos an einer roten Ampeln (die leider auf der gegenüberliegenden Seite montiert sind) und die Einradfahrer schlängeln sich zwischen den Autos (3-Spurig) durch, um dann bei Rot (wiederholt) über die Kreuzung zu fahren. Das sind genau die Videos, die es uns dann schwer machen unser Hobby zu legalisieren.

Zu deiner Roller Idee, mir ist noch keiner mit einer Straßenzulassung bekannt, der elektrisch nur bis 6 km/h unterstützt und danach in einen Freilauf geht. Die Polizisten schauen bei den Rollern auf das Trittbrett. Ist es dicker, so dass ein Akku drin sein könnte, wird es kontrolliert. Ob ein Roller eine Straßenzulassung hat, erkennt der Polizist an der Möglichkeit ein Versicherungskennzeichen befestigen zu können (Hinten: Halteblech vorhanden) + einen montierten Sitz, da es in Deutschland nicht vorhersehbar war, das Zweiräder (Motorräder) auch stehend gefahren werden könnten. Das Ende der Kontrolle ist das Gleiche wie bei den Einrädern (mindestens.: Mofa-Prüfbescheinigung + Pflichtversicherung). Allerdings kann hier der Akku ausgebaut werden und der Roller ohne Motorkraft verwendet werden.

Gruß, Teran

Hallo Teran,

ja das ist ein wichtiger punkt bei den elektrorollern. Es muss ein roller sein, der nur bis max 6 km/h mit motor genutzt werden kann(!). Nix mit app softwaredrosselung. Das teil muss bei kauf schon die beschränkung haben und die sollte man auch tunlichst in keinster weise modifizieren!

Dadurch fällt es trotz Motor nicht unter KFZ, sondern nur elektrospielzeug, und so weit ich weiss wird es dann wie Fußgänger behandelt. Daher dann besser nicht auf der Straße fahren, und keine Fußgänger gefährden, aber haftpflicht sollte es abdecken und polizei damit auch.

aber besser da auch nochmal bei versicherung und polizei fragen.

elektroroller hat gegenüber EUC den vorteil, dass man es mit einem bein anschubsennkann, aus eigener Kraft, und so auch schneller fahren kann. Der motor ist dann bei bergauf strecken dennoch nützlich.

 

liebe Grüße

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Gibt es nicht auch Tretroller die nur fahren wenn man die Geschwindigkeit per Muskelkraft vorgibt? Ich bin der Meinung sowas schon gelesen zu haben und dass diese auch eine Zulassung erhalten, da sie ohne Anschieben ja nicht funktionieren.

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13 hours ago, Nils Reichert said:

werde das aber nochmal zur sicherheit bei der polizei nachfragen, ob das ganze dann 100% legal wäre.

Brav!

Es tut mir im Herzen weh, dass dir die Freude an diesem schönen und Erfüllung bringenden Hobby von der Staatsgewalt so vermiest wurde. Du wirst dadurch um viele glückliche Stunden gebracht. Vielleicht findet sich für dich ein Kompromiss, dass du z.B. auf einem größeren Privatgelände hin und wieder legal und in Eigenverantwortung herumkurven kannst. Und der elektrifizierte ? ist sicher eine sinnvolle Alternative, wenn er denn legal wäre, und ein eher gefahrloses Transportmittel, das dich in wohltemperierter Angst von A nach B bringen kann. Klar muss man die Staatsmacht auch verstehen, die tun ja alle nur ihre Pflicht und wollen doch unser Bestes. Und also freuen wir uns darüber ... ?

... und all ihr Anderen: Lasst euch bloß nicht erwischen bei eurer subversiven Rumdüserei! ?

Edited by Toshio Uemura
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3 hours ago, _Patrick_ said:

Gibt es nicht auch Tretroller die nur fahren wenn man die Geschwindigkeit per Muskelkraft vorgibt? Ich bin der Meinung sowas schon gelesen zu haben und dass diese auch eine Zulassung erhalten, da sie ohne Anschieben ja nicht funktionieren.

 

4 hours ago, Nils Reichert said:

elektroroller hat gegenüber EUC den vorteil, dass man es mit einem bein anschubsennkann, aus eigener Kraft, und so auch schneller fahren kann. Der motor ist dann bei bergauf strecken dennoch nützlich.

 

Hier noch eine Alternative zur Elektomobilität, mein neuestes Fortbewegungsmittel - 100% legal, leider aber 200% schwieriger zu meistern als ein EUC und sicher 1000% gefährlicher. Also bitte nie ohne Helm! 

Eine Überlegung wert oder? Übrigens auch billiger! Ab 400 EUR.

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7 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das in D erlaubt wäre auf öffentlichen Flächen!

Und der Radius ist natürlich sehr beschränkt!

Das ist ja das tolle an unseren wheels: 20 km aufwärts als Reichweite!

 

Jup hab gerade mal nach gesehen aus spaß, ist in DE im öffentlichen Straßenraum verboten :D

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18 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das in D erlaubt wäre auf öffentlichen Flächen!

Und der Radius ist natürlich sehr beschränkt!

Das ist ja das tolle an unseren wheels: 20 km aufwärts als Reichweite!

 

Nenn mir das Gesetz, das einen Pogo-Stick bei euch verbietet. Und die Reichweite ist nur durch deine Kondition limitiert. Es wird dich wahrscheinlich überraschen, aber der aktuelle Rekord liegt bei über 42 km in weniger als 16 1/2 Stunden!

http://www.recordholders.org/en/list/pogostick.html

... und noch etwas: Dir wird nie das Benzin oder der Stom ausgehen! Macht übrigens wahnsinnig Spaß ... und hält schlank und fit!

Mit etwas Mut und Übung auch Off-road geeignet!

Edited by Toshio Uemura
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6 hours ago, Teran said:

vielen Dank für deine Aufopferung. Ich finde es ganz toll von dir die eigene Meinung zu ändern. Dies schaffen auch nach vielen Diskussionen nicht viele Menschen.

Hat er von Merkel gelernt ... z.B. beim Thema Kernenergie. (pfeif)

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8 minutes ago, Toshio Uemura said:

Es wird dich wahrscheinlich überraschen, aber der aktuelle Rekord liegt bei über 42 km in weniger als 16 1/2 Stunden!

WOW, das sind ja über 2,5km/h!

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32 minutes ago, Triexy said:

Jup hab gerade mal nach gesehen aus spaß, ist in DE im öffentlichen Straßenraum verboten :D

Ihr armen Germanen. Bei euch ist aber auch wirklich alles ? verboten. Fehlt nur noch, dass sie den Kindern beim Baden am Strand ? verbieten, eine Sandburg außerhalb der zugelassenen Sandkästen zu bauen! (pfeif)

Waaaas? Das ist schon längst verboten?! ? 

So heißt es beispielsweise in Paragraph drei der Strandsatzung der Ostseeinsel Usedom: "Insbesondere sind verboten (…) der Bau von Strandburgen und das Graben von tiefen Löchern in einer Entfernung von weniger als zwei Meter vom seeseitigen Dünenfuß und von weniger als fünf Meter vom Steiluferhangfuß; das Errichten von Strandburgen oder -hütten aus Strandgut und anderen Stoffen (…)." Andere Orte und Gemeinden wie Kiel oder die Insel Sylt verbieten den Bau von Burgen sogar komplett, andere sobald sie eine bestimmte Größe überschreiten.

Die Sandburgen sind nur ein besonders merkwürdiges Beispiel für den zunehmenden Regelungswahn bei euch in Deutschland.

 

Edited by Toshio Uemura
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Nur wenn du als Blinder auf dem EUC im Straßenverkehr in Deutschland ?? unterwegs bist, hast du nach Paragraph 41 vielleicht eine Chance, ungestraft davonzukommen. Wie beim Parken im Halteverbot, kann der Blinde dann ja argumentieren: Hab’s leider nicht gesehen!

(Zitat)

Das eingeschränkte Halteverbot, das mit dem Rollstuhlfahrersymbol und dem Zusatz “Mit Parkausweis Nr… frei” gekennzeichnet ist, gilt nicht für Blinde und Schwerbehinderte mit einer außergewöhnlichen Behinderung (Paragraph 41, Absatz 2 Straßenverkehrsordnung).

Edited by Toshio Uemura
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Moin!

Entschuldigt, dass ich mich einmische... ABER SEIT WANN SOLL BITTE EIN POGOSTICK GEFÄHRLICH SEIN?!? Meiner Meinung nach stellt der Pogostick als solches eines der durchdachtesten Fortbewegungsmittel überhaupt dar... und bei seriösem Gebrauch [siehe Video] ist er weitweit davon entfernt, gefährlich zu sein!

Man wäre fast geneigt, die Kommissionsmitglieder zur Legalisierung von Elektrokleinstfahrzeugen auf je einem Pogostick mit Kabelbindern zu fixieren und sie an einem leicht abschüssigen Hang sachte anuschubsen. Dann führen wir nochmal ein Gespräch über die Alltagstauglichkeit und Straßenzulassung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen. Und erst NACH erfolgter Legalisierung werden die Kabelbinder von Händen und Füßen gelöst... :P Das sind die subtilen Mechanismen angewandter Diplomatie.

Nordlicht

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3 hours ago, Toshio Uemura said:

Hier noch eine Alternative zur Elektomobilität, mein neuestes Fortbewegungsmittel - 100% legal, leider aber 200% schwieriger zu meistern als ein EUC und sicher 1000% gefährlicher. Also bitte nie ohne Helm!

Hallo @Toshio Uemura,

der Hüpfstab fällt unter § 24 StVO und ist somit nur auf dem Gehweg und mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Außerhalb der Stadt ist nach § 25 StVO die Fahrbahn zu wechseln. Es darf nur links gehüpft werden!

Gruß, Teran

Edited by Teran
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2 hours ago, Nordlicht said:

Moin!

Entschuldigt, dass ich mich einmische... ABER SEIT WANN SOLL BITTE EIN POGOSTICK GEFÄHRLICH SEIN?!? Meiner Meinung nach stellt der Pogostick als solches eines der durchdachtesten Fortbewegungsmittel überhaupt dar... und bei seriösem Gebrauch [siehe Video] ist er weitweit davon entfernt, gefährlich zu sein!

 

Man wäre fast geneigt, die Kommissionsmitglieder zur Legalisierung von Elektrokleinstfahrzeugen auf je einem Pogostick mit Kabelbindern zu fixieren und sie an einem leicht abschüssigen Hang sachte anuschubsen. Dann führen wir nochmal ein Gespräch über die Alltagstauglichkeit und Straßenzulassung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen. Und erst NACH erfolgter Legalisierung werden die Kabelbinder von Händen und Füßen gelöst... :P Das sind die subtilen Mechanismen angewandter Diplomatie.

Nordlicht

I pay for the Kabelbinder! ? Super  Video. So lernt man am schnellsten und sichersten richtig zu fallen! ? 

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2 hours ago, Teran said:

Hallo @Toshio Uemura,

der Hüpfstab fällt unter § 24 StVO und ist somit nur auf dem Gehweg und mit Schrittgeschwindigkeit gestattet. Außerhalb der Stadt ist nach § 25 StVO die Fahrbahn zu wechseln. Es darf nur links gehüpft werden!

Gruß, Teran

Es sei denn, er wird von einem Blinden benutzt, der darf überall hüpfen, solange er außer dem Helm eine entsprechende Armbinde deutlich sichtbar trägt, denn Blinde dürfen bei euch ja fast alles nach StVO.

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Mal ein anderes thema :efee8319ab:

Zur zeit fahre ich noch ein v8 und bin auch soweit zufrieden, überlege jedoch dennoch bald aufzurüsten auf evtl. Ein ks16s...

Kann mir jemand erklären worin genau die unterschiede bei den riding mode einstellungen liegen? Das v8 hat diese optionen ja nicht und daher kann ich mir nicht so ganz vorstellen was der unterschied zwischen soft, normal, hard ist?!

Und falls jemand vergleich hat: was entspricht denn dem v8 eigenschaften?! Hard? Soft? 

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11 minutes ago, Maikel Keßler said:

Zur zeit fahre ich noch ein v8 und bin auch soweit zufrieden, überlege jedoch dennoch bald aufzurüsten auf evtl. Ein ks16s...

Oh,oh - Du wirst Dich wundern. Das V8 ist super leise - die KS wheels haben extrem störende Geräusche für alle, die nicht auf den Ohren sitzen. Ausblenden geht da nicht. Nur bei Sturm habe ich das nicht gehört - aber da will man ja auch nicht unbedingt EUC fahren?

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