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Fahrtwind

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On 4/22/2018 at 8:08 PM, Jess said:

...

Am Samstag hat mich im Grafenberger Wald (Naherholungsgebiet, ziemlich viel los) ein fröhlich vor sich hinpfeifender Wheeler überholt, blaues Kennzeichen dran. Leider war ich geistig etwas träge und hab verpennt, ihm hinterherzubrüllen, daß er kurz anhalten soll.

...

Hallo @Jess,

 

fakt ist du brauchst ein Versicherungskennzeichen um der Straftat Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetzt zu entgehen. (Auch wenn im Schadensfall die Versicherung nicht zahlen wird.)

Meine 2 Räder sind alle bei der Allianz versichert. Dort als "Stehroller". Ging ohne Probleme durch.

 

Gruß, Teran

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On 5/4/2018 at 9:36 PM, Freewheely said:

Moin Leute,

ich hab da mal ne dumme Frage - ach ne, die gibts ja nicht.

Was passiert wenn ein Franzose mit seinem französischen, bzw. in Frankreich zugelassenen  EUC hier in Deutschland damit fährt ?

Oder allgemein: Darf Mann/Frau mit einem in einem europäischen Land zugelassen KFZ in einen anderen europäischen Land fahren?

Hallo @Freewheely,

jeder EU-Bürger nimmt die Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) von seinem gemeldeten Wohnort-Land mit. Das heißt ein Auto mit französischer Zulassung, darf auch in Deutschland mit gelben Ablendlicht fahren. Spezielle Außnahmen gibt es mit der USA (wegen Krieg verloren), die dürfen auch mit ihrer Autos (roter Blinker) hier fahren. Die Straßenverkehrsordnung (STVO) hat wieder rum jedes Land selbst gestaltet und es zählt die, in dem Land man sich aufhält (also in Deutschland, zählen auch für alle EU-Bürger die deutsche STVO nicht die Französische).

Ein französischer Einradbesitzer nimmt die Berechtigung ein Einrad fahren zu dürfen mit. Hier zählt es aber als PKW, somit darf er nur auf der Straße fahren. Er darf dafür aber auch schneller wie 25 (in Frankreich die Geschwindigkeitsgrenze)  km/h fahren. Benötigt dafür kein PKW-Führerschein, wie die Deutschen.

Das gleiche gilt für alle EU-Länder die das elektrische Einrad (schon) geregelt haben.

Gruß, Teran

 

 

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26 minutes ago, s.m. said:

Ich stimme heute der Vernichtung meines Einrades zu ?

Bin vor ein paar Monaten aus dem Verkehr gezogen worden, lustigerweise auf dem Rückweg von meiner Versicherung mit frischen Nummernschildern in der Tasche - Fahren ohne Führerschein mit überhöhter Geschwindigkeit auf einem Fahrradweg mit einem KFZ (elektrischen Einrad).

Das Einrad wurde beschlagnahmt - ich galt als beratungsresistent und uneinsichtig (was ich subjektiv nicht bestätigen kann - ich hab schliesslich freiwillig angehalten und denen sogar noch mein Einrad ins Auto gelegt nachdem ich sie überredet habe mich mindestens mal nach hause zu bringen weil sie ja offensichtlich gerade nix besseres zu tun haben).

Die Polizei glaubt, ich würde direkt mit meinem Einrad weitere Straftaten und Ordnungswidrigkeiten begehen sobald sie es mir zurückgeben und ich soll der "Unbrauchbarmachung" zustimmen.

Ich bin direkt nach der Beschlagnahmung anfang April zu meiner Anwältin gegangen habe 700€ Vorschuss gelegt und jetzt kam was von der Staatsanwaltschaft zu Ihr. Mein GT16 soll laut TÜV 56Km/h schnell sein abzüglich der Toleranz - Ganz klar wie die gemessen haben: Einrad hochheben, Freilauf bis zur Abschaltung und die Raddrehgeschwindigkeit gemessen - 60Km/h und dann die Toleranz abgezogen. Also ganz so, wie man es auch bei einem Auto machen würde: Achsen hochgebockt dann, ohne Last, Vollgas geben mit Rädern in der Luft ..... ??? So würde sicherlich auch ein Fiat Panda 180 fahren können - bzw. 176 abzüglich Toleranz.

Jedenfalls muss ich (als wiederholungstäter) der Vernichtung zustimmen schon allein um Reue und Einsicht zu bekunden. Es wird dann versucht das Verfahren mit einer Geldauflage zur Einstellung zu bringen um einen Prozess, weitere Verfahrenskosten eine empfindliche Geldstrafe, Führerscheinsperre sowie einen Eintrag ins Führungszeugnis zu verhindern - dieser Eintrag allein würde mir sonst spätestens bei der MPU (wg.Cannabis) Probleme bereiten.

Also unterschreibe ich jetzt wohl lieber mal meine Einwilligung, das die mein Einrad schreddern dürfen und dann schaue ich mich (vorübergehend) mal nach einem neuen Hobby um. Ich denke ich melde mich mal bei den Reichsbürgern an (das war jetzt aber wirklich nur Sarkasmus - ich bin halt gerade etwas wütend)

 

Hallo @s.m.,

stimme dem NICHT zu. Lass es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Du kommst immernoch besser weg, als jetzt deine "Schuld" einzugestehen.

Ich weiß nicht ob du eine Fahrerlaubnis für PKW (Klasse B ) besitzt, du schreibst nur Fahren ohne Führerschein (10 Euro Ordnungswidrigkeit), aber kläre dies zuerst mit deinem Anwalt, bevor du irgendetwas entscheidest.

Mein Rat:

Nicht zustimmen.

Gruß, Teran

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1 hour ago, Teran said:

Hallo @s.m.,

stimme dem NICHT zu. Lass es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen. Du kommst immernoch besser weg, als jetzt deine "Schuld" einzugestehen.

Das war logischerweise meine erste intension - Allerdings sagt meine Anwältin das sie den Richter bereits kennt und er sei ein (das schreibe ich jetzt besser mal nicht) . Ich hatte einen Führerschein, allerdings halt nicht in meinem Besitz zum Zeitpunkt als ich angehalten worden bin. Das fahren ohne Führerschein hatte ich bereits schon einmal in Verbindung mit fehlendem Versicherungsschutz - da kam ich einfach so wieder raus mit hilfe der Anwältin.

Jetzt ist es allerdings eine Wiederholungstat und ich kann mich nicht mehr auf Unwissenheit berufen. Man kann mir sogar Vorsatz unterstellen wegen dem Umstand, das ich ein blaues Nummernschild von der Allianz dabei hatte - das übrigens wertlos ist, da die Stehrollerversicherung NUR für Segways gilt und eigentlich Segwayversicherung heissen sollte.

Die Allianz hat sich dann auch gleich bei mir gemeldet und wollte die Kennzeichen zurück (....)

Für mich wäre der Idealfall, wenn das Verfahren eingestellt wird - und wenn der Richter mich eh auf dem Kieker hat und mich ebenfalls für unbelehrbar hält wie die Polizei, dann kann die Geldstrafe plus zusätzliche Anwalts und Gerichtskosten den Wert des Einrades ganz schnell übersteigen. Momentan kann ich mir auch den Anwalt nur 'gerade so' leisten. Ich würde es ansonsten bis zum Ende ausfechten.

Unterschrieben habe ich noch nichts, aber im Moment sieht es so aus das ich dort nur mit einem blauen Auge rauskomme, wenn ich allem zustimme und mich schön vor denen bücke.

Ich hab schon eine Modifikation für mein nächstes GT16 (nächstes Jahr nach bestandener MPU) im Sinn: GPS-Car finder mit Simkarte und Fernabschalt-Relais - Das Relais kann man gegen ein fettes 100A Modell austauschen - warum ? Um bei Bedarf den Akku kurzzuschliessen...

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Hallo  @s.m.

Ansich bist du ein Freier Bürger.

Führerschein für das Auto vorhanden.

Versicherungskennzeichen vorhanden (egal ob es für das Einrad funktioniert oder nicht, du hast dich drum gekümmert, damit ist die Straftat auch vom Tisch)

Es bleibt noch die Ordnungswidrigkeit vom Fahren nicht auf der Straße und Fahren ohne Betriebserlaubnis (ca. 100 Euro mit Verwaltungsgebühren).

Also ich würde immernoch der Vernichtung nicht zustimmen und es auf die Verhandlung ankommen lassen. Du hast sehr gute Chancen das auch die Ordnungswidrigkeiten unter den Tisch fallen, weil das Einrad überhaupt noch nicht geregelt ist, und die STVO (und damit die Grundlage für Bußgelder) nicht so einfach für das Einrad angewendet werden kann (vgl. Großkopf).

Ich möchte dir keinen Mut machen, nur etwas zum nach Denken geben.

Ach und wirf die Anwältin / Anwalt weg, such dir was anderes, etwas für Verkehrsrecht und auch vielleicht ewas was sich mit der Problematik "elektrisches Einrad - Definition von Einspurig" auskennt.

Gruß, Teran

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@s.m.

Also wenn Du so blöd bist, das zu unterschreiben, bist Du wirklich selber schuld. Dann hast Du von meiner Seite kein Mitleid, und außerdem schmeisst Du uns alle mit unter den Bus, weil die sich dann (fälschlicherweise) im Recht fühlen.

Folgendes:

  • Erstens die Anwältin über Grosskopf informieren (Google: "informativ 76 Polizei NRW" darin wird es referenziert, dann kann sie es finden). EUCs sind keine KFZ und es gibt wohl keinerlei Regulierung bezüglich EUCs in D. Alles was die Polizei/Staatsanwaltschaft behauptet, ist demnach kompletter Unsinn.
  • Zweitens: Dienstaufsichtsbeschwerden gegen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist (sinnlos, aber trotzdem). Polizisten, weil sie dir irgendwas unterstellen (Uneinsichtigkeit). Staatsanwalt, weil er sich einfach mal selber die Rechstlage ausdenkt.
  • Drittens: Strafanzeige wegen Verfolgung Unschuldiger gegen alles was nicht bei drei auf den Bäumen ist. Ist wohl zwar unhaltbar (weil nicht absichtlich), aber machen kann man es trotzdem, dann müssen sie erstmal drauf reagieren. Details kann dir die Anwältin sagen, wenn Du sie schon hast. Ggf. die Anzeigen auch in der Dienstaufsichtsbeschwerde erwähnen bzw. androhen. Ist das zuviel verlangt, dass die StA die Rechstlage kennt, anstatt erstmal wild irgendwelche Leute zu verfolgen???
  • Muss ja ne ziemlich beschissene Anwältin sein, wenn sie dir nicht sagt, dass sie das Ding nicht einfach beschlagnahmen dürfen. Da braucht es eine akute Gefahr oder sowas, "das passt uns nicht, wir behalten das erstmal" reicht nicht. Kann mir schwer vorstellen, das das so wie beschrieben in Ordnung war, insbesondere wenn sie es erst Monate später plötzlich haben wollen.
    Ggf. auch schauen was man da an Strafanzeigen machen kann.
    Ganz ehrlich, klingt als solltest du dir jemand kompetenteren suchen. Auch bezüglich der restlichen Rechtslage, wieso weiss DIE nix vom Grosskopf und glaubt der Staatsanwaltschaft?

Nuja, da du denen das Beschlagnahmen durchgehen lassen hast und jetzt das unterschreiben willst, bist Du wohl mehr jemand, der sich sowas gefallen lässt. Wäre mir eigentlich egal, solange es nur dich betrifft. Aber dann nicht nachher kommen und hier rumheulen.

Sorry wenn das jetzt harsch klingt, aber ein Problem hat immer zwei Seiten: diejenigen, die das Problem darstellen, und diejenigen, die sich nicht wehren wenn sie es könnten. Das trifft dann die, die sich ggf. nicht wehren können (hier: weil sie sich den Rechtsweg nicht leisten können, oder einen sensiblen Job haben wo schon irgendwelche Verfahren ein Problem sein könnten selbst wen die nachher eingestellt werden, oder weil es für sie aus persönlichen Gründen zu viel ist, oder was auch immer).

Welche ist die zuständige Staatsanwaltschaft?

Edited by meepmeepmayer
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Also @s.m. scheint keinen Führerschein mehr zu haben und außerdem steht ne MPU an...oder?

Da würde ich mir das auch noch mal überlegen, jetzt knallhart durchzuziehen,wenn das nämlich schiefgeht und als Fahren ohne Führerschein ins Strafregister kommt, dann kannst er das mit der MPU und dem lappen nämlich knicken....
 
Ach ja und mich würde auch interessieren in welcher Stadt das ist/war
 
Edited by US69
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Exactly..How to leave my wheel without to fight when i know that i'm right? 

They took my wheel,i go to Polizeiinspektion with another wheel..they want to take it..i will use another one.. still have enough..

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Dadurch das das Einrad ein Maschinenkraftbetriebenes Landfahrzeug ohne Schienenanbindung gilt es vor dem Gesetz immernoch erstmal als KFZ. Ich war nicht in Besitz eines gütigen Führerscheins klasse B und bewegte mich im öffentlichen Verkehrsraum mit einem solchen. Dazu kam der Umstand das ich ziemlich schnell (45km/h) auf einem Radweg unterwegs war - in Darmstadt übrigens. Ich hätte mich vor Ort lasermessen lassen können, stimmte dem aber nicht zu. Also - Verdacht einer Straftat , Gefahr im Verzug - Ich könnte ja weiterfahren - und stimmte natürlich auch der Beschlagnahmung zur Geschwindigkeitsmessung formell nicht zu.

Natürlich kennt die Anwältin auch das Grosskopf-Gutachten und ist über die gesetzliche Lage bestens informiert - hätte ich einen Führerschein gehabt, dann hätten die mir gar nichts gekonnt. Es geht hier gar nicht um Zulassungsvorschriften für unsere Fahrzeuge oder Versicherung sondern nur um Fahren ohne Fahrerlaubnis - und das ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine Straftat. Das erste mal kam ich wie gesagt mit einer Verfahrenseinstellung ohne Zusatzkosten davon (erwischt in NRW) - Jetzt käme ich nicht mehr so leicht davon.

Wenn ich jetzt das volle Programm mit Verhandlung, Revision, Gutachten und was weiss ich noch anstreben würde - so hab ich doch trotzdem mit einem motorkraftbetriebenen Fahrzeug - egal vieviele Achsen und Räder - eine Straftat begangen, die auf jeden Fall mit einer Geldstrafe und einem Eintrag im Pol.FZ  enden würde.

Dann würde ich bei der MPU in schwierigkeiten geraten ...

Wenn ich nur 20 Sachen gefahren wäre und nicht in voller Montur, dann hätten die mich wohl gar nicht angehalten.

Soll jetzt alles kein Rumgeheule sein - Wollte nur mal zur Vorsicht und Führerschein mahnen - das Grosskopf Gutachten gibt's übrigens hier (researchgate.net) nach Anmeldung per e-mail zugesendet.

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Just to be clear.. up to StVZO and many regulation one wheel  is not a car..

Legislation is to old and until they will change it they can't use it against..is useless.

When it will be writted black on white that one wheel unicycle need insurance and driving licence..only then they can take action against us...

Of course,polizei all the time will do that..But only the Court can say wich side have right.

 

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11 hours ago, meepmeepmayer said:

Also laut Grosskopf ist es eben kein KFZ, oder? 

... Jedenfalls erwähnt er nirgends das es sich NICHT um ein KFZ im herkömmlichen Sinn (§1 Abs. 2 StVG) handelt.

Solange es ein durch durch Motorkraft angetriebenes Fahrzeug ist gilt es bei uns eben doch als KFZ.

Er zeigt lediglich auf das es nicht in unserer Zulassungs- und Fahrzeugverordnung erfasst ist ....

Edited by s.m.
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31 minutes ago, s.m. said:

Solange es ein durch durch Motorkraft angetriebenes Fahrzeug ist gilt es bei uns eben doch als KFZ.

Er zeigt lediglich auf das es nicht in unserer Zulassungs- und Fahrzeugverordnung erfasst ist ....

Ja, das lese ich genau so. Ich kann mich da auch nur den Empfehlungen deiner Anwältin anschließen. Selbst gegen die Sicherstellung des Einrades kann man nicht wirklich was einwenden, da du ja offensichtlich als Wiederholungstäter bewusst gegen die Verordnungen verstößt.

Aber halten wir nochmal die gesamte Situation fest: mit 45 km/h in voller Montur aufm Fahrradweg fahren wenn man schon eine Verfahren wegen ähnlicher Verstöße am Hals hatte und gerade wegen BTM-Problemen keinen Führerschein hat, den aber per MPU in absehbarer Zeit wiedererlangen will... Das hört sich für mich schon von Anfang nach nach einem sehr schlechten Plan an, von daher hält sich mein Mitleid da auch arg in Grenzen. Trotzdem ein fettes Dankeschön, dass du uns dran Teilhaben lässt!

Gruß, Onno

edit: Wäre natürlich cool, wenn sich da mal jemand durch die Instanzen klagen würde, evtl würde das BMVI dann mal erkennen, dass es bei der Sache auch eine gewissen Dringlichkeit gibt.

Edited by Slaughthammer
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21 minutes ago, Slaughthammer said:

edit: Wäre natürlich cool, wenn sich da mal jemand durch die Instanzen klagen würde, evtl würde das BMVI dann mal erkennen, dass es bei der Sache auch eine gewissen Dringlichkeit gibt.

Das stimmt wohl...

Nur 'Dringlichkeit' und Bundesverkehrsministerium verhält sich so wie Schneeball und Sahara.

Die haben bis heute dem Bundesratsbeschluss 332/16 vom 23.9.2016 nicht Folge geleistet, obwohl der sehr unmissverständlich von SCHNELLSTMÖGLICH sprach. Und - um mal in ihrer Denke zu schwelgen - ein unter Drogeneinfluss das Verkehrsrecht schändender Wiederholungstäter, der dingfest gemacht wird - das erzeugt mal so gar keinen 'Handlungsdruck'...

Nix für ungut,

Nordlicht, OneWheeler.

 

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2 minutes ago, Nordlicht said:

Und - um mal in ihrer Denke zu schwelgen - ein unter Drogeneinfluss das Verkehrsrecht schändender Wiederholungstäter, der dingfest gemacht wird - das erzeugt mal so gar keinen 'Handlungsdruck'...

Genau mit dem Gedanken im Kopf kam der Satz auch im Konjunktiv als Nachtrag... 

BTW, auch deine Arbeit in der Sache verdient unseren Dank und Anerkennung!

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14 minutes ago, lucian75 said:

Only motor don't make EUC car...No where is mentioned about 1 wheel vehicle..2 wheels like Segway hoverboard etc they are mentioned and need insurance etc.

That's actually not correct. German law states, that anything that is propelled by machine power is considered a motor vehice. In the next step, several different kinds of motor vehicles are specified, like motorbikes, small motorbike, bicycle with motor support, segway etc. Then the next step is to take everything that is not specified anywhere else and put it in the category other motor vehicles, which consists mainly of cars. Thus the rules for these other vehicles are mainly tailored towards internal combustion engine powered two tracked vehicles with two (ore more) axles. As singe track, single axle vehicles are not mentioned in any specific regulation, they automatically fall under that category.

Prof. Großkopf now went on and said: EUCs are self balancing vehicles, and as such are regulated by the MobHV, which regulates Segways. As single tracked devices are not mentioned within the MobHV, no rules at all apply to EUCs... But he  clearly states that EUCs are motor vehicles and as such are to be insured as stated by the Pflichtversicherungsgesetz (PflVG). However, this has never been taken to court yet, so no one knows what a judge will decide in the matter.

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REGULATION (EU) No 168/2013 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL

 

Article 2

Scope

1.   This Regulation shall apply to all two- or three-wheel vehicles and quadricycles as categorised in Article 4 and Annex I (‘L-category vehicles’), that are intended to travel on public roads, including those designed and constructed in one or more stages, and to systems, components and separate technical units, as well as parts and equipment, designed and constructed for such vehicles.

2.   This Regulation does not apply to the following vehicles:

a

vehicles with a maximum design speed not exceeding 6 km/h;

b

vehicles exclusively intended for use by the physically handicapped;

c

vehicles exclusively intended for pedestrian control;

d

vehicles exclusively intended for use in competition;

e

vehicles designed and constructed for use by the armed services, civil defence, fire services, forces responsible for maintaining public order and emergency medical services;

f

agricultural or forestry vehicles subject to Regulation (EU) No 167/2013 of the European Parliament and of the Council of 5 February 2013 on the approval and market surveillance of agricultural and forestry vehicles (22), machines subject to Directive 97/68/EC of the European Parliament and of the Council of 16 December 1997 on the approximation of the laws of the Member States relating to measures against the emission of gaseous and particulate pollutants from internal combustion engines to be installed in non-road mobile machinery (23) and Directive 2006/42/EC of the European Parliament and of the Council of 17 May 2006 on machinery (24) and motor vehicles subject to Directive 2007/46/EC;

g

vehicles primarily intended for off-road use and designed to travel on unpaved surfaces;

h

pedal cycles with pedal assistance which are equipped with an auxiliary electric motor having a maximum continuous rated power of less than or equal to 250 W, where the output of the motor is cut off when the cyclist stops pedalling and is otherwise progressively reduced and finally cut off before the vehicle speed reaches 25 km/h;

i

self-balancing vehicles;

j

vehicles not equipped with at least one seating position;

k

vehicles equipped with any seating position of the driver or rider having an R-point height ≤ 540 mm in case of categories L1e, L3e and L4e or ≤ 400 mm in case of categories L2e, L5e, L6e and L7e.

 

 

Edited by lucian75
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Hm, also man braucht keine Zulassung (sagt Grosskopf) aber benutzen darf mans trotzdem nicht ohne Führerschein oder aufm Radweg? Wieso ist jetzt eigentlich ein ebike kein KFZ bzw. wenn es eines ist, wieso darf man das dann aufm Fahrradweg benutzen? Oder war das Problem mit dem Fahrradweg nur dass es über 25 war (was jeder normale Radfahrer dauernd überschreitet)?

--

Wie wärs mit Folgendem: wir schauen, dass wir ein paar Dutzend wheeler mit Führerschein kriegen, die treffen sich alle in Berlin, und fahren mit 15km/h oder weniger im Berufsverkehr auf den Strassen, natürlich nebeneinander (freie Spurwahl in der Stadt).  Fahrradweg geht ja anscheinend nicht! Ziel: maximale Staus und Verzögerungen erzeugen. Das so lange (natürlich mit Vorabinformation an die Medien: "Heute gibts in Berlin Verkehrschaos! Dank bitte an die Regierung.") bis ein Politiker mal was tut.

Wobei, das endet nur in mehr Verboten, siehe PLEV.

Vielleicht sollte man tatsächlich Reichsbürger werden. Zumindest würde man dann erstmals ernstgenommen:efef895ddd:

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Moin,


ich habe das Thema Prof. Dr. Grosskopf vor einiger Zeit gegenüber einem Vertreter des Schleswig-Holsteinischen Landesministeriums für Verkehr angesprochen, und er meinte dazu:


"Eine Sonderrolle der einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeuge sehe ich nicht. Das StVG und die darauf beruhenden Verordnungen regeln die die Nutzung von Fahrzeugen allgemein und unterscheiden lediglich zwischen Kraftfahrzeugen und deren Anhänger (§ 1 StVG) sowie den besonderen Fortbewegungsmitteln (§ 24 StVO). Eine Unterscheidung ob ein-, zwei- oder mehrrädrig ausgeführt wird dabei nicht gemacht. Die einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeuge gehören insofern eindeutig und unstrittig zu den Kraftfahrzeugen (mit Maschinenkraft angetrieben) und unterliegen insofern den bereits mitgeteilten Vorschriften. Von einer Regelungslücke ist daher nicht auszugehen."


Der Autor des kurzen Grosskopf-Artikels in Informativ 76, ein Herr Laakmann, sagte allerdings dazu, dass noch nicht mal die Jungs im Verkehrministerium sich einigen könnten, wer da nu Recht hat.


Bisher habe ich zwar den kompletten Grosskopf-Text angefordert, aber noch nicht gelesen... und nach aufmerksamer Lektüre gerade der vor Paragrafen strotzenden Beiträge in diesem Forum schätze ich, dass es zum Glück juristisch weitaus qualifiziertere Mitglieder gibt als mich, von daher isses auch relativ egal, was ich mir als Laie nach der Lektüre denke. 


Bei Robert Lembke hätte man es so gefragt: 
'Liege ich richtig in der Annahme, dass die entscheidende Frage lautet, ob nach 1.1.2016 noch die alte deutsche FZV [Fahrzeugzulassungsverordnung] oder von mir aus die StVG für alles gilt, was einen eigenen Motorantrieb hat und schneller fährt als 6 km/h... oder aber die FZV / StVG wegen der EU-Verordnung 168-2013 seit 1.1.2016 für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Bedeutung ist und dass die seitdem EIGENTLICH für uns zuständige deutsche Mobilitätshilfenverordnung uns leider vergessen hat? 
Das Bundesverkehrsministerium hat gepennt... wo keine Gesetze...da keine Strafe...
Yippie-Ey-Jey, Schweinebacke!?!' 


Entschuldigt bitte den rüden Umgangston, aber so ging das damals zu beim Robert Lembke.

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Kommissar Teran, bitte übernehmen Sie :-)

Nordlicht, OneWheeler.

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The problem you can't use 30 years old laws against new technology users like EUC.

You fail to update new legislation..not my fault.

EUC is not mentioned StVZO..like Segway for exemple...why Segway was possible to have special regulation many years ago and other new EUC they don't care?

Who take benefits for Segway law at that time?

Just to be clear..if you ride Segway without insurance and no registered ..you are 100 % quilty..not the same we can say  about EUC

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Something to think about..

Is not curious that no case against EUC riders has finished with Court decision?

Correct me if i'm wrong,all problem i've seen untill now they finish with fine accepted before going to Court. 

It is ok to say that german people are so affraid about enlventualy consequence so they accept the first option they get..even if that means big fines wich are not 100 % sustained by the law,at least not untill Court decide that.

Germany is Polizei state...people are to affraid to be against them..they need to obie..

Let me tell you something..when i make mistake i pay for that.. But when i know that something is wrong.. i fight for my rights

Last years i have 2 fines wich i have my doubts..1 for baustelle blitz with 60 km/h with truck when they change for 40 km/h limit..

The real problem was 2 Flensburg points.

And another when at polizei control they found 3 rear tires broken..On 6 months new truck wich i take it from a coleague..

At that time i was having traffic insurance and i contest both fines...i meet lawyer only 5 minutes before to be in Court..

They have report and photo how i come with 80..i reduce to 60..and after that i have 80 again..they have blitz papers ok..the man have instructed to use etc..everything was perfect...But all these was down by only one small mistake.. they put only 1 sign on the right side of the road.. i told them that i don't see it..i was looking at front car ..it is normal to don't see everything..  

And guess what..we won ;)

Second time the lawyer was more prepared with papers that the truck was having problems with that type of tires at least..easy ro broke,company change few of them before..and of course we won again..

Edited by lucian75
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16 hours ago, lucian75 said:

Who take benefits for Segway law at that time?

Now, THAT'S a point I have been thinking about lately. Technical solutions haven't declined, so why haven't more products - that often cost a fraction of a Segway - managed to qualify for the Mobilitätshilfenverordnung?

It doesn't say 'Segway' anywhere in the definition but it's damn close to that:

-----------------------
§ 1 Anwendungsbereich, Grundsatz der Verwendung
(1) Diese Verordnung gilt für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen:
1.
zweispuriges Kraftfahrzeug mit zwei parallel angeordneten Rädern mit integrierter elektronischer Balance-, Antriebs-, Lenk- und Verzögerungstechnik,
2.
eine Gesamtbreite von nicht mehr als 0,7 m,
3.
eine Plattform als Standfläche für einen Fahrer,
4.
eine lenkerähnliche Haltestange, über die der Fahrer durch Schwerpunktverlagerung die Beschleunigung oder Abbremsung sowie die Lenkung beeinflusst,
5.
entspricht den Anforderungen der Richtlinie 72/245/EWG des Rates vom 20. Juni 1972 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über von Fahrzeugen verursachte Funkstörungen (elektromagnetische Verträglichkeit) (ABl. L 152 vom 6.7.1972, S. 15), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung,
6.
eine Anzeige für den Energievorrat.
-----------------------
I guess the police forces who were equipped with Segways got a special offer and Segway got a law in return that fits like glove. If you and I and some engineers wanted to build something that qualified for the Mobilitätshilfenverordnung, Segway would tell us: 'Sorry guys, you are violating our patent rules, we are awfully sorry but you can't build it like that.'

Nochmal aufDeutsch:

Ich nehme an, die Polizei hat die Segways zum Freundschaftspreis bekommen und Segway im Gegenzug ein maßgeschneidertes Gesetz. Wenn Du und ich und ein paar Ingenieure etwas bauen wollten, das sich für die Mobilitätshilfenverordnung qualifiziert, käme von Segway der Hinweis:"Tschuldigung, Ihr verstoßt gegen unsere Patentrechte, tut uns furchtbar leid, aber so könnt Ihr das nicht bauen."

-> Monopol für Segway


That's the way you do it - money for nothing - a monopoly.


Imagine what police forces would do to us if we did this?!?

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Confiscate our wheels, charge us for all kinds of crimes and make us sign a declaration that we agree to have our wheels destroyed to avoid even bigger trouble!


Does anyone have reliable information on the history of Segway / police forces?
I originally wanted to include it in the open letter to the BMVI but I do not know that much about it yet. Guess they'll keep the information as confidential as possible.

Nochmal auf Deutsch:

Hat jemand belastbare Informationen darüber, wie die Verbindung zwischen Segway / Polizei-Staffeln [Pilotprojekt im Saarland und diversen anderen Städten] abgelaufen ist?

Ich wollte diesen Punkt eigentlich in den Offenen Brief an's BMVI integrieren, weiß aber zu wenig Details darüber. Ich nehme an, Sie werden die Details so geheim wie möglich halten.


Nordlicht, OneWheeler.

Edited by Nordlicht
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