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sylvio

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  1. Ein gutes Zeichen. Wann hast Du die Antwort bekommen? Dann sind wir schon mal zu zweit aus dem Forum. Bin mit dem Verkehrsministerium in MV auch in Kontakt.
  2. Ich denke der Deutsche Auto Dienst weiß mehr als wir und habe die Scooterhelden um Hilfe gebeten. Meiner Meinung nach wird dese Verordnung dieses Jahr kommen. Die Politik hat erkannt, dass da viele Arbeitsplätze dran hängen. Außerdem möchte man den deutschen Autoherstellern die Möglichkeit geben neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die Versicherungen werden sich ebenfalls über viele neue Kunden freuen. Ob wir als Einradfahrer da drunter fallen wage ich allerdings zu bezweifeln, da es uns trotz vielfacher Versuche noch nicht mal gelungen ist, diese Verordnung auf irgendeiner Weise mitzugestalten.
  3. Scheinbar gibt es ab Mitte August die Möglichkeit Elektrokleinstfahrzeuge, wie Hoverboards zu versichern. http://news.cision.com/de/deutscher-auto-dienst-presse/r/nummernschilder-fur-mopeds-und-co--dad-deutscher-auto-dienst-bietet-full-service-rund-ums-versicheru,c2463867
  4. Hier Mal ein kurzes Update zum Fortschritt unserer Behörden: https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/17-11-09-10-vmk/17-11-09-10-bericht-bmvi-6-4.pdf?__blob=publicationFile&v=2 https://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/17-11-09-10-vmk/17-11-09-10-beschluss.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Tagespunkt 6.4 Wie es aussieht können wir vielleicht mit einer Regelung Mitte 2018 rechnen.
  5. Noch ein kurzer Hinweis: Die Bundesregierung wurde jetzt schon vom Bundesrat aufgefordert aktiv zu werden: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2016/0301-0400/332-16(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1 Daraus geht hervor, dass Untersuchungen vom BASt schon Ende 2015! erwartet wurden.
  6. Standardtext des Bürgerservices. Der Text hat sich seit 5 Monaten nicht geändert. Das gleiche beim BASt. Bitte frag nochmal nach, zu wann das Ende der Untersuchung beim BASt geplant ist. So wie ich die EU 168/2013 verstanden habe, müssen die selbstbalancierenden Fahrzeuge seit 01.01.2016 national schon längst geregelt sein. Das BMVI hatte 3 Jahre Zeit, diese umzusetzen. Angesichts der steigenden Fallzahlen von Beschlagnahmung von EUC's und Gerichtsverfahren ist dringender Handlungsbedarf seitens des BMVI gefordert.
  7. Der Gesetzgeber wollte selbstbalancierende Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen mit der MobHV zulassen. Die EU 168/2013 ist seit diesem Jahr in Kraft und die MobHV hätte bis zum Inkrafttreten der EU 168/2013 auf einrädrige selbstbalancierende Fahrzeuge angepasst werden müssen, was jetzt eine planwidrige Regelungslücke in der deutschen Gesetzgebung verursacht hat. Darauf sollte bei einem Gerichtsverfahren dringend hingewiesen werden. Für die Polizei ist dies natürlich schwer verständlich und ich gebe Dir Recht, dass eine verbale Auseinandersetzung fast aussichtslos ist. Fest steht: Dies kann nur noch gerichtlich geklärt werden oder die Gesetze werden angepasst. @OliverH Tolles Video. Leider kostet die Schlumpf Nabe an dem Einrad schon 1500€.
  8. Hallo Blechi, wenn Du klagen willst, lass bitte erstmal klären, ob das PflVG für unsere selbstbalancierenden Einräder überhaupt gilt, da in §5 (3) PflVG die Einräder gar nicht aufgeführt sind. Der Gesetzgeber hat die selbstbalancierenden Einräder offensichtlich nicht bedacht und es muss die Frage gestellt werden, ob selbstbalancierende Einräder Kraftfahrtzeuge im Sinne des Gesetzes sind. Somit könnte für uns auch GG §103 (2) in Frage kommen. Dies kann nur ein Gericht klären, nicht das Innenministerium. Bei den Segways musste das 2009 explizit über die MobHV hinzudefiniert werden.
  9. Hallo Jürgen, was ist das für ein EUC? Das deutet auf eine Unwucht hin. Ist das auf gerader Strecke auch so? Hier mal eine Anleitung, was man gegen eine Unwucht tun kann:
  10. Sehr bedauerlich das mit der Beschlagnahme. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit? In anderen Ländern fährt die Polizei schon mit den elektrischen Einrädern Streife und hier macht man ein Theater deswegen, obwohl es mittlerweile laut EU-Recht eine eigene Fahrzeugkategorie ist, bei der die Behörden es versäumt haben Zulassungsvoraussetzungen zu schaffen. Türkei: Singapur:
  11. Vielleicht lässt sich da was über den ADFC oder FUSS erreichen. Hat jemand schon mal mit denen gesprochen oder geschrieben? Ich würde gerne wissen, wie die darüber denken. Man muss auf jeden Fall das Gespräch suchen und ich denke, dass uns vor allem der ADFC hier helfen könnte. Ich habe gesehen, dass man als ADFC-Mitglied auch eine Haftpflichtversicherung hat und sogar ein Pannendienst ist im Beitrag enthalten. Vielleicht kann die Haftpflichtversicherung ja auch irgendwann für elektrische Einräder in Anspruch genommen werden, wenn elektrische Einräder als Fahrräder angesehen werden und der ADFC uns dabei hilft auch die Radwege benutzen zu dürfen. Außerdem organisiert der ADFC regelmäßig Radtouren, wobei man mit einem elektrischen Einrad bestimmt mitfahren könnte, so wie beispielhaft in diesem Video: https://www.youtube.com/watch?v=5BpFfPVnUK4 Wir sollten auf jeden Fall nochmal auf die Altersstruktur hinweisen, damit diese Verbände erkennen, dass wir auch viele ältere Fahrer haben: Zu elektrischen Einrädern konnte ich keine Aussagen der beiden Verbände finden, jedoch zu den Segways: Hier mal die Aussagen vom FUSS: http://www.geh-recht.info/verkehrsrecht/39-verkehrsrecht/verkehrsrecht/130-vr-mobilitaetshilfenverordnung-2009-verkehrsmittel-segway.html http://www.fuss-ev.de/50-themen/gehwege-und-gehwegnetze/226-nun-doch-eine-segways-rechtsverordnung.html Und hier hab ich was vom ADFC gefunden: http://www.welt.de/motor/article3520592/Berlin-mit-dem-Zauber-Rad-Segway-entdecken.html
  12. Elektrische Einräder als PKW anzusehen ist völlig absurd. Dann müssten wir auch noch Verbandskasten und Warndreieck im Einrad verstauen. Ich hatte ja gedacht, dass durch die MobHV mit den Segways jetzt alles geklärt ist. Scheinbar habe ich mich geirrt: http://www.segforum.de/viewtopic.php?f=25&t=9972 Es ist wohl doch gar keine so schlechte Idee alle selbstbalacierenden Fahrzeuge, sagen wir bis 25km/h, max. 25kg und max. Breite von 0,7m, als Fahrräder einzustufen und alles was da aus der Regelung rausfällt als Kleinkraftrad mit Versicherungskennzeichen, was meint Ihr?
  13. Das habe ich heute von der ADAC-Versicherung bekommen: Da das Fahrzeug die Vorschriften zur Inbetriebnahme zulassungspflichtiger (§3 FZV) bzw. zulassungsfreier (§4 FZV) Fahrzeuge nicht erfüllt, fällt dieses Fahrzeug nicht unter Regelungen der Kraftfahrzeug-Versicherung (gesetzlicher Pflichtversicherung). Interessant oder?
  14. Ich meine die Ursprungserklärung ist noch was anderes. Das CE-Zertifikat ist mit CoC gemeint. Eine Typengenehmigung haben wir ja noch nicht. Beides hat scheinbar die gleiche Überschrift.
  15. Das ganze ist in der FZV §27 (3) geregelt, oder habt Ihr noch andere Vorschriften dazu gefunden? Pauschal kann man das nicht sagen, dass man das Versicherungskennzeichen nicht gesetzeskonform anbringen kann. Beim KS16 scheint es zu gehen, mit der Einschränkung, dass das Versicherungsschild über der Schlussleuchte ist. Allerdings steht da auch, dass man das Schild möglichst unter der Schlussleuchte anbringen soll. Der Gesetzgeber hat hier also eine Ausnahme geschaffen.
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