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Gunthor

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  1. Meine Gerichtsverhandlung war vor einer Woche: Der Richter hatte die Oberstaatsanwaltschaft geladen sowie einen Polizisten als Zeugen. Das hat auch meinen Rechtsanwalt überrascht. Hintergrund: Polizisten, die mich 07/2021 kontrolliert haben, veranlaßten die Kündigung meiner Versicherung! Die Kündigung erklärte ich für unwirksam, weil sie gegen die AGBs des Versicherers verstößt. 08/2021 wurde ich erneut kontrolliert und das EUC konfisziert: Polizei, Oberstaatsanwaltschaft und Richter gehen von einer wirksamen Kündigung aus. Mir wurde "der vorsätzliche Gebrauch des EUCs ohne Haftpflichtversicherung" vorgeworfen mit Bußgeld von 1.200 €. Argumente: Oberstaatsanwaltschaft: Ergebnisse einer Internetrecherche! Richter: Fahrzeuge die schneller als 6 km/h fahren unterliegen der Zulassungspflicht und benötigen eine Haftpflichtversicherung. Nach meinem Hinweis auf EU 168/2013 (zulassungs- u. versicherungsfrei) zitiert er die Verfügung der Staatsanwaltschaft an mich aus dem Jahr 2018: „Der Beschuldigte wird […] darauf hingewiesen, daß die Nutzung des Monowheels ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist.“ und leitet daraus die Versicherungspflicht ab. Da ich die Angelegenheit abschließen wollte (aus Zeit- u. Geldgründen die Berufung vermeiden will) lasse ich mich aufs "kneten" ein und "bekenne mich schuldig": Die Urteilsverkündung war ein Schuldspruch mit einem Bußgeld von 300 €. Die Verhandlung dauerte eine Stunde. Mittlerweile erhielt ich vom Richter einen Einstellbeschluß nach § 47 Abs. 2 OWiG. Das bedeutet - Keine Geldbuße - Kein Flensburg Punkt - Keine Gerichtskosten - und das Honorar meines Rechtsanwalts übernimmt die Staatskasse Warum der schriftliche Bescheid vom mündlich verkündeten Urteil abweicht weiß ich nicht. Ich werde auch nicht nachfragen. Ich wollte Euch nur das Ergebnis mitteilen und Euch Mut machen, daß auch Ihr bei einem Strafbefehl zukünftig abwägen solltet es auf eine Gerichtsverhandlung ankommen zu lassen. In meinem Fall hat es sich auf jeden Fall rentiert: Bis heute hat mir das EUC Fahren acht Verfahren "beschert", welche Dank Grosskopf Argumentation allesamt eingestellt wurden.
  2. Weitere Argumente, die mir einfallen und wie einige von Euch mir ggf. helfen könnten: (1) Bisher haben Versicherer wie die Allianz, Axa, HUK-Coburg, VPV, Signal Iduna und der ADAC die CE Konformitätsbescheinigung als technische Genehmigung und damit als Ersatz für die fehlende EG-Typgenehmigung akzeptiert. Diese Versicherungsunternehmen haben ein Bild des Fahrzeuges zusammen mit dessen technischen Spezifikationen erhalten und daraufhin Versicherungsangebote erstellt. @Alle, die in der Vergangenheit Versicherungen erhalten haben (und die Versicherer wußten, es handelt sich um ein EUC, das mehr als 20 km/h bauartbedingte Maximalgeschwindigkeit hat): Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit Hersteller sowie Modellbezeichnung des EUC und den Namen des Versicherungsunternehmens. Wenn ich sagen kann, daß z. B. 20 und nicht nur 6 Versicherungsunternehmen der EU-Verordnung 168/2013 folgen und freiwillige Versicherungen anbieten, könnte dem mehr Bedeutung beigemessen werden. (2) Allen Hinweisen der Vergangenheit, dass das Fahrzeug nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden darf wurde mit der Verkehrsrechtlichen Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen von Prof. Dr. Lambert Grosskopf erwidert. Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörde folgten Grosskopfs Einordnung und stellten die Verfahren ein: - Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 74 Js 101027/17 am 18.12.2017 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt - Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 67 Js 49482/19 am 24.05.2018 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt - Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 61 Js 92273/19 am 07.10.2019 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt - Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.133719.4 am 12.11.2019 gemäß § 47 OWiG eingestellt. - Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 60 Js 36765/21 am 20.04.2021 gemäß § 170 (2) StPO eingestellt. - Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.156321.6 am 30.04.2021 "Verwarnung ohne Verwarnungsgeld". Nach einer Erwiderung am 08.05.2021 mit Hinweis auf Prof. Dr. Grosskopf wurde die Verwarnung zurückgenommen und stattdessen das Verfahren am 17.05.2021 gemäß § 47 OWiG eingestellt. Oft geht die Polizei davon aus, daß eine Einstellung nach § 153 (1) StPO dem Beklagten eine geringe Schuld nachweist. DEM IST NICHT SO: In § 153 (1) StPO wird der zweite KONJUNKTIV verwendet und es gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BvR 1326/90) zum § 153 StPO: "Damit ist davon auszugehen, daß allein aus einem Einstellungsbeschluß nach § 153 a (2) StPO [...] nicht geschlossen werden darf, die dem Beschuldigten in der Anklageschrift zur Last gelegte Tat sei ihm in tatbestandlicher Hinsicht nachgewiesen." @Alle, die in der Vergangenheit ab dem 01.01.2016 Verfahren hatten, welche eingestellt wurden nachdem Ihr Staatsanwaltschaft oder dem Amt für öffentliche Ordnung (Bußgeldstelle) eine Erwiderung geschickt und Prof. Dr. Grosskopf zitiert habt: Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit den Informationen Stadt, Staatsanwaltschaft oder Bußgeldstelle, das AZ, den Tatbestandsvorwurf, den Gesetzesparagraphen mit dem das Verfahren eingestellt wurde und das Datum. Wenn ich sagen kann, daß z. B. 100 Mal und nicht nur 6 Mal Staatsanwaltschaften und Ämter für öffentliche Ordnung der EU-Verordnung 168/2013 folgen und Verfahren eingestellt haben, könnte dem mehr Bedeutung beigemessen werden. Hinweis: Mir ist klar, daß eingestellte Verfahren ohne Geldstrafen und mit Geldstrafen bis zu 200 € keine präjudizielle Bedeutung haben und deshalb auch nach Verstreichen des Folgejahres vernichtet werden. In meinem Strafbefehl steht: "Sie waren in der Vergangenheit schon mehrfach im Rahmen von Verkehrskontrollen darauf hingewiesen worden, daß das Fahrzeug in Deutschland nicht im öffentlichen Strassenverkehr betrieben werden darf." Ich möchte 'den Spieß umdrehen' und und aufzeigen, daß so und so viele Male die bei den Verkehrskontrollen geäußerten Behauptungen in tatbestandlicher Hinsicht mit gültigen (EU-)Gesetzen nicht nachgewiesen werden konnten, weil die EU-Verordnung EUCs als zulassungs- und versicherungsfrei definiert. (3) In der Verfügung vom 24.05.2018, Aktenzeichen: 67 Js 49482/18 von Staatsanwältin Geiger steht: „Der Beschuldigte wird […] darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Monowheels ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist.“ Diese Verfügung wurde nie zurückgezogen oder revidiert. Wenn man in der Verfügung die doppelte Verneinung herausstreicht ist die Aussage folgende: Die Nutzung eines Monowheels mit Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum ist erlaubt. @Alle, die in der Vergangenheit ähnlich lautende Verfügungen erhalten haben aus denen abgeleitet werden kann, daß EUCs im öffentlichen Verkehrsraum erlaubt sind: Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) und hängt die eingescannte Verfügung an. Mit der Zusendung gehe ich von Eurer Erlaubnis aus, diese in meinem Verfahren verwenden zu dürfen. (4) Die EU-Kommission unterwirft selbstbalancierende Fahrzeuge ausschließlich der Maschinenrichtlinie. Das Fahrzeug hat eine CE-Konformitätsbescheinigung nach der Maschinenrichtlinie 2014/35/EU erhalten. In dieser Maschinenrichtlinie steht: "Die Mitgliedstaaten dürfen in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht behindern.” Quelle: RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014, Artikel 4 Zulassungsfreie Kleinkrafträder (L-Category) fallen unter die Richtlinie 2002/24/EC und unterliegen damit auch der Typgenehmigung. Zulassungsfreie selbstbalancierende Fahrzeuge unterliegen nur Maschinenrichtlinien (2006/42/EC und 2014/35/EU) und deshalb nicht der Typgenehmigung! EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval) Für selbstbalancierende Fahrzeuge ist deshalb die CE-Konformitätsbescheinigung der Ersatz für die nicht erforderliche EG-Typgenehmigung. Gemäß den Maschinenrichtlinien dürfen EU-Mitgliedstaaten für selbstbalancierende Fahrzeuge auch keine zusätzlichen Erschwernisse, Restriktionen oder Verbote erlassen (Das Argument ist von LEVA-EU). @Alle, die wissen, wann die EU-Kommission oder Brüssel das Rot hervorgehobene in den vergangenen 8 Jahren an anderen Stellen möglicherweise wiederholt haben (Ich kenne nur die Antwort der EU-Kommission auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012, OJ C 277 E, 26/09/2013). Bitte schickt mir eine PM (Personal Message) mit dem inhalt "Wer hat das Gleiche oder Ähnliches Wann und Wo gesagt oder geschrieben (falls möglich mit einem Internet-Link)?"
  3. Ja @V8Axel, billiger wird es nicht: Am 28.10.2021 erhielt ich einen Strafbefehl (Verletzung §1, § 6 PflVG) mit 30 Tagessätzen x 40,00 € = 1.200 € mit Bezug zur Verkehrskontrolle am 09.08.2021. Ich überlege nun, ob ich auch hier Einspruch erhebe. Argumente habe ich zwei: Grosskopf: "Einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge bedürfen [...] keines gültigen Versicherungskennzeichen" Ich bin davon ausgegangen, daß die Kündigung unwirksam ist, weil gemäß den Bedingungen des Versicherungsvertrages kein Grund für eine SOFORTIGE Kündigung vorliegt. Falls jemandem weitere Argumente einfallen freue ich mich über eine Antwort. Bedenken habe ich nur, daß Unrecht gesprochen wird. Der Richter könnte die EU-Verordnung 168/2013 einfach ignorieren und ausschließlich nationales Recht anwenden. Der Fall ist schließlich so banal, daß er aufgrund des geringen Streitwertes an Berufungsmauern abprallen wird. Das könnte möglicherweise auch einer der Gründe gewesen sein, warum der Anwalt von @Mr. Spock die Einstellung mit Geldstrafe bevorzugt hat. Eine bereits abgeschlossene zweite Versicherung wäre jetzt von Vorteil. Eine solche hatte ich letztes Jahr. Da ich jedoch zwei Jahre lang von der Polizei ignoriert wurde, beschloß ich im Februar nur eine Versicherung zu erneuern.
  4. Ich erhielt letzte Woche einen Bußgeldbescheid: "Sie setzen das Fahrzeug auf einer öffentlichen Straße in Betrieb, obwohl es nicht zum Verkehr zugelassen war. § 3 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG; 175 BKat" 70,00 € + Gebühr und Auslagen = 98,50 € ohne Flensburg-Punkt. Ich denke bis Sonntag darüber nach evtl. Widerspruch einzulegen... Meiner Ansicht nach besteht eine kleine Aussicht auf Erfolg weil: Es gibt nur die Experten-Einschätzung von Prof. Dr. Grosskopf: Die FZV darf demnach nicht angewendet werden! Andere Experteneinschätzungen zur EU-Verordnung 168/2013 die Grosskopf widerlegen gibt es nicht. Ich besitze eine Verfügung (vom 24.05.2018, Aktenzeichen: BlaBlaBla von Staatsanwältin SoUndSo) in der steht: "Der Beschuldigte wird […] darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Monowheels ohne Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum nicht erlaubt ist." Diese erhaltene Verfügung wurde nie zurückgezogen oder revidiert: Die Nutzung eines Monowheels mit Versicherungsschutz im öffentlichen Verkehrsraum ist demnach erlaubt! (Damals wurde jedoch ausschließlich gegen die Verletzung des Pflichtversicherungsgsetzes ermittelt. Das Verfahren wurde gemäß § 153 Abs. 1 StPO eingestellt und hat deshalb leider keine präjudizielle Bedeutung.) Seitdem ist das Fahrzeug bei einem Versicherungsunternehmen versichert, bei welcher der Versicherer auch weiß, daß mit seinem "Stehmobil"-Tarif ein EUC versichert ist. Selbstbalancierende Fahrzeuge benötigen keine Typgenehmigung! Die Regelung dieser Fahrzeuge erfolgt ausschließlich über Maschinenrichtlinien. Die nach EU-Vorgaben erforderliche Betriebserlaubnis in Form einer CE Konformitätsbescheinigung liegt dem Versicherer vor und erfüllt die Anforderungen EU-Kommission (siehe Antwort auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Frau Diane Dodds vom 29.10.2012). Eine Führungskraft der Bußgeldstelle rief mich vor ca. 3 Wochen an. Er behauptete Grosskopfs Ausführungen gelesen zu haben. Er sagte mir aber, daß er dies anders sieht, und ich deshalb in den nächsten Tagen einen Bußgeldbescheid erhalten werde. Nach ca. 7-10 Gespächsminuten (ich fasste Grosskopf zusammen) ermunterte er mich dann Einspruch einzulegen. Seiner Aussage nach gibt es diesbezüglich in den Bussgeldstellen nämlich nur Anweisungen. Auch er würde ein richterliches Urteil begrüßen. Wenn, dann beabsichtige ich mich alleine (ohne Rechtsanwalt) zu verteten. Fragen an Euch: Gibt es mittlerweile ein Gerichtsurteil, das aufzeigt ob Grosskopf Recht hat? Gibt es weitere Argumente (neben Grosskopf) die vorgebracht werden könnten?
  5. @UniVehje, I did check this first within EUCWorld but all alarm settings looked good. However, the speed clamp activated itself somehow, even though I did not have the Inmotion app on my smartphone! After installing the inmotion app I was able to remove the clamp and the wheel behaves normal again now. I just came back from a +30 km ride and my trust into this wheel is now restored. Thank you for helping solving this issue...
  6. After more than two years of riding the EUC, this is the first day - I think it is called - the overload protection kicked in pretty often! The wheel was fully charged. My riding triggered this "malodious" B@-B@-B@-B@-B@-B@-B@-B@ sound about 7 times (My intension was to do a 70+ km ride today, but after 6 km I had enough and returned home). The alarms occurred when riding between 21- 25 km/h (I usually ride 30-34 km/h max when the situation permits this). I had the EUC World app running and looked at its log: However, within the coulmns "alert" and "alarm" there are no entries. I am confident that I can reproduce the alarm. Is there a way to log and find out the cause of those alarms? In the past I got those overload protection alarms when the battery was running low and I rode racy nevertheless. So I always understood the wheels alarms. Today I don't and I'd like to verify that I have no hardware issues...
  7. Hi Mike, On 14.3.2017 the App showed serial number: KS16D1W0160325044 << This is the first s/n and should give you a clue as to the date of production. I think the second control board showed: KS16D1W0160325071. I never bothered to find out the s/n of the current control board. The EUC is already boxed and I will not take it out to find out. Motor s/n: KS800W160316050023 With the wheel I did ride less than 8.000 Km (approximately 7.800 Km) Hope this helps and kind regards, Gunthor
  8. I also offer to send abroad. Kindly use: https://paket.ag/ in order to calculate your specific shipping costs. The item resides in Germany, Stuttgart and the auction will end on Sunday evening (12.04.2020): https://www.ebay.de/itm/223968564468
  9. A u t s c h @MBIKER_SURFER: Habe erst jetzt die letzten zwei Seiten gelesen (ich bin hier nur "Gelegenheitsgast!). Die besten Genesungswünsche von meiner Seite. Ich wünsche Dir eine gute und vor allem vollständige Heilung. Ich denke nun ich sollte zukünftig öfter meine Ellenbogenschützer anlegen. Auch wenn die Dinger bei bestimmten Stürzen überhaupt nicht schützen, mache ich mir danach zumindest keine Vorwürfe und überlege, ob die Verletzung mit Ellenbogenschützer möglicherweise nicht so heftig ausgefallen wäre (Bin nur mit Handgelenkschützern und Helm unterwegs. Bei langen Strecken auch mit Knieschützern)... Aber > 8.500 km/Jahr ist schon eine ordentliche Laufleistung. Mein V10 F ist heute exakt 1 Jahr alt geworden. Gefahren bin ich damit 5.200 km (das "Wasserdichtmachen" bei electricunicycles.eu hat allerdings 2 Monate gedauert - dafür haben die jedoch professionelle Arbeit geleistet). An Deine Fahrausdauer komme ich aber trotzdem nicht heran. Danke, daß Du Deinen Unfall hier teilst. Leider ist es so, daß selbst beim vorsichtigen Fahren Unfälle passieren. Wichtig ist, daß uns EUC-Fahrern die Risiken klar sind und wir alles tun diese für unseren Fahrstil zu reduzieren (z. B. fahre ich jetzt bei Bushaltestellen wie ein Auto mittig in der Fahrspur und vermeide die Asphaltwülste, die am Strassenrand vom Bremsen und Anfahren der Busse für uns EUC Fahrern oft unsichtbar "auf der Lauer" liegen. Damit hatte ich schon so einige zum Glück nur grenzwertige Erfahrungen). @meepmeepmayer: Du kaufst einen Nikola? Das ist der erste Gotway der mich anspricht und den ich gerne mal "erfahren" möchte. Ich wünsche Dir jedenfalls ein einwandfreies eWheel und dann viel Freude damit.
  10. Dolomites Bike Day 16.06.2019 Abhängig von der Wetterlage (Regen) und anderen Umständen (muss meine Frau noch überzeugen, dass das Wochenende für Sie auch ohne mich schön sein kann) will ich diesen Freitag gegen 10:00 Uhr entscheiden ob ich am Samstag von Stuttgart nach La Villa (Alta Badia) fahre, um am Sonntag teilzunehmen. Falls jemand die Zeit, das richtige EUC (>50 km und 1.370m Höhenunterschied), für alle Fälle noch ein Schnell-Ladegerät und die Flexibilität haben sollte hier spontan mitzumachen schickt mir eine Nachricht... @meepmeepmayer, @MBIKER_SURFER: Ihr wolltet eine Info, falls ich das wiederhole Der Sellaronda Bike Day am Wochenende danach wäre auch noch eine Alternative - doch aktuell sieht die Wetterlage für dieses Wochenende besser aus.
  11. Welcome to the Today I had no problems - even dared to ride between 34-36 km/h for some minutes: However yesterday was a different one: So "Yes" I can confirm @JerryRs observation that the overload alarm gets triggered especially when battery levels are low. But at 20°C, no long climbs and battery level > 80 I'd be curious to see the alarm message WheelLog would have logged (if running)...
  12. FeedBack to Version 2.0.14: Wonderful release @palachzzz . Only one small step in the version number but SO MANY IMPROVEMENTS. Since this version came out I'm dancing on the roofs. I deleted the bloated constantly crashing Inmotion (Cr-)app from my smartphone. All I used it for was to start this (Cr-)app at the end of a route in order to see the total km. As I am happy with my firmware (1.1.6) - apart from overheat alarms triggered for no apparent reason (e.g. when riding < 30km/h on flat terrain!) - I finally deinstalled this (Cr-)app! I also love the new formulas for calculating battery percentages and recalibrated my Charge Doctor. Many thanks and greetings from Germany. The only improvement that would have me jump even higher would be being able to trigger the on-board V10F horn with the Pebble watch... BTW: It took me a while to find your PayPal donation link. My suggestion is to include this link in the WheelLog app within the Settings in the "About WheelLog" form (that's where I looked first!).Then users like me don't have to search the web and then maybe even give up while doing so...
  13. Hallo @Nils Reichert, falsche Angaben bei der Versicherung zu machen war leider der falsche Weg: Ich habe 30 Versicherern genau beschrieben was ich versichert haben will und 4 Angebote erhalten. Ob Dein "Versicherungsbetrug" allerdings geahndet wird dürfte fraglich sein, denn bei einem Unfall fliegt das eh auf und die Versicherung wird dann nicht leisten. Hinters Licht geführt hast Du mit der Aktion primär die Polizei die Dir das Teil abgenommen haben... Unbedingt auf Angebot 1 eingehen: Dann erhälst Du Dein EUC zurück und brauchst nur der Staatsanwaltschaft aufzeigen, daß der Tatverdacht der Esslinger Polizei auf der Gesetzesgrundlage aus dem Jahr 2015 aufbaut und heute eine andere vorliegt: Die Esslinger Polizei waren übrigens die ersten die auch mein EUC abgenommen haben. Von daher liegen bei Dir neben "Versicherungsbetrug" zusätzlich folgende Tatbestände vor: [Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog 804600]: Sie setzten das zulassungsfreie Fahrzeug ohne die dafür erforderliche EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung auf einer öffentlichen Straße in Betrieb. § 4 Abs. 1, § 48 FZV; § 24 StVG Vergehen nach dem PflVersG 6 (1) Auf den ersten Vorwurf würde ich heute anders antworten: „Selbstbalancierende Fahrzeuge“ unterfallen nur der Maschinenrichtlinie wie der Antwort der EU- Kommission auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012 zu entnehmen ist: ECWVTA: European Community Whole Vehicle Type Approval. Könntest Deiner Erklärung an die Staatsanwaltschaft noch die CE-Prüfungsbescheinigung Deines EUCs beilegen um deutlich zu machen, dass es die Maschinenrichtlinie erfüllt. Der Esslinger Polizei fehlt die Befugnis die Anordnungen der EU-Kommission für nichtig zu erklären und eine EG-Typgenehmigung/Einzelgenehmigung zu fordern! Hinzu kommt, daß der Esslinger Polizei die EU-Verordnung 168/2013 unbekannt ist, davon nichts wissen will und sich beratungsresistent an die private Auslegung der "aktuellen" Gesetzeslage einer von Robert & Manuel Daubner gegründeten GbR hält und deren Web-Auftritt als allgemeine rechtliche Orientierung nutzt, obwohl bereits schon in der URL: https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/city-wheel-zulassung-rechtlich ersichtlich ist, daß die seit Januar 2016 in Kraft getretene EU-Verordnung dort völlig unberücksichtigt bleibt! Dann auf die Verkehrsrechtsauslegung von Grosskopf verweisen! Im Mai hat dann die Stuttgarter Polizei mein EUC konfisziert. Ich schrieb was hübsches zusammen (PN an mich falls Du es haben möchtest) - habe es aber nicht benötigt, da die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits von sich aus das Verfahren eingestellt hat. PS: Mein Verfahren hat letztes Jahr vier Monate gedauert!!! Gut daß ich auf Herausgabe des Rades nach zwei Wochen bestanden habe, denn ein nachträgliches gerichtliches Beschlagnahme-Dokument wurde nicht in die Wege geleitet. Außerdem versprach ich der Esslinger Polizei für den unwahrscheinlichen Fall, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart das Teil sehen will, dieser das EUC vorbeizubringen. Das Verfahren sollte dann wegen § 153 (1) StPO eingestellt werden. Ich denke das übertriebene EUC-Einsammeln der Polizei zusammen mit der Erzeugung einer Vielzahl überflüssiger Bagatellfällen ist nicht ganz unschuldig an der rechtlichen Situation wie wir sie derzeit in Deutschland erleben.
  14. Hi @Nils - well done description of not only your but also my KS16 >> VS10F experiance. I still ride with Firmware 1.1.6 out of the box and didn't upgrade so far. I have no overload issues climbing hills or mountains - however I get overheat warnings when driving fast on flat terrain (e.g. twice today!). My max. speed was 34-36 km/h - but I think the aggressive warning sounds are due to the 35 °C today. Could you please explain why you feel that firmware 2.2.8 offers more torque than 1.1.7? I am still hesitant doing the upgrade because I don't want to get overload issues climbing mountains... As for range: Today I did a 97 km ride and still had 10% battery charge OK - to be honest: After 55 km, Inmotion App showed 34%, WheelLog showed 26% battery charge, Avg: 25,6 km/h, Max: 36 km/h. Then I recharged () up to 90% and did another 42 km, Inmotion App showed 21%, WheelLog showed 10%, Avg: 23,5 km/h, Max: 34 km/h. My weight is 76 kg. However, the road surface was so bumpy at times that after 55 km the physical condition of my knees doing all the "suspension" work were in for a break - I could hardly walk after getting off my wheel...
  15. FeedBack to Version 2.0.12: Great job @palachzzz - WheelLog connects reliably with my V10F. However, even though the Inmotion app shows all the km and km/h figures correctly WheelLog is a bit askew: The current km/h and Top Speed are shown correctly. The rest is way too high (My Total is only between 1100 and 1200 km!) - looks a bit funny Edit: OK - i tried to home in on the problem a little: Immediately after connection is established the Total is correct: Then I pushed the wheel about 1 meter forward and backward three times:
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