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Ich war in mehreren deutschen Städten auf meinem Ninebot One unterwegs und in Berlin haben mich mindestens 15 Polizeibeamte gesehen, ohne mich auch nur einmal anzuhalten oder mir sonst irgendwie zu drohen. Einmal bin ich nachts kurz in der Nähe des Hauptbahnhofes auf der Straße gefahren, weil der Fußgängerweg wegen einer Baustelle gesperrt war. Eine Polizeistreife ist circa 30 Sekunden hinter mir hergefahren, ohne mich anzuhalten. Also Berlin ist eindeutig sehr einradfreundlich. 

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On 2.9.2017 at 6:39 PM, meepmeepmayer said:

Nach Frankreich fahr ich nur auf Ketten mit ewheel!

Ich weiss es noch nicht 100%, aber versuche mein Bestes, dass ich da hin kann. Sollte wohl machbar sein! Wer aus D. (oder Ösiland oder Schweiz oder wer noch so hier mitliest) hat auch Lust und Interesse (und wohl Zeit)?

 

Bin dabei - hat jemand ne deutsche Flagge dabei damit man euch erkennt?

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On 11.9.2017 at 2:38 PM, Torsten Daerr said:

Also Berlin ist eindeutig sehr einradfreundlich. 

Kann ich bestätigen. Schon öfter Polizeikontakt gehabt, war immer sehr angenehm. Zwischen "hatte noch keinen Lehrgang dazu" bis "darf ich ein Photo für meinen Kollegen machen". Meistens wird man aber einfach gar nicht beachtet, haben in Berlin meist genug zu tun.
Bin komischer Weise allerdings schon oft mit Skates und mit Longboard angehalten worden. EUCs scheinen mehr Symphatiepunkte bei der Polizei zu erhalten. Oder es ist ihnen wegen der unklaren Rechtslage zu nervig. 
Bisher gab es ja wohl auch nur mit der Fahrradstaffel Konflikte, oder?

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Nach 2 1/2 Jahren ist es nun endlich passiert: Neben einer langgezogenen Landstraße in der Nähe von Esslingen am Neckar (Baden-Württemberg) fuhr ich als einziger auf einem völlig freien Fahrradweg. Eine Polizeistreife überholte mich, fuhr über den Grasstreifen zwischen Landstraße und Fahrradweg, blockierte mir die Weiterfahrt, nahm meine Personalien auf und konfiszierte das EUC als Beweismittel.:o

Ich war bereits beim Polizeirevier. Die gesetzlichen Grundlagen wurden mir erst auf Nachfragen genannt. Ich durfte die Vorwürfe weder kopieren noch fotografieren, jedoch von Hand abschreiben:

Tatbestände:

  1. [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 804600]: Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG
  2. Vergehen nach dem PflVersG  6 (1)
     

Ich sollte mich unmittelbar dazu äußern - dass ich dazu auch 2 Wochen Zeit habe, daran musste ich den Polizeibeamten erinnern!

Bin jetzt mal hier durch diesen Thread "gefräst" und habe mir das eine und andere geistige "Eigentum" gegriffen und in meiner Stellungnahme an den Staatsanwalt einfließen lassen (folgt im nächsten Post). Für Verbesserungsvorschläge, Kommentare, Hinweise auf Falsches,... schon mal vorab "Dankeschön". Ist meine Stellungnahme... zu ausführlich? Wird mir der Herr Staatsanwalt hier "einschlafen..."?

Edited by Gunthor
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Sehr geehrte Staatsanwaltschaft,

 zu den am XX.MM.YYYY aufgenommenen Tatbeständen und den mir genannten gesetzlichen Grundlagen möchte ich zu dem geführten elektronischen Einrad (EUC – Electric Unicycle) wie folgt Stellung nehmen:

 § 4 Abs. 1 und § 48 FZV sowie §24 StVG

Das Informationsblatt der Polizei Nordrhein-Westfalen Münster vom 1. März 2016 bewertet die Zulassungs-/ Versicherungs- Einordnung von einrädrigen, selbstbalancierenden Fahrzeugen als schwierig: „Eine rechtliche Einschätzung von Prof. Dr. Grosskopf sieht hier eher eine derzeitige ungeregelte Situation. Sämtliche Zulassungsvorschriften sowohl nationaler als auch europäischer Art würden nicht auf einrädrige, selbstbalancierende Fahrzeuge zutreffen (Quelle: NZV 11/2015, S. 531ff, Prof. Dr. Grosskopf, Uni Bremen).“

Diese Einschätzung basiert auf der seit Januar 2016 gültigen Typgenehmigungsverordnung (EU) 168/2013. Deshalb ist die FZV für EUCs seit Januar 2016 nicht länger anzuwenden: Prof. Dr. Grosskopf schreibt:

„Die FZV regelt nicht die Zulassung von "selbstbalancierenden Fahrzeugen", sondern nur von sonstigen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fallenden Fahrzeugtypen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h, und die MobHV regelt nur die Zulassung von "zweirädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen", aber nicht von "einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen". Mittels der FZV darf nicht weithin geltendes EU-Verordnungsrecht ausgehebelt und "selbstbalancierende Fahrzeuge" mit "Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h" gleichgestellt werden, denn nach Art. 2 II der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 handelt es sich hierbei um unterschiedliche Fahrzeugtypen (Stichwort "Legaldefinition")!“

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, daß in der EU-Verordnung PLEV (Personal light electric vehicles) Klassen geschaffen und aus der Typgenehmigungsverordnung ausgeschlossen wurden, damit der Weg frei wird für vereinfachende nationale Regelungen. Also Teilnahme am Verkehr, ohne Typprüfung und ohne Zulassung! EUC Hersteller werden dann unterschiedliche Bedingungen erfüllen müssen. Dafür wurde das CEN TC 354 Standardisierungsprogramm initiiert: Zukünftige EUCs sollen die in Europe harmonisierten technischen Standards erfüllen. Nationale Ergänzungen der Straßenverkehrsgesetze regeln dann wie und wo diese genutzt werden dürfen.

Die EU-Verordnung schließt die Klasse a) der "Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 6 km/h" als auch die Klasse i) "selbstbalancierende Fahrzeuge" aus und gibt diese für nationale Regelungen frei. Sucht man nun nach nationalen Regelungen findet man zu a) die FZV und zu i) die MobHV. Eine nationale Regelung für EUCs aber nicht! Die FZV kann hier nicht mit der Argumentation angewendet werden „EUCs sind schneller als 6km/h“, denn die EU hat für sie extra eine eigene Klasse definiert.

Die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 fordert demnach eine nationale Regelung für EUCs, die in Deutschland aber noch nicht existiert! Und solange es für EUCs keine Regelung gibt, gibt es auch keine Grundlage für die Annahme EUCs würden eine EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung benötigen! Aktuell bewegen sich EUC-Fahrer in einem gesetzlich noch ungeregelten Raum.

 

§6 (1) PflVersG

Das PflVersG regelt u. a., welche Halter für deren „Kraftfahrzeuge“ eine Haftpflichtversicherung abschließen müssen. Die Bestimmung des Begriffs „Kraftfahrzeug“ folgt aus § 1 Abs. 2 StVG. Danach ist ein Kraftfahrzeug jedes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt werden kann, ohne an Bahngleise gebunden zu sein. Doch nicht jedes Kfz ist auch ein taugliches Tatobjekt!

Von § 6 Abs. 1 PflVersG werden nur Fahrzeuge erfaßt, für die auch eine Versicherungspflicht besteht. Die Versicherungspflicht stimmt im Wesentlichen mit der Zulassungspflicht nach § 1 FZV überein. Jedoch sind nur ein Teil der zulassungsfreien Kfz (§ 3 Abs. 2 FZV) versicherungspflichtig (Ausnahmen: § 2 Abs. 1 PflVersG)!

Hier begegnet uns im Zusammenhang mit dem PflVersG also wieder die FZV. Wie weiter oben bereits ausgeführt, ist die FZV für EUCs seit Januar 2016 nicht länger anzuwenden, weil diese für die Klasse selbstbalancierender EUCs keine Regelungen enthält! Auch hier fehlt die gesetzliche Grundlage für die Annahme EUCs seien versicherungspflichtig!

Dennoch halte auch ich einen Versicherungsschutz für EUCs für sinnvoll. Meiner Einschätzung nach wird die noch ausstehende Regelung für EUCs innerhalb der nächsten 2 Jahre folgen und einen solchen fordern.

Doch wie erhält man nun einen Versicherungsschutz, wenn Zulassungsbehörden keine Typgenehmigungen für EUCs erstellen und Versicherungsunternehmen mit Argumenten wie „fehlende Zulassung“, „wir haben keinen Tarif für Einräder“ und „fehlende Typgenehmigung“ (denen ist die Bedeutung der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 offensichtlich unbekannt) die Versicherung verweigern, obwohl sie gesetzlich nach §5 PflVersG dazu verpflichtet sind!?

Segway Halter standen vor der Verabschiedung der MobHV vor der gleichen Herausforderung. Ein EUC ähnelt einem Segway, hat jedoch keine Lenkstange und nur ein Rad. Das EUC kam im Jahr 2010 auf den europäischen Markt und blieb daher in der am 16.7.2009 verabschiedeten MobHV für Segways unberücksichtigt. In den vergangenen Jahren gab es zwar mehrere Petitionen an den Deutschen Bundestag, um selbigen dafür zu gewinnen zu einer besseren Legalisierung von Elektro-Einrädern beizutragen, die ausstehende Regelung läßt jedoch immer noch auf sich warten.

Beim Segway hat es 8 Jahre lang gedauert, bis die MobHV deren Teilnahme am öffentlichen Verkehrsraum eindeutig legalisiert hat. Segway Fahrer benutzten jedoch schon vor dem 16.7.2009 öffentliche Wege und bewegten sich auf ähnlich ungeregeltem Terrain wie heute EUC-Fahrer.

Völlig ungeregelt ist dieses Terrain jedoch nicht: Wikipedia erklärt, wie das PflVersG mittels doppeltem Kontrahierungszwang funktioniert: „Das Pflichtversicherungsgesetz verpflichtet jeden Kraftfahrzeughalter zum Vertragsschluss mit einem inländischen Versicherungsanbieter (§ 5 PflVersG ) seiner Wahl und verpflichtet diese, entsprechende Vertragsanträge anzunehmen (doppelter Kontrahierungszwang). Im Ablehnungsfall kommt das Vertragsverhältnis durch Annahmefiktion zustande (§ 5 Abs. 3 und 4 PflVersG ). Dies gilt auch, wenn das betreffende Fahrzeug keine Betriebserlaubnis besitzt.“

Das wußten vor der MobHV auch schon die Segway-Fahrer und verwahrten die Absagen der Versicherer sorgfältig. Wegweisend sind damalige Urteile (z. B. Urteil LG Lübeck 14S 250/07 und LG Lübeck 28C 1036/07), die den Kontrahierungszwang angewendet haben und das Datum der Absageschreiben als Versicherungsbeginn validierten!

Ich schrieb sechs Versicherungsunternehmen an. Von der Allianz und der Züricher Versicherung erhielt ich mündliche Absagen. Von der HUK24, HanseMerkur, WGV und Ergo erhielt ich schriftliche Absagen. Für den Fall eines Verkehrsunfalls kann der Versicherungsschutz von diesen vier Unternehmen eingeklagt werden. Gesetz (§ 5 PflVersG ) und Rechtsprechung (siehe z. B. obige Urteile) sind hier eindeutig: HUK24, HanseMerkur, WGV und / oder Ergo müssen im Fall eines Verkehrsunfalls die Haftpflicht übernehmen. Mein Selbstbehalt beträgt dann maximal 5.000 €.

Obwohl es keine gesetzliche Grundlage gibt, die eine Versicherung von EUCs fordert, liegen in meinem Fall 4 fiktive Versicherungsverträge vor! Zu bemängeln ist das Verhalten der Versicherungsunternehmen, die gegen § 5 PflVersG  verstoßen haben und mich dazu nötigen im Schadensfall den bestehenden Versicherungsschutz einklagen zu müssen.

Hinzu kommt, daß aufgrund der (weiter oben geschilderten) ungeregelten Gesetzeslage für EUCs noch nicht abschließend geklärt ist, ob EUCs Kraftfahrzeuge im Sinne des PflVersG §1 sind – denn die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 definiert selbstbalancierende Einräder als eigene EUC Klasse, für die es noch keine Regelungen gibt. Darüber hinaus indiziert diese fehlende gesetzliche Regelung insbesondere nicht, daß hierdurch Polizei und Justiz ein Ermessen zugesprochen wird. Individuelle Beurteilungen können nur erfolgen, wenn der Gesetzgeber einer Norm Ermessen einräumt. Da hier jedoch überhaupt keine gesetzliche Regelung existiert, kann m. E. nicht innerhalb eines gesetzlichen Rahmens Ermessen ausgeübt werden.

Höflich plädiere ich deshalb dafür, die geschilderten Tatbestände fallen zu lassen und das sichergestellte Beweismittel auszuhändigen.

Edited by Gunthor
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Du machst Dir zu viel Mühe und bist zu nett. Im Prinzip brauchst Du nur auf den Grosskopf hinzuweisen, ohne lang zu erklären, und sagen, dass Du diese Rechtsauffassung teilst. Aber na gut, schreib ruhig ausführlich wenn Du magst. Aber die "soll ich da etwa dagegen klagen müssen?" Drohung sollte da irgendwie dabei sein, sofern Du das durchziehen würdest.

Wenn Du das Ding immer noch nicht wieder hast, dann musst Du Dich an die Polizei wenden, damit hat der StA glaub ich nix zu tun. Und da nicht nachfragen, sondern (freundlich aber bestimmt) die Herausgabe verlangen, denn das behalten dürfen sie nur mit triftigem Grund bzw. wegen aktueller Gefahr, die nicht besteht (wenn sie sich da querstellen, halt sagen dass Du dann mit Anwalt kommen wirst). Je schneller du Druck machst, desto eher kriegst Du das Ding wieder und es liegt nicht ewig (rechtswidrigerweise, aber dennoch) bei der Polizei rum.

Nicht unbestimmt oder nett sein, sonst wirds nix.

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Oh shit.

Eine Beschlagnahme ist eigentlich nicht möglich. Oder hast Du jemanden akut gefährdet?
Was für ein EUC hast Du?
Was für eine Konstellation lag bei der Polizei vor? Ich hatte eigentlich immer nur Problem, wenn einem Azubi (meist weiblich und gutaussehend) was Dolles gezeigt werden sollte.

Text ist zu länglich m.E. Denke geschickter ist es auch gar nicht lange rumzuargumentieren, sondern nur Links auf die unklare Rechtslage. 
Ich bin für nett sein. Kannst wenig machen, wenn die sich dummstellen. Und was bei einer Gerichtsverhandlung im Zweifel rauskommt, ist wohl völlig offen.

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Mit "nett sein" meinte ich zu unbestimmt sein, und falls gegeben nicht in der Lage zu sein auch mal was zu fordern, nur "bitte" und so. Natürlich nicht unnötigerweise (unproduktiverweise) unfreundlich sein, aber viel hängt halt auch davon ab, wie viel Ärger oder Arbeit sie selbst erwarten, wenn sie Dir nicht entgegenkommen.

Am Besten morgen bei der Polizei anrufen und Herausgabe verlangen. Sonst gehts Dir am Ende wie @Tilmann, dessen msuper gammelt schon seit Jahren bei der Berliner Polizei rum (Batterie will ja auch gepflegt werden).

Edited by meepmeepmayer
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48 minutes ago, caelus said:

Eine Beschlagnahme ist eigentlich nicht möglich. Oder hast Du jemanden akut gefährdet?

Eine akute Gefährdung lag nicht vor. Ich muss ergänzend hinzufügen, dass mir die Beamten das Einrad bei der ersten Begegnung nicht abgenommen haben, mir jedoch die Konfiszierung androhten, wenn sie mich ein weiteres mal damit erwischen: Nachdem ich das EUC auf dem leeren Fahrradweg neben der Landstraße 5 km weit geschoben hatte und die Streife erneut zweimal an mir vorbei fuhr um mich wahrscheinlich zu kontrollieren, bin ich noch einen weiteren Kilometer auf dem fast leeren Neckartal Fahrradweg gelaufen, schaute auf die Uhr, merkte, dass ich zu meinem Termin bereits eine Stunde zu spät war (hatte kein Smartphone dabei um "Bescheid" zu geben) und bin ein kleines Stück auf dem von der Strasse aus verborgenen Fahrradweg wieder gefahren. Kurz vor der nächsten Strasse bin ich dann abgestiegen, doch die gleiche Streife schien dort bereits auf mich gewartet zu haben, kam auf mich zu, sagte sie hätten mich fahren gesehen und haben das EUC konfisziert!!!

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3 hours ago, Gunthor said:

...auf dem leeren Fahrradweg neben der Landstraße ...schien dort bereits auf mich gewartet zu haben, kam auf mich zu, sagte sie hätten mich fahren gesehen und haben das EUC konfisziert!!!

Ziemliche Schikaneaktion. Was treibt Polizeibeamte zu sowas?

Korrekt ist jedenfalls, dass Weiterfahrt bei fehlendem Versicherungsschutz/Betriebserlaubnis eines KFZ untersagt werden kann und falls das nicht eingehalten wird, kann beschlagnahmt werden (wenn andere Methoden nicht anwendbar sind). Kannst es dann aber natürlich sofort abholen.

Das basiert aber darauf, dass ein EUC ein KFZ sei und Zulassungpflicht und Versicherungspflicht bestünde. Was eben strittig ist. 

 

Edited by caelus
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On ‎16‎.‎09‎.‎2017 at 2:38 PM, Mono said:

Langeweile.

... vielleicht Probleme in der Ehe oder in der Kindheit zu oft schikaniert worden. 

Ich treibe mich mittlerweile auch seit rund 2 Jahren auf Einrädern herum und berichte über positive Erfahrungen mit Ordnungshütern hier in NRW. Konkret heißt das, die Polizei hat mich natürlich vielfach während der Fahrten gesehen und beobachtet. Sie sind mir zuerst unbemerkt hinterhergefahren und haben sich ein Bild verschafft wie ich mich z.Bsp. an Bushaltestellen verhalte und mich dann individuell nicht als Gefahr im Straßenverkehr eingestuft. Das bin ich ja auch nicht. Es hat auch niemals einen Zwischenfall in diese Richtung gegeben.

Aber einer wie bei Gunthor ist dann immer dabei. Ich bin mit dem Wheel in einer anderen Stadt gewesen und zack. So wie die Polizisten in der Lage waren individuell zu Differenzieren und die Lage abzuschätzen, schließlich bin ich keine unbedarfte 13 mehr, konnte oder wollte das dieser Ordnungshüter mindestens an diesem Tag nicht.

Für unsere Gesellschaft kann ich nur hoffen, dass ein solches im Vergleich stumpfes Verhalten nicht zu Vorteilen innerhalb der Polizei führt sondern das Vermögen diese Sachlagen individuell und menschlich richtig Einzuschätzen eher honoriert wird, gerade weil das ganze Thema durch den Gesetzgeber nicht zweifelsfrei geregelt ist.  

Allerdings einer Schikane wie Gunthor habe ich nicht erfahren  ..... da verstecken die sich hinter einer Ecke, ...  Gott .... auf das diese Menschen bei der Polizei niemals etwas zu sagen haben werden ..   

..... hierzu noch der Bundestagsabgeordnete und stellvertretenden verkehrspolitischen Sprecher Andreas Rimkus im Live-Interview mit SWR Aktuell am 4. August 2017 zu den Überlegungen der Bundesregierung zur Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen für den Straßenverkehr:

http://andreas-rimkus.de/meldung/andreas-rimkus-mdb-elektromobilitaet-gehoert-die-zukunft-dazu-zaehlt-nicht-nur-die-vierraedrige-mobilitaet-sondern-auch-die-auf-einem-zwei-oder-drei-raedern

Edited by cebo
Nachtrag
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Gestern hat es mich nun auch erwischt. Auf dem Lidl Parkplatz standen 4 Mannschaftswagen! Etwas versteckt in einer Ecke. Hab die leider nicht gesehen. Die haben mich beobachtet, wie ich auf den Parkplatz fuhr. Und nach dem Einkaufen mit einem Wagen verfolgt und angehalten. Ich fuhr auf dem Radstreifen, mit etwa 15km/h. Nichts Auffälliges sonst. Haben volles Programm durchgezogen, also Strafanzeige usw. Das Wheel sollte Eingezogen werden zur Überprüfung - dass es schneller als 6km/h fährt. Ich hab daraufhin gemeint, dass es natürlich schneller fährt und das nicht nötig sei. Es wurde dann Produktbezeichnung (Aufkleber auf der Pedale), ID auf der Felge sowie die Beschreibung von Scooterhelden aufgenommen - das reichte dann. Aber das ganze hat ca ne Stunde gedauert. Mussten immer wieder Rücksprache mit irgendwelchen "Experten" halten. Ich hab mich in der Zeit sehr angeregt mit den im Grunde sehr netten Beamten unterhalten. 

Edited by caelus
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Liebe EUC-Freunde, leider bestehen viele Missverständnisse bezüglich der elektrischen Einräder und der Polizei. Es ist keine Schikane der Polizei, wenn sie einen EUC-Fahrer anhält, ihm das Weiterfahren untersagt und eine Anzeige erstattet. Leider ist die Rechtslage eindeutig (daran ändern auch Aufsätze von Experten nichts und vor allem schützt es niemanden vor Anzeige und Bußgeld). Berlin ist keineswegs eine EUC-freundlichere Stadt als andere. Diesem Irrtum bin ich auch unterlegen und musste dann (Fahrradpolizisten) 98,50 Euro Bußgeld zahlen und bekam einen Punkt in Flensburg. Wenigstens konnte ich die Beschlagnahme durch die Beamten abwenden, indem ich freundlich blieb und ihnen bewies, dass das EUC schneller als 6 Kmh und höchstens 12 Kmh fährt. Auch in Parks wurde ich von Polizisten und Wächtern angehalten und mir das Weiterfahren untersagt. Natürlich bin auch ich unzählige Male vorher unbehelligt an Polizisten vorbeigefahren. Die EUCs sind nicht zugelassen für den öffentlichen Raum und es gibt keine verlässliche Haftpflichtversicherung für sie. Dass hier und da Unklarheit herrscht, ändert nichts daran. Es ist reines Glück, wenn jemand mit einem elektrischen Einrad auf Straßen und Wegen fährt und nicht angehalten wird. Da das Fahren ohne Versicherungsschutz eine Straftat darstellt, ist die Polizei von Rechts wegen sogar verpflichtet, eine Anzeige aufzunehmen. Jede/-r muss für sich selbst entscheiden, ob er trotzdem weiter fährt. Ich habe das EUC schweren Herzens aufgegeben, denn im Wiederholungsfall könnte es noch teurer und ärgerlicher werden. Bis es eine klare gesetzliche Regelung gibt, setzt sich jeder EUC-Fahrer einem hohen Risiko aus, wenn er auf öffentlichen Straßen fährt (sollte er einen Unfall verursachen oder mitverursachen, wäre das noch ungleich schwerwiegender als "nur" ein Bußgeld ...) 

Nachtrag: In Berlin gibt es wenigstens eine große Fläche, auf der man mit dem EUC ganz offiziell fahren darf. Das Flugfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof ist eine Sonderfläche und wie auf privatem Gelände darf man dort mit EUCs u. ä. fahren ... 

Nachtrag 2: Lieber Caelus, das tur mir sehr leid, dass es dich nun auch erwischt hat. Das kann einem ganz schön den Spaß verderben. 

Edited by ScooterBX
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Ich schau in diesen Thread gar nicht oft und auch nicht gern rein, denn das alles kommt mir echt krank vor.

Da reden die Politiker viel heiße Luft wegen CO2 Reduktion, Klimawandel und den ganzen Scheiß, und dann gibt es in Deutschland Probleme mit alternativen, umweltfreundlichen Fortbewegungsmitteln, nur weil Politiker zu deppert sind, um die Geräte vernünftig in die Rechtsprechung zu übernehmen, wie das andere Länder schon getan haben.

Ich bin froh, daß es bei uns im Süden (noch) nicht so schlimm ist, aber was nicht ist kann ja noch werden.

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Es ist ziemlich pervers. Ein 15kg schweres Rad mit 1-2kW Motor wird wie ein 1500kg schweres 4-rädriges Fahrzeug mit 100-200kW Motor behandelt. Da ist überall ein Faktor 100 dazwischen. Natürlich soll die unbefugte Inbetriebnahme oder das Lenken ohne Versicherungsschutz bei einem echten KFZ strafbar sein. Mit so einem Monstrum kann man eine ganze Menge Schaden anrichten, wie man ja in letzter Zeit leider öfter aus den Nachrichten erfährt, aber das steht doch alles in keiner Relation zu einem elektrischen Einrad. Die Exekutive scheint in DE wirklich unterbeschäftigt zu sein, sonst würde sie die EUC Fahrer in Ruhe lassen und sich den Dingen zuwenden für die sie eigentlich da ist.

Lustig fand ich ja die Antwort auf die Anfrage im Bundestag, wo erklärt wurde dass man ja gerne eine Zulassung anstreben würde, aber dabei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer weiter garantieren müsste. Da maßen sich Politiker an, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Wie denn? Indem sie dafür sorgen, dass diese hochgefährlichen (Zitat bayrisches Polizei-Memo zu EUC) Einräder lückenlos aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür darf das Einsatzfahrzeug auch mal quer über den Grünstreifen um dem Einrad am Radweg den Weg abzuschneiden (vielleicht noch mit Blaulicht? Wir jagen ja Schwerverbrecher hier...). Lächerlich. Echt lächerlich! Liebe Polizei, bitte lest hier mal mit. Nachdem EUCs ja anscheinend so eine große Gefahr für Zucht und Ordnung in Deutschland darstellen, sollte dieses Forum auf jeden Fall zur täglichen Lektüre aller Beamten zählen! Die Szene muss überwacht werden. So kann man Gruppen-Events auskundschaften und gleich eine ganze Menge dieser Leute mit einem einzigen Einsatz dingfest machen.

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Das geht natürlich nicht, dass die Leute nicht alle alleine im 2 Tonnen Betrugsdiesel-SUV durch die Gegend fahren. Wo sollen unsere lieben Politiker, Beamten und ihre Anhängsel (Familie, Freunde, Verwandte) denn sonst ihre Anschlussverwendungen, hochdotierten Gremien- und Beiratsposten (ab und zu Anwesenheit reicht), Redehonorare, Spenden, wohlwollende Industriepressemitteilungen und Standortpolitik ("Arbeitsplätze!"), Einladungen zu irgendwelchen publizierbaren öffentlichen Events, Entgegenkommen und Rabatte für die einschlägig tätigen Familie und Verwandten (Autohändler, Spediteur, ...), Urlaubseinladungen, Restauranteinladungen, Privatflüge, gratis Dienstwagen, etc, und vielleicht auch gerne mal direkt den Geldkoffer herbekommen, wenn nicht von der Autoindustrie, der sie brav den Rücken freihalten!

Ist doch kein Zufall, dass sie sich seit Jahren trotz Aufforderung (vom Bundesrat... auch nicht die Eiligsten) weigern, was zu tun. Den Dieselbetrug nachträglich zu legalisieren und noch mit weiterem Steuergeld zu belohnen ging jedenfalls ganz schnell.

Drum glaub ich auch nicht, dass es nützlich ist, wenn man annimmt, sie würden in Treu und Glauben (im Sinne des Bürgers, nur langsam) arbeiten. Tun sie offensichtlich nicht. Lieber mal einen schwachen Politiker der entsprechenden Regierungsparteien aussuchen und mit einer gezielten Kampagne abschiessen. Irgendein CDU-Heini in Nordostdeutschland oder so, wo paar Prozente einen Unterschied machen. Oder jemand, der für einschlägige Korruptionsvorwürfe anfällig ist dank der Begleitumstände. Da findet man viel mehr Beachtung, wenn da plötzlich und ohne Vorwarnung jemand seinen Posten verliert (vgl. Trump Sieg auch dank russischer Manipulation) weil ein paar zuvor völlig unbekannte Leute was völlig Unerwartetes gemacht haben, als mit irgendeinem blöden Interessenvertretungsverein, den sie gepflegt ignorieren können weil 100 Mitglieder oder so. Angst machen, ganz einfach.

Edited by meepmeepmayer
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Russland ist ein gutes Stichwort. Ich war vor kurzem in Wolgrad und Moskau und habe in beiden Städten täglich mehrere Nutzer von elektrischen Einrädern durch die Städte fahren sehen. Dort ist ist das erlaubt und niemand hat damit ein Problem. 

Wir können uns hier über die Situation in Deutschland aufregen ohne Ende -- es wird sich erst etwas ändern, wenn wir anfangen zu handeln. 

Edited by Torsten Daerr
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12 hours ago, ScooterBX said:

Diesem Irrtum bin ich auch unterlegen und musste dann (Fahrradpolizisten) 98,50 Euro Bußgeld zahlen und bekam einen Punkt in Flensburg.

Die Fahrradstaffel ist ziemlicher Sonderfall. Die sind ja gezielt darauf angesetzt, Vergehen von Radfahrern zu ahnden. Sowie spezielles Auge auf die ganze Flotte der PLEVs zu richten. Und damit dieses Segeln unter falscher Flagge nicht so auffällt, notieren sie auch ein paar Falschparker. Und lassen sich von der UDV - die von KFZ-Versicherungen finanziert wird - "wissenschaftlich" flankieren.

12 hours ago, ScooterBX said:

Wenigstens konnte ich die Beschlagnahme durch die Beamten abwenden, indem ich freundlich blieb und ihnen bewies, dass das EUC schneller als 6 Kmh und höchstens 12 Kmh fährt.

Die scheinen so geschult zu sein, dass sie die elektrischen Fahrgeräte immer einkassieren. Ich musste sehr umfangreich argumentieren, um das abzuwenden. 
Es sind da auch nicht alle Beamte gleich. Standen ja ca 10 Polizisten um mich (waren aber noch mehr, 4 Mannschaftswagen). War offenbar eine Reservetruppe für Demonstrationen oder dergleichen, die da auf Einsatz gewartet haben, also keine Verkehrspolizei. Die kannten sich aber dennoch recht gut aus. Wirkte so, dass da gerade eine Schulung zu solchen mikro Elektrofahrzeugen stattgefunden hatte und das nun angewendet werden sollte. Die haben auch explizit gesagt, dass sie schon mehrere Hoverboards einkassiert hätten, und das sie vermehrt im Innenstadtgebiet schauen (Brandenburger Tor etc) und das sie bisher noch keine EUC Fahrer hatten und sich quasi "gefreut" haben, nun so einen mal zu erwischen. Einigen war der ganze Aktionismus aber auch sichtlich unangenehm. Die Initiative ging erkennbar von einem sehr eifrigen Beamten aus.

Insgesamt aber auch der sehr nett. Machen halt ihren Job nach Anweisung. Denen war aber durchaus klar, dass die Aktion nicht so wirklich sinnig ist und auch die Rechtsgrundlage nicht wirklich gegeben ist, also durchaus Gewissenskonflikt der Beamten erkennbar. Die wussten übrigens auch genau, dass das derzeit beim BASt geprüft wird und wahrscheinlich demnächst Entscheidung zu Legalisierung ansteht, die Typzuordnung und das MobHV nicht anwendbar ist, eine Versicherung nicht abschließbar ist, etc. 

12 hours ago, ScooterBX said:

Die EUCs sind nicht zugelassen für den öffentlichen Raum und es gibt keine verlässliche Haftpflichtversicherung für sie. Dass hier und da Unklarheit herrscht, ändert nichts daran.

Ne. Die Rechtslage ist in sofern "eindeutig", dass es kein anwendbares Gesetz gibt. Eine Einordnung als Kraftahrzeug mit Versicherungspflicht ist nach den Ausführungen von Prof. Grosskopf wohl nicht maßgeblich. Dass die Polizei hier dennoch in dieser Weise vorgeht, ohne eine rechtliche Grundlage oder gerichtliche Klärung ist ziemlich befremdlich. Aber erstmal der Status Quo. 

12 hours ago, ScooterBX said:

Nachtrag: In Berlin gibt es wenigstens eine große Fläche, auf der man mit dem EUC ganz offiziell fahren darf. Das Flugfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof ist eine Sonderfläche und wie auf privatem Gelände darf man dort mit EUCs u. ä. fahren ... 

Lt. Aussage der Polizei sehen sie kein Problem darin, damit in Parks herumzufahren. Gilt also nicht nur im Tempelhofer Flugfeld. Es muss halt eine für den öffentlichen Kraftfahrzeugverkehr nicht zugängliche Fläche sein.

Edited by caelus
Vertipper
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4 minutes ago, Tilmann said:

Wohl Glückssache...

Jo. StVO gilt für alle öffentlichen Flächen, unabhängig davon, ob die für KFZ zugänglich sind oder nicht. Reicht also, wenn Fußgänger öffentlichen Zugang haben. Soweit das Formale.
Das würden "meine" Beamten aber nicht beanstanden. Haben mir Gute Fahrt in dem Park gewünscht. 
Zum Tempelhofer Feld: von einer Ausnahmeregelung weiß ich nichts. Da gilt die StVO also genauso wie in allen anderen öffentlichen Flächen. Bestimmte Fahrzeuge können erlaubt oder ausgeschlossen werden. Explizit findet sich auch in der Nutzungsordnung:

"0 7 Das Befahren des Feldes mit Fahrrädern und Skates ist auf den befestigten Flächen erlaubt, Kraftfahrzeuge, Motorräder und Mofas sind nicht gestattet."

Die elektro Vehikel sind also eigentlich verboten (werden aber geduldet). 

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On 19.9.2017 at 10:51 AM, caelus said:

Gestern hat es mich nun auch erwischt. Auf dem Lidl Parkplatz standen 4 Mannschaftswagen! Etwas versteckt in einer Ecke. Hab die leider nicht gesehen. Die haben mich beobachtet, wie ich auf den Parkplatz fuhr. Und nach dem Einkaufen mit einem Wagen verfolgt und angehalten. Ich fuhr auf dem Radstreifen, mit etwa 15km/h. Nichts Auffälliges sonst. Haben volles Programm durchgezogen, also Strafanzeige usw. Das Wheel sollte Eingezogen werden zur Überprüfung - dass es schneller als 6km/h fährt. Ich hab daraufhin gemeint, dass es natürlich schneller fährt und das nicht nötig sei. Es wurde dann Produktbezeichnung (Aufkleber auf der Pedale), ID auf der Felge sowie die Beschreibung von Scooterhelden aufgenommen - das reichte dann. Aber das ganze hat ca ne Stunde gedauert. Mussten immer wieder Rücksprache mit irgendwelchen "Experten" halten. Ich hab mich in der Zeit sehr angeregt mit den im Grunde sehr netten Beamten unterhalten. 

War das etwa in Berlin in der 

Direktion 3 - Abschnitt 35
 

Der Bereich des Abschnitts 35 wird örtlich begrenzt durch:

  • die Holländerstr./Kapweg im Norden,
  • die Reinickendorfer Str. bis einschließlich Luise-Schröder-Platz im Osten,
  • den Hohenzollernkanal in südlicher Ausrichtung,
  • den Kurt-Schumacher-Damm im Westen.

Der Leiter der Direktion (https://www.berlin.de/polizei/dienststellen/polizei-in-den-bezirken/ ) scheint sich auf den Verkehr zu konzentrieren ...

Naja,  wenn es in dieser Ecke in Berlin sonst keine Probleme gibt ... 

Siehe Anhang ... 

bekaempfung_unfallursachen_verkehrsunfallschwerpunkte.pdf

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