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Fahrtwind

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On 8/9/2018 at 2:46 PM, lucian75 said:

Waiting to Polizeiinspektion to take back my EUC..he told me that is not allowed to ride it ..if they will stop ne again..i told him that he go less than 6 km/h..no..is not matter..it's not allowed.. 

Show me the Law..do you threat me or what?

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20180809_074009-756x1008.jpg

On second thought:

Sei mir nicht böse, aber irgendwo kann ich die Polizei ? auch verstehen: So eine häßliche Nähmaschine auf Rädern gehört aus dem Verkehr gezogen, und wenn sie noch so harmlos sein mag, allein der Anblick verursacht milde Augenkrämpfe. Was bezahlt man denn für so ein Geschoss? ?

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On 8/3/2018 at 6:44 AM, scudo said:

hab ein Programm für die CNC geschrieben, um diese Öffnungen zu fräsen. Der Raum hinter den Öffnungen ist direkt am Motor. So wird dieser besser durch Fahrtwind gekühlt.

Die Elektronik hat einen Kühlkörper der über eine Loch im Gehäuse geschraubt ist. eigentlich nur eine Aluplatte, die von der Rückseite belüftet sein sollte. Doch leider ist da im Abstand von 10mm der Motor, der seine Abwärme genau auf diesen Kühlkörper abgibt. Auf dem Bild ist die Aluplatte unter der Elektronik zu sehen.

Die Lüftungsöffnungen lassen Luft zwischen Motor und Aluplatte durch. Das hilft schon mal sehr viel. Zusätzlich habe ich noch zwei runde Löcher in den Raum der Elektronik gemacht. Man sieht es durch die Schlitze. Da bin ich noch am testen, ob das noch mal eine Verbesserung bringt. Der Raum um die Elektronik ist keinesfalls Wasserdicht, nur leicht gegen Spritzwasser geschützt. Den Feuchtigkeitsschutz hat man durch eine Schutzlackierung über alle Bauteile gemacht. Ob das wirklich funktioniert möchte ich nicht testen. Die zwei zusätzlichen Löcher lassen natürlich mehr Feuchtigkeit in den Raum eindringen, deshalb werde ich sie auch wieder verschließen, wenn keine Kühlwirkung resultiert.

 

Board.jpg

IMG_20180802_221815.jpg

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Woww! Sieht super ? cool aus. Macht aus dem Rolls-Royce optisch einen Ferrari! Hochachtung!

Hast du eine Schutzhaube bei Regen oder im Winter, wenn es schneit? 

Das E+ ist vom Design her eines der schönsten Einräder, das je gebaut wurde.

 Im wahren Sinne des Wortes EIN...RAD! Es wird eines Tages im Museum stehen, mark my words!

Zu wagen, da Hand anzulegen und kreativ und funktionell Verbesserungen zu schaffen, dazu gehört Mut. Und es ist dir wirklich gelungen! Ich bin richtig neidisch! ? ... und überlege mir gerade, ob ich mir nicht 3-D-Aufkleber mit deinem Design drucken lassen soll für meinen E+. Wie cool sieht das denn aus! Du solltest dir das Design unbedingt patentieren lassen, bevor es dir einer (wie ich) klaut! ? But Fake is not the real thing und damit nicht mein Ding! Auf jeden Fall solltest du dein Design im Internet anbieten; ... es sei denn, du planst ein Unikat für die Nachwelt und einen Platz im EUC-Museum.

Edited by Toshio Uemura
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5 hours ago, Nils Reichert said:

Hatte das einrad auf 6km/h gedrosselt gehabt, als es mir beschlagnahmt wurde, und ich muss zugeben es war nun im ersten schritt ganz nett. Polizist sagte mir das er es prüfen lässt und sich dann später meldet, und hat angerufen.

so grob prüfen fährt es wohl nicht so schnell, daher gab es 2 Angebote:

1. ich sage/bestätige, dass es schneller als 6 km/h fährt und bekomme es sofort zurück. Werde dann aber die Tage wegen fahren ohne Zulassung eine strafe zahlen.

2. Ich sage/bestätige, dass es nicht schneller als 6 km/h fährt, und die müssen es dann von einem Gutachter prüfen lassen. Dann müsste er es aber noch behalten. Dann gibt es bei unter (oder max?) 6 km/h keinerlei strafe, aber bei mehr als 6 gäbe es die strafe fahren ohne Zulassung sowie kosten für das Gutachten.

ich habe mich für punkt 2 entschieden, weil ich denke wenn das was gerichtliches wird, dann stehen die Chancen hierbei sehr gut, weil habe ja versicherung und es ist max 6 km/h.

allerdings gibt es auch das risiko, das ein gutachter bei falscher prüfung vielleicht behauptet, dass es schneller als 6 fährt, weil es korrigiert ja auch kippen kurzzeitig bei mehr als 6 km/h, und ob die momentane Drosselung als Drosselung akzeptiert wird.

kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, die für diesen Fall greift, bei der der „Tathergang“ vor dem Abschluss der Versicherung liegt, aber die unklare folge wegen gutachten etc. in der Zukunft liegt?

Echt??

Du hast dich für Punkt 2 entschieden?

Weisst Du wie ein Gutachter das prüft? Der stellt das auf rollen und misst die Geachwindigkeit...leider wird der Tiltback bei konstantem pressen dann zu der Max Geschw. führen...kann man zb bei den Testvideos von electro-sport sehen was bei einem Tiltback auf einer Rolle passsiert. Ich hab auch von nem anderen Gutachten für ein ACM oder so hier gelesen...der Gutachter hat letzendlich die Max Cut Out Geschwindigkeit ermittelt! Also wenn Du noch die Chance hast das auf Punkt 1 zu aendern, würde ich das defintiv tun!

Schon alleine weil das ganze mit Gutachten dann auch ewig dauern wird....es eh auf Fahren ohne Zulassung hinausläuft UND noch die Kosten fürs Gutachten hinzukommen....ehrlich...änder das!

 

Und nein, für ne Rechtsschutz ist nun zu spät....rückwirkend gibts nicht!

 

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7 minutes ago, US69 said:

Echt??

Du hast dich für Punkt 2 entschieden?

Weisst Du wie ein Gutachter das prüft? Der stellt das auf rollen und misst die Geachwindigkeit...leider wird der Tiltback bei konstantem pressen dann zu der Max Geschw. führen...kann man zb bei den Testvideos von electro-sport sehen was bei einem Tiltback auf einer Rolle passsiert. Ich hab auch von nem anderen Gutachten für ein ACM oder so hier gelesen...der Gutachter hat letzendlich die Max Cut Out Geschwindigkeit ermittelt! Also wenn Du noch die Chance hast das auf Punkt 1 zu aendern, würde ich das defintiv tun!

Schon alleine weil das ganze mit Gutachten dann auch ewig dauern wird....es eh auf Fahren ohne Zulassung hinausläuft UND noch die Kosten fürs Gutachten hinzukommen....ehrlich...änder das!

 

Und nein, für ne Rechtsschutz ist nun zu spät....rückwirkend gibts nicht!

 

Nicht direkt für Punkt 2 entschieden, aber haben festgestellt, dass ich zurvor schonmal angehalten wurde, vor paar Wochen, und das Verfahren noch läuft, daher eh einbehalten. Und weiss nicht genau ob die noch Gutachten machen wollen, aber kann/wird sich daher wohl negativ auf den schon laufenden Fall auswirken.

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7 minutes ago, US69 said:

Echt??

 Du hast dich für Punkt 2 entschieden?

Ja, er hat sich für Punkt 2 entschieden. Und dazu gehört viel Mut. Ich glaube, ich hätte mich auch für Punkt 2 entschieden, aber nicht weil ich so viel Mut habe, wie Nils, sondern weil ich einen guten Anwalt habe, der solch ein Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen lässt, oder durch alle Instanzen führt, wovor die Polizei mehr Angst hat, als ich, weil die dann nicht mehr befördert werden, wenn sie verlieren.

Natürlich wirst du Recht haben mit deinen Prognosen, aber den Versuch ist es auf jeden Fall Wert. Staatsanwälte machen nicht immer, was die Polizei sich wünscht.

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Just now, Nils Reichert said:

Nicht direkt für Punkt 2 entschieden, aber haben festgestellt, dass ich zurvor schonmal angehalten wurde, vor paar Wochen, und das Verfahren noch läuft, daher eh einbehalten. Und weiss nicht genau ob die noch Gutachten machen wollen, aber kann/wird sich daher wohl negativ auf den schon laufenden Fall auswirken.

Whatever...

Versuch auf jeden Fall ein Gutachten zu vermeiden! Bei technischen Testmassnahmen wird der Tiltback NIE greifen!

Gib lieber zu dass das Teil schneller ist als 6kmh...das spart Zeit/VIELGeld fürs Gutachten

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1 minute ago, Toshio Uemura said:

Ja, er hat sich für Punkt 2 entschieden. Und dazu gehört viel Mut. Ich glaube, ich hätte mich auch für Punkt 2 entschieden, aber nicht weil ich so viel Mut habe, wie Nils, sondern weil ich einen guten Anwalt habe, der solch ein Verfahren wegen Nichtigkeit einstellen lässt, oder durch alle Instanzen führt, wovor die Polizei mehr Angst hat, als ich, weil die dann nicht mehr befördert werden, wenn sie verlieren.

Natürlich wirst du Recht haben mit deinen Prognosen, aber den Versuch ist es auf jeden Fall Wert. Staatsanwälte machen nicht immer, was die Polizei sich wünscht.

Klar kann man das mutig nennen...

Ich beurteile das aber einfach realistisch, Punkt 2 ist dasselbe wie punkt 1 (anzeige wg. nichtzulassung), bei Punkt 2 kommen nur Zeit/geld fürs Gutachten dazu! 

Das man mit seinem Anwalt bei beiden Punkten immer noch ne Einstellung des Verfahrens rausholen kann gilt ja auch für beide Punkte!

Oder meinetwegen durchklagen.....

Wie gesagt...Gutachten wird nie und nimmer den Tiltback als “max speed” anerkennen....never ever! 

So leids mir tut....das ist schon alles echt übel hier in Deutschland! Unglaublich diese Kriminalisierung!

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15 minutes ago, Nils Reichert said:

Nicht direkt für Punkt 2 entschieden, aber haben festgestellt, dass ich zurvor schonmal angehalten wurde, vor paar Wochen, und das Verfahren noch läuft, daher eh einbehalten. Und weiss nicht genau ob die noch Gutachten machen wollen, aber kann/wird sich daher wohl negativ auf den schon laufenden Fall auswirken.

Hallo Nils. Kopf hoch! Vielleicht hilft dir das weiter: https://justiz.de/formulare/zwi_bund/agI1.pdf

Schau es dir mal durch. Im Notfall nimm dir einen Anwalt. Der Streitwert ist nicht wirklich hoch, also sollte der Anwalt nicht zu viel kosten. Auf keinen Fall klein beigeben. Gericht und Polizei sind zwei Paar Schuhe. Die Staatsanwaltschaft weiß das in der Regel.

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21 minutes ago, US69 said:

Klar kann man das mutig nennen...

Ich beurteile das aber einfach realistisch, Punkt 2 ist dasselbe wie punkt 1 (anzeige wg. nichtzulassung), bei Punkt 2 kommen nur Zeit/geld fürs Gutachten dazu! 

Das man mit seinem Anwalt bei beiden Punkten immer noch ne Einstellung des Verfahrens rausholen kann gilt ja auch für beide Punkte!

Oder meinetwegen durchklagen.....

Wie gesagt...Gutachten wird nie und nimmer den Tiltback als “max speed” anerkennen....never ever! 

So leids mir tut....das ist schon alles echt übel hier in Deutschland! Unglaublich diese Kriminalisierung!

Nicht aufgeben! Klagen bis in die letzte Instanz! Die Polizei kriegt nicht immer, was sie will und die Anwaltschaft weiß das. Also versuchen sie dir Angst zu machen, so gut sie können. Das Ding ist leider eine Nichtigkeit, und darum wird ein Verfahren im schlimmsten Fall eingestellt. Stell dir mal vor Nils wird freigesprochen und die Polizei rückt das EUC nicht raus. Wenn er dann nicht auf Rückgabe verzichtet, müssen sie es die nächsten 100 Jahre irgendwo aufbewahren. Was meinst du, wie das nervt und die sich wünschen, dass sie es zurückgeben dürfen. (Zumal die Batterie in all den Jahren keinen Schaden nehmen darf, geschweige denn explodieren! ?)

Edited by Toshio Uemura
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4 hours ago, Nils Reichert said:

Ja, kann nix machen. Verfahren wegen falschen angaben bei der versicherung und2. Strafverfahren wegen fahren ohne versicherung, weil die soll ja nicht gültig sein.

und haben es nun weiter beschlagnahmt und gesagt das Staatsanwalt dann entscheidet, ob/wann es zurück kommt.

Hallo @Nils Reichert, falsche Angaben bei der Versicherung zu machen war leider der falsche Weg: Ich habe 30 Versicherern genau beschrieben was ich versichert haben will und 4 Angebote erhalten. Ob Dein "Versicherungsbetrug" allerdings geahndet wird dürfte fraglich sein, denn bei einem Unfall fliegt das eh auf und die Versicherung wird dann nicht leisten. Hinters Licht geführt hast Du mit der Aktion primär die Polizei die Dir das Teil abgenommen haben...

Unbedingt auf Angebot 1 eingehen: Dann erhälst Du Dein EUC zurück und brauchst nur der Staatsanwaltschaft aufzeigen, daß der Tatverdacht der Esslinger Polizei auf der Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 2015 aufbaut und heute eine andere vorliegt:

Die Esslinger Polizei waren übrigens die ersten die auch mein EUC abgenommen haben. Von daher liegen bei Dir neben "Versicherungsbetrug" zusätzlich folgende Tatbestände vor:

  1. [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 804600]: Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG
  2. Vergehen nach dem PflVersG  6 (1)

Auf den ersten Vorwurf würde ich heute anders antworten: „Selbstbalancierende Fahrzeuge“ unterfallen nur der Maschinenrichtlinie wie der Antwort der EU- Kommission auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012 zu entnehmen ist:

Quote

“Self-balancing vehicles do not fall in the scope of the framework Directive 2002/24/EC  on the approval of L-category vehicles nor in the scope of the Commission proposal  regarding the approval and market surveillance of L-category vehicles. ‘L-category’ is the family name of light vehicles (powered cycles, mopeds, motorcycles, tricycles and quadricycles). The proposal is currently under scrutiny by the European Parliament and the Council. It aims at replacing the framework Directive on 1 January 2016. As these vehicles are not covered by the above legislation, they are therefore not required to comply with the ECWVTA.  Consequently, they do fall in the scope of the Machinery Directive”

ECWVTA: European Community Whole Vehicle Type Approval. Könntest Deiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft noch die CE-Prüfungsbescheinigung Deines EUCs beilegen um deutlich zu machen, dass es die Maschinenrichtlinie erfüllt. Der Esslinger Polizei fehlt die Befugnis die Anordnungen der EU-Kommission für nichtig zu erklären und eine EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung zu fordern! Hinzu kommt, daß der Esslinger Polizei die EU-Verordnung 168/2013 unbekannt ist, davon nichts wissen will und sich beratungsresistent an die private Auslegung der "aktuellen" Gesetzeslage einer von Robert & Manuel Daubner gegründeten GbR hält und deren Web-Auftritt als allgemeine rechtliche Orientierung nutzt, obwohl bereits schon in der URL:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/city-wheel-zulassung-rechtlich

ersichtlich ist, daß die seit Januar 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung dort völlig unberücksichtigt bleibt! Dann auf die Verkehrsrechtsauslegung von Grosskopf verweisen! Im Mai hat dann die Stuttgarter Polizei mein EUC konfisziert. Ich schrieb was hübsches zusammen (PN an mich falls Du es haben möchtest) - habe es aber nicht benötigt, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits von sich aus das Verfahren eingestellt hat. ;)

PS: Mein Verfahren hat letztes Jahr vier Monate gedauert!!! Gut daß ich auf Herausgabe des Rades nach zwei Wochen bestanden habe, denn ein nachträgliches gerichtliches Beschlagnahme-Dokument wurde nicht in die Wege geleitet. Außerdem versprach ich der Esslinger Polizei für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Teil sehen will, dieser das EUC vorbeizubringen. Das Verfahren sollte dann wegen § 153 (1) StPO eingestellt werden.

Ich denke das übertriebene EUC-Einsammeln der Polizei zusammen mit der Erzeugung einer Vielzahl überflüssiger Bagatellfällen ist nicht ganz unschuldig an der rechtlichen Situation wie wir sie derzeit in Deutschland erleben. :barf:

Edited by Gunthor
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42 minutes ago, US69 said:

Ich beurteile das aber einfach realistisch, Punkt 2 ist dasselbe wie punkt 1 (anzeige wg. nichtzulassung), bei Punkt 2 kommen nur Zeit/geld fürs Gutachten dazu! 

Moin,

diese dezente Rechnung habe ich einem Forum für Elektroskateboards gefunden...

Die Staatsgewalt zieht bei technischen Prüfungen unter Umständen alle Register und Du darfst den Spaß am Ende auch noch bezahlen. Ich würde auch zusehen, das Teil so schnell wie möglich zurück zu erhalten. So oder so werden sie mehr als 6 km/h ermitteln.

Nordlicht

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24 minutes ago, Gunthor said:

Dann auf die Verkehrsrechtsauslegung von Grosskopf verweisen! I

Habe mich nochmal ausgetauscht über Grosskopf, aber da sieht es leider auch nicht so rosig aus. Hier die email, aber ist nur private Meinung(!) kann immernoch alles anders sein:

Sehr geehrter Herr Reichert,

wie bereits ausgeführt können wir Ihnen in der konkreten Rechtssache leider nicht direkt weiterhelfen, u.a. weil wir keine Rechtsberatung durchführen (dürfen). Wir können Ihnen nur dringend raten einen auf Verkehrs- und Zulassungsrecht versierten Fachanwalt zurate zu ziehen oder zu beauftragen.

Daher werden wir hier nur noch einmal abschließend auf die (haarsträubenden) Behauptungen aus der "Zusammenfassung" eingehen und möchten und dazu auch nicht nochmals oder weitergehen äußern. 

zu 1.: die Verordnung (EU) Nr. 168/2010 gilt nicht für die Einräder und spielt hierfür genau so wenig eine Rolle wie die EU-Richtlinie 2007/46/EG. Sie gilt ausschließlich für die (Typ-) Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen. Schon für die Einzelgenehmigung von Kleinkrafträdern oder auch S-Pedelecs ist diese nicht anwendbar.

zu 2.: Generell fällt die Zulassung alle Fahrzeuge zunächst unter die Rechtnormen des jeweiligen Zulassungsstaates, die sofern für eine Fahrzeugklasse anerkannte europäische Richtlinien oder Regelungen existieren, auf diese verweisen und dann anzuwenden sind.

zu 3.: Die FZV ist nach § 1 auf die Zulassung von allen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden dabei ist es egal, wie viele Räder sie haben, ob sie selbstbalancierend, schwebend oder gleitend oder sonst irgend etwas sind.  Somit ist sie die unter 2. genannte nationale Deutsche Vorschrift für die Zulassung von Fahrzeugen.


Darauf wird bereits im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung verwiesen:https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
Danach müssen alle Kraftfahrzeuge (also Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein) und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens."


Nach § 16 StVZO Abs. 1 Grundregel der Zulassung sind zum Verkehr auf öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__16.html
Dieses Erlaubnisverfahren ist in der FZV geregelt!

Fahrzeuge, deren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt sind somit davon ausgenommen aber nicht generell von allen Vorschriften der StVZO.

zu 4.: Die Mobilitätshilfenverordnung – MobHV gilt einzig und allein für die in deren § 1 genannten zweispurigen Kraftfahrzeuge mit zwei parallel angeordneten Rädern mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik, um diesen Fahrzeugen unter Einhaltung weiterer Bedingungen die Teilnahme an Straßenverkehr zu ermöglichen. 
Würde es diese Verordnung nicht geben, so kämen auch diese Fahrzeuge nicht auf die deutschen Straßen und Wege.

zu 5.  völliger Quatsch! siehe zu 1 und zu 2.

Nochmals Fahrzeuge, egal welche, dürfen, wenn für diese schneller als 6 km/h möglich, nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn Sie einem genehmigten Typ entsprechen oder einzeln genehmigt sind. Wenn es keine Vorschriften für eine bestimmte vielleicht neue Fahrzeugklasse gibt, heißt das noch nicht dass diese dann zulässig ist.  Und mangels fehlender Regelungen, Richtlinien, Verordnungen oder Normen, die eine Typgenehmigung ermöglichen würden, käme höchstens die Einzelgenehmigung oder auch Einzelbetriebserlaubnis in Frage, doch diese müsste sich, solange es kein Fahrzeug ist, welches eindeutig der EG-Richtlinie 2007/46/EG zuzuordnen ist und damit unter die EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) fallen würde, nach der StVZO richten.


zu 6.: Da das Straßenverkehrsgesetz "Gesetz" genug darstellt und mit den nachfolgenden bzw. untergeordneten Vorschriften ausreichende rechtliche Basis bietet, gehe ich mal davon aus, dass diese kühnen Formulierungen jedweder Grundlage entbehren.

Von den andren Gesetzen wie Kfz-Steuer-Gesetz, FahrerlaubnisVerordnung und ggf. Pflichtversicherungsgesetz, die hier ebenfalls tangiert werden mal ganz zuschweigen.


Ich wünsche Ihnen dennoch viel Glück und hoffe für Sie auf eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest einen glimpflichen Ausgang aber wie bereits geschrieben, helfen können wir nicht. Da es aber derzeit starke Gruppen und Interessenvertretungen gibt, welche nach besonderen Regelungen für solche und andere elektrisch angetriebene "kleinfahrzeuge" streben, um diesen die Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen. Wir raten Ihnen "solche Kreise" ggf. zu kontaktieren um dort vielleicht auch stichhaltigere rechtliche Argumente und Hilfe zu erhalten. Flucht nach vorn und Forderung nach Regelungen wären denkbar.

 

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50 minutes ago, Gunthor said:

Hallo @Nils Reichert, falsche Angaben bei der Versicherung zu machen war leider der falsche Weg: Ich habe 30 Versicherern genau beschrieben was ich versichert haben will und 4 Angebote erhalten. Ob Dein "Versicherungsbetrug" allerdings geahndet wird dürfte fraglich sein, denn bei einem Unfall fliegt das eh auf und die Versicherung wird dann nicht leisten. Hinters Licht geführt hast Du mit der Aktion primär die Polizei die Dir das Teil abgenommen haben...

Unbedingt auf Angebot 1 eingehen: Dann erhälst Du Dein EUC zurück und brauchst nur der Staatsanwaltschaft aufzeigen, daß der Tatverdacht der Esslinger Polizei auf der Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 2015 aufbaut und heute eine andere vorliegt:

Die Esslinger Polizei waren übrigens die ersten die auch mein EUC abgenommen haben. Von daher liegen bei Dir neben "Versicherungsbetrug" zusätzlich folgende Tatbestände vor:

  1. [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 804600]: Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG
  2. Vergehen nach dem PflVersG  6 (1)

Auf den ersten Vorwurf würde ich heute anders antworten: „Selbstbalancierende Fahrzeuge“ unterfallen nur der Maschinenrichtlinie wie der Antwort der EU- Kommission auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012 zu entnehmen ist:

ECWVTA: European Community Whole Vehicle Type Approval. Könntest Deiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft noch die CE-Prüfungsbescheinigung Deines EUCs beilegen um deutlich zu machen, dass es die Maschinenrichtlinie erfüllt. Der Esslinger Polizei fehlt die Befugnis die Anordnungen der EU-Kommission für nichtig zu erklären und eine EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung zu fordern! Hinzu kommt, daß der Esslinger Polizei die EU-Verordnung 168/2013 unbekannt ist, davon nichts wissen will und sich beratungsresistent an die private Auslegung der "aktuellen" Gesetzeslage einer von Robert & Manuel Daubner gegründeten GbR hält und deren Web-Auftritt als allgemeine rechtliche Orientierung nutzt, obwohl bereits schon in der URL:

https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/city-wheel-zulassung-rechtlich

ersichtlich ist, daß die seit Januar 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung dort völlig unberücksichtigt bleibt! Dann auf die Verkehrsrechtsauslegung von Grosskopf verweisen! Im Mai hat dann die Stuttgarter Polizei mein EUC konfisziert. Ich schrieb was hübsches zusammen (PN an mich falls Du es haben möchtest) - habe es aber nicht benötigt, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits von sich aus das Verfahren eingestellt hat. ;)

PS: Mein Verfahren hat letztes Jahr vier Monate gedauert!!! Gut daß ich auf Herausgabe des Rades nach zwei Wochen bestanden habe, denn ein nachträgliches gerichtliches Beschlagnahme-Dokument wurde nicht in die Wege geleitet. Außerdem versprach ich der Esslinger Polizei für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Teil sehen will, dieser das EUC vorbeizubringen. Das Verfahren sollte dann wegen § 153 (1) StPO eingestellt werden.

Ich denke das übertriebene EUC-Einsammeln der Polizei zusammen mit der Erzeugung einer Vielzahl überflüssiger Bagatellfällen ist nicht ganz unschuldig an der rechtlichen Situation wie wir sie derzeit in Deutschland erleben. :barf:

That’s the spirit! Beamte kann man nur mit ihren eigenen Waffen schlagen und die heißen: nerven, nerven und nochmal nerven, und das solange, bis sie für ihren Büroschlaf Schlaftabletten brauchen.

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6 minutes ago, Nils Reichert said:

Eben auch mal dem Bundestags-Gastel geschrieben, ich denke es bring wenig, aber mal hoffen Fall schildern motiviert etwas.

Die Antwort an mich war mehr als eindeutig: Nicht zugelassen - fertig.

Seine Artikel/Publikationen sind ja Klasse - nur helfen sie hier leider, leider gar nicht. Ich finde dieses Gebaren unserer Staatsmacht nur zum Ko.....:furious:

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45 minutes ago, Nils Reichert said:

Habe mich nochmal ausgetauscht über Grosskopf, aber da sieht es leider auch nicht so rosig aus. Hier die email, aber ist nur private Meinung(!) kann immernoch alles anders sein:

Sehr geehrter Herr Reichert,

wie bereits ausgeführt können wir Ihnen in der konkreten Rechtssache leider nicht direkt weiterhelfen, u.a. weil wir keine Rechtsberatung durchführen (dürfen). Wir können Ihnen nur dringend raten einen auf Verkehrs- und Zulassungsrecht versierten Fachanwalt zurate zu ziehen oder zu beauftragen.

Daher werden wir hier nur noch einmal abschließend auf die (haarsträubenden) Behauptungen aus der "Zusammenfassung" eingehen und möchten und dazu auch nicht nochmals oder weitergehen äußern. 

zu 1.: die Verordnung (EU) Nr. 168/2010 gilt nicht für die Einräder und spielt hierfür genau so wenig eine Rolle wie die EU-Richtlinie 2007/46/EG. Sie gilt ausschließlich für die (Typ-) Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen. Schon für die Einzelgenehmigung von Kleinkrafträdern oder auch S-Pedelecs ist diese nicht anwendbar.

zu 2.: Generell fällt die Zulassung alle Fahrzeuge zunächst unter die Rechtnormen des jeweiligen Zulassungsstaates, die sofern für eine Fahrzeugklasse anerkannte europäische Richtlinien oder Regelungen existieren, auf diese verweisen und dann anzuwenden sind.

zu 3.: Die FZV ist nach § 1 auf die Zulassung von allen Kraftfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und die Zulassung ihrer Anhänger anzuwenden dabei ist es egal, wie viele Räder sie haben, ob sie selbstbalancierend, schwebend oder gleitend oder sonst irgend etwas sind.  Somit ist sie die unter 2. genannte nationale Deutsche Vorschrift für die Zulassung von Fahrzeugen.


Darauf wird bereits im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung verwiesen:https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html
Danach müssen alle Kraftfahrzeuge (also Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein) und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des Verfügungsberechtigten des Fahrzeugs bei Vorliegen einer Betriebserlaubnis, Einzelgenehmigung oder EG-Typgenehmigung durch Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens."


Nach § 16 StVZO Abs. 1 Grundregel der Zulassung sind zum Verkehr auf öffentlichen Straßen alle Fahrzeuge zugelassen, die den Vorschriften dieser Verordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung entsprechen, soweit nicht für die Zulassung einzelner Fahrzeugarten ein Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist. http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__16.html
Dieses Erlaubnisverfahren ist in der FZV geregelt!

Fahrzeuge, deren bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 6 km/h beträgt sind somit davon ausgenommen aber nicht generell von allen Vorschriften der StVZO.

zu 4.: Die Mobilitätshilfenverordnung – MobHV gilt einzig und allein für die in deren § 1 genannten zweispurigen Kraftfahrzeuge mit zwei parallel angeordneten Rädern mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik, um diesen Fahrzeugen unter Einhaltung weiterer Bedingungen die Teilnahme an Straßenverkehr zu ermöglichen. 
Würde es diese Verordnung nicht geben, so kämen auch diese Fahrzeuge nicht auf die deutschen Straßen und Wege.

zu 5.  völliger Quatsch! siehe zu 1 und zu 2.

Nochmals Fahrzeuge, egal welche, dürfen, wenn für diese schneller als 6 km/h möglich, nur dann am Verkehr teilnehmen, wenn Sie einem genehmigten Typ entsprechen oder einzeln genehmigt sind. Wenn es keine Vorschriften für eine bestimmte vielleicht neue Fahrzeugklasse gibt, heißt das noch nicht dass diese dann zulässig ist.  Und mangels fehlender Regelungen, Richtlinien, Verordnungen oder Normen, die eine Typgenehmigung ermöglichen würden, käme höchstens die Einzelgenehmigung oder auch Einzelbetriebserlaubnis in Frage, doch diese müsste sich, solange es kein Fahrzeug ist, welches eindeutig der EG-Richtlinie 2007/46/EG zuzuordnen ist und damit unter die EG-FGV (EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung) fallen würde, nach der StVZO richten.


zu 6.: Da das Straßenverkehrsgesetz "Gesetz" genug darstellt und mit den nachfolgenden bzw. untergeordneten Vorschriften ausreichende rechtliche Basis bietet, gehe ich mal davon aus, dass diese kühnen Formulierungen jedweder Grundlage entbehren.

Von den andren Gesetzen wie Kfz-Steuer-Gesetz, FahrerlaubnisVerordnung und ggf. Pflichtversicherungsgesetz, die hier ebenfalls tangiert werden mal ganz zuschweigen.


Ich wünsche Ihnen dennoch viel Glück und hoffe für Sie auf eine Einstellung des Verfahrens oder zumindest einen glimpflichen Ausgang aber wie bereits geschrieben, helfen können wir nicht. Da es aber derzeit starke Gruppen und Interessenvertretungen gibt, welche nach besonderen Regelungen für solche und andere elektrisch angetriebene "kleinfahrzeuge" streben, um diesen die Teilnahme am Verkehr zu ermöglichen. Wir raten Ihnen "solche Kreise" ggf. zu kontaktieren um dort vielleicht auch stichhaltigere rechtliche Argumente und Hilfe zu erhalten. Flucht nach vorn und Forderung nach Regelungen wären denkbar.

 

Kaffka! Vor dem Gesetz, Der Prozess, Der Schlag ans Hoftor, Das Schloss! Als kennten wir das alles nicht schon. 

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Danke für die aufmunternden Hinweise. Es gibt ja wie in jedem Forum auch hier Kommentare die zwar helfen sollen, aber zur Unterhaltung auch etwas ironisch/sarkastisch formuliert sind. Habe manchmal damit Schwierigkeiten, diese als solche zu erkennen,

daher danke für die Hinweise, aber für mich ist Grosskopf kein Argumentationsweg.

ich plane am Montag nochmal bei der Polizei anzurufen und spätestens bis Mittwoch noch einmal persönlich vorbei zu kommen, und zu bestätigen, dass es auf bei eingestellter drosselung schneller fahren kann (es auch nie von einem Gutachter in einer normalen Art gemessen wird, in der die eingestellte Drosselung greift) und daher die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nur relevant ist, und mich für meine Dummheit entschuldigen.

Außerdem frag ich dann nochmal direkt bei den Ordnungshütern, welche elektrischen scooter ich bei abmontiertem akku noch als normalen scooter legal nutzen kann (so lange akku ausgebaut), weil für mich kein stvo zugelassenes elektro gefährt momentan eine realistische alternative zu einem EUC darstellt (kompaktheit beim transport). Lediglich manuelle Scooter könnten da noch ok sein zumindest für gerade Wege. Und ich so bei Auslandsreisen noch etwas fürs einfache Sightseeing habe.

Danke für die Hinweise und Tips, mit denen ich mich beim aktuell ermittelnden Fall hoffentlich etwas besser bei den Gesetzesbefolgern entschuldigen kann. Und vielleicht so etwas mehr Gnade vor Recht ergehen lassen kann, auch wenn das ja nie sicher ist.

Dass das einrad noch einbehalten wird finde ich nicht so schlimm - ich kann/will damit ehrlich gesagt nun nicht mehr auf irgendwelchen Straßen/Wegen/Feldwegen fahren, weil ist mir zu riskant wegen Polizei. Daher dann - wenn es zurück kommt - höchstens mal an einem Wochenende auf dem Hof hinterm Haus zum rückwärts fahren üben, mit Schonern und Helm, oder einbeinig fahren üben, oder drehen auf der Stelle, aber nichts mehr mit Nutzung als normales Fortbewegungsmittel.

Eine Zugfahrt ins Ausland wäre dann interessant, in Ländern in denen es legal ist, könnte man so viel Sightseeing machen. Flug geht ja wegen Transport nicht. Wald oder Feldwege in Deutschland haben zwar ein geringes risiko, dass man erwischt wird, sind aber dennoch formal verboten, also auch zu riskant.

Der Bruder meiner Frau hat mit 22 nun seine 2. chemo am stück. 98% klingt zwar gut, aber da will man es ja auch nicht herausfordern.

Und so schnell werde ich sicher keine Reise machen, weil muss erstmal für die Möglichen Kosten sparen, die auf mich vielleicht wegen des Verfahrens zu kommen.

Edited by Nils Reichert
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1 hour ago, MBIKER_SURFER said:

Wenn die Staatsmacht nur auch die echten Kriminellen mit soviel Engagement verfolgen würde, dann könnte man hier lachen. Aber so - nur zum Ko.......

Na das hier ist einfacher. Das hebt die Statistik. Echte Kriminalität ist anstrengender, und dauert länger. Unsere Geschichte bringt jedem, angefangen vom Polizisten, bis zum Richter schnelle Fleißpunkte.

 

On 8/10/2018 at 6:06 PM, Toshio Uemura said:

Woww! Sieht super ? cool aus. Macht aus dem Rolls-Royce optisch einen Ferrari! Hochachtung!

Hast du eine Schutzhaube bei Regen oder im Winter, wenn es schneit? 

Das E+ ist vom Design her eines der schönsten Einräder, das je gebaut wurde.

 Im wahren Sinne des Wortes EIN...RAD! Es wird eines Tages im Museum stehen, mark my words!

Zu wagen, da Hand anzulegen und kreativ und funktionell Verbesserungen zu schaffen, dazu gehört Mut. Und es ist dir wirklich gelungen! Ich bin richtig neidisch! ? ... und überlege mir gerade, ob ich mir nicht 3-D-Aufkleber mit deinem Design drucken lassen soll für meinen E+. Wie cool sieht das denn aus! Du solltest dir das Design unbedingt patentieren lassen, bevor es dir einer (wie ich) klaut! ? But Fake is not the real thing und damit nicht mein Ding! Auf jeden Fall solltest du dein Design im Internet anbieten; ... es sei denn, du planst ein Unikat für die Nachwelt und einen Platz im EUC-Museum.

Danke für die Blumen, aber so wild ist das nicht. :)

Die Schlitze öffnen einen Durchgang in einen Bereich, der nicht dicht sein muss. An dieser Stelle ist das Gehäuse an der Innenseite zum Motor hin sowieso offen. Man kann durch die Schlitze auf die Felge bzw. auf den Motor schauen. Eine Schutzhaube ist also nicht nötig. Nur das zusätzliche runde Loch zur Steuerung hin, das muss man kritischer sehen.

Wenn du, oder sonst jemand Lust auf Schlitze hat, kann er sich gerne Melden. Das Programm habe ich natürlich gespeichert.

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Tut mir Leid, dass ich nochmal eine Frage habe zu Gesetzen und Regeln.

Lese dass es einen Grund für die Beschlagnahme geben muss (eine noch offene Ermittlung mit der beschlagnahmten Sache) oder „Gefahr in Verzug“ (beim EU C vielleicht das Risiko, dass eine Straftat wiederholt wird).

ich rate daher mal wenn es keine ermittlung mehr am EUC gibt, und wenn ich nun eine korrekte offizielle Versicherung habe, dann gibt es keinen Grund mehr, das das EUC zurückzuhalten.

wenn dann weiterhin keine Rückgabe erfolgt, kann ich nach der gerichtlichen Bestätigung für die Beschlagnahme fragen, und wenn alles abgelehnt wird, dann müsste ich den Weg gehen, diese Gerichtliche Entscheidung zu beantragen bzw. Rechthaftigkeit/sinnhaftigkeit der Beschlagnahme zu prüfen.

habe ich das korrekt verstanden?

gibt es da noch andere Empfehlungen wenn der Ermittler keinen guten Tag hat und einfach nichts rausrücken will?

weil bei der Beschlagnahme hat er ja auch schon gesagt, das er es einfach trotzdem beschlagnahmt.

frage mich ob das bereits ein begründeter Verdacht auf Boshaftigkeit/Willkür ist. Weil dann wäre es ja auch wichtig, dass das geprüft wird, und das nicht immer wieder gegenüber anderen Personen ‚praktiziert‘ wird.

B26381C5-A603-40E1-931F-95DBC5E1EC23.png

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40 minutes ago, Nils Reichert said:

Tut mir Leid, dass ich nochmal eine Frage habe zu Gesetzen und Regeln.

Lese dass es einen Grund für die Beschlagnahme geben muss (eine noch offene Ermittlung mit der beschlagnahmten Sache) oder „Gefahr in Verzug“ (beim EU C vielleicht das Risiko, dass eine Straftat wiederholt wird).

ich rate daher mal wenn es keine ermittlung mehr am EUC gibt, und wenn ich nun eine korrekte offizielle Versicherung habe, dann gibt es keinen Grund mehr, das das EUC zurückzuhalten.

wenn dann weiterhin keine Rückgabe erfolgt, kann ich nach der gerichtlichen Bestätigung für die Beschlagnahme fragen, und wenn alles abgelehnt wird, dann müsste ich den Weg gehen, diese Gerichtliche Entscheidung zu beantragen bzw. Rechthaftigkeit/sinnhaftigkeit der Beschlagnahme zu prüfen.

habe ich das korrekt verstanden?

gibt es da noch andere Empfehlungen wenn der Ermittler keinen guten Tag hat und einfach nichts rausrücken will?

weil bei der Beschlagnahme hat er ja auch schon gesagt, das er es einfach trotzdem beschlagnahmt.

frage mich ob das bereits ein begründeter Verdacht auf Boshaftigkeit/Willkür ist. Weil dann wäre es ja auch wichtig, dass das geprüft wird, und das nicht immer wieder gegenüber anderen Personen ‚praktiziert‘ wird.

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Ich würde in jedem Fall mal einen Rechtsanwalt um Rat fragen. Das kann ja nicht so teuer sein, denke ich. Bei uns hier (in Japan) gibt es kostenlose Beratungsstellen, wo man erstmal fragen kann, bevor man sich entscheidet, einen bestimmten Anwalt zu beauftragen.

Edited by Toshio Uemura
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