Jump to content

German Discussion Group


Fahrtwind

Recommended Posts

On 2/26/2018 at 1:52 PM, Sportsfreund said:

Eine ganz andere Frage: Gibt es eine Art Auflistung der Länder, in denen Monowheels zugelassen sind bzw. zumindest wie auch immer geartet toleriert werden?

 

Link to comment
Share on other sites

Freue Dich, oh Christenheit, ein neuer Verkehrsminister, der Scheuer wird's...
Bei so viel Kompetenz kann einem ja angst und bange werden! 


Der Gerechtigkeit halber muss man aber hinzufügen, dass auch die hippe FDP im Kieler Verkehrsministerium von der dänischen Regelung seit 01.01.2018 noch nix gehört hat. Ignoranz macht's Leben leichter.
Die Verkehrsministerkonferenz im April verheißt, ein Scherz zu werden.

 

 


Nordlicht, OneWheeler.

Link to comment
Share on other sites

13 hours ago, Nordlicht said:

Freue Dich, oh Christenheit, ein neuer Verkehrsminister, der Scheuer wird's...
Bei so viel Kompetenz kann einem ja angst und bange werden! 

 

Komisch, das gleiche hab ich auch gedacht.

Und weil die aus Berlin die kommende blaue Plakette immer dementiert haben, kommen die jetzt mit ner hell- und ner dunkelblauen. Tadaa! Da hätte ich denen aber so viel Kreativität zugetraut, dass die mit einer pinken oder orangenen kommen.

War ja aber klar, man muß ja irgendwie die, die man verbieten will unterscheiden können. Man könnte aber auch gleich die Schadstoffklasse ans Nummernschild machen wie bei den E-Autos.

Link to comment
Share on other sites

On 7.3.2018 at 5:44 AM, Matahalii said:

Man könnte aber auch gleich die Schadstoffklasse ans Nummernschild machen wie bei den E-Autos.

Hallo @Matahalii

Das "E" im Kennzeichen nützt nicht viel. Es bereitet sogar Probleme bei den verschiedenen pol. Auskunftssystemen. Zusätzlich benötigen Elektroautos (wie auch das Einrad in diesem Fall, da die Definition im Gesetz auf Kraftfahrzeuge setzt) die grüne Plakette, um in der Stadt mit Umweltauflagen fahren zu dürfen. Es gibt bei den Plaketten keine Ausnahmen für elektrische Einräder.

Siehe dazu:

Anhang 2 von der 35. BImSchV (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_2.html): (3) Kraftfahrzeuge mit Antrieb ohne Verbrennungsmotor (z. B. Elektromotor, Brennstoffzellenfahrzeuge) werden der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet.

Das Einrad gehört somit zur Schadstoffgruppe 4.

Leider wurde versäumt, Einräder von dieser Pflicht auszunehmen siehe: Anhang 3 Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1
(zu § 2 Abs. 3) 35. BImSchV.

Somit zählt dann §3 (1) 35. BImSchV: "Zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge nach den Schadstoffgruppen 2 bis 4 sind nicht wiederverwendbare lichtechte und fälschungserschwerende Plaketten nach dem Muster des Anhangs 1 zu verwenden. Die Kennzeichnung der Schadstoffgruppe erfolgt durch die auf der Plakette angegebene Nummer der Schadstoffgruppe und entsprechende Farbgestaltung. Die Farbe der Plakette ist für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 rot, für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 3 gelb und für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 grün."

Selbstverständlich ist das aktuelle Versicherungskennzeichen nach §3 (2) 35. BImSchV auf der Plakette anzugeben: "In die Plakette ist von der zuständigen Ausgabestelle im dafür vorgesehenen Schriftfeld mit lichtechtem Stift das Kennzeichen des jeweiligen Fahrzeuges einzutragen. Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört." (Da das Einrad keine Windschutzscheibe (meistens) hat, entfällt dieser Satz)

Wir halten fest: ein elektrisches Einrad, zählt als Kraftfahrzeug und benötigt somit eine grüne Plakette. Diese ist (wegen einer fehlenden Windschutzscheibe) nicht zu befestigen, aber mitzuführen nach § 3 35. BImSchV. Außerdem muss das aktuelle Versicherungskennzeichen eingetragen werden. Da diese Kennzeichenform nur ein Jahr hält, und es leider keine Nummernübernahme (wie bei einem Handy) gibt, muss jedes Jahr auch eine neue grüne Plakette gekauft werden um das neue Versicherungskennzeichen darauf einzutragen.

Wenn in der Stadt ein Umweltalarm läuft, womit auch die grüne Plakette eventuell ausgeschlossen wird, darf mit dem elektrischen Einrad nicht mehr gefahren werden, sonst ist es ein Verstoß gegen: § 40 BImSchG.

Um das Bußgeld zu bestimmen, ist es noch wichtig (da Landesgesetz) zu wissen, in welchem Bundesland gerade die Luft mit einem Einrad verpestet wurde. Die Bußgelder im Falle der Nichtbefolgung einer Anordnung zur Verhinderung von Luftverunreinigungen fangen meistens bei 100 Euro an und Enden bei 50.000 Euro (wenn die Gesundheit anderer oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden können). Ganz klar muss nach dem Feststellen des Verstoßes, das elektrische Einrad getragen werden! (Siehe dazu: https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/limschg/).

Das fahren eines elektrischen Einrades ohne eine grüne Plakette kostet 40 Euro - 50 Euro ( Betrieb eines Kfz mit geringem Schadstoffausstoß auf öffentlichen Straßen ohne Kennzeichnung mit einer amtlichen Plakette).

Also lache bitte nicht über die armen Dieselfahrer die nun Enteignet werden, sondern kümmere dich um deine persönliche grüne Plakette, gerne auch jedes Jahr aufs Neue.

Gruß, Teran

 

Edited by Teran
Bußgeld für das Fahren ohne grüne Plakette eingefügt.
Link to comment
Share on other sites

Mir ging es gar nicht um Einräder. Mir ging es darum, dass es lokale (Diesel)Fahrverbote geben soll, aber sich die (Berliner) Obrigkeit bisher geweigert hat, die betroffenen Fahrzeuge kenntlich zu machen. 

Ich bin mir aber ziemlich sicher, dass die das schneller regeln als uns überhaupt den Betrieb zu erlauben.

@ Teran: Mach die keine Gedanken, was du auf deine Grüne Plakette schreibst, solange es überhaupt nicht möglich ist, für Monowheels ein (gültiges) Kennzeichen zu bekommen.

Außerdem sind Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen "Zulassungsfreie Fahrzeuge", die meines Wissens von der Etikettierungspflicht ausgenommen sind.

Link to comment
Share on other sites

On 11.3.2018 at 8:27 AM, Matahalii said:

Außerdem sind Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen "Zulassungsfreie Fahrzeuge", die meines Wissens von der Etikettierungspflicht ausgenommen sind.

 

Hallo @Matahalii,

 

bitte auch die Quelle für "meines Wissens" nennen. Welche Fahrzeuge von der Plakette ausgenommen sind, steht nur (und nur dort) in der 35. BlmSchV Anlage 3 (https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/anhang_3.html).

"1) mobile Maschinen und Geräte" = Hebebühnen, Gabelstabel die von Hand betrieben werden etc., Förderbänder

"2) Arbeitsmaschinen" = Krähne / Gabelstabler etc.

"3) Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen" = Traktoren, Quads, ATVs (gerne auch elektrisch), Mähdrescher (meistens Diesel mit Stickoixden ...)

"4) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge" = Motorräder, Trikes

"5) Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz"" = Alles mit einem Roten Kreuz (TM) drauf.

"6) Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG", „H" oder „BI" nachweisen" = Krankenfahrstühle, Pabst-Mobil etc, Promille-Quads

"7) Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können" = Feuerwehr, THW, Polizei, Bundeswehr-Polizei

"8) Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen von Nichtvertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, die sich im Rahmen der militärischen Zusammenarbeit in Deutschland aufhalten, soweit sie für Fahrten aus dringenden militärischen Gründen genutzt werden" - NATO

"9) Zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben der Bundeswehr handelt" - Bundeswehr ...

"10) Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen" = H -Kennzeichen Fahrzeuge

"11) Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen." = elektrische Einräder die nicht aus Deutschland kommen (also französische Besucher).

Da eine Eisenbahn-Lok nicht als Kraftfahrzeug gilt, ist diese von der Plakettenpflicht ausgenommen (soviel wie davon in Stuttgart fahren, müssten diese aber zuerst gesperrt werden)

Wie du siehst, sind elektrische Einräder nicht ausgenommen(wenn diese aus Deutschland kommen). Derzeit zählen elektrische Einräder auch voll in das Zulassungsrecht rein (das mit dem Versicherungskennzeichen ist derzeit nur eine Möglichkeit, der Straftat zu entkommen, die Versicherungen zahlen trotzdem nicht). Elektrische Einräder werden in Deutschland wie Pkws (3.5 Tonnen, Führerschein Klasse B/3 ) zugelassen. Da diese aber keine Betriebserlaubnis und somit keine Typengenehmigung haben, sind sie nicht zulassungsfähig, aber trotzdem zulassungspflichtig!

 

Gruß, Teran

Edited by Teran
Link to comment
Share on other sites

On 9.3.2018 at 6:18 PM, Freewheely said:

....und auch ganz WICHTIG! Da Einrad KFZ muss natürlich auch 1.Hilfe-Kasten, Warndreieck und Warnweste immer mitgeführt werden ! ....in welchen Kinofilm sind wir hier eigentlich ??

Hallo @Freewheely,

korrekt. Siehe §35h StVZO nach Absatz 3 "... Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h mit Ausnahme von Krankenfahrstühlen, Krafträdern, Zug- oder Arbeitsmaschinen in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben sowie anderen Zug- oder Arbeitsmaschinen, wenn sie einachsig sind, ist Erste-Hilfe-Material mitzuführen, das nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13 164, Ausgabe Januar 1998 oder Ausgabe Januar 2014 entspricht. Das Erste-Hilfe-Material ist in einem Behältnis verpackt zu halten, das so beschaffen sein muss, dass es den Inhalt vor Staub und Feuchtigkeit sowie vor Kraft- und Schmierstoffen ausreichend schützt." sind auch hier elektrische Einräder nicht ausgenommen. Somit muss selbstverständlich (was jedem eigentlich schon immer klar ist) ein 1. Hilfe-Kasten mitgeführt werden.

Nach § 53a (2) Nr. 1 StVZO ist auch das Warndreieck ein ständiger Begleiter des elektrischen Einrad-Fahrers (irgendwo im Rucksack ist noch Platz). Und nach § 53a (2) Nr. 3 StVZO die Warnweste.

Aber ich dachte das wäre jedem klar.

(Fahrräder mit Hilfsmotor sind überigens über die Richtlinie 2002/24/EG http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32002L0024&from=DE ausgenommen.)

Gruß, Teran

Edited by Teran
Link to comment
Share on other sites

@ Teran: Bitteschön.
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__1.html
Die Etikettenpflicht gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N. Diese sind wiederum per Definition mindestens 4-rädrig.

Deshalb braucht auch nichts in deiner Aufzähling von Ausnahmen stehen, weil was ganze System der Umweltplaketten nur für mind. 4-rädrige Fahrzeuge gilt.
Wundert mich daher zwar dass 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge noch mal explizit ausgenommen werden...

Zu Warndreieck und Verbandkasten: Schraubt euch ne Anhängerkupplung ans Wheel, dann ist das eine einachsige Zugmaschine und somit raus.:P

Versteht mich nicht falsch! Was ich hier mache, hat nur damit zu tun, das ganze absurde Rechtssystem rund um unsere Vehikel etwas zu beleuchten. Ich verstehe dabei natürlich dass es damals  bei der Entstehung dieses Rechtssystems keinen Grund gab, ein einrädriges motorgetriebenes Fahrzeug auch nur ansatzweise für möglich zu halten. Genau deshalb ist es jetzt so schwierig da einfach die EUC zu integrieren. Das sieht man ja schon bei den Segways mit der MobHV, die aber meiner Meinung leicht für EUC angepasst werden könnte.

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

1 hour ago, Matahalii said:

@ Teran: Bitteschön.
https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_35/__1.html
Die Etikettenpflicht gilt für Fahrzeuge der Klassen M und N. Diese sind wiederum per Definition mindestens 4-rädrig.

Deshalb braucht auch nichts in deiner Aufzähling von Ausnahmen stehen, weil was ganze System der Umweltplaketten nur für mind. 4-rädrige Fahrzeuge gilt.
Wundert mich daher zwar dass 2- und 3-rädrige Kraftfahrzeuge noch mal explizit ausgenommen werden...

Hallo @Matahalii,

du hast Recht. Bei den EU-Fahrzeug-Klassen kommt es auf die Radanzahl an. Somit ist das elektrische Einrad von vornherein ausgenommen. Entschuldige die Verwirrung =).

Auch ich möchte aufzeigen, wie verwirrend unser Rechtssystem in Bezug auf neue Personenbeförderungssysteme ausgelegt ist.

 

Gruß, Teran

Edited by Teran
Link to comment
Share on other sites

Moin!


Habe gestern eine interessante Sendung auf N3 gesehen:

'Das verbotene Drachenfliegen in der DDR' -- > ARD Mediathek

 

So nervig und unverständlich die aktuelle Situation bei uns auch ist, die Jungs damals hatten noch ganz anderen Stress am Hals.

Bemerkenswert vor allem das Ende ab Minute 25: Weil sie sonst im internationalen Vergleich blöd dagestanden hätten, planten die DDR-Regierungsorgane auf den letzten Metern, denn doch noch eine gesetzliche Regelung zu erlassen, und diese Regelung sollte 1991 in Kraft treten.

Wie man heute weiß, haben die Regierungsorgane das aber nicht mehr miterlebt.

Ein Schelm, wer böses dabei denkt!   :rolleyes:


Nordlicht, OneWheeler.

Link to comment
Share on other sites

Quote
15 hours ago, sylvio said:

Scheinbar gibt es ab Mitte August die Möglichkeit Elektrokleinstfahrzeuge, wie Hoverboards zu versichern.

Moin!

Ich verstehe das so, dass der kommerzielle Anbieter namens 'Deutscher Auto Dienst' PLANT, seinen Service auch Hoverboardfahrern etc. anzubieten, FALLS die Bundesregierung es wie grob angekündigt schaffen sollte, bei der Verkehrsminister-Konferenz im April eine Regelung zu erlassen, die dann ab Sommer eingeführt werden KÖNNTE...


Ohne so eine gesetzliche Regelung bliebe alles wie gehabt - 'Sorry, nicht versicherbar.' Wir sprechen demnach von keiner keiner Ankündigung einer Tatsache, sondern der Deutsche Auto Dienst würde im Idealfall auch gerne Hoverboardfahrer etc. als seine Kunden begrüßen.


Nordlicht, OneWheeler.

 

 

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

Ich denke der Deutsche Auto Dienst weiß mehr als wir und habe die Scooterhelden um Hilfe gebeten. Meiner Meinung nach wird dese Verordnung dieses Jahr kommen. Die Politik hat erkannt, dass da viele Arbeitsplätze dran hängen. Außerdem möchte man den deutschen Autoherstellern die Möglichkeit geben neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die Versicherungen werden sich ebenfalls über viele neue Kunden freuen.
Ob wir als Einradfahrer da drunter fallen wage ich allerdings zu bezweifeln, da es uns trotz vielfacher Versuche noch nicht mal gelungen ist, diese Verordnung auf irgendeiner Weise mitzugestalten.

Link to comment
Share on other sites

On 3/17/2018 at 3:26 PM, lucian75 said:

Sorry but german people (the ones  who make stupid rules) need  2 hours..3 days..to make a definition to explain 1+1=2 

 

The crazy german definition about driving licences is hard to understand. For powered vehicles that can go faster than 6km/h you need a licence. Even an electric wheelchair. And the classes devide between two-wheel-one-track with several undercategories (25km/h, 45km/h, 50ccm, 125ccm, open...) which counts for Mopeds, Motorbikes and the like. Also with sidecar. 
All others will fall in the category of cars, because this is declared as "All vehicles that are not in the other categories" which was meant for 3 and four-wheeled vehicles and above because noone had expected a onewheeler could be possible. Car- licences are devided into "under 3,5ton" (normal car) Up to 7,5ton (light truck) or above (truck). So when it comes to be cought driving an EUC in public you must technically have a car-licence.

The other thing is that vehicles above 6km/h must have an insurance. But for that you need a technical inspection for the brand/model which corresponds to hard safety-rules and other regulations. This is impossible to get at the moment, so: no insurance possible.

Conclusion: Once you step a foot on an EUC in public you are a complete outlaw!

Link to comment
Share on other sites

  • 3 weeks later...

On ‎25‎.‎02‎.‎2018 at 9:15 PM, Sportsfreund said:

Mal weg von der Zulassung habe ich mal wieder eine technische Frage:

Nach einem Ausritt mit meinem Ninebot One S2 heute bei der Schweinekälte stelle ich eine große Diskrepanz im Ladezustand der beiden Akkus fest. 30% zu 11%. Nicht normal, oder? Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

On ‎25‎.‎02‎.‎2018 at 11:05 PM, Chriull said:

Könnten unbalanzierte Zellen sein. Und/oder dass in einem Pack eine (ein paar) Zellen anfangen aufzugeben...

Obwohl bei der Kälte einfach die Unterschiede bei den Zellen verstärkt werden könnten, eine Seite (eventuell mit heizendem Motherboard) temperaturmäßig bevorteilt ist und somit bei "normalen" Temperaturen alles wieder in Ordnung ist!?

Danke nochmals für die Antworten. Da die Schweinekälte nun hoffentlich ein Ende hat, muss ich leider feststellen, dass eben diese nicht der Grund für mein Akkuproblem sein kann. Ich bin jetzt bei knapp 150 Kilometer Fahrstrecke, habe demnach mehrere Ladevorgänge durchgeführt, doch der Ladezustand nach meiner heutigen Ausfahrt liegt weiterhin bei seltsamen 32%/12%. Dadurch scheint die Elektronik natürlich vorschnell die Geschwindigkeit einzudrosseln. Jemand dazu eine weitere Idee? Ich wäre echt sehr dankbar ;-)

Eine weitere Frage: Auf dem angefügten Bild der App gibt es den "großen" orangefarbenen Bereich (auch bei 100% Ladung). Was hat der zu bedeuten?

Danke vorab für eure Hilfe.

ninebot app.jpg

  • Upvote 1
Link to comment
Share on other sites

On 15.4.2018 at 9:42 PM, Sportsfreund said:

On ‎25‎.‎02‎.‎2018 at 9:15 PM, Sportsfreund said:

...

Danke nochmals für die Antworten. Da die Schweinekälte nun hoffentlich ein Ende hat, muss ich leider feststellen, dass eben diese nicht der Grund für mein Akkuproblem sein kann. Ich bin jetzt bei knapp 150 Kilometer Fahrstrecke, habe demnach mehrere Ladevorgänge durchgeführt, doch der Ladezustand nach meiner heutigen Ausfahrt liegt weiterhin bei seltsamen 32%/12%. Dadurch scheint die Elektronik natürlich vorschnell die Geschwindigkeit einzudrosseln. Jemand dazu eine weitere Idee? Ich wäre echt sehr dankbar ;-)

 

Hast du schon @meepmeepmayer's Vorschlag ausprobiert? Laden lassen? Was zeigen die batterien dann an? Beide wieder auf 100%? Welche Spannung? Lädst du immer voll und lässt das Ladegerät noch eine Zeitlang drann?

Ps.: Wenn du vollständig ladest wie sind die batteriespannung direkt nach dem abhängen und ein paar stunden danach (wheel ganze Zeit ausgeschaltet)?

Edited by Chriull
Link to comment
Share on other sites

Digitalisierung ist ja bekanntermaßen total wichtig... deshalb kann ich auch die Tagesordnung der gerade laufenden Verkehrsministerkonferenz weder aufrufen noch downloaden.

Kann jemand weiterhelfen und Licht in's mittelalterliche Dunkel bringen, ob und wie die paar Damen und fast ausschließlich Herren sich mit unseren Belangen auseinandersetzen?

Darf ich die Sektkorken knallen lassen   :w00t2:   ?!?

https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/18-04-19-20-vmk/18-04-19-20-to.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Vielen Dank schonmal, Nordlicht, OneWheeler.

Link to comment
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...