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Fahrtwind

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On 12/26/2018 at 2:43 PM, Roadrunner said:

Bin jetzt von der alten Mofa Versicherung ausgegangen, die ist ja um die 100€.

Fuffi würde gehen.

Dann solltest du evtl. Wirklich die Versicherung wechseln... Ich zahl für mein 50ccm rollerchen (45kmh zulassung) ezwa 60€ /Jahr

On 12/25/2018 at 4:24 PM, hama said:

Die Niederlande erlaubt gar nichts, obwohl es ein Netz voller guter Fahrradwege gibt.

Ist das wirklich so? War erst im Sommer dort und bin fröhlich durch den haag und scheveningen gefahrn, auch mehrfach (weit mehr als 10 mal an polizisten auf pferd, segway oder roller) vorbeigefahren ohne je eine reaktion bemerkt zu haben. :thumbup:

Hatte mich zugegebener maßen aber auch nur geringfügig schlau gemacht vorher, da ich hier ja auch fahre obwohl man es nicht darf... Dachte das fällt in die Kategorie Spezial Moped oder so mit max 4kw leistung, 25kmh begrenzung... Naja ging ja gut zum glück:efee6b18f3: hätte mich auch aehr gewundert wenn ich dort umgehend einen aufn deckel bekommen hätte wo man doch mitem roller ohne helm nahezu "kreuz und quer" umherkurven darf :efef8189d7:

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On 12/28/2018 at 3:55 AM, MaiKi said:

Ist das wirklich so? War erst im Sommer dort und bin fröhlich durch den haag und scheveningen gefahrn, auch mehrfach (weit mehr als 10 mal an polizisten auf pferd, segway oder roller) vorbeigefahren ohne je eine reaktion bemerkt zu haben. :thumbup:

 

Ich bin regelmäßig in den Niederlanden und habe bisher aber kein EUC's dort gesehen. Auch gibt es eine nennenswerte Anzahl von Berichten über Probleme mit der Polizei. Vielleicht ändert sich ja die Einstellung bei den Ordnungshütern langsam.

Auf www.electric-skateboard.builders hatte ich eine Zusammenstellung über den Aktuellen Status der legalität gefunden:  

luuckyy94

16d

Got it! Then the following list is juridically checked:

"Probably nice to have an overview of the total amount of EU countries that allow it? From what i can find, please correct if wrong:

Legal:

  • Finland (if ≤ 25 km/h, if < 1 kW)
  • Sweden (if ≤ 20 km/h)
  • Denmark (if ≤ 20 km/h)
  • Norway (if ≤ 20 km/h)
  • Belgium (if ≤ 18 km/h) (if ≤ 25 km/h in progress, est. valid. 2021)
  • France (if ≤ 25 km/h) (still a fine possible, according to some sources)

Not legal:

  • Netherlands
  • Germany (maybe: legal if ≤ 6 km/h)
  • Austria
  • UK
  • Swiss
  • Italy (maybe: legal if ≤ 6 km/h)
  • Ireland"

(Spain, Cech, Kroatia, Poland?)

 Gefunden auf  https://www.electric-skateboard.builders/t/eu-law-the-netherlands-for-electric-vehicle-longboard/1233/180

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4 hours ago, MBIKER_SURFER said:

Auf gut Deutsch: Illegal mit allen größeren EUC'S -> da die alle > 25 km/h fahren.

Da ist eben nur die Frage, wo es tatsächlich verfolgt/bestraft wird. Mir ist es egal, wenn ich nur 'geduldet fahre' :rolleyes:

Solange es nur als Ordnungswidrigkeit und einer Geldbusse geahndet wird, werde ich das sicherlich ignorieren. Das Risiko erwischt zu werden ist eh nicht gross, halt immer vorausschauend fahren.

Hoffentlich lassen sich dann in Zukunft in Deutschland die EUC's legal fahren die schneller als 20km/h könnten. Ansonsten werden die Neune Regelungen gleich wieder zum Rohrkrepierer.

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10 minutes ago, hama said:

Solange es nur als Ordnungswidrigkeit und einer Geldbusse geahndet wird, werde ich das sicherlich ignorieren. Das Risiko erwischt zu werden ist eh nicht gross, halt immer vorausschauend fahren.

Hoffentlich lassen sich dann in Zukunft in Deutschland die EUC's legal fahren die schneller als 20km/h könnten. Ansonsten werden die Neune Regelungen gleich wieder zum Rohrkrepierer.

Blöd wird es halt, wenn du dann einen Unfall baust und keine Versicherung zahlt...

Ich würde es echt fair finden, wenn die Drosselung per App ausreichen würde, aber dagegen spricht bestimmt wieder der zusatz "bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit" (Eine Mofa drossel kann man auch kinderleicht mit einem Schraubenzieher entfernen :facepalm:). Weis jemand wie das in anderen europäischen Ländern gehandhabt wird ?

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1 hour ago, Svenbo said:

Blöd wird es halt, wenn du dann einen Unfall baust und keine Versicherung zahlt...

Meine Haftpflicht hat mir schriftlich Versicherungsschutz zugesagt :-))

Ich halte es so, wie @hama: Nur noch Ordnungswidrigkeit wäre ein totaler Gewinn.

Warten wir ab .....

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2 hours ago, MBIKER_SURFER said:

Meine Haftpflicht hat mir schriftlich Versicherungsschutz zugesagt :-))

Ich halte es so, wie @hama: Nur noch Ordnungswidrigkeit wäre ein totaler Gewinn.

Warten wir ab .....

Nunja, Ordnungswidrigkeit sind plus bearbeitungsgebühr 100€ +1 Punkt. Beim 2. mal im gleichen jahr gibt es direkt paar Monate Führerscheineinzug, und dann ist es wieder Straftat. Außerdem ist man mit der Ordnungswidrigkeit ja bereits Aktenkundig geworden, da will man so etwas nicht nochmal riskieren.

wegen Drosselung, wenn du die Geschwindigkeit limitierst und es dann unmöglich machst, die Geschwindigkeit in Sekunden umzustellen, dann ist es eine Valide Drosselung. Will das ungerne machen aber wenn es damit legal wird, wieso nicht.

ne andere Anforderung wird wahrscheinlich das Bremslich bei mehr als 25 km/h sein, wodurch mein inmotion v8 mit nie auf max 30 gestellt sein kann in Deutschland. Das v10 hat ja nen Bremslicht.

Aber klingt ja noch ok, wenn es dann auf 20 oder 25 limitiert ist und für den Arbeitsweg genutzt werden kann. Wiegt ja auch etwas weniger.

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9 minutes ago, Nils Reichert said:

Nunja, Ordnungswidrigkeit sind plus bearbeitungsgebühr 100€ +1 Punkt. Beim 2. mal im gleichen jahr gibt es direkt paar Monate Führerscheineinzug, und dann ist es wieder Straftat. Außerdem ist man mit der Ordnungswidrigkeit ja bereits Aktenkundig geworden, da will man so etwas nicht nochmal riskieren.

Vielleicht habe ich dann was verwechselt. Ich dachte,  das sind 5€(Parken ohne Parkscheibe) bis 40 €.

Punkte ist ja gerade das, was stört und völlig absurd ist :wub: 

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42 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Vielleicht habe ich dann was verwechselt. Ich dachte,  das sind 5€(Parken ohne Parkscheibe) bis 40 €.

Punkte ist ja gerade das, was stört und völlig absurd ist :wub: 

Im Bußgeld Katalog für KFZ fahren ohne Zulassung sond leider 70€ festgelegt. Dann kommt noch etwas Verwaltungsgebühr hinzu, und Flensburg Punkt gibt es einen ab 70€, ja, ist total seltsam. Da gibt es deutlich weniger Ärger wenn in einer bar jemand einem anderen mit der Faust in die Fresse haut.

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Pffft... Bußgeld hin, Punkte her!

Beschwingt durch die Aussicht auf baldige Ausnahmeverordnung bürste ich mir zu Jahresbeginn den Schnäuzer fesch und rolle vor beim TÜV, so à la: ‘Einmal Abnahme, aber pronto, ich hab noch was auf'm Herd!'

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Ich wette meine Stiefeletten drauf, das klappt auf Anhieb... :cheers: Frohes Neues!

Nordlicht

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29 minutes ago, Nils Reichert said:

Als alternative, wenn man ein einrad eines franzosen fährt, das offiziell ihm gehört und er einem geliehen hat, wie sieht es dann hier aus? Ist das sicher legitim oder wieder eine dunkelgraue Zone?

Natürlich ist das nicht legal. Du fährst wo? Eben......

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52 minutes ago, Nils Reichert said:

Gab es da nicht ein Fall wo paar Leute aus Frankreich durch Deutschland gefahren sind, und rechtlich durften die nicht-deutschen nicht hops-genommen werden?

Strafrechtlich kann man die definitv belangen - sonst könntest ja z.B. in Frankreich mit 200 km/h auf der Autobahn fahren mit dem Argument, in D gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.... - viel Spaß. Ob man so einen Fall von unserer Obrigkeit dann verfolgt, ist ein anderes Thema!

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Hallo alle,

wo habt ihr das her, dass man die Versicherungsplakette vom TÜV bekommt? Der TÜV (und alle anderen privaten technischen Überwachungsvereine) haben damit eigentlich nichts zu tun.

Meines Wissens nach bekommt man die klebbare Versicherungsplakette (neu) von seinem Versicherungsvertreter seines Vertrauens. Damit wäre die Straftat für den Verstoß gegen die Pflichtversicherung weg. Den Preis sehe ich auch bei 60 Euro pro Jahr. Jedes Jahre muss ein neue gekauft werden. Irgendwann hat man das ganze Einrad zu plakatiert.

Durch die Ausnahmegenehmigung (sobald es die Definition elektrisches Einräd trifft) fällt die Owi weg: TBNR: 804600 Betrag: 70,00 Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/ Einzelgenehmigung *) auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat FaP: A Pkt: 1 FV. Sowie die Fahrerlaubnispflicht nach § 21 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Die Frage ist immer nur, fällt das Einrad unter die Ausnahmegenehmigung. Sobald es nicht darunter fällt (weil ein Kriterium nicht erfüllt ist), steht wieder alles wie eh und je im Raum. Der einzige Vorteil ist, dass die elektrischen Einräder nun weniger von der Polizei gejagt werden, weil diese eventuell unter die Ausnahmegenehmigung fallen könnten.

Das Einrad bleibt aber weiterhin ein Kraftfahrzeug. Damit sind Waldwege und der Transport in den öffentlichen Verkehrsmitteln weiterhin ein Problem (sollte es in den Transportbedingungen erlaubt sein). Ich kenne allerdings kein Verkehrsunternehmen, welches Kraftfahrzeuge in ihrerem Rollmaterial erlaubt.

(Sarkasmus) Durch das Ausschalten und Akku abbauen, könnte es die Definition eines Gepäckstückes erreichen. Aber der Transport eines einzelnen Litium Ionen Akku fällt unter Gefahrgutbedingungen (Stufe 9). Seit 01.01.2019 ist dafür zwingend der neue Gefahrgutaufkleber vorgeschrieben (beachte die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR)! ). Ansonsten muss der Akku noch vor dem Einstieg in den Bus, NEBEN die Mülltonne der Haltestelle entsorgt werden. Nicht in die Mülltonne, weil Akkus natürlich besonders recycelt werden. Aber ich schweife ab. (/Sarkasmus)

Ist schon bekannt, auf welchen Wegen und Plätzen (Köln Domplatz?) mit der Ausnahmegenehmigung gefahren werden darf? Ohne eine Festlegung in dieser Genehmigung bleibt es weiterhin bei der Straße only.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Mülltrennung eingefügt.
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On 12/31/2018 at 4:53 PM, MBIKER_SURFER said:

Strafrechtlich kann man die definitv belangen - sonst könntest ja z.B. in Frankreich mit 200 km/h auf der Autobahn fahren mit dem Argument, in D gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung.... - viel Spaß. Ob man so einen Fall von unserer Obrigkeit dann verfolgt, ist ein anderes Thema!

In Deutschland wird aber zwischen Halter und Fahrer unterschieden.

Halter halten sich an ihre Gesetze des Ortes ihres Wohnsitzes. (Einrad bis 20 km/h (25?) ist in Frankreich zulassungsfrei)
Fahrer halten sich an die Gesetze des Ortes an dem sie gerade fahren. (somit darfst du als deutscher, wie auch französischer Fahrer in Frankreich auf einer 2-3 spurigen Straße nur 90 km/h, auf einer 4 spurigen 110 km/h nach dem dortigen Code de la route fahren)

Bist du ein französicher Halter der in Deutschland gerade ein Einrad fährt, ist für dich das Einrad weiterhin zulassungsfrei (wird vom Wohnsitz mitgenommen). Fahren darfst du nach der deutschen STVO allerdings nur auf der Straße. Die Polizei kontrolliert dich aber trotzdem mit Vorliebe. Das liegt am Gerät =), nicht das du Franzose wärst.

Gruß, Teran

Edited by Teran
Diskriminierung des Einrades in den Vordergrund gestellt.
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