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3 hours ago, Chriull said:

Hi - @Roue Libre aus brüssel will köln besuchenund überlegt sein ACM mitzunehmen. Er würde gerne wissen wie's dort mit Polizei/Strafen und evtl. Beschlagnahmung aussieht?

 

Sagen wir mal so... Letzte Woche hab ich nen Punkt kassiert und zahle in Summe knapp 100 €. Und April, hatte noch keine Versicherung, knapp an nem Strafverfahren vorbei. Allerdings das in Hürth, Nachbarort.

Also Null Risiko sieht anders aus. Zumindest wüsste ich aber nicht von Beschlagnahme in/um Köln. Ist ja auch was...

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On 21.8.2017 at 1:50 PM, Chriull said:

Hi - @Roue Libre aus brüssel will köln besuchenund überlegt sein ACM mitzunehmen. Er würde gerne wissen wie's dort mit Polizei/Strafen und evtl. Beschlagnahmung aussieht?

 

Hallo @Chriull,

 

er kommt aus der EU und besucht Deutschland. Dann nimmt er sein Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht von seinem Herkunftsland mit. Ein Franzose darf bei uns mit maximal 25km/h legal Einrad fahren, weil es dort so erlaubt ist. Ein Deutscher darf in Frankreich unbegrennzt Einrad fahren, weil es in Deutschland nicht geregelt ist.

 

Es ist wie mit den Führerscheinen, die gelten auch aus den EU-Ländern in den entsprechenden anderen EU-Ländern mit den Regeln des Herkunftlandes.

Nicht mitgenommen wird die STVO. Dies ist eine Verordnung und in jedem Land anders. So darf der Deutsche Autofahrer in Frankreich seine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf den dortigen Nationalen nicht durchsetzen =).

Gruß, Teran

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1 hour ago, Teran said:

Hallo @Chriull,

 

er kommt aus der EU und besucht Deutschland. Dann nimmt er sein Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht von seinem Herkunftsland mit. Ein Franzose darf bei uns mit maximal 25km/h legal Einrad fahren, weil es dort so erlaubt ist. Ein Deutscher darf in Frankreich unbegrennzt Einrad fahren, weil es in Deutschland nicht geregelt ist.

 

Es ist wie mit den Führerscheinen, die gelten auch aus den EU-Ländern in den entsprechenden anderen EU-Ländern mit den Regeln des Herkunftlandes.

Nicht mitgenommen wird die STVO. Dies ist eine Verordnung und in jedem Land anders. So darf der Deutsche Autofahrer in Frankreich seine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf den dortigen Nationalen nicht durchsetzen =).

Gruß, Teran

Hihi, ausser, der betroffene Ordnungshüter weiss das nicht. Ein früherer Kollege war mal auf ner US Highway beim Speeden erwischt worden und hat dem verblüfften Cop mit dem Brustton der Überzeugung erklärt, als Deutscher sei es quasi sein Geburtsrecht, auf Schnellstrassen so flott zu fahren, wie er wolle. So, wie die Amis das angeborene Recht besäßen, mit Waffen rumzulaufen. Von "no speed limits on German Autobahn" hatte der Sheriff schon mal was gehört und ihn neidvoll aber straflos ziehen lassen ... :efee6b18f3:  

Ääähh, nur bedingt zur Nachahmung empfohlen. Klappt vermutlich nur ziemlich weit draussen auf dem Land :P

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On 25.8.2017 at 8:00 AM, Teran said:

Hallo @Chriull,

 

er kommt aus der EU und besucht Deutschland. Dann nimmt er sein Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht von seinem Herkunftsland mit. Ein Franzose darf bei uns mit maximal 25km/h legal Einrad fahren, weil es dort so erlaubt ist. Ein Deutscher darf in Frankreich unbegrennzt Einrad fahren, weil es in Deutschland nicht geregelt ist.

 

Es ist wie mit den Führerscheinen, die gelten auch aus den EU-Ländern in den entsprechenden anderen EU-Ländern mit den Regeln des Herkunftlandes.

Nicht mitgenommen wird die STVO. Dies ist eine Verordnung und in jedem Land anders. So darf der Deutsche Autofahrer in Frankreich seine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf den dortigen Nationalen nicht durchsetzen =).

Gruß, Teran

Wie krass ist das denn? Und führt unseren Nicht-Zulassungs-Wahn sauber ad absurdum ?

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On 25/08/2017 at 8:00 AM, Teran said:

Hallo @Chriull,

 

er kommt aus der EU und besucht Deutschland. Dann nimmt er sein Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht von seinem Herkunftsland mit. Ein Franzose darf bei uns mit maximal 25km/h legal Einrad fahren, weil es dort so erlaubt ist. Ein Deutscher darf in Frankreich unbegrennzt Einrad fahren, weil es in Deutschland nicht geregelt ist.

Schön wär's. Auf Gehwegen darf nichts (EDIT: Fremd-Angetriebenes) fahren, was schneller als 6km/h ist, Fahrradwege sind für Fahrräder und Straßen für zugelassene Fahrzeuge. Alles eigentlich ziemlich gut geregelt, und dass man in Frankreich zumindest auf Gehwegen fahren darf hilft ja nicht, denn

On 25/08/2017 at 8:00 AM, Teran said:

Nicht mitgenommen wird die STVO.

Aber zumindest spart man sich vielleicht die Anzeige für Fahren ohne Zulassung und Versicherungsschutz.

 

Edited by Mono
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33 minutes ago, Mono said:

Schön wär's. Auf Gehwegen darf nichts fahren, was schneller als 6km/h ist,

Doch, Tretroller, Inline Skates, Longbards etc. Geschwindigkeit muss "angemessen" sein.

Für eWheels könnte das gleiche gelten (noch rechtliche Grauzone) da es keine Kraftfahrzeuge sind!

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On 27/08/2017 at 1:22 AM, caelus said:

Doch, Tretroller, Inline Skates, Longbards etc. Geschwindigkeit muss "angemessen" sein.

Alles nicht Motor-getrieben. 

Quote

Für eWheels könnte das gleiche gelten (noch rechtliche Grauzone) da es keine Kraftfahrzeuge sind!

vielleicht keine "Kraftfahrzeuge", aber mit Sicherheit Motor-getrieben. Das gilt für Motor-getriebene Rollstühle ebenso, und die sind mit Sicherheit keine KraftfahrzeugeAls Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Edited by Mono
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On 25.8.2017 at 8:00 AM, Teran said:

Hallo @Chriull,

 

er kommt aus der EU und besucht Deutschland. Dann nimmt er sein Fahrerlaubnisrecht, Zulassungsrecht von seinem Herkunftsland mit. Ein Franzose darf bei uns mit maximal 25km/h legal Einrad fahren, weil es dort so erlaubt ist. Ein Deutscher darf in Frankreich unbegrennzt Einrad fahren, weil es in Deutschland nicht geregelt ist.

 

Es ist wie mit den Führerscheinen, die gelten auch aus den EU-Ländern in den entsprechenden anderen EU-Ländern mit den Regeln des Herkunftlandes.

Nicht mitgenommen wird die STVO. Dies ist eine Verordnung und in jedem Land anders. So darf der Deutsche Autofahrer in Frankreich seine Richtgeschwindigkeit von 130km/h auf den dortigen Nationalen nicht durchsetzen =).

Gruß, Teran

Haha.... :-)

Sorry,

aber so was "verrücktes" hab ich ja noch nie gehört!

Natürlich haben Auslaender bei uns KEINE anderen Rechte als Deutsche! wie soll sowas denn je rechtlich überprüfbar sein..bzw durchzusetzen? Und der Aborigines/Andamaneninselbewohner, was weiss ich, darf bei uns dann Auto fahren, weil es in seinem Land keine Führerscheinpflicht für ihn gibt? Sorry...quatsch

Wie auch immer man die Rechtslage für EUC's bei uns beurteilt..kann man ja lange drüber redeb....natürlich gilt für die Franzmänner oder sonstige Ausländer dasselbe wie für uns....

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1 minute ago, KingSong69 said:

Natürlich haben Auslaender bei uns KEINE anderen Rechte als Deutsche!

Einspruch, Euer Ehren :smartass:, dös passt net immer. Erinnerst Du Dich an die hübschen gelben Lampen an französischen Autos früher? Kriegste dort zugelassen - hier nicht. Darfste aber hier mit französischer Zulassung fahren.

Unsere wunderbaren Stände-Gesetze im Handwerk vertragen sich auch nicht so recht mit der Niederlassungs- und Arbeitsfreiheit in der EU. Also brauchen Deutsche Staatsangehörige für die Selbständigkeit in vielen Handwerksberufen einen Meisterbrief, Bürger aus anderen EU Staaten brauchen das nicht (weil's so was bei denen nicht gibt und ansonsten die Freiheit der Berufsausübung eben keine wäre). 

Finally: ich bin Pilot. Also hier eigentlich nicht, weil ich keinen Deutschen Schein habe - nur nen US-Amerikanischen. Damit darf ich keine in Deutschland zugelassene Cessna fliegen. Den gleichen Flieger mit US Zulassung schon. Also haben viele Flugschulen in Deutschland auch ein paar Cessnas mit "N"-Zulassung.

Gibt bestimmt noch mehr hübsche Beispiele. Die Moral von der Geschicht: auch wenn's absurd ist, möcht's dem Rechtsstaat trotzdem so gefallen.  

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3 minutes ago, Tilmann said:

Einspruch, Euer Ehren :smartass:, dös passt net immer. Erinnerst Du Dich an die hübschen gelben Lampen an französischen Autos früher? Kriegste dort zugelassen - hier nicht. Darfste aber hier mit französischer Zulassung fahren.

Unsere wunderbaren Stände-Gesetze im Handwerk vertragen sich auch nicht so recht mit der Niederlassungs- und Arbeitsfreiheit in der EU. Also brauchen Deutsche Staatsangehörige für die Selbständigkeit in vielen Handwerksberufen einen Meisterbrief, Bürger aus anderen EU Staaten brauchen das nicht (weil's so was bei denen nicht gibt und ansonsten die Freiheit der Berufsausübung eben keine wäre). 

Finally: ich bin Pilot. Also hier eigentlich nicht, weil ich keinen Deutschen Schein habe - nur nen US-Amerikanischen. Damit darf ich keine in Deutschland zugelassene Cessna fliegen. Den gleichen Flieger mit US Zulassung schon. Also haben viele Flugschulen in Deutschland auch ein paar Cessnas mit "N"-Zulassung.

Gibt bestimmt noch mehr hübsche Beispiele. Die Moral von der Geschicht: auch wenn's absurd ist, möcht's dem Rechtsstaat trotzdem so gefallen.  

Ja, sicher passt des net immer :-) das betrifft das Auto, das in der Eu/ frankreich zugelassen ist...aber doch nicht die Rechte/Pflichten DES Franzosen selbst!

Krasseres Beispiel...

Sagen wir mal weil in Holland der Eigenkonsum von harten Drogen gebilligt wird/Kauf keine Straftat darstellt, darf der Holländer das hier noch lang nicht!

Mit derselben Logik darf ich eben auch nicht mit 200 ueber ne Französische Autobahn brettern....

Klar mag es Ausnahmegenehmigungen in allen möglichen Bereichen geben...aber der Franzose kann hier auch nicht einfach ein 80kmh E-Bike betreiben, mit dem Hinweis ist  in Frankreich nicht geregelt....Ja, Dein Pilotenschein mag ein  gutes Beispiel sein, dass du ein US Flieger hier fliegen darfst, aber eben kein deutsches Teil....

Ich könnte mir noch vorstellen, das der Franzose dass noch so hinbiegen könnte, wenn sein EUC ein "zugelassenes" Fahrzeug (wie ein Auto mit gelben Lichtern in Frankreich) wäre....aber da es eben gar nicht als "französich zugelassenes" zu erkennen ist(sondern letztlich auch nur geduldet)...wie soll ein Polizist hier das erkennen? Ergo würde ihn "Dein freundlicher Radpolizist" genauso drannehmen wie jeden anderen Euc-Fahrer....und da der Gesetzgeber eben keine Ausnahmegenehmigung fuer "franz Eucs" gibt...(wie für gelbe scheinwerfer Autos, ist naemlich geregelt)....würd er dieselben Konsequenzen wie jeder andere auch tragen müssen...

Ist zumindest meine Vorstellung :-)

 

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Nachtrag zum Absurditätenkabinett (oder hatten wie den hier schon?): Im Gegensatz zur Alles-über-6km/h-ist-ein-Kfz-Keule hätte ich bei Schiessprügeln ein Generalverbot eingesehen (is nicht ausdrücklich erlaubt = verboten). Nix da:

So'n bisserl deppert isser manchmal schon, der Staat, oder?

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22 hours ago, Mono said:

Alles nicht Motor-getrieben. 

vielleicht keine "Kraftfahrzeuge", aber mit Sicherheit Motor-getrieben. Das gilt für Motor-getriebene Rollstühle ebenso, und die sind mit Sicherheit keine Kraftfahrzeuge.

Ob Motor-getrieben spielt dafür keine Rolle, da es keine Kraftfahrzeuge sind! Krankenfahrstühle sind dagegen sehr wohl Kraftfahrzeuge. Die haben allerdings eine Ausnahmegenehmigung für Bürgersteige (§ 24 StVO Abs. (2)). Die gilt übrigens auch für die, die schneller sind als 6km/h. 
Das Wichtigste zur Rechtslage für EUCs ist hier zusammengefasst (Polizei-Info NRW, nach Prof Grosskopf). 

Derzeit ist noch unklar, wie EUCs in die StVZO integriert werden und wo man schließlich damit fahren darf. Es ist aber naheliegend, dass sie vor allem für die Nutzung auf Bürgersteigen konzipiert sind. Die ersten Mitgliedstaaten, die die Regelungslücke entsprechend umgesetzt haben sind Belgien und Finnland. In beiden Ländern ist das Befahren von Bürgersteigen mit elektrischen Einrädern explizit erlaubt (mit angemessener Geschwindigkeit). Die anderen Länder werden vrstl mit ähnlicher Regelung folgen. 

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1 hour ago, caelus said:

Ob Motor-getrieben spielt dafür keine Rolle, da es keine Kraftfahrzeuge sind! 

Paragraph 1 Abs 2 StVG: Als Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes gelten Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.

Ich muss mich also auch korrigieren, ein elektrischer Rollstuhl ist auch ein Kraftfahrzeug. 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html

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9 hours ago, KingSong69 said:

Haha.... :-)

Sorry,

aber so was "verrücktes" hab ich ja noch nie gehört!

Natürlich haben Auslaender bei uns KEINE anderen Rechte als Deutsche! wie soll sowas denn je rechtlich überprüfbar sein..bzw durchzusetzen? Und der Aborigines/Andamaneninselbewohner, was weiss ich, darf bei uns dann Auto fahren, weil es in seinem Land keine Führerscheinpflicht für ihn gibt? Sorry...quatsch

Wie auch immer man die Rechtslage für EUC's bei uns beurteilt..kann man ja lange drüber redeb....natürlich gilt für die Franzmänner oder sonstige Ausländer dasselbe wie für uns....

Huhu @KingSong69,

 

Beachte § 20 FZV. (da nach VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 kein Zulassungsschein benötigt wird, kann er auch nach § 20 FZV nicht vorgezeigt werden, aber die Vorschrift gilt analog). Es betrifft wie gesagt auch nur das Zulassungsrecht, Fahrerlaubnisrecht. Straßenverkehrsverordnungen, Strafrechte und Steuerrechte werden natürlich nicht mitgenommen und zählen hier weiter. So darf der Amerikaner keine Waffe im öffentlichen Verkehr ohne einen Waffenschein führen. Kriegswaffen sind sowieso nicht verkehrsfähig. Der Kongolese darf mit seinem auf dem Feld gemachten Führerschein für PKW bei uns fahren (entschuldige die abwertende Schreibweise, ist nicht so gemeint, soll nur aussagen, das dort die Standards nicht die gleichen wie hier sind und der dortige Straßenverkehr natürlich etwas anders ist), bis er seinen Wohnsitz hier begründet (danach nur noch ein halbes Jahr, dann verliert er die Fahrerlaubnis).

Da die STVO von hier zählt ,darf auch der Franzose mit seinem Einrad nicht auf dem Radweg fahren, sondern nur auf der Straße. Aber er darf.

 

Gruß, Teran

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12 hours ago, Mono said:

Ich muss mich also auch korrigieren, ein elektrischer Rollstuhl ist auch ein Kraftfahrzeug. 

https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html

EUCs aber eben nicht. Zumindest nicht, wenn sie analog zu Pedelecs in die StVO eingeordnet werden, für die ja eben eine Ausnahme besteht. Pedelecs sind motorisiert, gelten rechtlich aber nicht als Kraftfahrzeuge, sondern genauso wie Fahrräder ohne Motor.

Ob die Einordnung so erfolgt ist derzeit unklar, aber sehr wahrscheinlich, siehe auch Erstumsetzungen Belgien und Finnland. Andere Umsetzungen, also Einordnung in MobHV würden dagegen nicht (so einfach) gehen, weil die (bisher) eine Typgenemigung erfordern.
Das wird den EUC-Markt dann aber aufteilen in die bis 25km/h und die darüber. 

 

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6 hours ago, Teran said:

Da die STVO von hier zählt ,darf auch der Franzose mit seinem Einrad nicht auf dem Radweg fahren, sondern nur auf der Straße. Aber er darf.

Das ist rechtliche Grauzone, da EU-Recht vor Landesrecht geht. Der EU-Vorgabe, die Klasse der PLEVs national zu regeln, wurde aber bisher noch nicht nachgekommen. Derzeit ist das also unreguliert. Wie ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden würde ist völlig offen. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat die Argumentation, dass EUCs Kraftfahrzeuge sind aber keinen Bestand. Und alle daraus abgeleiteten Konsequenzen eben auch nicht. Zumindest solange sie nicht schneller als 25km/h fahren können. 

Siehe dazu auch Antwort der Europa–Beratung:
"Da EUCs EU-rechtlich nicht als Fahrzeuge gelten, liegt es vielmehr bei jedem einzelnen EU-Staat, inwiefern dessen Verkehrsrecht die Benutzung von EUCs als „Maschinen“ zum Straßenverkehr zulässt.
(Quelle)

Edited by caelus
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8 hours ago, caelus said:

EUCs aber eben nicht. Zumindest nicht, wenn sie analog zu Pedelecs in die StVO eingeordnet werden, für die ja eben eine Ausnahme besteht. Pedelecs sind motorisiert, gelten rechtlich aber nicht als Kraftfahrzeuge, sondern genauso wie Fahrräder ohne Motor.

Das ist nach der aktuellen deutschen Gesetzestext ziemlich klar (Paragraph 1, Absatz 3). Ein Hilfsantrieb bis 250W ist ausgenommen. EUCs haben weder einen Hilfsantrieb noch bis 250W.

Quote

Ob die Einordnung so erfolgt ist derzeit unklar, aber sehr wahrscheinlich, siehe auch Erstumsetzungen Belgien und Finnland.

Das ist schön zu hören.

8 hours ago, caelus said:

Das wird den EUC-Markt dann aber aufteilen in die bis 25km/h und die darüber. 

Damit habe ich kein Problem. 

Edited by Mono
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1 hour ago, Mono said:

Das ist nach der aktuellen deutschen Gesetzestext ziemlich klar (Paragraph 1, Absatz 3).

Der ist aber nicht maßgeblich. EU Recht gilt vor nationalem Recht, PLEV sollten seit 01.01.2016 geregelt sein - sind sie aber nicht, bis auf obige 2 Länder. Derzeit fehlt in der StVO eine entsprechende Einordnung. Siehe den verlinkten Thread mit der Argumentation von Prof. Grosskopf.

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2 hours ago, caelus said:

Der ist aber nicht maßgeblich. EU Recht gilt vor nationalem Recht, PLEV sollten seit 01.01.2016 geregelt sein - sind sie aber nicht, bis auf obige 2 Länder. Derzeit fehlt in der StVO eine entsprechende Einordnung. Siehe den verlinkten Thread mit der Argumentation von Prof. Grosskopf.

Seltsam, und ich war im Glauben, dass die europäische PLEV Regulierung noch gar nicht verabschiedet ist. Gibt es einen Link zum dem Europäischen Gesetz? 

Edited by Mono
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1 hour ago, Mono said:

Seltsam, und ich war im Glauben, dass die europäische PLEV Regulierung noch gar nicht verabschiedet ist. Gibt es einen Link zum dem Europäischen Gesetz? 

Die EU Verordnung 168/2013 (Artikel 2i,j), besagt lediglich, dass es bestimmte motorisierte Fahrgeräte (PLEVs) gibt und diese aus allen Fahrzeugklassen und aus der Typprüfung herausfallen.
D.h. national kann man die nicht mehr einfach als Kraftfahrzeuge einordnen. Das ist ja auch die Aussage der Europa–Beratung. Alles Weitere ist aber unklar! 
Es entsteht damit eine Regelungslücke - die eigentlich schnell geschlossen werden sollte. So lange verstößt die Nutzung eigentlich gegen kein Gesetz und es fehlt die Basis für ein Verbot. Siehe den verlinkten Text lt. Grosskopf (1, 2)! Mehr gibt es dazu m.W. nicht. Zumindest sind die Ergebnisse der BAST noch nicht öffentlich. Und die Arbeitsgruppe CEN/TC 354/WG 4 (class 4: up to 25 km/h, self balancing, optional seating position) beschäftigt sich noch damit, Rahmenbedingungen festzulegen bzw. den Stand der Länder zu vereinheitlichen.

Edited by caelus
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Der Link hat die Überschrift

VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen".

und in der Verordnung: (2) Diese Verordnung gilt nicht für die nachstehenden Fahrzeuge: [...] i) selbstbalancierende Fahrzeuge

Es sieht so aus als willst du mich auf den Arm nehmen. Aber vielleicht war es ja auch nur ein falscher Link :)

Edited by Mono
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12 minutes ago, Mono said:

Der Link hat die Überschrift

VERORDNUNG (EU) Nr. 168/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen".

Es sieht so aus als willst du mich auf den Arm nehmen.

?

Du hast 2,016 posts, die EU Verordnung solltest Du doch kennen.

Hast Du mal den verlinkten Text nach Prof Grosskopf gelesen? Insbesondere Punkt 5.

 

Edited by caelus
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2 hours ago, caelus said:

?

Du hast 2,016 posts, die EU Verordnung solltest Du doch kennen.

Sorry, die Antwort ist nein. 

Quote

Hast Du mal den verlinkten Text nach Prof Grosskopf gelesen? Insbesondere Punkt 5.

Einfach mal den richtigen Link (nochmal) posten würde helfen.

Edited by Mono
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6 minutes ago, Mono said:

Einfach mal den richtigen (nochmal) Link posten würde helfen.

Mono, es ist die ganze Zeit von dieser Verordnung 168/2013 die Rede, um die geht es. Siehe dutzende Postings in diesem Thread u.a. direkt vorab von Teran. Ich hab sie der Einfachheit halber verlinkt mit Hinweis auf Artikel und Absatz und wie das zu verstehen ist. Dazu ist s.o. der Text lt. Grosskopf verlinkt. Sollte doch reichen! Nungut, hier noch mal daraus Punkt 5 als Attach.

Screenshot 2017-08-28 at 23.59.15.png

Edited by caelus
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1 minute ago, caelus said:

Mono, es ist die ganze Zeit von dieser Verordnung 168/2013 die Rede, um die geht es. Siehe dutzende Postings in diesem Thread u.a. direkt vorab von Teran. Ich hab sie der Einfachheit halber verlinkt mit Hinweis auf Artikel und Absatz und wie das zu verstehen ist. Dazu ist s.o. der Text lt. Grosskopf verlinkt. Sollte doch reichen!

Ich bin verwirrt, was hat die Verordnung mit Einrädern zu tun?

Den Link zum Grosskopf Text habe ich auch nicht gefunden, Link nochmal posten ist einfacher als 5 mal hin- und herschreiben. Ist ja auch wirklich nicht so wichtig, wenn er sich auf Verordnung 168/2013 bezieht. Ich bin doch hier im Einradforum, oder nicht, verwirrt...

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