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Ja @V8Axel, billiger wird es nicht: Am 28.10.2021 erhielt ich einen Strafbefehl (Verletzung §1, § 6 PflVG) mit 30 Tagessätzen x 40,00 € = 1.200 € mit Bezug zur Verkehrskontrolle am 09.08.2021.

Ich überlege nun, ob ich auch hier Einspruch erhebe. Argumente habe ich zwei:

  1. Grosskopf: "Einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge bedürfen [...] keines gültigen Versicherungskennzeichen"
  2. Ich bin davon ausgegangen, daß die Kündigung unwirksam ist, weil gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrages kein Grund für eine SOFORTIGE Kündigung vorliegt.

Falls jemandem weitere Argumente einfallen freue ich mich über eine Antwort. 

Bedenken habe ich nur, daß Unrecht gesprochen wird. Der Richter könnte die EU-Verordnung 168/2013 einfach ignorieren und ausschließlich nationales Recht anwenden. Der Fall ist schließlich so banal, daß er aufgrund des geringen Streitwertes an Berufungsmauern abprallen wird. Das könnte möglicherweise auch einer der Gründe gewesen sein, warum der Anwalt von @Mr. Spock die Einstellung mit Geldstrafe bevorzugt hat.

Eine bereits abgeschlossene zweite Versicherung wäre jetzt von Vorteil.;) Eine solche hatte ich letztes Jahr. Da ich jedoch zwei Jahre lang von der Polizei ignoriert wurde, beschloß ich im Februar nur eine Versicherung zu erneuern.

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Weitere Argumente, die mir einfallen und wie einige von Euch mir ggf. helfen könnten:

(1) Bisher haben Versicherer wie die  Allianz, Axa, HUK-Coburg, VPV, Signal Iduna und der ADAC die CE Konformitätsbescheinigung als technische Genehmigung und damit als Ersatz für die fehlende EG-Typgenehmigung akzeptiert. Diese Versicherungsunternehmen haben ein Bild des Fahrzeuges zusammen mit dessen technischen Spezifikationen erhalten und daraufhin Versicherungsangebote erstellt.

@Alle, die in der Vergangenheit Versicherungen erhalten haben (und die Versicherer wußten, es handelt sich um ein EUC, das mehr als 20 km/h bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit hat): Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit Hersteller sowie Modellbezeichnung des EUC und den Namen des Versicherungsunternehmens. Wenn ich sagen kann, daß z. B. 20 und nicht nur 6 Versicherungsunternehmen der EU-Verordnung 168/2013 folgen und freiwillige Versicherungen anbieten, könnte dem mehr Bedeutung beigemessen werden.

(2) Allen Hinweisen der Vergangenheit, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden darf wurde mit der Verkehrsrechtlichen Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen von Prof. Dr. Lambert Grosskopf erwidert. Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörde folgten Grosskopfs Einordnung und stellten die Verfahren ein:

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 74 Js 101027/17 am 18.12.2017 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt
- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 67 Js 49482/19 am 24.05.2018 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt
- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 61 Js 92273/19 am 07.10.2019 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt
- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.133719.4 am 12.11.2019 gemäß § 47 OWiG eingestellt.
- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 60 Js 36765/21 am 20.04.2021 gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.
- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.156321.6 am 30.04.2021 "Verwarnung ohne Verwarnungsgeld". Nach einer Erwiderung am 08.05.2021 mit Hinweis auf Prof. Dr. Grosskopf wurde die Verwarnung zurückgenommen und stattdessen das Verfahren am 17.05.2021 gemäß § 47 OWiG eingestellt.

Oft geht die Polizei davon aus, daß eine Einstellung nach § 153 (1) StPO dem Beklagten eine geringe Schuld nachweist. DEM IST NICHT SO: In § 153 (1) StPO wird der zweite KONJUNKTIV verwendet und es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BvR 1326/90) zum § 153 StPO: "Damit ist davon auszugehen, daß allein aus einem Einstellungsbeschluß nach  § 153 a (2) StPO [...] nicht geschlossen werden darf, die dem Beschuldigten in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat sei ihm in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen."

@Alle, die in der Vergangenheit ab dem 01.01.2016 Verfahren hatten, welche eingestellt wurden nachdem Ihr Staatsanwaltschaft oder dem Amt für öffentliche Ordnung (Bußgeldstelle) eine Erwiderung geschickt und Prof. Dr. Grosskopf zitiert habt: Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit den Informationen Stadt, Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle, das AZ, den Tatbestandsvorwurf, den Gesetzesparagraphen mit dem das Verfahren eingestellt wurde und das Datum. Wenn ich sagen kann, daß z. B. 100 Mal und nicht nur 6 Mal Staatsanwaltschaften und Ämter für öffentliche Ordnung der EU-Verordnung 168/2013 folgen und Verfahren eingestellt haben, könnte dem mehr Bedeutung beigemessen werden.

Hinweis: Mir ist klar, daß eingestellte Verfahren ohne Geldstrafen und mit Geldstrafen bis zu 200 € keine präjudizielle Bedeutung haben und deshalb auch nach Verstreichen des Folgejahres vernichtet werden. In meinem Strafbefehl steht: "Sie waren in der Vergangenheit schon mehrfach im Rahmen von Verkehrskontrollen darauf hingewiesen worden, daß das Fahrzeug in Deutschland nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden darf." Ich möchte 'den Spieß umdrehen' und und aufzeigen, daß so und so viele Male die bei den Verkehrskontrollen geäußerten Behauptungen in tatbestandlicher Hinsicht mit gültigen (EU-)Gesetzen nicht nachgewiesen werden konnten, weil die EU-Verordnung EUCs als zulassungs- und versicherungsfrei definiert.

(3) In der Verfügung vom 24.05.2018, Aktenzeichen: 67 Js 49482/18 von Staatsanwältin Geiger steht: „Der Beschuldigte wird […] darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Monowheels ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist.“ Diese Verfügung wurde nie zurückgezogen oder revidiert. Wenn man in der Verfügung die doppelte Verneinung herausstreicht ist die Aussage folgende: Die Nutzung eines Monowheels mit Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum ist erlaubt. 

@Alle, die in der Vergangenheit ähnlich lautende Verfügungen erhalten haben aus denen abgeleitet werden kann, daß EUCs im öffentlichen Verkehrsraum  erlaubt sind: Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) und hängt die eingescannte Verfügung an. Mit der Zusendung gehe ich von Eurer Erlaubnis aus, diese in meinem Verfahren verwenden zu dürfen.

(4) Die EU-Kommission unterwirft selbstbalancierende Fahrzeuge ausschließlich der Maschinenrichtlinie. Das Fahrzeug hat eine CE-Konformitätsbescheinigung nach der Maschinenrichtlinie 2014/35/EU erhalten. In dieser Maschinenrichtlinie steht: "Die Mitgliedstaaten dürfen in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht behindern.” Quelle: RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014, Artikel 4
Zulassungsfreie Kleinkrafträder (L-Category) fallen unter die Richtlinie 2002/24/EC und unterliegen damit auch der Typgenehmigung. Zulassungsfreie selbstbalancierende Fahrzeuge unterliegen nur Maschinenrichtlinien (2006/42/EC und 2014/35/EU) und deshalb nicht der Typgenehmigung!
EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval)
Für selbstbalancierende Fahrzeuge ist deshalb die CE-Konformitätsbescheinigung der Ersatz für die nicht erforderliche EG-Typgenehmigung. Gemäß den Maschinenrichtlinien dürfen EU-Mitgliedstaaten für selbstbalancierende Fahrzeuge auch keine zusätzlichen Erschwernisse, Restriktionen oder Verbote erlassen (Das Argument ist von LEVA-EU).

@Alle, die wissen, wann die EU-Kommission oder Brüssel das Rot hervorgehobene in den vergangenen 8 Jahren an anderen Stellen möglicherweise wiederholt haben (Ich kenne nur die Antwort der EU-Kommission auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012, OJ C 277 E, 26/09/2013). Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit dem inhalt "Wer hat das Gleiche oder Ähnliches Wann und Wo gesagt oder geschrieben (falls möglich mit einem Internet-Link)?" 

Edited by Gunthor
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Naja, nur weil die Nutzung eines Gegenstandes, sagen wir mal z. B. eines Maschinengewehres oder raketengetriebenen Überschallfahrrades in der Öffentlichkeit ohne Versicherungsschutz nicht erlaubt ist, heisst das ja nicht automatisch im Umkehrschluss, wenn man eine Versicherung findet isses absolut okay ...

Im Gutachten kann man nirgendwo lesen, das es aus irgendwelchen Gründen NICHT vom Strassenverkehr ausgeschlossen werden dürfte - lediglich, das es eine Maschine im Sinne der Maschinenverirdnung ist. 

Ich bin überzeugt, das das Grosskopf-Gutachten nicht einfach so dafür hergenommen werden kann. 

Natürlich wünsche ich Trotzdem viel Erfolg. 

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On 11/1/2021 at 5:35 PM, s.m. said:

Ich bin überzeugt, das das Grosskopf-Gutachten nicht einfach so dafür hergenommen werden kann.

Das Gutachten ist öffentlich und eine Meinung - eine nachvollziehbare Ansicht und Deutung einer Gesetzteslage - eines Einzelnen (Wert ansich 0). Jeder Richter, Staatsanwalt etc. kann dieser Ansicht aber folgen, oder eben nicht. Wenn dem Gutachten ein Richter folgt, muss es nicht ein anderer tun. Jedes Verfahren ist ein Einzelfall.

@Gunthordanke für deine Bemühungen. Ich selbst konnte die Polizeikontrollen immer mündlich klären. Die Polizisten sind dem sehr aufgeschlossen, sobald keine Straftaten im Raum stehen (Versicherungskennzeichen).

 

Gruß, Teran

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Halo zusammen!

Ich bin neu hier und stelle mich kurz vor.

Ich bin schon immer viel Rad gefahren. Bin eigentlich schon immer mit dem Rad in die Arbeit gependelt. Ich habe seit ca. 15 Jahren kein Auto, kein Motorrad mehr. Ich nutze auch die Öffis nicht.

Seit 4 Jahren fahre ich ausschließlich mit Pedelecs. Ganzjährig, täglich und bei jedem Wetter. Entfernung, je nach Einsatzort 5 bis 20Km einfach.


Ich bin sehr interessiert an der Elektrifizierung des Verkehrs.
Das beinhaltet auch eKleinstfahrzeuge wie eScooter und EUC's


Vor ca. 3 Jahren bin ich auf eScooter wie Kaabo Mantis/Wolf Warrior und Zero 10x aufmerksam geworden.
Während diesem Prozess habe ich EUC's entdeckt.


Sollte sich die rechtliche Lage ändern werde ich mir ein EUC kaufen, und vielleicht zusätzlich einen eScooter. (Meine finanziellen Mittel sind beschränkt.)
Beides würde ich hauptsächlich zum Pendeln nutzen.
Zusätzlich zum finanziellen Aspekt kann ich es mir, da ich im öffentlichen Dienst tätig bin, nicht erlauben mit einem halblegalen Verkehrsmittel zur Arbeit zu kommen.


Für eScooter und EUC's wünsche ich mir eine rechtliche Gleichstellung mit Fahrrädern, und CoC sollte ausreichen. Also nicht dieser Unsinn mit den ABE's.


Ich befürchte dass sich die Lage in DE nicht so schnell ändern wird, gebe die Hoffnung aber nicht auf.

Ich bin hier im Forum um mich über gesetzliche Neuerungen/Strömungen auf dem Laufenden zu halten.
 
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Kann mich mal bitte Jemand auf den neuesten Stand bringen, bitte?

Bis jetzt dachte ich EUC`s sind in DE illegal.

Beim Stöbern hier im Forum lese ich jetzt, dass wenn man eine Versicherung findet, man im öffentlichen Verkehr fahren kann, Quasi in einer noch nicht geregelten Grauzone!?

 

Wie ist es denn jetzt? Was sagt die EU? In welche Richtung wirds gehen? In die österreichische Richtung? Das wäre super!!! Bitte dann für eScooter auch gleich.

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Hi und willkommen im Forum!

Zur ersten Frage: Das Fahren mit EUC & Co. in Deutschland auf öffentlichem Grund ist (und bleibt wahrscheinlich noch lange) illegal.

Du kannst versuchen, irgendwie Dir eine Versicherungsplakette zur ergattern, die im Ernstfall vielleicht einen nicht fortgebildeten Polizisten beruhigen kann. Wirklich versichert (und da streiten die deutschen Forenmitglieder sich ständig) bist Du nicht. Meine Meinung.

Ich habe auch schon im öffentlichen Dienst gearbeitet und bin EUC gefahren. Damals wusste ich aber noch nichts von den Straftatbeständen. Der Spaß ist mir aber mit Auseinandersetzung der rechtlichen Lage dann zeitweise vergangen.

Wenn Du in Deutschland mit richtigen EKF (also nicht versicherungsfähig😉) pendeln willst, dann solltest Du das jedenfalls nicht im Herrschaftsbereich der Polizei machen. Im schlimmsten Fall hast Du halt ein Strafverfahren am Hals.

Aber wenn Du einmal dieses Freiheitsgefühl beim Fahren erlebt hast, dann wirst Du dieses Risiko in Kauf nehmen. Und (das schreibe ich jetzt auch für mich zur Beruhigung): bei den Vorfällen, von denen ich bisher gehört habe, wurde das Strafverfahren immer eingestellt. Natürlich mit teilweise vierstelligen Kosten.

Wenn Du Dich komplett stur stellst, kannst Du Dich aber auch bis ins Gefängnis bringen. Aber das ist nur mit Vorsatz möglich...

Das kann jetzt vielleicht abschreckend klingen. Trotzdem gibt es in Deutschland eine Community. Interessant, dass Du den Weg über das internationale Forum gefunden hast. Und damit zur zweiten Frage: Es gibt diverse Facebook-Gruppen, einen Telegram-Chat (@E_Mobilitaet_Wir_Stehen_Drauf) oder auch das Forum elektro-skateboard.de.

Wir haben sogar einen Verband für EKF (Electric Empire). Lars und Nelson führen regelmäßig Interviews durch und laden sie auf dem Youtube-Kanal "No Limits To Ride Electric" hoch. Da kannst Du die Problematik, die
Du angesprochen hast, in all ihren Sphären kennen lernen.

Meine Einschätzung ist, dass wir nur mit einer EU-Richtlinie schnell zu legalen Fahren kommen. Denn mit dem Schaffen der eKFV hat das Deutsche Verkehrsministerium für die nächsten 20 Jahre vorgesorgt🤭.

Such Dir auf jeden Fall jemand zum Probefahren. Dann verstehst  Du auch unsere Begeisterung.

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  • 1 month later...

Hallo Leute, ich wollte mich nach längerer Auszeit mal wieder bei euch melden und folgendes loswerden: Und zwar gehörte ich ja zu denjenigen, die argumentiert haben, dass die Versicherung im Schadensfall trotz Kennzeichen wahrscheinlich ohnehin nicht zahlt. Ich könnte mir auch nach wie vor vorstellen, dass dem so ist (Versicherungen neigen dazu nicht zahlen zu wollen, wenn es für sie ein Schlupfloch gibt). Aber darum soll es hier gar nicht gehen.

Denn für uns als Fahrer ist das vermutlich nicht der Knackpunkt. Uns sollte es vielmehr erst einmal darum gehen, im Falle einer Kontrolle die Angriffsfläche so gering wie möglich zu halten. Und dafür ist in einem völlig durchbürokratisierten Land wie D das Haben eines Kennzeichens sicherlich sinnvoller gegenüber dem Nicht-Haben. Ich bin nämlich zwischenzeitlich auch angehalten worden – und es stand sofort die Frage im Raum „Ein Kennzeichen haben Sie nicht?“ Und da habe ich gemerkt: Du lebst in diesem völlig durchbürokratisierten D, und da geht es erst einmal nur darum, ob du einen Schein hast oder nicht. Hast du Füherschein? – check!, hast du Versicherung? – check! (in meinem Fall non-check), zahlst du Kfz-Steuer – usw. usf.

Ich persönlich habe vor langer Zeit ein Investment getätigt, das sich zumindest bis heute gut entwickelt hat. Daher musste ich mir noch nicht einmal Sorgen machen, falls mir tatsächlich einmal ein Unfall passiert. Allerdings fand ich mich plötzlich in einer Situation wieder, in der ich mit zwei voreiligen Herren der Rennleitung gewiss nicht über meine finanzielle Situation diskutieren wollte (und das will ich vor Gericht sicher auch nicht). Zudem wäre es natürlich vermessen, sich nach dem Motto „ich habe Geld“ von der Versicherungspflicht ausnehmen lassen zu wollen. Der einzige Vorteil, den ich also hatte ist der, dass ich für ein potenzielles Opfer bis zu einem gewissen Grade zahlungsfähig bin. (Ich bin natürlich immer äußerst vorsichtig gefahren, damit es zu so etwas gar nicht erst kommt.)

Mein Fazit daraus: Bemüht euch IN JEDEM FALL um ein Kennzeichen für euer Rad! Denn nur auf diesem Weg könnt ihr zumindest versuchen, die Angriffsfläche gegen euch zu minimieren. Ich habe das nicht gemacht – und nun eine Anzeige am Hals. Ich weiß jetzt natürlich nicht, wie es im anderen Fall ausgegangen wäre, aber zumindest hätte ich versuchen können, die Angriffsfläche gegen mich zu minimieren ...

Bleibt als letzter Punkt, was ihr macht, wenn ihr tatsächlich mal einen Unfall habt und die Versicherung versuchen sollte, um die Zahlung herumzukommen. Nun, dieses Problem müsst ihr selber lösen ;-)
Fahrt am besten immer schön vorsichtig!

P. S.: Weiß jemand, bis zu welchen EUC-Leistungsdaten man überhaupt ein Kennzeichen bekommen kann? Selbst ein V8 fährt ja schon schneller als ein zugelassener Scooter. Wie sieht es dann erst bei einem KingSong S18 oder gar S20 aus?

Edited by TomCat
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Hallo,

melde mich nach längerer Abwesenheit auch mal wieder. Wollte mal fragen ob jemand gute Pedale für das V8F kennt. Die Beschichtung ist zwar gut, aber wenn man einmal in den Matsch tritt hat man den Dreck an der Schuhsohle und dann wird´s rutschig. Fühle mich da bissl unsicher, besonders weil es mich beim Aufsteigen vor Passanten gleich mal längs gelegt hat :wacko:. Es gibt welche für´s V11 in Form einer offenen Gitterstruktur. Gibt´s das auch für´s V8F?

Gruß

Vellberger

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Hallo Vellberger, vor Kurzem habe ich mich auch mit den Spike-Pedalen für Inmotion-Räder befasst. Trotz intensiver Suche hatte ich jedoch nicht wirklich etwas für das V8F gefunden. Kompatibel sind die Pedale wohl nicht.

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11 hours ago, TomCat said:

Hallo Vellberger, vor Kurzem habe ich mich auch mit den Spike-Pedalen für Inmotion-Räder befasst. Trotz intensiver Suche hatte ich jedoch nicht wirklich etwas für das V8F gefunden. Kompatibel sind die Pedale wohl nicht.

Danke für deine Antwort. Schade...

Hatte mir schon überlegt ob ich in die Gummiplatte kleine Löcher bohre und Schrauben mit Unterlegscheiben und Muttern verbaue. Vielleicht probiere ich das mal aus.

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  • 2 weeks later...
On 12/18/2021 at 10:23 PM, TomCat said:

P. S.: Weiß jemand, bis zu welchen EUC-Leistungsdaten man überhaupt ein Kennzeichen bekommen kann? Selbst ein V8 fährt ja schon schneller als ein zugelassener Scooter. Wie sieht es dann erst bei einem KingSong S18 oder gar S20 aus?

Wenn du denen irgendwas über Leistungsdaten und Höchstgeschwindigkeit erzählst dann machst du was falsch. Mein Online-Versicherer (LVM), von dem ich das Kennzeichen habe, denkt ich fahre einen Segway... und genau das ist auch mein Plan, wenn ich doch mal von der Rennleitung angehalten werde - dumm stellen, sagen man hat gedacht es ist ein Segway-Fahrzeug weil es ja selbst balanciert, sicher doch, genau das gleiche Prinzip, Herr Wachtmeister...

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On 12/20/2021 at 4:29 PM, Vellberger said:

Hallo,

melde mich nach längerer Abwesenheit auch mal wieder. Wollte mal fragen ob jemand gute Pedale für das V8F kennt. Die Beschichtung ist zwar gut, aber wenn man einmal in den Matsch tritt hat man den Dreck an der Schuhsohle und dann wird´s rutschig. Fühle mich da bissl unsicher, besonders weil es mich beim Aufsteigen vor Passanten gleich mal längs gelegt hat :wacko:. Es gibt welche für´s V11 in Form einer offenen Gitterstruktur. Gibt´s das auch für´s V8F?

Gruß

Vellberger

Ich habe mal die Honeycomb-Pedale für das V11 versuchsweise an mein V10F montiert - es stimmt, dass es nicht passt, aber viel fehlt meiner Meinung nach nicht. Man kann sie montieren und bis zu einem Winkel von ca. 45° runterklappen. Wenn man dazu bereit ist, am Pedalträger und /oder am Pedal selbst etwas runter zu feilen, dann kann man es vermutlich passend machen.

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  • 2 weeks later...

Hi,
ich überlege gerade das Kingsong S18 anzuschaffen, würde es aber gerne vorher mal testen. Gibt es jmd im Ruhrgebiet der mich mal mit seinem Rad probefahren lassen würde?

Danke und Grüße 

Manuel

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Acht Verfahren, heieiei. Das ist schon ein Brett. Ich kann nur jedem raten, sich ein Kennzeichen zu besorgen... ich bin der Bullerei auf den letzten knapp 7.000 Kilometern schon mindestens ein Dutzend mal über den Weg gelaufen bzw. gerollt, die beachten mich gar nicht. Schon seltsam, und das obwohl die bayerische Polizei deutschlandweit als besonders scharf verschrien ist.

Ich bin allerdings auch immer in sehr gemächlichem Radler-Tempo, so weit wie möglich auf Radwegen und mit sehr harmlos aussehender Schutzbekleidung unterwegs (Fahrradhelm und Handgelenkschützer), das schadet wohl nicht.

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  • 3 weeks later...

Hallo allerseits - und Rad-heil! Oder wie sagt man, wenn es kein Ski ist?

 

hat jemand von Euch vielleicht noch ein altes (ggf. nicht mehr intaktes) SBUV3 ?

(Das war mit Sitz =Bananensessel, von nymphy, focus designs, aus einer schon länger vergangenen Ära:)

Wenn es jemand abgeben möchte, habe ich Interesse - meins ist kaputt, vielleicht kann ich aus 2 eins machen -

Danke & LG - Paulus

 

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On 12/18/2021 at 10:23 PM, TomCat said:

P. S.: Weiß jemand, bis zu welchen EUC-Leistungsdaten man überhaupt ein Kennzeichen bekommen kann? Selbst ein V8 fährt ja schon schneller als ein zugelassener Scooter. Wie sieht es dann erst bei einem KingSong S18 oder gar S20 aus?

Hallo @TomCat,

 

die Leistungsdaten sind an sich sind egal, da es mit keiner Leistung überhaupt versicherbar ist. Also ob es nur 10 km/h fährt, oder 60 km/h ist, ob es 100 Watt hat oder 2000 Watt hat. Dies ist nicht festgelegt.

Wichtig ist nur eins, dass du dich bemüht hast, dem Gesetz zu folgen. Nur dies wird vor Gericht honoriert. Natürlich sollte man sich auch reuig und entschuldigend vorm Richter geben.

Eines ist sicher: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.

Wegen den Scooter Versicherungen, sind unsere natürlich jetzt auch günstiger. Bei der HUK hab ich jetzt 13? Euro für ein Jahres Aufklebe Kennzeichen auf mein Einrad gekauft. Dies hilft auch schon Polizisten für sich zu entscheiden: "och nee, den rennen wir jetzt nicht hinterher, er hat wenigstens ein Kennzeichen." .

 

Gruß, Teran

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Ein Scooter-Kennzeichen kostet nur 13€? Hmmm... ich zahle, wenn ich mich recht erinnere, für ein Segway Kennzeichen so an die 39€ für das ganze Jahr. Man kann sich damit zwar unter Umständen besser rausreden (weil ebenfalls selbstbalancierend, "ich dachte halt das ist einfach nur ein einrädriger Segway, Herr Wachtmeister"), aber wirklich versichert ist man mit dem teureren Kennzeichen natürlich auch nicht.

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Ich krieg die Motten, die versichern tatsächlich ausdrücklich "Selbstbalance-Roller" und nicht nur ausdrücklich Segways. Hab mir gleich mal ein Schild bestellt. Ich werde aber wohl nur eines kaufen und immer zwischen meinen zwei Rädern wechseln. Mit meinen selbst entworfenen und 3D gedruckten Kennzeichenhaltern sollte das kein Problem sein.

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