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Georg

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  1. Yay, wir haben eine Gegendemo: https://www.fuss-ev.de https://www.tagesspiegel.de/berlin/konfrontation-am-verkehrsministerium-fussgaenger-wollen-e-roller-mit-schwimmnudeln-stoppen/23744714.html?fbclid=IwAR1Sa9wQ-AD-uSxRFx7JCB1th_T55rRdRf69IcHPuoOC1xS3alhay6W97IU
  2. Hab neulich von einem Fall gelesen, in dem dem Fahrenden Steuerhinterziehung vorgeworfen wurde. Anscheinend sind Elektrofahrzeuge nur dann von der Steuer befreit, wenn sie eine Zulassung haben.
  3. Gute Nachrichten zur Demo: Wenn nichts dazwischen kommt, hat sogar Andreas Scheuer zugesagt die Strecke mit zufahren.
  4. Das war der YouTuber Unge, wenn ich mich nicht irre. Lefloid wäre auch passend. Bei beiden kommt man schnell mal auf 10.000 Unterschriften bei einer Reichweite von ca. 600.000 pro Video. Vorausgesetzt sie machen mit. Problem 1. Wir müssen diese Leute kontaktieren (bekommt man hin) Problem 2. Sie müssen antworten (könnte bei vielen schwierig werden) Problem 3. Sie müssen Content produzieren noch bevor die Petition abläuft und veröffentlichen (in zwei Wochen nicht machbar) Problem 4. Selbst mit extrem viel Promotion kommen Petitionen wie TTIP gerade mal auf ca 60.000 Unterzeichner. Also ein Thema bei dem 100.000 auf den Straßen waren Problem 5. Wir brauchen eine zentrale Anlaufstelle > Website die Informationen bündelt, über die Geräte aufklärt und die Argumente richtig präsentiert, zwei Wochen werden da auch schwierig Vorschlag wäre da eine zweite Petition im Dezember mit den oben beschriebenen Sachen. Durchaus wahrscheinlicher da mehr Aufmerksamkeit. Gerade in dem Kontext Weihnachten. Wenn man sich das Suchvolumen von Hoverboards anschaut, so haben die jedes Jahr am 24.12 ihren Peak.
  5. Ich wollte in den nächsten Tagen ein Statement zu der Studie schreiben, bei denen man die jeweils kritischen Aspekte des Berichts beleuchtet. Die wichtigsten Argumente oben und dann nach unten hin abnehmend in der Gewichtung. Werde vermutlich das als Google Docs machen. Wenn ihr kritische Stellen habt, könnt ihr sie dann kollaborativ reinschreiben und wir haben am Ende ein Dokument, auf dem die ganzen Mängel der Studie drauf sind.
  6. Hey, also in wir haben in der Facebook-Gruppe Electric Empire einen Termin beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin angemeldet. Es soll ein Thematischer Dialog in der Dauer von 90 min werden in der Rubrik "Mobilität der Zukunft" und unserem gewünschten Thema Elektrokleinstfahrzeuge.  Datum: 13.12.2018 Uhrzeit: 10:00 Invalidenstraße 44 10115 Berlin https://www.facebook.com/events/177379553200761/ Thematischer Dialog (90 Minuten) Informationsgespräche über die Struktur, Organisation und die Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur ergänzt um einen fachlichen Vortrag und Dialog aus den Themenbereichen unseres Hauses. Sie können zwischen mehreren Themenangeboten wählen und Ihre konkreten Fragen vor Ort ergänzen. Um Ihnen die Auswahl der Themen zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen vorab einen Blick in die Inhalte unserer Internetseiten. Gerne gehen wir auch auf spezielle Fragen ein, die Ihre Region betreffen und in unserem Zuständigkeitsbereich liegen.
  7. Ich denke das hängt vom der jeweiligen TÜV/DEKRA ab, ob sie eine Einzelbetriebserlaubnis ausstellen. Es könnte argumentiert werden, dass die Glocke zum Beispiel nicht im Bereich der Hände liegt. Ich weiß auch nicht, wie das mit den jeweiligen unabhängigen Bremsen aussieht (§4) ob diese den Verordnungen entsprechen. Wäre aber ein interessanter Fall, da dieses Ding halb Segway und halb Hoverboard ist.
  8. Hatte zwei Frageblöcke drin: Einmal: Drei der vier wichtigen Fahrzeugtypen (E-Longboard, E-Einrad & Hoverboard) dürfen durch das Fehlen der Haltestange nicht zugelassen werden und können immer noch beim Führen mit einer Geldstrafe + Strafverfahren von ca. 1400€ geahndet werden (oder gar mit Haftstrafen), da keine Versicherungen genehmigt werden. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Entwurf der Verordnung, besonders in Bezug auf die Haltestange, so bleibt? Klärt diese Verordnung überhaupt den rechtlichen Rahmen, wenn sich für 3 der 4 Typen nichts ändert und diese grundsätzlich nicht zugelassen werden dürfen? Steht dies nicht im Gegensatz zur eigentlichen Idee der Bundesregierung von 2014? Und: Deutschland tastet sich mit der Verordnung ja erst an das Thema Elektrokleinstfahrzeuge heran. Aber ist bei der Menge an Paragraphen und Veränderungen von anderen Verordnungen überhaupt ein nachträgliches Anpassen in den nächsten Jahren möglich, dass beispielsweise E-Longboards, E-Einräder oder Hoverboards doch geführt werden dürfen? Ist dies langfristig überhaupt beabsichtigt? Ich hoffe ich hab das richtig formuliert und meine Rechtsauffassung ist korrekt, dass sich an der Straftat "Fahren ohne Versicherung" auch nach der Verordnung für die meisten nichts ändert. Wenn ihr irgendwelche weiteren Fragen habt, kann ich sie gerne noch reinstellen. Bin allerdings nicht sicher, wie sehr überhaupt bei 30/40 min Dauer auf das Thema am Ende eingegangen wird.
  9. Angenommen es wird lediglich der Elektroroller und der Segway als Elektrokleinstfahrzeug eingestuft, alles andere bleibt beim aktuellen Stand der Gesetze. Wäre dann eine bundeslandspezifische Ordnung (Modellregion) möglich? Damals beim Segway wurde dieser ja auch so durchgesetzt, dass jedes einzelne Bundesland ihn zulassen konnte. Oder stößt dies deswegen an seine Grenzen, weil es damals über die Mobilitätshilfenverordnung ging und wir 2019 dann eigentlich definierte Fahrzeugklasse hätten? Bislang waren ja Modellregionen nicht vorgesehen, da diese mit der Zulassung der Elektrokleinstfahrzeuge nicht mehr notwendig waren. Jetzt wo wir davon ausgehen können, dass andere Vehikel nicht zugelassen werden, wären Modellregionen wieder eine Alternative.
  10. Also sowohl ich, als auch die Person in dem verlinkten Artikel hatten sich mit mit der selben Person unterhalten. In meinem Fall hatte er von 500 Watt für Roller gesprochen. Die Berechnung meinte er stammte aus 250 Watt für den Roller und 250 Watt für die Person. Nach einer Obergrenze hatte ich nicht gefragt, es wirkte dabei so als wäre dies die Obergrenze. Unter anderem bezeichnete er einen Teil der Elektrokleinstfahrzeuge als "grober Unfug". Dass diese Beschreibung eher zur aktuellen Gesetzeslage passt, habe ich ihm dann nicht mehr gesagt.
  11. Hey, also ich hatte jetzt in den letzten Wochen immer mal im Forum mitgelesen aber nie etwas geschrieben. Fahre selbst keinen EUC, aber die Fahrer der PLEV sitzen da eh alle im selben Boot. Heute war der Tag der offenen Tür im BMVI bei dem ich mit ein paar Leuten sprechen konnte. Einmal mit jemandem, der an der Studie der BASt mitgearbeitet hatte und jemandem des BMVI, der direkt auch den Gesetzentwurf auf dem Tisch hatte. Beide waren dabei relativ auskunftsfreudig. Ich hoffe, dass ich das alles richtig verstanden habe und korrekt wiedergeben kann, hätte mir vermutlich nochmal mehr Fragen vorab aufschreiben sollen. Es kann sein, dass ihr schon einige Infos davon kennt. Zeitplan: Eine Zulassung wird nicht mehr im Jahr 2018 erfolgen. Die Person der Studie der BASt gab als Termin den 1.1.2019 an, allerdings ist ihre Arbeit seit mehreren Monaten abgeschlossen und nun vom Verkehrsministerium abhängig. In der internen Kommunikation des BMVIs ist von Anfang 2019 die Rede. Er befindet sich in der Ressortabstimmung. Dazu kommen auch noch die einzelnen Bundesländer und Interessenverbände, die da noch etwas anmerken können. Dabei kann es auch zu Verzögerungen kommen. Ob er den Termin Anfang 2019 realistisch halte konnte er aber nicht sagen. Zu mindest wird mit diesem intern geplant. Die BASt Studie wird erst dann veröffentlicht, wenn das BMVI das „go“ gibt. Dies soll Mitte Oktober geschehen. In einem ähnlichen zeitlichen Bereich kann man evtl. auch damit rechnen, dass der Gesetzentwurf irgendwo durchsickert, wenn das an die verschiedenen Länder und Interessenverbände geht. Regelung: Zu den einzelnen Regelungen der verschiedenen Fahrzeuge habe ich nicht direkt spezifisch gefragt. Allerdings gibt es da zwei Punkte die, denke ich, noch nicht bekannt gewesen sind. Den Abschnitt „bauartsbedingt bis 20 Kmh“ habe ich klären können. Sobald man schneller als 20 Kilometer pro Stunde fährt, wird man sich in einer gleichen Gesetzeslage wie aktuell befinden und nicht mehr in der Fahrzeugklasse der Elektrokleinstfahrzeuge (Also nicht straßenzugelassen und damit in den meisten Fällen Straftatsbestand). Aber das Gerät kann gedrosselt werden. Dies wird vom TÜV bestätigt werden müssen. Dieser stellt einem dann die Betriebserlaubnis aus. Grundsätzlich sollen bei neu verkauften Geräten auch eine Betriebserlaubnis beiliegen (Fragt mich nicht, wie das dann in der Praxis mit der Software Drosselung aussieht. Der Mitarbeiter des BMVI meinte, dass es einfach werden soll ein Gerät, welches nach der aktuellen Gesetzeslage ein Kraftfahrzeug wäre, zu einem Elektrokleinstfahrzeug zuzulassen.). Schnellere zugelassene Elektrokleinstfahrzeug als 20kmh wird es vorerst nicht geben. Da wäre dann wieder die BASt gefragt, die prüfen müsste, ob das den Sicherheitsvorschriften entspricht. Dies ist wiederum in nächster Zeit eher unwahrscheinlich denke ich, weil aktuell selbst Bedenken für den Elektrotretroller herrschen, wie mir der Mitarbeiter an einem Beispiel erklärt hatte. So wie es klang, kann es eine Watt Beschränkung geben. Diese war mit 500 Watt angegeben. Allerdings kann ich nicht direkt sagen für welche Art von Fahrzeug dies gilt und es kann sich auch noch ändern. Ich hatte diesbezüglich leider nicht nachgehakt. Hoffe die Infos haben nicht noch mehr Fragen aufgeworfen. Zu mindest wirkte die BASt nicht so, als würde sie den ganzen Fahrzeugen einen Riegel in Form von Seitenspiegeln und Sitz vorschreiben, sondern wirkte dem gegenüber eher aufgeschlossen. Liebe Grüße Georg
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