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36 minutes ago, Obsidian said:

Nach § 5 Pflichtversicherungsgesetz darf ein Antrag abgelehnt werden, wenn sachliche
Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens entgegenstehen.

@Teran

Du als Held der Paragraphen weißt nicht zufällig, welche sachlichen Beschränkungen hier überhaupt zulässig sind? Mich würde interessieren, ob diese Begründung legitim ist. 

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1 excuse for polizei is that EUC dont have mechanical brake...really? EUC have progressive brake..and you can control the way you stop..if you have mechanical brake you will fall down..

And anyway...Segway have mechanical brake pads and I don't know? Or maybe ABS? 

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15 hours ago, One said:

@Teran

Du als Held der Paragraphen weißt nicht zufällig, welche sachlichen Beschränkungen hier überhaupt zulässig sind? Mich würde interessieren, ob diese Begründung legitim ist. 

Na schau doch einfach selbst mal kurz rein: Hier

(4) Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn sachliche oder örtliche Beschränkungen im Geschäftsplan des Versicherungsunternehmens dem Abschluß des Vertrags entgegenstehen oder wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherungsunternehmen versichert war und das Versicherungsunternehmen

Spannender wäre es, den Geschäftsplan wegen dieser Beschränkungen einzusehen. Die Mühe habe ich mir allerdings nicht gemacht.

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Frage an alle unter euch, die ein Versicherungskennzeichen haben:

Hab ihr es angebracht?
Wenn ja, wie? (evtl Klettverschlussklebeband...)
Ist es erlaubt, sich eine Kopie des Kennzeichens z.B. auf Klebefolie auszudrucken und anzubringen?
Oder führt Ihr einfach nur die Versicherungspolice mit?

Gruss Ralph

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5 minutes ago, RelaxMore said:

Frage an alle unter euch, die ein Versicherungskennzeichen haben:

Hab ihr es angebracht?
[...]

Per Kennzeichenhalter aus dem 3D-Drucker passend für meinen Ninebot S2 :)

20180515_191647.jpg

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38 minutes ago, Obsidian said:

Spannender wäre es, den Geschäftsplan wegen dieser Beschränkungen einzusehen. Die Mühe habe ich mir allerdings nicht gemacht.

Genau darum ging es mir. Und welche Beschränkungen denn da überhaupt zulässig sind. Wenn man da alles `reinschreiben dürfte, könnte ja ein Versicherungsunternehmen einfach festlegen zum Beispiel keine roten Autos zu versichern, da die Fahrer damit laut Statistik aggressiver fahren und somit ein höheres Risiko darstellen. Das würde dann aber den Kontrahierungszwang unterlaufen...

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2 hours ago, RelaxMore said:

Frage an alle unter euch, die ein Versicherungskennzeichen haben:

Hab ihr es angebracht?

[....]

Ich habe das Kennzeichen mit Klettband am Ständer befestigt.

Wenn ich durch Wald und Feld oder generell Naherholungsgebiete unterwegs bin, nehme ich es schon mal ab um nicht allzusehr als Kraftfahrzeug rüber zu kommen. Den Versicherungsschein hab ich aber immer dabei... und das Kennzeichen in der Hosentaschen  ?

Ein Ausdruck des Kennzeichens zum Aufkleben wäre zwar fein, würde aber im Gespräch mit den Sheriffs das Konfliktprotenzial erhöhen, da - soweit ich weiß - auch das Versicherungskennzeichen im Original vorhanden sein muss.

Gruß

Marc

IMG_2682a.jpg

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Am besten ist es, wenn du dir sowohl beide Kennzeichen für vorn und hinten als auch die Zulassung und den Versicherungsschein sowie die Betriebsberchtigungen I bis V gut sichtbar auf den Rücken schnallst samt Beleuchtung und Blinker. 

Edited by Torsten Daerr
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10 minutes ago, Torsten Daerr said:

Am besten ist es, wenn du dir sowohl beide Kennzeichen für vorn und hinten als auch die Zulassung und den Versicherungsschein sowie die Betriebsberchtigungen I bis V gut sichtbar auf den Rücken schnallst samt Beleuchtung und Blinker. 

- Es gibt nur ein Kennzeichen von der Versicherung, nicht zwei.

- Zulassungen gibt es bekanntermaßen für EUCs nicht.

- "Betriebsber(e)chtigungen" kenne ich von der Begrifflichkeit nicht, schon garnicht von I bis V

Generell verstehe ich nicht, in wie weit dein Sarkasmus in dieser Gruppe für irgendwen hilfreich sein soll. @RelaxMore hat gefragt, ich hab geantwortet. Das ist der Sinn dieses Forums.

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Weiss nit ob das gebogene so gut rüber kommt, weil manche sind da ja sehr kritisch

4 hours ago, Marc72 said:

Ich habe das Kennzeichen mit Klettband am Ständer befestigt.

Wenn ich durch Wald und Feld oder generell Naherholungsgebiete unterwegs bin, nehme ich es schon mal ab um nicht allzusehr als Kraftfahrzeug rüber zu kommen. Den Versicherungsschein hab ich aber immer dabei... und das Kennzeichen in der Hosentaschen  ?

Ein Ausdruck des Kennzeichens zum Aufkleben wäre zwar fein, würde aber im Gespräch mit den Sheriffs das Konfliktprotenzial erhöhen, da - soweit ich weiß - auch das Versicherungskennzeichen im Original vorhanden sein muss.

Gruß

Marc

IMG_2682a.jpg

Wollte Wissen welches LIcht beziehungs befestigung hast du da ? Weil ich hab mich mal informiert bezüglich einem Bremslicht und das kostet mal so eben stolze 90 € ^^

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Hallo zusammen,

heute habe ich folgende Antwort von einem Mitarbeiter des BMVI auf eine schriftliche Anfrage zum Stand der Dinge beim Thema Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen erhalten. Es werden sogar mal einige Details sowie konkrete Zeiträume genannt:

 

„Sehr geehrter Herr ..........,

 

vielen Dank für Ihre Mail zu Elektrokleinstfahrzeugen. Gern informieren wir Sie zu Ihrem Anliegen.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) begrüßt die Verwendung umweltfreundlicher Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, auch im Sinne einer neuen Mobilitätskultur. Allerdings gilt besonders für die Nutzung neuer Verkehrs- und Fortbewegungsmittel, die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten und Verkehrsteilnehmer vor Gefahren zu schützen. Die Vielzahl an Neuentwicklungen im Bereich elektrifizierter Kleinstfahrzeuge macht eine Analyse der Gesamtsituation notwendig, um eine nachhaltige Regelung auch hinsichtlich zukünftiger Neuentwicklungen zu finden. Das BMVI hat auf der Grundlage eines beauftragten Untersuchungsberichts der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zu Elektrokleinstfahrzeugen die technischen und verhaltensrechtlichen Voraussetzungen erarbeitet, unter denen Elektrokleinstfahrzeuge zukünftig im öffentlichen Verkehr bewegt werden dürfen.

 

An erster Stelle hierbei steht die Gewährleistung einer verkehrssichereren Teilnahme mit Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr. Deshalb sollen nur die Elektrokleinstfahrzeuge am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen dürfen, die auch sicher bewegt werden können. Die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beinhaltet zulassungs-, fahrerlaubnis-, genehmigungs- und verhaltensrechtliche Aspekte. Verhaltensrechtlich ist geplant, die Fahrzeuge nah am Fahrrad zu positionieren.

 

Vor folgendem Hintergrund wurden die o.g. Voraussetzungen erarbeitet:

Seit Januar 2016 gilt auf europäischer Ebene die neue Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 168/2013 für 2-, 3- oder 4-rädrige Fahrzeuge (Motorräder, Quads etc.). Selbstbalancierende Fahrzeuge und Fahrzeuge ohne Sitz schließt diese Verordnung aus. Damit fallen diese Fahrzeuge in den Bereich nationaler Gesetzgebungskompetenz.

 

Eine Verordnung mit straßenverkehrsrechtlichen Vorgaben für die Verwendung von Elektrokleinstfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum ist durch das BMVI für 2018 vorgesehen. Aufgrund der Notwendigkeit einer Notifizierung auf EU-Ebene und einer damit einhergehenden einzuhaltenden Stillhaltefrist von 3 Monaten wird mit dem Inkrafttreten der geplanten Verordnung zur Genehmigung von Elektrokleinstfahrzeugen in der zweiten Jahreshälfte 2018 gerechnet. Pilotprojekte sind nicht geplant, da eine bundeseinheitliche Regelung über das Straßenverkehrsrecht vorgesehen ist.

 

Der von der BASt erstellte Untersuchungsbericht zu Elektrokleinstfahrzeugen kann nach Veröffentlichung auf der Internetseite der BASt eingesehen werden (www.bast.de).

 

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag ..........“

 

 

 

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Hallo e-maniac,

freut mich, zu sehen, dass Du Dich an der Ochsentour durch die Institutionen beteiligst :-)

Ich habe in den wenigsten Fällen Antwort bekommen, am ehesten von Vertretern, die sich über das BMVI aufregen, von daher ist die grundsätzliche Reaktion der Schlafmützen schon recht erstaunlich. Ich war wohl für die zu sehr auf Krawall gebürstet   :innocent1:     Und nu kommt das ABER, was ich mir leider nicht verkneifen kann:

Wenn Du diese Antwort mit den Phrasen von Dr. Christoph Ploß vergleichst, ist das quasi das Selbe in grün, man könnte argumentieren, dass hier ein konkreter Zeitraum genannt wurde, aber diese Formulierung 'voraussichtlich' erinnert mich an die Tatsache, dass die BASt-Ergebnisse ‘voraussichtlich' mal Ende 2015 vorgestellt werden sollten... ich würde keine 10ct drauf setzen. Das BMVI hat im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz mehrmals behauptet, ganz bestimmt zum nächsten Termin zu liefern, es hieß, die Gesetze sollten 'Mitte 2018' schon in Kraft sein... Pustekuchen!

Wenn's aber Herrn Scheuer passt, sich als Held feiern zu lassen, lässt er vielleicht am 29.6. die Katze aus dem Sack, so ganz ohne Länderbeteiligung, dann kann wieder ein CSU-ler behaupten, seine Partei hätte eMobiles quasi ganz allein erfunden.

Merke: Sonntag 14. Oktober >>> Landtagswahl im Freistaat! <<<

Ein Kruzifix wäre dann allerdings verpflichtend mitzuführen, hehe.

 

Neu an Deiner Antwort ist tatsächlich: 'Verhaltensrechtlich ist geplant, die Fahrzeuge nah am Fahrrad zu positionieren.'

Deckt sich in etwa mit der Sicht von Arno Klare, SPD. Das heißt, der Fußweg könnte tabu sein.

Macht grundsätzlich Sinn, aber auch hier frage ich mich, ob den Herren Verkehrsexperten jemals folgende Schilder begegnet sind:

Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fuss-_und_Radweg.png.c5b37056c20a26a9416864478324c105.pngdas-radfahren-auf-gehwegen-kann-mit-dem-zusatzzeichen-radfahrer-frei-zugelassen-sein-radfahrer-muess--durch-das-schild-sind-sie-nicht-verpflichtet-den-gehweg-zu.jpg.5544213b2ec07437febb12296e7e96a8.jpg

Soll heißen: Im Alltag würden Fußgänger und Unsereins ohnehin in Berührung kommen, kann man drehen und wenden wie man will. Solange Rücksicht auf den schwächeren Verkehrsteilnehmer genommen wird, ist alles chico, wer randalieren will, kann das auf Fahrrad, Skateboard oder Tretroller genauso tun. Die Schilder und damit die Regelung, Fußgänger und Radfahrer aufeinander loszulassen, gibbet schon ewig, Bürgerkrieg ham'wer deshalb keinen, ich bin also optimistisch gestimmt! Sollte DAS der Grund sein, warum die Experten so lange brauchen, würde ich den Verkehrsjongleuren empfehlen, einfach mal zur Abwechslung den Gesunden Menschenverstand zu reanimieren. Und - wer hätte es gedacht - diese Weisheit, dass Gesunder Menschenverstand im Allgemeinen nicht schadet, hat sich im Ausland deutlich schneller durchgesetzt als bei uns...

Hoffe, Du traktierst die Obrigkeit weiterhin, vielleicht machen noch ein paar Dutzend mit, jeder einzelne bringt auch andere Ideen und Arten der Ansprache mit. Schade, dass das Thema für Pressevertreter abseits von eMobilitäts-Publikationen offensichtlich zu kompliziert ist...

Nordlicht

Edited by Nordlicht
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9 hours ago, Marc72 said:

Generell verstehe ich nicht, in wie weit dein Sarkasmus in dieser Gruppe für irgendwen hilfreich sein soll. @RelaxMore hat gefragt, ich hab geantwortet. Das ist der Sinn dieses Forums.

@Torsten Daerr

Also ich fand´s witzig! ? Man darf hier bestimmt auch mal etwas mit einem Augenzwingern schreiben. Ist ja eh alles schon so erst mit dem Gesetz, den Cops, illegalen Einradfahrern, sicherheitsliebenden Versicherungen, laaaaangsamer Bürokratie - da erscheint mir etwas Spaß zwischendurch auf jeden Fall angebracht.

Ansonsten steig´ ich um auf dies:

Oder auf das hier:

Hauptsache elektrisch... ?

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16 hours ago, Triexy said:

Weiss nit ob das gebogene so gut rüber kommt, weil manche sind da ja sehr kritisch

Wollte Wissen welches LIcht beziehungs befestigung hast du da ? Weil ich hab mich mal informiert bezüglich einem Bremslicht und das kostet mal so eben stolze 90 € ^^

Hi @Triexy ,

das Rücklicht ist das hier: ebay - "LED Fahrrad Rücklicht Beleuchtung StVZO Reflektor Halterung" (Art.-Nr. 132491643272)

Zudem das Frontlicht (Amazon: "Joly Joy Frontlicht fürRadsport mit StVZO, wasserdicht").

Also im Grunde eine StVZO-konforme Beleuchtung gem. MobHV.

Gruß

Marc

Edited by Marc72
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On 6/21/2018 at 10:24 AM, Obsidian said:

Per Kennzeichenhalter aus dem 3D-Drucker passend für meinen Ninebot S2 :)

Oida !  :facepalm:

Sollt einmal irgendein Vollhammer festlegen, daß ich ein Kennzeichen für mein EUC haben muß, hör ich entweder auf oder ich wandere aus.

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Wer ein Kennzeichnen an sein elektrisches Einrad bastelt, fordert eine Konfrontation mit der Polizei geradzu heraus. Das Kennzeichen soll ja bedeuten, dass es sich bei dem Sportgerät um ein Kfz handelt. Ein Kfz gehört aber auf die Straße und nicht auf den Geh- oder Radweg. Also hört bitte auf mit diesem Unfug. 

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56 minutes ago, Torsten Daerr said:

Wer ein Kennzeichnen an sein elektrisches Einrad bastelt, fordert eine Konfrontation mit der Polizei geradzu heraus. Das Kennzeichen soll ja bedeuten, dass es sich bei dem Sportgerät um ein Kfz handelt. Ein Kfz gehört aber auf die Straße und nicht auf den Geh- oder Radweg. Also hört bitte auf mit diesem Unfug. 

Quatsch. Bitte stelle nicht Deine persönliche Meinung oder Ansicht als Tatsache da. Das Kennzeichen soll bedeuten, dass für dieses "schneller als 6km/h" fahrende Sportgerät ein Versicherungsschutz besteht. Ansonsten halte ich hier die Nutzung der zulässige Verkehrsflächen analog der MobHV für am Besten passend.

https://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/__7.html

 

3 hours ago, Triexy said:

Hmm danke dir das Frontlicht gibts wohl nicht mehr bei Amazon

Probier es mal hier: https://www.ebay.de/i/132491643272

Edited by Obsidian
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6 minutes ago, Torsten Daerr said:

Tatsache ist, dass das Einrad durch das Anbringen von Nummernschildern, Bremsleutchten und ähnlichem auf keinen Fall sicherer wird und der vermeintliche Versicherungsschutz anfechtbar und dadurch kaum sinnvoll ist. 

Kannst Du diese "Tatsache(n)" bitte mal belegen?

Edited by Obsidian
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@Torsten Daerr

Du scheinst ja ein lustiger Zeitgenosse mit einer ordentlichen Portion sarkastischem Humor zu sein. Und vom Glück verfolgt bist du auch noch, da du offenbar täglich zig Kilometer auf deinem Ninebot runterfährst und von den Cops jedesmal nett gegrüßt wirst. Ein Leben auf der Sonnenseite!

Aber es gibt eben leider auch nicht wenige Pechvögel, die mit den Einrädern (und Hoverboards und co. ) schon Anzeigen kassiert haben, obwohl sie vielleicht auch rücksichtsvoll und vorausschauend gefahren sind.

Eine Beleuchtung kann nicht schaden (man kann dann zu manchen Tageszeiten nachweisslich besser sehen ? ) und ein Kennzeichen kann im Fall der Fälle warscheinlich wenigstens die Straftat abwenden. Also lass es doch einfach jeden so halten, wie er mag und sich dabei wohl fühlt. Es kann nicht nur Helden und Rebellen geben.

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