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Wenn da tagtäglich leute durch gehen dann ist es wegen duldung leider auch öffentlicher verkehrsraum.

Nur wenn es für einen eingeschränkten Personenkreis ist und eigentlich nicht geduldet wird dass da jeder hin geht. Ne Tiefgarage für mieter, tennisplatz für den tennisclub, sowas müsste ok sein.

supermarktparkplatz eher nicht, öffentliche parkgarage auch überhaupt nicht. Zwar schranke aber kein eingeschränkter Personenkreis.

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6 hours ago, Nils Reichert said:

Wenn ich im Wald üben würde

Mach einfach, no risk no fun.:ph34r:

Denke auf Wald und Feldwegen ist die Chance erwischt zu werden eher gering, wenn du nicht gerade 5x am Förster mit 40 sachen vorbei bretterst.

 

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1 minute ago, Roadrunner said:

Mach einfach, no risk no fun.:ph34r:

Das macht ja jeder von uns? Leider - ich freu mich auf den Tag, wo die Ausnahmegenehmigung kommt. Dann geht es richtig los - ab in die Bahn und viele Orte 'heimsuchen' - um 'ne Runde zu drehen!

So - immer das mulmige Gefühl -> könnten ja die 'Gelbblauen' um die Ecke biegen......

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20 hours ago, Roadrunner said:

Denke auf Wald und Feldwegen ist die Chance erwischt zu werden eher gering, wenn du nicht gerade 5x am Förster mit 40 sachen vorbei bretterst.

Hab mich neulich mit dem Förster bei uns im Stadtwald unterhalten, er fand das Einrad genial und meinte wenn er noch nicht so alt wäre würde er sich auch sowas zulegen :D

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Der Förster is das eine... was sagt denn der örtliche Jägersmann? Nich dass es ihm im Finger juckt, wenn Du am Horizont von links nach rechts vorbeizurrst, so wie die Tontauben auffem Schießstand! :P

Nordlicht

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On ‎2‎/‎26‎/‎2019 at 10:15 AM, Nils Reichert said:

Gibt es vielleicht mit anderen Fahrweisen/Techniken ähnliche Erfahrungen, sodass man eine kleine Sammlung erstellen könnte, was zu üben um sicherer zu fahren, um einen besseren Eindruck für EUCs zu hinterlassen?

Ich habe mir anfangs einen vollgummibereiften Rollator geliehen, kein Scherz. Sieht scheiße aus, hat aber super funktioniert.

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2 hours ago, Sportsfreund said:

Ich habe mir anfangs einen vollgummibereiften Rollator geliehen, kein Scherz. Sieht scheiße aus, hat aber super funktioniert.

Beliebt sind bei Anfängern auch gerne mal Einkaufskarren vom örtlichen Discounter :efefae4566:

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On 2/9/2019 at 8:16 PM, Nordlicht said:

Moped vorgeführt und sofort die Plakette bekommen.

Elektrisch?
Das ist hat viel mehr Fallstricke. Und außerdem kennen die sich beim TÜV mit sowas auch gar nicht aus.
Bei S-Pedelecs ist die Zahl der Einzelzulassungen jedenfalls überschaubar. Ich wüsste keine wirklich nachgewiesene aus dem Pedelec Forum.
Eine wesentliche Vereinfachung für PLEVs kann ich mir auch nicht vorstellen. Denke das ist eher sogar komplexer als bei Fahrrädern. Gibt ja nicht mal Rollenprüfstände für sowas. 

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On 3/2/2019 at 5:41 AM, caelus said:

Elektrisch?
Das ist hat viel mehr Fallstricke. Und außerdem kennen die sich beim TÜV mit sowas auch gar nicht aus.
Bei S-Pedelecs ist die Zahl der Einzelzulassungen jedenfalls überschaubar. Ich wüsste keine wirklich nachgewiesene aus dem Pedelec Forum.
Eine wesentliche Vereinfachung für PLEVs kann ich mir auch nicht vorstellen. Denke das ist eher sogar komplexer als bei Fahrrädern. Gibt ja nicht mal Rollenprüfstände für sowas. 

Jetzt müssen alle TÜV Mitarbeiter zum EUC Fahrkurs xD

oder ähnlich wie bei einer Motorradprüfung sagen die einem vielleicht, wie man fahren soll, und prüfen/messen ob das Fahren in den Grenzen erfolgreich war.

übrigens fahren üben mit Einkaufswagen habe ich schonmal gehört, aber klappt bei mir nicht. Hier gibt es nur Wagen, die auf der schiebenden Seite Rollen haben, die in alle Richtungen fahren können. Hinfallen in Zeitlupe

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On 2/25/2019 at 6:37 AM, One said:

Was die Strafen angeht bin ich nicht sicher ob man da Entwarnung geben kann, denn durch die Definition eines Anwendungsbereichs werden andere Fahrzeuge - also die, welche nicht der Definition im Text entsprechen - vermutlich nicht als Elektrokleinstfahrzeuge behandelt. Vielleicht hat @Teran dazu eine Idee. 

Hallo @One,

genau so ist es. Die Ausnahmegenehmigung wird genau festlegen, welche Fahrzeuge darunter fallen (durch Auflistung der Attribute und Grenzwerte). Fällt das entsprechende Fahrzeug nicht darunter, wird es wieder so abgehandelt, wie es jetzt schon ist.

Der aktuelle Entwurf der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung macht es unmöglich damit elektrische Einräder legal zu betreiben (§ 4(1) 2. Bremse benötigt; § 11 (1) nicht freihändig fahren!). So werden diese weiter wie bisher als Personenkraftwagen abgehandelt.

Ich hoffe mehr, dass die Polizei dann von der Jagt eher absieht, weil diese sich nicht die Arbeit machen möchte, das elektrische Einrad mit der Ausnahmegenehmigung abzugleichen. Zumindest sehen die Beamten keine Straftat mehr nur beim gemütlichen vorbeirollern.

Auch habe ich die Hoffnung, dass es für uns einfacher wird, eine Versicherung zu bekommen. Egal welche Eigenschaften das Rad hat.

Das hilft eventuell etwas.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Elektrokleinstfahrzeugeverordnung berücksichtigt.
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On 2/25/2019 at 12:38 PM, Nordlicht said:

Ich verfüge da bestenfalls über gefährliches Halbwissen. Und selbst das ist geprahlt. Also... wie ich in der Vergangenheit schon einmal sagte: Teran, übernehmen Sie!

Hallo @Nordlicht,

ich kann da auch noch nicht helfen. Es ist einfach noch nicht bekannt wie die Regelung sich nun tatsächlich materialisiert. Abwarten.

Gruß, Teran

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On 2/28/2019 at 10:34 AM, MBIKER_SURFER said:

Ich meine natürlich keine Parkplätze o.ä. - sondern tatsächlich privaten Grund - also z.B. mein EFH Grund - da brauche ich keinen Zaun. Das ist ohne wenn und aber privat. Da kann auch der Amtsschimmel nichts ändern!

Hallo @MBIKER_SURFER,

Du darfst auf deinem privaten Grundstück immer elektrisches Einrad fahren.

Sobald du die Tore offen lässt und tatsächlich eine unbekannte Anzahl an dir unbekannten Personen auf deinem Grundstück drauf fahren kann (deine eigene Tiefgarage, dein Garten, dein Wald, deine Ferienhaussiedlung, dein Campingplatz, dein Fabrikgelände,  etc.) ist es tatsächlich öffentlich. Dann zählt die STVO als Verordnung auch auf deinem privaten Grund. Es gibt aber keine Bußgelder da sich diese aus dem Straßengesetz ergeben, welches auf deinem privaten Grund nicht angewendet werden darf.

Es zählen keine Verkehrsschilder, auch wenn sie von dir selbst aufgehängt werden (meistens "Hier gilt die StVO" (da sie sowieso gilt), "Privatparkplatz", "Behinderten Parkplatz", "Sperrflächen") da es an der Widmung fehlt (ein hoheitlicher Akt). Ob ein Verkehrsschild gewidmet ist, erkennt der Bürger an einen Aufkleber hinter dem Schild (Bauamt Stadt Leipzig) etc. . Also alle Frauenparkplätze, Familienparkplätze sowie alle Behindertenparkplätze auf privaten Parkplätzen (wie der vorm Aldi) sind nicht relevant.

Damit aber nicht jeder wie die Sau parkt, sollte jeder die Tipps vom Parkplatzbesitzer beherzigen. Meistens erkennbar an parallelen Linien. Zwischen diesen sollen Fahrzeuge platzsparend geparkt werden. Gestrichelte Linien sollen dem Parkplatzbenutzer andeuten, das es 2 verschiedene Fahrtrichtungen geben könnte. Frauenparkplätze können auch Männer nutzen, wenn sie Fahranfänger sind und ihnen Kratzer an ihrem Auto egal sind. Behindertenparkplätze sollten aus sozialer Nächstenliebe auch freigehalten werden, für tatsächlich Bedürftige oder eben noch rücksichtsloseren Menschen. Je nachdem. Familienparkplätze geben einen Hinweise auf Kinder, die es nicht ganz so genau nehmen. Gerne wird der maximale Türanschlag mit Hilfe des Nachbarautos auch ausgenutzt. Es sind eben alles Warnungen.

Behindertenparkplätze an öffentlichen Straßen, auf Parkplätzen der Stadt (erkennbar am Parkautomat) sind wiederum Bußgeldrelevant. Auch solltest du bei Krankenhausplarkplätze vorsichtig sein. Erkennbar am Parkautomat, gehören diese meistens der Stadt. Parkplätze vor Bahnhöfen, sind meistens privat und gehören der Deutschen Bahn AG (also irgendeiner der 1000 Töchter von der Bahn). Die haben Parkautomaten und einen Parkplatzkontrolldienst. Am Parkautomat steht wieder dran, wer die Hand aufhält.

Gruß, Teran

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On 2/28/2019 at 8:02 AM, Nils Reichert said:

Wenn ich im Wald üben würde, wie ist da denn die Gesetzeslage? Wenn es richtige Wege sind dann reicht duldung aus, dass es öffentliche Wege sind, also auch dort riskant.

Hallo @Nils Reichert,

Das Landeswaldgesetzt (bei mir in Baden Württemberg in § 37 (4) Nr. 1 LWaldG Betreten des Waldes) verbietet Kraftfahrzeuge. Es gibt keine Ausnahmen für elektrische Einräder. Und da wo kein Wald ist, verbietet das Bundesnaturschutzgesetzt Kraftfahrzeuge (siehe § 59 Absatz 1 BNatSchG). In Baden-Württemberg wurde Anfang 2018 das Landesnaturschutzgesetz angepasst. In § 44 (1) NatSchG heißt es nun: "Das Betretungsrecht gemäß § 59 Absatz 1 BNatSchG umfasst nicht das Fahren mit motorisierten Fahrzeugen, das Abstellen von motorisierten Fahrzeugen und Anhängern, das Zelten oder das Feuermachen. Das Fahren mit Fahrrädern oder Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Motorunterstützung) ohne oder mit Anhänger, elektronischen Mobilitätshilfen nach § 1 Absatz 1 der Mobilitätshilfenverordnung sowie Krankenfahrstühlen mit oder ohne Motorantrieb ist auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen."

Da in dem Gesetz eine genaue Auflistung vorgenommen wird, wird auch das elektrische Einrad weiterhin verboten sein, da es in einer neuen Verordnung beschrieben wurde, die in der abschließenden Verordnung von 2018 fehlt (da diese zu dem Zeitpunkt bestimmt noch unbekannt war).

Du müsstest dich nun mit deinem Landeswaldgesetz auseinander setzen. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings sehr hoch, dass auch in deinem Waldgesetz Kraftfahrzeuge verboten sind.

Übrigens sind im Wald keine 100 km/h erlaubt, sondern nur so schnell, wie es der Weg und die Sicht hergibt (finde schon 30 km/h bei den vielen Abzweigungen zu schnell). Bitte auch mit dem Einrad beachten, wenn über die unbefestigten Wege gerollert wird. Im Wald ist der Förster (der mit einem Hoheitsabzeichen am linken Arm) in den Bundesländern Baden Württemberg und Bayern mit den gleichen Rechten ausgestattet wie der Polizeibeamte auf der Straße. Dieser darf also auch Verkehrskontrollen starten und den Bürger auf Fehler belehren.

Gruß, Teran

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War heute bei 3 Versicherungen Allianz, Öffentliche und Huk um nach einem Kennzeichen zu fragen für mein einrad.

Alle 3 haben mit der Zentrale telefoniert und alle 3 haben mir gesagt das sie im Moment noch kein Kennzeichen rausgeben können.

Bei der Huk hat man mir gesagt das man sich auf deren Seite per Mail benachrichtigen lassen kann wenn die geräte versichert werden können.

Hier der Link 

https://www.huk.de/fahrzeuge/kfz-versicherung/elektro-kleinstfahrzeuge.html

 

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16 hours ago, Roadrunner said:

War heute bei 3 Versicherungen Allianz, Öffentliche und Huk um nach einem Kennzeichen zu fragen für mein einrad.

Alle 3 haben mit der Zentrale telefoniert und alle 3 haben mir gesagt das sie im Moment noch kein Kennzeichen rausgeben können.

Das geht nur, wenn Du mit Kontrahierungszwang ankommst. Dann sind die verpflichtet zu versichern.

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11 hours ago, caelus said:

Das geht nur, wenn Du mit Kontrahierungszwang ankommst. Dann sind die verpflichtet zu versichern.

Nur was soll das bringen? Die Polizei erkennt die Versicherung nicht an und bei einem Unfall lehnt die Versicherung ab.

Edited by Triexy
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Was ich nicht verstehe ist: EUC fahren ist verboten in D auf öffentlichen Wegen/Straßen. Wie kann dann eine Pflichtversicherung gefordert werden?

Da wiehert es schon gewaltig.

Aber wir hoffen ja immer noch - wenngleich es langsam mehr als ätzend wird!:wub:

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On 3/8/2019 at 6:09 PM, Triexy said:

Nur was soll das bringen? Die Polizei erkennt die Versicherung nicht an und bei einem Unfall lehnt die Versicherung ab.

Die Versicherung muss im Schadensfall zahlen. Kann sich aber ggf das Geld von Dir wieder holen, weil das Gerät ohne Zulassung war. Ist jedenfalls eine gültige Versicherung, und darum geht es erstmal.

Wobei wesentlich ist, dass Du korrekte Daten bei der Versicherung angegeben hast, sonst gilt die Versicherung wahrscheinlich nicht.
Was genau die richtige Klasse ist, ist etwas fraglich bei Monowheels. 

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Für Schäden vermutlich nicht. Aber darum geht es den wenigsten dabei. Ich denke, den meisten geht es einfach darum, dass sie keine Straftat an die Backe genagelt bekommen, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, wenn die Rennleitung sie "erwischt"

Edited by -Sidekick-
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Na das wäre mal ein wirklich vernünftiger Vorschlag, der sich an den Realitäten orientiert. Nur wird es vermutlich 2033 werden, bis was 'Vernünftiges' in D umgesetzt wird.

Wie immer gilt: Die Hoffnung stirbt zuletzt.....

Edited by MBIKER_SURFER
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