@Vellberger
Uuuuiiii gleich drei Straftaten
Urkundenfälschung, Versicherungsbetrug, Kennzeichenmissbrauch
Urkundenfälschung begeht man indem man eine Urkunde nachträglich ändert.
Wenn man seine von der Versicherung erhaltene Versicherungspolice nicht nachträglich ändert, ist es keine Urkundenfälschung.
Versicherungsbetrug begeht man, indem man sich durch Falschaussagen oder Falschangaben persönlich bereichert. Wenn ich eine Haftpflichtversicherung für ein Einrad abschließe, hat im Falle eines Schadens die Versicherung zu prüfen, ob dem Geschädigten eine Entschädigung durch die Versicherung zu steht, dafür hat die Versicherung vorher auch eine Prämie kassiert. Da nicht ich die Entschädigungssumme bekomme, kann ich mich auch nicht persönlich bereichern, deshalb ist es kein Versicherungsbetrug.
Wenn ich durch eine Motor/Fahrgestellnummer ein Fahrzeug eindeutig identifizieren kann und für dieses eindeutige Fahrzeug eine Versicherungsplakette heraus gegeben wird, dann ist es kein Kennzeichenmissbrauch. Kennzeichenmissbrauch entsteht, wenn ich ein Kennzeichen für das eine Einrad bekommen habe und dieses Kennzeichen für ein anderes Einrad benutzen würde.
Es ist unerheblich ob ich irgendeine Versicherungsplakette einlaminiere oder anderweitig befestige. Es dient der Ordnungsbehörde nur zum Nachweis, dass für dieses Fahrzeug eine Versicherungsvertrag besteht. Maßgeblich ist sowieso dein Versicherungsschein, den du immer mitführen musst.
Anders sieht es bei einem KFZ-Kennzeichen durch die Zulassungsbehörde aus. Wir reden aber in unserem Fall über eine Versicherungsplakette. Das normale KFZ-Kennzeichen hat ein Amtssiegel und darf deshalb nicht verändert werden und es darf auch nicht einfach nachgedruckt werden.
Ob ich mit meinen Ausführungen recht habe, weiß ich nicht, es sind nur meine 0,02 €.
Was durch die Versicherung im Schadensfall einem Dritten bezahlt wird, steht auf einem anderen Blatt.
Axel