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Ich glaube dass letztendlich auch EUC zur Kategorie der elektrischen Kleinstfahrzeuge gezählt werden, in jedem Fall dürfte es bereits jetzt einem Richter schwerfallen, einen Einradfahrer juristisch eindeutig als Straftäter zu verurteilen, weil er sich nicht sicher sein kann, dass sein Urteil Bestand hat, wenn der Verurteilte in Berufung geht. 

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Ich stell mir das grad mal vor, im Gefängnis mit Schwerverbrechern:

A: Und was hast du angestellt?

B: Bewaffneter Raubüberfall und schwere Körperverletzung und du?

A: bin mit einem elektrischen Einrad auf einem Feldweg gefahren

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Was bringt eine Zulassung, wenn die bestenfalls, bestenfalls 25km/h max erlaubt (und natürlich Helmpflicht, Führerscheinpflicht, Zwangsversicherung, max 1000W Motor, nicht auf Fahrradwegen fahren, am besten noch regelmäßig zum TÜV, und was man sich so in D noch so ausdenkt)?

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Und wenn es mal jemand probiert, fällt er hin, weil ist ja wie neu fahrrad lernen. Und beim Fahrrad lernen fällt man anfangs ja auch leichter mal hin. Ist halt nix für leute mit motorischen problemen oder ohne geduld. Und dann sagt man dass es sehr kompliziert ist, es zu lernen und die schließen daraus das es sehr gefährlich ist...

aber egal, ich habe noch hoffnung. In 1-2 Jahren wird das schon, nur geduld haben. Mein Nummernschild kommt in 2-3 Tagen.

ich bin mir nur unsicher ob besser nur im Rucksack, oder montieren. Vielleicht stört es einige, wenn ich mit Nummernschild über den Bürgersteig fahre. Aber wenn dann immer Straße, wirkt es ja auch noch Provokation. Und gerade die, die gerne strafanzeigen verteilen, haben ja auch oft ihre persönlichen Probleme, das sie sich auch leichter provoziert fühlen..

Edited by Nils Reichert
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2 hours ago, meepmeepmayer said:

Was bringt eine Zulassung, wenn die bestenfalls, bestenfalls 25km/h max erlaubt (und natürlich Helmpflicht, Führerscheinpflicht, Zwangsversicherung, max 1000W Motor, nicht auf Fahrradwegen fahren, am besten noch regelmäßig zum TÜV, und was man sich so in D noch so ausdenkt)?

Ja wo denn dann? Auf der Straße?

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3 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Ja wo denn dann? Auf der Straße?

Genau. So wie jedes Elektrofahrrad, das über 25 kann oder auch ohne treten auch nur 1km/h selber fährt eben.

Wieso bin ich denn so pessimistisch und erwarte nix? Erfahrung. Die weigern sich ja sogar für Fahrräder, das mal vernünftiger zu regeln!

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Ist nun eigentlich eine mofa/ebike versicherung oder eine rechtschutzversicherung sinnvoller?

Wegen Grenze mit max geschwindigkeit, so lange man sich ne berechtigung für die schnelleren holen kann, dann ok. Wenn ich an meine stürze mit 15-20 km/h denke, dann finde ich es schon gut wenn bei mehr als 25 ne gewisse schutzkleidung zumindest empfohlen wird. Wenn mal ein guter Kumpel oder die Freundin 35 fährt und komplett ohne Schutz weil gibt keine regel per gesetz, dann würde man sich ja auch denken „verdammt, warum lassen die einen ohne schutz so schnell fahren“

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1 hour ago, Nils Reichert said:

Wenn mal ein guter Kumpel oder die Freundin 35 fährt und komplett ohne Schutz weil gibt keine regel per gesetz, dann würde man sich ja auch denken „verdammt, warum lassen die einen ohne schutz so schnell fahren“

Na vielleicht sollte man auch einfach mal selbst denken - dann müsste auch nicht alles schriftlich geregelt werden, damit auch noch der letzte Depp in seiner Dummheit geschützt wird. 

Zudem hat wohl jeder ein eigenes Sicherheitsempfinden - das sieht man bei Fahrradfahrern ja bereits ganz gut (Helm, Schutzweste, Handschuhe, LED hier und da...) 

Und es hängt natürlich auch von den jeweiligen Fähigkeiten ab - wer erst wenig auf dem Rad gefahren ist, wird es vermutlich nicht in jeder Situation im Griff haben... 

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Hallo @Nils Reichert

Quote

haben meinen Führerschein gesehen, aber mir dennoch einen Zettel geschrieben wegen Straftat, Fahren ohne Fahrerlaubnis, und meinten das ich das unterschreiben müsse. Foto davon dürfte ich nicht machen weil sind ermittlungsakten, aber unterschrift muss dennoch sein. Eine information wegen aktenzeichen oder was auch immer habe ich nicht enthalten, und mich leider in dem Moment zu ‚nehme keine Stellung‘ entschieden.

Was für ein Führerschein hast du denn? Nach der Auslegung der Polizei benötigst du den Führerschein der Klasse B (3). Wenn du den nicht hast, muss die Polizei deswegen schonmal eine Anzeige schreiben. Wenn die Polizei meint, du benötigst A1, weil Einspurig ist dies schonmal ein Verfahrensfehler.

Eine Unterschrift zu geben muss nicht sein, aber es hilft dir später bei einer Stellungnahme zum Staatsanwalt.

Die Information zum Aktenzeichen kann dir die Polizei vor Ort nicht geben, da dies erst erstellt wird, wenn die Anzeige am Computer geschrieben ist. Du kannst aber am nächsten Tag bei dem zuständigen Polizeirevier anrufen und nachfragen. Du kannst auch einfach abwarten, es erreicht dich auf jedenfall ein Brief (indem das Aktenzeichen steht), auf den kannst du dann reagieren oder musst es nicht mehr, weil es schon eingestellt wurde.

Im ersten Moment keine Stellung zu beziehen, ist übrigens das Beste was du machen kannst. Vor Ort sind die Emotionen zu hoch, so das Wesentliches vergessen wird. Lieber später in Ruhe mit entsprechender Konsultation ein Schreiben aufsetzen, oder eben abwarten.

Quote

nun meine Frage, hoffentlich nicht zu langweilig für viele: erneut auffallen kann schlimmere folgen haben, müsste ich dann erst warten bis ermittlung eingestellt wird? Und besser in Esslingen nur noch schieben?

Erneut auffallen bei den gleichen Polizisten zieht die Beschlagnahme hinterher (außerdem gibt es ein Aktenvermerk zum bestehenden Strafverfahren). Auffallen bei anderen Polizisten startet ein neues Strafverfahren, welches später beim zuständigen Amtsgericht zusammengeführt wird. Dies kann ein Nachteil sein. "Unbelehrbar..." Auch wenn die Polizei dich "falsch" belehrt und dir dieses Forum gerne auch Ideen gibt, dass du komplett im Recht bist, hast du doch jetzt erst einmal dieses Strafverfahren.

Empfehlung: Auf Gesetztesänderung warten, oder warten bis in 3 Monaten das Verfahren eingestellt wurde. Auf jeden Fall nicht in der Öffentlichkeit fahren. Sobald du ein Strafbefehl (Geldstrafe) bekommst, solltest du spätestens dann zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen.

Beachte: Annahme des Strafbefehls ändert auch dein Status auf Vorbestraft, welches in der Zukunft bei einm neuen Verfahren ein Einfluß auf ein Strafmaß haben kann.

Quote

und ich würde nun auch versuchen mit ein Nummernschild von einer Versicherung zu holen, aber dann dürfte ich ja sicher nicht mehr auf dem Bürgersteig fahren? Und Fahrbahn wäre wohl noch mehr provokation für einige Polizisten?

Das Nummerschild löst für dich die Führerscheinfrage nicht. Und für die letzten Monate ohne ein Gesetz lohnt sich der Aufwand auch nicht mehr. Einfach abwarten. Du darfst mit einem elektrischen Einrad nach der aktuellen Rechtslage (Führerschein vorhaden, Pflichtversicherung besorgt) nur die Straße verwenden. Kein Gehweg, kein Radweg. Es zählt als Auto. Und selbst da begehst du noch immer die Ordnungswidrigkeit:  804600 Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/ Einzelgenehmigung *) auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat Pkt: 1 FV 70,00 Euro.

In der aktuellen Gesetzesinitiative soll ein Radweg freigeschaltet werden. Auch da bleibt der Gehweg tabu.

Quote

So weit ich das verstanden habe, werden Ermittlungen sowieso zentral gesammelt, und nun ist es auch egal in welcher Stadt mir die Polizei eine Straftat vorwirft, es könnte mehr ärger geben. Frage mich ob ich in Vaihingen mal zum Polizeipräsidium gehen sollte und da direkt fragen, was ich machen müsste bzw. Wo wie schnell fahren, damit es toleriert wird. Oder sehr schlechte Idee?

Die Polizei-Ermittlungen werden nicht zentral gesammelt sondern nach dem Wohnsitz des Beschuldigten verteilt. Solange es ein Ermittlungsverfahren ist, weiß die Polizei von Baden-Württemberg nicht, das die Polizei in Thüringen gegen eine Person ermittelt. Erst wenn ein Richter "Recht" gesprochen hat und die Person eine Strafe bekommen hat, kommt das Ergebnis in eine bundesweit verfügbare Datenbank. Sollte die Person freigesprochen werden, kommt dieses Ergebnis NICHT in eine Datenbank, sondern alles wird gelöscht.

Da die Ermittlungen von der Polizei irgendwann an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, kann ab den Punkt herausgefunden werden, dass im gleichen Bundesland schon ein Ermittlungsverfahren gegen die Person läuft. Die Verfahren können dann zusammengeführt werden. Noch immer ist es nicht möglich, das Bundesländer untereinander ihre Strafsachen teilen. Jedes Bundesland ist eine eigene Gerichtsbarkeit und alle sind Blind untereinander.

Zum Polizeipräsidium brauchst du nicht gehen (und besonders nicht hin gleiten). Das Ergebnis ist klar: Du darfst nicht in der Öffentlichkeit mit einem elektrischen Einrad unterwegs sein. Lies dir dazu einfach diesen Thread in dem Forum durch. Da steht alles drin. Jede Meinung. Jede Deutungshoheit.

Quote

und wenn ich auf 6 km/h limitiere (mal die Frage wegen baulicher limitierung wie prüfen und was gilt ignoriert und angenommen app limitierung reicht aus), dann sollte das Bürgersteigfahren auch in Esslingen weiterhin gehen?

Eine App - Limitierung reicht definitiv nicht aus. Das Gesetz schreibt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vor. Es muss ein größerer Aufwand sein. Beispielsweise wie von IOHAWK gezeigt über das Trennen von bestimmten Drähten im Rahmen. Oder wie bei Verbrennungsmotoren durch den Einbau von Drosseln. Im elektrischen Einrad - Bereich könnte ich mir kleine Dippschalter (wie damals auf den Motherboards) vorstellen, die auf das entsprechende Land eingestellt, eine Höchstgeschwindigkeit nun gesetzteskonform begrenzen (20 km/h, 25 km/h, 30 km/h, offen).

Ich selbst halten eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bei Einräder als sehr bedenklich. Es ist leider so, dass Einräder dann nicht wirklich stabil sind (oder der Fahrer ist ein Künstler), ich kann mittlerweile auch schon über eine längere Strecke mit 3km/h fahren, aber schön ist das nicht. Jedem Fahrrad gestatten die Richter in Spielstraßen eine Schrittgeschwindigkeit von 15 km/h. Leider zählt ein elektrisches Einrad als Kraftfahrzeug und wir sind wieder bei den komischen 6 km/h.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Hinweis zur Gehwegbenutzung eingefügt.
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8 minutes ago, Teran said:

Hallo @Nils Reichert

Sobald du ein Strafbefehl (Geldstrafe) bekommst, solltest du spätestens dann zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen. Beachte: Annahme des Strafbefehls ändert auch dein Status auf Vorbestraft, welches in der Zukunft bei neuen Verfahren einfluß auf ein Strafmaß haben kann.

Gruß, Teran

Das kann ja nicht wahr sein ?

Wie wahrscheinlich ist denn sowas?

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10 hours ago, Nils Reichert said:

Ist nun eigentlich eine mofa/ebike versicherung oder eine rechtschutzversicherung sinnvoller?

Hallo @Nils Reichert,

Im aktuellen Stand der Gesetze zählt ein elektrisches Einrad als Kraftfahrzeug. Durch die Benzinklausel geht deshalb nur eine Mofa-Versicherung.

Sollten die neuen Gesetze das elektrische Einrad dem Fahrrad gleichstellen und keine Versicherungsregelung beinhalten (beim Segway ist eine enthalten), reicht die normale private Haftpflicht aus.

Quote

Wegen Grenze mit max geschwindigkeit, so lange man sich ne berechtigung für die schnelleren holen kann, dann ok. Wenn ich an meine stürze mit 15-20 km/h denke, dann finde ich es schon gut wenn bei mehr als 25 ne gewisse schutzkleidung zumindest empfohlen wird. Wenn mal ein guter Kumpel oder die Freundin 35 fährt und komplett ohne Schutz weil gibt keine regel per gesetz, dann würde man sich ja auch denken „verdammt, warum lassen die einen ohne schutz so schnell fahren“

Wenn ich mit dem Einrad (geplant länger) unterwegs bin, dann wird immer die komplette Schutzaustattung angelegt (Helm, Handgelenk, Ellenbogen, Knie, Festes Schuhwerk). Das betrifft meistens Rundtouren, die über Komodo geplant wurde (mit dem PKW anreisen, 2h fahren, abreisen).

Wenn ich mit dem Einrad kurz von A nach B (meistens im gleichen Ort), muss ich selbst gestehen, ziehe ich nichtmal ein Helm auf. Aber ich fahre auch nicht schneller wie 25 km/h.

Zur täglichen Arbeiten fahren ich nicht mehr. Dies ist zu viel Stadt und die hat eine hohe Polizeidichte. Die Polizei schaut leider auch nicht mehr weg.

Gruß, Teran

Edited by Teran
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43 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Das kann ja nicht wahr sein ?

Wie wahrscheinlich ist denn sowas?

Ein Strafbefehl? Der Strafbefehl ist das Wahrscheinlichste, wenn alles korrekt ist Führerschein nicht vorhanden, Pflichtversicherungs nicht vorhanden ca. 1200 Euro.

Bei einem Dortmunder Hoverboard-Fahrer mit korrekten Führerschein aber ohne Pflichtversicherung gab es ein Strafbefehl in Höhe von ca. 400 Euro.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Rechtschreibung
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Bei so einem Schwachsinn ballt sich bei mir die Faust!

Wenn ich einen Unfall verursache - o.k.

Aber wen gefährde ich denn? Ach so, die Feinstaubmilbe am Strassenrand. Ja, das ist schon ein Delikt. Würden die Richter sich lieber um echte Kriminelle kümmern - aber da haben sie ja mehr Gegenwehr zu erwarten - also jagt man die unbescholtenen Bürger. 

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4 minutes ago, Torsten Daerr said:

Ich glaube nicht, dass es zu einer Verurteilung kommen würde, viel wahrscheinlicher ist es, dass das Verfahren aus mehreren Gründen eingestellt würde, vor allem wegen der unsicheren Rechtslage. 

Wenn dann noch eine gute Antwort zum Staatsanwalt als Widerspruch zum Strafbefehl geschrieben wird, stellt dieser bestimmt das Verfahren ein. Leider braucht man dafür etwas Mut, viel Wissen und ein gutes Deutsch. Ansonsten gehts in die Hose und es kommt zur Gerichtsverhandlung. Aber auch da stehen die Chancen gut, als Freier Bürger wieder rausgehen zu dürfen.

Deshalb: Wenn Strafbefehl da ist, zum Anwalt gehen. Dann kann die Kuh vom Eis gezogen werden.

Gruß, Teran

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Als mein Ninebot One vor circa 1,5 Jahren von der Polizei beschlagnahmt wurde und mir eine Anzeige drohte, konnte ich bereits per Brief an die Polizei ein Strafverfahren gegen mich stoppen und somit habe ich vermieden, unsere hoffnungslos überlasteten Gerichte nicht noch mit einem weiteren sinnlosen Verfahren zu verstopfen und wertvolle öffentliche Ressourcen zu verschwenden. 

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2 hours ago, Torsten Daerr said:

unsere hoffnungslos überlasteten Gerichte nicht noch mit einem weiteren sinnlosen Verfahren zu verstopfen und wertvolle öffentliche Ressourcen zu verschwenden. 

Nun - so sieht das aber nicht aus. Ebenso bei Polizei. Da sollen jede Menge neues personal eingestellt werden, obwohl die schon solchen Pippifaxkram aufnehmen. Personal abbauen ist die Devise - oder eben solange die Sache ohne sinnlose Gesetze laufen lassen, bis tatsächlich mal etwas pasiert.

Wie machen das denn andere Länder?

Da sieht man you tube videos, wo die EUC voll im Straßenverkehr mitschwimmen (wäre allerdings nicht mein Ding)!

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14 hours ago, Teran said:

Hallo @Nils Reichert

Was für ein Führerschein hast du denn? Nach der Auslegung der Polizei benötigst du den Führerschein der Klasse B (3). Wenn du den nicht hast, muss die Polizei deswegen schonmal eine Anzeige schreiben. Wenn die Polizei meint, du benötigst A1, weil Einspurig ist dies schonmal ein Verfahrensfehler.

Eine Unterschrift zu geben muss nicht sein, aber es hilft dir später bei einer Stellungnahme zum Staatsanwalt.

Die Information zum Aktenzeichen kann dir die Polizei vor Ort nicht geben, da dies erst erstellt wird, wenn die Anzeige am Computer geschrieben ist. Du kannst aber am nächsten Tag bei dem zuständigen Polizeirevier anrufen und nachfragen. Du kannst auch einfach abwarten, es erreicht dich auf jedenfall ein Brief (indem das Aktenzeichen steht), auf den kannst du dann reagieren oder musst es nicht mehr, weil es schon eingestellt wurde.

Im ersten Moment keine Stellung zu beziehen, ist übrigens das Beste was du machen kannst. Vor Ort sind die Emotionen zu hoch, so das Wesentliches vergessen wird. Lieber später in Ruhe mit entsprechender Konsultation ein Schreiben aufsetzen, oder eben abwarten.

Erneut auffallen bei den gleichen Polizisten zieht die Beschlagnahme hinterher (außerdem gibt es ein Aktenvermerk zum bestehenden Strafverfahren). Auffallen bei anderen Polizisten startet ein neues Strafverfahren, welches später beim zuständigen Amtsgericht zusammengeführt wird. Dies kann ein Nachteil sein. "Unbelehrbar..." Auch wenn die Polizei dich "falsch" belehrt und dir dieses Forum gerne auch Ideen gibt, dass du komplett im Recht bist, hast du doch jetzt erst einmal dieses Strafverfahren.

Empfehlung: Auf Gesetztesänderung warten, oder warten bis in 3 Monaten das Verfahren eingestellt wurde. Auf jeden Fall nicht in der Öffentlichkeit fahren. Sobald du ein Strafbefehl (Geldstrafe) bekommst, solltest du spätestens dann zu einem Verkehrsrechtsanwalt gehen.

Beachte: Annahme des Strafbefehls ändert auch dein Status auf Vorbestraft, welches in der Zukunft bei einm neuen Verfahren ein Einfluß auf ein Strafmaß haben kann.

Das Nummerschild löst für dich die Führerscheinfrage nicht. Und für die letzten Monate ohne ein Gesetz lohnt sich der Aufwand auch nicht mehr. Einfach abwarten. Du darfst mit einem elektrischen Einrad nach der aktuellen Rechtslage (Führerschein vorhaden, Pflichtversicherung besorgt) nur die Straße verwenden. Kein Gehweg, kein Radweg. Es zählt als Auto. Und selbst da begehst du noch immer die Ordnungswidrigkeit:  804600 Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/ Einzelgenehmigung *) auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat Pkt: 1 FV 70,00 Euro.

In der aktuellen Gesetzesinitiative soll ein Radweg freigeschaltet werden. Auch da bleibt der Gehweg tabu.

Die Polizei-Ermittlungen werden nicht zentral gesammelt sondern nach dem Wohnsitz des Beschuldigten verteilt. Solange es ein Ermittlungsverfahren ist, weiß die Polizei von Baden-Württemberg nicht, das die Polizei in Thüringen gegen eine Person ermittelt. Erst wenn ein Richter "Recht" gesprochen hat und die Person eine Strafe bekommen hat, kommt das Ergebnis in eine bundesweit verfügbare Datenbank. Sollte die Person freigesprochen werden, kommt dieses Ergebnis NICHT in eine Datenbank, sondern alles wird gelöscht.

Da die Ermittlungen von der Polizei irgendwann an die Staatsanwaltschaft abgegeben wird, kann ab den Punkt herausgefunden werden, dass im gleichen Bundesland schon ein Ermittlungsverfahren gegen die Person läuft. Die Verfahren können dann zusammengeführt werden. Noch immer ist es nicht möglich, das Bundesländer untereinander ihre Strafsachen teilen. Jedes Bundesland ist eine eigene Gerichtsbarkeit und alle sind Blind untereinander.

Zum Polizeipräsidium brauchst du nicht gehen (und besonders nicht hin gleiten). Das Ergebnis ist klar: Du darfst nicht in der Öffentlichkeit mit einem elektrischen Einrad unterwegs sein. Lies dir dazu einfach diesen Thread in dem Forum durch. Da steht alles drin. Jede Meinung. Jede Deutungshoheit.

Eine App - Limitierung reicht definitiv nicht aus. Das Gesetz schreibt eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit vor. Es muss ein größerer Aufwand sein. Beispielsweise wie von IOHAWK gezeigt über das Trennen von bestimmten Drähten im Rahmen. Oder wie bei Verbrennungsmotoren durch den Einbau von Drosseln. Im elektrischen Einrad - Bereich könnte ich mir kleine Dippschalter (wie damals auf den Motherboards) vorstellen, die auf das entsprechende Land eingestellt, eine Höchstgeschwindigkeit nun gesetzteskonform begrenzen (20 km/h, 25 km/h, 30 km/h, offen).

Ich selbst halten eine Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bei Einräder als sehr bedenklich. Es ist leider so, dass Einräder dann nicht wirklich stabil sind (oder der Fahrer ist ein Künstler), ich kann mittlerweile auch schon über eine längere Strecke mit 3km/h fahren, aber schön ist das nicht. Jedem Fahrrad gestatten die Richter in Spielstraßen eine Schrittgeschwindigkeit von 15 km/h. Leider zählt ein elektrisches Einrad als Kraftfahrzeug und wir sind wieder bei den komischen 6 km/h.

Gruß, Teran

Danke für die Ausführliche Erklärung. Übrigens das seltsame war, das ich denen später auch mal meinen Führerschein zeigen sollte, und B (normales Auto) habe ich ja. Bin mir auch nicht sicher ob ich da was falsch verstanden habe oder die, aber wollte zu dem Zeitpunkt auch ungerne belehren was sie mir aufschreiben können und was nicht.

Nun gut, dann schaue ich mal wegen Brief in paar Monaten. Aktenzeichen erfragen und langen brief frühzeitig schreiben lasse ich dann mal. Und Abends fahren ist wohl nie eine gute Idee.

Versicherung habe ich mir nun geholt für den Fall das die mich nochmal stoppen, dann bin ich zumindest deren Forderung nachgegangen, das Gerät zu versichern. Exaktes Modell und Seriennummer angegeben, und hab eine Versicherung als „Elektro-Rad“ gefunden. Weil ist schon deutliche Zeitersparnis zur Arbeit, und werde dann eben die Abend-Spaß-Ausflüge sein lassen.

Aber wie montiert man ein Nummernschild auf einem V8? Löcher bohren? :(

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27 minutes ago, Nils Reichert said:

Danke für die Ausführliche Erklärung. Übrigens das seltsame war, das ich denen später auch mal meinen Führerschein zeigen sollte, und B (normales Auto) habe ich ja. Bin mir auch nicht sicher ob ich da was falsch verstanden habe oder die, aber wollte zu dem Zeitpunkt auch ungerne belehren was sie mir aufschreiben können und was nicht.

Nun gut, dann schaue ich mal wegen Brief in paar Monaten. Aktenzeichen erfragen und langen brief frühzeitig schreiben lasse ich dann mal. Und Abends fahren ist wohl nie eine gute Idee.

Versicherung habe ich mir nun geholt für den Fall das die mich nochmal stoppen, dann bin ich zumindest deren Forderung nachgegangen, das Gerät zu versichern. Exaktes Modell und Seriennummer angegeben, und hab eine Versicherung als „Elektro-Rad“ gefunden. Weil ist schon deutliche Zeitersparnis zur Arbeit, und werde dann eben die Abend-Spaß-Ausflüge sein lassen.

Aber wie montiert man ein Nummernschild auf einem V8? Löcher bohren? :(

Noch vor wenigen Tagen wurde wer in Düsseldorf angehalten, hat auch Führerschein und Versicherungskennzeichen. Kennzeichen wurde beschlagnahmt, er wartet zur Zeit auf das Schreiben.

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