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Fahrtwind

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Hallo alle,

so nachdem ich den kompletten Thread gelesen habe, komme ich zu folgendem Ergebnis im Jahr 2017 (4 Jahre nach der EU Gesetztes Lage):

Einräder im Bereich der STVO sind > 6km/h verboten.

Unter 6km/h zählen diese als Sportgeräte und sind Versicherungsfrei / Zulassungsfrei / Steuerfrei / Führerscheinfrei.

Fährt man mit diesen > 6 km/h innerhalb der STVO, wird eine Versicherung, ein Führerschein Klasse 3 / B benötigt, um die größten Straftaten abzuwehren. Die nicht vorhandene Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (25 Euro ohne Gefährdung, 90 Euro + 1 Punkt mit Gefährdung) die derzeit wohl nur über die Firma TÜV in einem Einzelgutachten besorgt werden kann (persönliches Vorzeigen der Fähigkeiten, fahren, bremsen, lenken. Lichtanlage, Klingel in der Hand).

Bei der Versicherung sollte mit offenen Karten gespielt werden, das heißt der Versicherung anbieten das Einrad nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern. Was wohl nicht möglich ist, da dazu eine ABE / Betriebserlaubnis benötigt wird, die nicht vorhanden ist. Dies sollte der Versicherung auch so gesagt werden, vielleicht noch ein Bild vom Einrad mit senden. Danach sollte der Versicherung angeboten werden, dass dies in eine private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden muss, wenn sie die Aufnahme als KFZ verneint. Wichtig ist hier kein Versicherungsbetrug zu begehen, und gleichzeitig einen gültigen Versicherungsschutz zu haben. Wenn eine Ablehnung nach dem Pflichtversicherungsgesetz kommt, zählt die Ablehnung im Fall der Fälle als Versicherung (der Versuch zählt, nach den letzten Gerichtsurteilen), wenn es nicht als KFZ zählt, muss die private Haftpflicht zahlen. Eines von beiden sollten Einrad Fahrer haben.

Die Kontrolle:

Die Polizei wird das Einrad immer als KFZ werten. Das heißt, Personalausweis, Führerschein Klasse 3 / B und die Versicherungsablehnung + private Haftpflichtversicherungsersatz - Ausdruck vorzeigen. Im Bereich der STVO immer mit der Begrenzung auf 6km/h fahren. Das zählt zwar nicht als Bauartbedingt, aber es zeigt, dass kein Vorsatz bei der Begehung der evtl. fehlenden Pflichtversicherung vorliegt. Der Polizei ist es vor allem wichtig, dass eine Versicherung vorhanden ist. Wenn dies eine Pflichtversicherung ist, dann sind zumindest ein Kennzeichen und der Versicherungsbeipackzettel vorzuzeigen. Die darauf stehenden Nummern müssen überprüfbar sein (Versicherungsbetrugs-Überprüfung). Also irgendwo am Gerät sollte die Nummer sichtbar sein. Vielleicht ist der Polizeibeamte noch so kulant und schaut in die App die Seriennummer des Rades an.

Ein nicht montiertes Kennzeichen, dürfte so gut wie keine Rolle spielen (Verletzungsgefahr, Betriebserlaubnis sowieso nicht vorhanden – Tateinheit mit dieser). Hauptsache ein gültiger Führerschein und eine Versicherung. Die Betriebserlaubnis dürfte fehlen, dies weiß auch die Polizei, also diese Verwarnung ist sicher. < 25 Euro kann die Polizei kulant sein, also wenn die Kontrolle gut verlief, alles super, genialer Tag, dann kann dies erlassen werden und durch eine mündliche Verwarnung ersetzt werden.

Ist die Kontrolle vorbei sollte sich nicht gleich auf das Einrad gestellt werden, sondern gehen!

 

Bauartbedingt heißt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einfach (während der Fahrt) aufgehoben werden kann, sondern dies sollte mind. ein kurzes Stilllegen des Gerätes bedingen. Dies wird beim Einrad zwar durch einen Neustart des Rades ermöglicht, aber vor Gericht ist das noch nicht geprüft, ob dies auch als „Bauartbedingt“ gültig ist.

Kinder dürfen das Einrad im Bereich der STVO nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr fahren. Danach sollte es ihnen auf jeden Fall weggenommen werden, da die Strafen für das Kind nicht abgewehrt werden können. (Fahren ohne Führerschein, fahren ohne Pflichtversicherung, fahren ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung nach dem Kraftfahrtsteuergesetz).

So sieht meine Einschätzung aus. Verbesserungen? Erfahrungen?

Gruß, Teran

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Theoretisch alles richtig...

Praktisch fahre ich seit über nem Jahr verschiedene Räder und hatte noch nie Stress....aber ja, man sollte sich bewusst sein, dass man Ärger bekommen kann.

Versicherung? So gut wie unmöglich eine zu bekommen....

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Tach zusammen,

ich bin der Neue - hoffe auch öfters hier vorbei zu kommen.

Ich bin auf ein Euc durch einen Bekannten aufmerksam geworden.
Er fährt irgendein fettes Gotway mit um die 100km Reichweite.
Kostenpunkt deutlich über 1,5Mille.

Ich habe mir Anfang des Monats ein Airwheel X3 für nen Hunni
gekauft und bin fröhlich dabei unseren großen Hof damit
unsicher zu machen. Vorerst ;)

Meine erste Ausfahrt über einen gut ausgebauten Weg durch den
nahegelegenen Wald offenbarte mir die offensichtlichsten
Schwachstellen des X3... zu wenig Power für Berge und
deutlich zu langsam für Touren.

Wenn ich hier aber über Beschlagnahme lese fällt es mir
doch sehr schwer mal ordentlich Geld in die Hand zu nehmen
und mir ein besseres Rad zu kaufen. Zumal der Markt
ja echt mal überschaubar ist.

Schauen wir mal was kommt - beste Grüße aus dem
Kölner Raum...

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On 4/13/2017 at 0:13 AM, Noillek said:

Hi all,

Just so you know there is a small group of riders living in the Netherlands that is meeting on the 23rd of april in Arnhem to go for a nice day.

 

Please let me know if you want to join.

On 4/19/2017 at 1:57 PM, johrhoj said:

As promised, the three parts of the route:

58f74f8ae619f_routepartone.thumb.png.ea715b03399bbee15c0cd41b5bd00e69.png

58f74faaa5193_routeparttwo.thumb.png.6a17cceb0fd75c98d0d5e86faf8bc9b2.png

58f74ffc6fbe3_routepartthree.png.148b36c2cb194c9053f17457b60ef015.png

 

40 minutes ago, johrhoj said:

 

@AndyBoxx, @Bram, @Daroma, @Franky20, @Gabriel, @gotmotion2016, @johrhoj, @knetebol, @Lex, @Michael de Gans, @Milo Dorigo, @MvM, @razorfungi, @reyawn, @Tomek

THE ARNHEM TOUR IS A GO :) 

Coming Sunday a group of EUCyclists will do the tour as described above. It is a route of 25 km through accidented terrain, most of which is car free.

The meetup is at the backside of Arnhem station (called "Sonsbeekzijde") an we will start at 11:00 o'clock in the morning. 

During the tour there are two resting points (better charging points, because we do not need the rest). But, since the charging of an EUC is not that quick, you cannot count on a full recharge.

So, even if it is a last minute dicision for you, if you are there, you can do the tour. 
If you know of EUC owners that would like to go, but do not read this forum, please inform them. Surely there are more than a few tens of EUC's around in the Netherlands.

If anyone feels like joining will be very welcome.

 

 

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Hallo Noillek,

klingt spaßig aber mit gefühlten 8km Reichweite bin ich leider raus ;)

Außerdem hätte ich über 150km Anfahrt - dann müsste ich auch
vor Ort mein Auto aufladen...

Edited by Razumpel
Rächtschreibunk ;)
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On 24.10.2016 at 11:35 PM, Asphaltkleber said:

Hierzu die Ableitung .....

 

IMG_8572.JPG

IMG_8573.JPG

 

On 17.4.2017 at 2:27 PM, Teran said:

Hallo alle,

 

so nachdem ich den kompletten Thread gelesen habe, komme ich zu folgendem Ergebnis im Jahr 2017 (4 Jahre nach der EU Gesetztes Lage):

 

Einräder im Bereich der STVO sind > 6km/h verboten.

 

Unter 6km/h zählen diese als Sportgeräte und sind Versicherungsfrei / Zulassungsfrei / Steuerfrei / Führerscheinfrei.

 

Fährt man mit diesen > 6 km/h innerhalb der STVO, wird eine Versicherung, ein Führerschein Klasse 3 / B benötigt, um die größten Straftaten abzuwehren. Die nicht vorhandene Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit (25 Euro ohne Gefährdung, 90 Euro + 1 Punkt mit Gefährdung) die derzeit wohl nur über die Firma TÜV in einem Einzelgutachten besorgt werden kann (persönliches Vorzeigen der Fähigkeiten, fahren, bremsen, lenken. Lichtanlage, Klingel in der Hand).

 

Bei der Versicherung sollte mit offenen Karten gespielt werden, das heißt der Versicherung anbieten das Einrad nach dem Pflichtversicherungsgesetz zu versichern. Was wohl nicht möglich ist, da dazu eine ABE / Betriebserlaubnis benötigt wird, die nicht vorhanden ist. Dies sollte der Versicherung auch so gesagt werden, vielleicht noch ein Bild vom Einrad mit senden. Danach sollte der Versicherung angeboten werden, dass dies in eine private Haftpflichtversicherung aufgenommen werden muss, wenn sie die Aufnahme als KFZ verneint. Wichtig ist hier kein Versicherungsbetrug zu begehen, und gleichzeitig einen gültigen Versicherungsschutz zu haben. Wenn eine Ablehnung nach dem Pflichtversicherungsgesetz kommt, zählt die Ablehnung im Fall der Fälle als Versicherung (der Versuch zählt, nach den letzten Gerichtsurteilen), wenn es nicht als KFZ zählt, muss die private Haftpflicht zahlen. Eines von beiden sollten Einrad Fahrer haben.

 

Die Kontrolle:

 

Die Polizei wird das Einrad immer als KFZ werten. Das heißt, Personalausweis, Führerschein Klasse 3 / B und die Versicherungsablehnung + private Haftpflichtversicherungsersatz - Ausdruck vorzeigen. Im Bereich der STVO immer mit der Begrenzung auf 6km/h fahren. Das zählt zwar nicht als Bauartbedingt, aber es zeigt, dass kein Vorsatz bei der Begehung der evtl. fehlenden Pflichtversicherung vorliegt. Der Polizei ist es vor allem wichtig, dass eine Versicherung vorhanden ist. Wenn dies eine Pflichtversicherung ist, dann sind zumindest ein Kennzeichen und der Versicherungsbeipackzettel vorzuzeigen. Die darauf stehenden Nummern müssen überprüfbar sein (Versicherungsbetrugs-Überprüfung). Also irgendwo am Gerät sollte die Nummer sichtbar sein. Vielleicht ist der Polizeibeamte noch so kulant und schaut in die App die Seriennummer des Rades an.

 

Ein nicht montiertes Kennzeichen, dürfte so gut wie keine Rolle spielen (Verletzungsgefahr, Betriebserlaubnis sowieso nicht vorhanden – Tateinheit mit dieser). Hauptsache ein gültiger Führerschein und eine Versicherung. Die Betriebserlaubnis dürfte fehlen, dies weiß auch die Polizei, also diese Verwarnung ist sicher. < 25 Euro kann die Polizei kulant sein, also wenn die Kontrolle gut verlief, alles super, genialer Tag, dann kann dies erlassen werden und durch eine mündliche Verwarnung ersetzt werden.

 

Ist die Kontrolle vorbei sollte sich nicht gleich auf das Einrad gestellt werden, sondern gehen!

 

 

 

Bauartbedingt heißt, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht einfach (während der Fahrt) aufgehoben werden kann, sondern dies sollte mind. ein kurzes Stilllegen des Gerätes bedingen. Dies wird beim Einrad zwar durch einen Neustart des Rades ermöglicht, aber vor Gericht ist das noch nicht geprüft, ob dies auch als „Bauartbedingt“ gültig ist.

 

Kinder dürfen das Einrad im Bereich der STVO nur bis zum vollendeten 14. Lebensjahr fahren. Danach sollte es ihnen auf jeden Fall weggenommen werden, da die Strafen für das Kind nicht abgewehrt werden können. (Fahren ohne Führerschein, fahren ohne Pflichtversicherung, fahren ohne Betriebserlaubnis, Steuerhinterziehung nach dem Kraftfahrtsteuergesetz).

 

So sieht meine Einschätzung aus. Verbesserungen? Erfahrungen?

 

Gruß, Teran

Hi @Teran,

ich halte Prof. Grosskopfs Argumentation (s.o.) für derzeit aktuell auf Deutschlands Straßen (EU-EUC-Recht vor deutschem Recht). Ist aber meines Wissens bisher  hierzulande nicht gerichtlich bestätigt und - mir unverständlicherweise - mehrfach ignoriert worden.

Demnach wären EUCs in D in letzter Konsequenz legal nicht erfasst und ergo straffrei (aber leider auch nicht versicherbar, was in der Praxis das größere Risiko darstellt).

 

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Gibts das Gutachten irgendwo kostenlos (und legal) zu kriegen? Ich kenn nur die Mitteilung drüber in diesem einen Polizeiblatt (mit kostenpflichtigem Link), aber wenn man das Gutachten selber dabei hat mit dem entsprechenden Teil markiert, ist vielleicht nicht die schlechteste Idee (und ist ne gute Vorlage ggf. unfreundlich zu werden, falls einem einer blöd kommt).

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4 minutes ago, meepmeepmayer said:

Gibts das Gutachten irgendwo kostenlos (und legal) zu kriegen? Ich kenn nur die Mitteilung drüber in diesem einen Polizeiblatt (mit kostenpflichtigem Link), aber wenn man das Gutachten selber dabei hat mit dem entsprechenden Teil markiert, ist vielleicht nicht die schlechteste Idee (und ist ne gute Vorlage ggf. unfreundlich zu werden, falls einem einer blöd kommt).

Leider, leider nein, nicht legal UND kostenlos. Die komplette Referenz ist "Grosskopf: Verkehrsrechtliche Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen, NZV 2015, S. 531" im Beck Verlag, auch online erhältlich. - Vielleicht kennst Du jemanden an einer Kanzlei oder Uni, die die Zeitschrift abonniert hat...

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On 21.4.2017 at 9:29 PM, RenaissanceMan said:

 

Hi @Teran,

ich halte Prof. Grosskopfs Argumentation (s.o.) für derzeit aktuell auf Deutschlands Straßen (EU-EUC-Recht vor deutschem Recht). Ist aber meines Wissens bisher  hierzulande nicht gerichtlich bestätigt und - mir unverständlicherweise - mehrfach ignoriert worden.

Demnach wären EUCs in D in letzter Konsequenz legal nicht erfasst und ergo straffrei (aber leider auch nicht versicherbar, was in der Praxis das größere Risiko darstellt).

 

 

Huhu @RenaissanceMan,

 

mir ist dieses Gutachten auch bekannt. Es ist schön zu lesen, allerdings für uns keine Lösung. Evtl. kannst du damit im Fall der Fälle es bei einer Gerichtsverhandlung einbringen, aber das wars dann auch.

Es ist auf der Straße nunmal so, dass dort nicht der Richter steht, sondern der Polizeibeamte. Dieser wird das Gutachten nicht durchlesen, um demnach keine Maßnahmen zu ergreifen. Er geht nach seinem gelernten Wissen streng nach der roten Linie, und diese hat die bayrische Polizei aufgezeigt (http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/227504). Danach wird die Polizei handeln. (Bei Beck-Online findest du auch noch eine andere Einschätzung von einem Polizeihauptmeister, diese geht komplett in die Richtung der Polizei und berücksichtigt auch die EU-Richtlinie). Im Verkehrsrecht schlägt EU-Recht NICHT Landesrecht. Die EU hat da viel Spielraum gelassen, und dieser wurde durch ein Straßengesetz genutzt und auf Verordnungen delegiert.

Zur Beschlagnahmung (als Beweismittel) kommt es nur nicht, wenn du die im Raum stehenden Straftaten Fahrerlaubnis und / oder Versicherung nicht vorhanden, ausräumen kannst. Wenn du mit dem Hinweis kommst, dass dies nur 6km/h fährt und du somit ausgenommen bist, wird das Einrad zur Überprüfung eingezogen (DEKRA / TÜV - Prüfstand, der nicht vorhanden ist, deshalb ganz lange warten..). Das alles ist nicht Verhältnismäßig, wenn keine Straftaten im Raum stehen. Deshalb kümmere dich um eine Versicherung, führe das Rad nur mit Führerschein. Sei > 18 Jahr alt oder < 14 Jahre jung (strafunmündig). Und lass nichts passieren.

 

Bzw. wenn du Zugriff auf Beck-Online hast, kannst du auch nach Gerichtsverhandlungen über Einräder, bzw selbstbalancierende Fahrzeuge suchen. Ich habe keine finden können. Obwohl das Thema ja nun schon einige Zeit alt ist. Vielleicht schlummern noch welche, die evtl. auf ein Prüfstand warten um ein Gutachten einzuführen.

 

Gruß, Teran

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On 7.4.2017 at 7:05 PM, man-on(e)-wheel said:

So Leute. Ein kurzer Reminder: immer schön Helm tragen!
Knapp 15 km/h reichten für diese Verformung des Schaumstoffs, meiner Nase und des Unterarmknochens... (Mein ACM ist ganz geblieben, das Auto auch. Also alles gut ?)

_20170407_190512.JPG

Und so sieht dann das Schreiben der Polizei aus...

DSC_0007.JPG

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Scheiße, Mann !
Tut mir Leid zu lesen.
Nicht nur, dass Du Blessuren hast - jetzt dreht dir die Rennleitung auch noch 'n Strick draus.
Ich glaube ich geh dieser Tage mal zu meiner Versicherung und frag mal nach. Schadet nicht.

Edited by Razumpel
Rächtschreibunk
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Mit richtigem Deutsch haben dies wohl nicht so, ist wohl mit der heissen Nadel gestrickt. Und dass jetzt plötzlich Du schuld sein sollst, wollen die dich verarschen?

Nuja, hoffe das geht für dich gut weiter. Tips hab ich leider keine, ausser zu sagen dass wenn es einen Zusammenstoss auf der Fahrbahn gibt, derjenige der die Vorfahrt geklaut hat (= derjenige der auf die Strasse rausgefahren ist obwohl da schon wer war) prinzipiell schuld ist, egal sonstige (unterstellte) Umstände wie Handy. Lass dir da nix gefallen und sag denen deutlich was Sache ist.

Hoffe die Verletzungen heilen gut. Weisst Du was der Unfallverursacher (=nicht du!) zu erwarten hat? Das wirkt irgendwie so als wollten sie alles auf dich schieben.. (?) oder die machen mit dem Anderen das selbe, damit sie weniger Arbeit/Unklarheit haben und für Alles die Schuld auf irgendwen schieben können.

edit: und wohl mitm Anwalt reden bevor man irgendwas sagt/schreibt kann auch net schaden, machst du vermutlich eh (wenn die schon so kommen)

Edited by meepmeepmayer
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Gegenüber der Polizei muss ich eh keine Aussage machen. Egal wie, ich würde mich ja selbst belasten, weil ich das Teil im Straßenverkehr genutzt habe. Also warte ich, nach Absprache mit dem Anwalt, auf Post von der Einleitungsbehörde (Staatsanwaltschaft). Und die müssen dann erst entscheiden, in es ein Verfahren gibt oder es bei ner Ordnungswidrigkeit beliebt.

Was die Schuldfrage angeht... Logisch, dass der Autofahrer so aussagt. Da ich eh eine Teilschuld bekommen werde, kann man auch versuchen ganz aus der Sache raus zu kommen. Er wäre blöd, würde er das nicht versuchen. Aber gibt ja Zeugen :)

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Freut  mich zu hören.
Nu bin ich mal gespannt was aus der Geschichte noch wird.

Ich bin ja auch kurz davor mir ein zügigeres Rad zu holen, weil mir
selbst mein X3 echt Spaß macht... Leider verderben mir die Berichte
mit involvierter Rennleitung die Laune darauf ein bisschen. Obwohl ich
bisher 95% meiner Strecken über Waldwege und eigene
Rad / Wanderwege gefahren bin. Also nix für die Innenstadt (bisher).

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On 23.4.2017 at 9:27 AM, Teran said:

 

Huhu @RenaissanceMan,

 

mir ist dieses Gutachten auch bekannt. Es ist schön zu lesen, allerdings für uns keine Lösung. Evtl. kannst du damit im Fall der Fälle es bei einer Gerichtsverhandlung einbringen, aber das wars dann auch.

Es ist auf der Straße nunmal so, dass dort nicht der Richter steht, sondern der Polizeibeamte. Dieser wird das Gutachten nicht durchlesen, um demnach keine Maßnahmen zu ergreifen. Er geht nach seinem gelernten Wissen streng nach der roten Linie, und diese hat die bayrische Polizei aufgezeigt (http://www.polizei.bayern.de/muenchen/verkehr/recht/index.html/227504). Danach wird die Polizei handeln. (Bei Beck-Online findest du auch noch eine andere Einschätzung von einem Polizeihauptmeister, diese geht komplett in die Richtung der Polizei und berücksichtigt auch die EU-Richtlinie). Im Verkehrsrecht schlägt EU-Recht NICHT Landesrecht. Die EU hat da viel Spielraum gelassen, und dieser wurde durch ein Straßengesetz genutzt und auf Verordnungen delegiert.

Zur Beschlagnahmung (als Beweismittel) kommt es nur nicht, wenn du die im Raum stehenden Straftaten Fahrerlaubnis und / oder Versicherung nicht vorhanden, ausräumen kannst. Wenn du mit dem Hinweis kommst, dass dies nur 6km/h fährt und du somit ausgenommen bist, wird das Einrad zur Überprüfung eingezogen (DEKRA / TÜV - Prüfstand, der nicht vorhanden ist, deshalb ganz lange warten..). Das alles ist nicht Verhältnismäßig, wenn keine Straftaten im Raum stehen. Deshalb kümmere dich um eine Versicherung, führe das Rad nur mit Führerschein. Sei > 18 Jahr alt oder < 14 Jahre jung (strafunmündig). Und lass nichts passieren.

 

Bzw. wenn du Zugriff auf Beck-Online hast, kannst du auch nach Gerichtsverhandlungen über Einräder, bzw selbstbalancierende Fahrzeuge suchen. Ich habe keine finden können. Obwohl das Thema ja nun schon einige Zeit alt ist. Vielleicht schlummern noch welche, die evtl. auf ein Prüfstand warten um ein Gutachten einzuführen.

 

Gruß, Teran

Hi @Teran,

ich stimme Dir völlig zu, auf der Strasse trifft man den Polizist, nicht den Richter oder einen Jurist. Grosskopfs Argumentation hilft - wenn überhaupt - nur vor Gericht.

Allerdings geht die "Verkehrsrechtliche Einordnung des Hoverboard" von Polizeihauptkommissar Bernd Huppertz an EUCs vorbei. Dieser geht nur auf Hoverboards ein, widerspricht sich, was die Typengenehmigung von selbstbalancierenden Fahrzeugen angeht ("diesem Zusammenhang bleibt fraglich, ob er wieder die Typgenehmigung fordern darf, die die VO(EU) 168/2013 ja gerade nicht vorschreiben wollte"), verheddert sich in der Frage der Mehrspurigkeit und geht auf die Argumentation von Grosskopf in Bezug auf Einräder gar nicht ein. Daher sehe ich von dort keine Gefahr für EUCs in D.

Im Moment scheint es zwei im Prinzip unabhängige Initiativen zur zukünftigen Regelung von EUCs in D zu geben: (1) die der BASt und des BMVI und (2) die PLEV der EU. Die Petitionen zu EUCs in D haben zu keiner Änderung oder gar Verbesserung der Situation von EUCs in D geführt. Meine Versuche, den konkreten, detaillierten  Stand oder Zeitplan dieser Initiativen zu erfahren, sind bisher gescheitert. Bleibt wohl leider wieder einmal nur Abwarten, wie beim Segway; da waren es über sechs Jahre, bevor die MobHV wirksam wurde.

Verd... Warum kann die Bundesregierung EUCs nicht JETZT legalisieren - z.B. analog der juristischen Fiktion des § 1 III StVG in Bezug auf E-Bikes oder analog des Segways und der MobHV, während die Eurokraten ihre Standardisierungswut austoben, solange sie wollen ... Ahhh ! :crying:

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Wenn mir jemand den Text von Beck-Online "Grosskopf: Verkehrsrechtliche Einordnung von einrädrigen selbstbalancierenden Fahrzeugen, NZV 2015, S. 531" als PDF zukommen lassen könnte, wäre ich dankbar.

Was die Polizei angeht, mache ich mir mittlerweile nicht mehr so viele Gedanken - ich fahre mehrmals pro Woche direkt vor deren Augen und habe mich auch schon ein paarmal mit einigen Cops unterhalten. Die sind - zumindest hier - wirklich cool und freundlich. Einer sagte mir erst kürzlich, dass sie nichts machen würden solange nichts passiert, aber bei einem Unfall natürlich handeln müssten - was ja auch verständlich ist.

Daher fahre ich weiter und bestimmt nicht nur 6km/h, etwas passieren kann immer - egal was man tut. 

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Ich habe mittlerweile mehr als 2000 Kilometer auf meinem Ninebot One durch mindestens 10 verschieden deutsche Großstädte zurückgelegt und bin dabei mindestens 30 Polizeibeamten begegnet. Nur ein einziges Mal hat mich die Polizei angehalten undzwar in Leipzig wo ich zu Hause und am meisten unterwegs bin. Ich denke, wenn man sich langsam, vorsichtig und sicher auf einem Monowheel bewegt, wird man nicht von der Polizei angehalten. Heute zum Beispiel sind mindestens 2 Streifenwagen an mir vorbeigefahren ohne mich anzuhalten. 

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1 hour ago, Torsten Daerr said:

Ich denke, wenn man sich langsam, vorsichtig und sicher auf einem Monowheel bewegt, wird man nicht von der Polizei angehalten. Heute zum Beispiel sind mindestens 2 Streifenwagen an mir vorbeigefahren ohne mich anzuhalten. 

Ich freu mich für Dich, wenn das bei Dir so funktioniert und drück die Daumen, dass das so bleibt. Verallgemeinern darfst Du das leider nicht. Dafür gibt es zu viele Beispiele, wo es trotz vorsichtiger Fahrweise und freundlichem Auftreten zu Anzeigen und gar Beschlagnahmen gekommen ist. Ist leider in manchen Gegenden ein echter Launeverderber.

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On 4/29/2017 at 1:01 AM, Tilmann said:

Ich freu mich für Dich, wenn das bei Dir so funktioniert und drück die Daumen, dass das so bleibt. Verallgemeinern darfst Du das leider nicht. Dafür gibt es zu viele Beispiele, wo es trotz vorsichtiger Fahrweise und freundlichem Auftreten zu Anzeigen und gar Beschlagnahmen gekommen ist. Ist leider in manchen Gegenden ein echter Launeverderber.

Wie zum Beispiel bei mir: war zwar mit einer guten Geschwindigkeit unterwegs, aber mit Helm und Licht im Industriegebiet Augsburgs (also keine Gefährdung von Fußgängern oder Verkehrs da dort wirklich gerade niemand sonst unterwegs war). Gut, fuhr auf dem Gehweg, aber in angesicht dass kurz darauf (als ich angehalten wurde) ein Fahrrad auch auf dem Gehweg vorbei fuhr schien das kein Problem zu sein. Denke auch das freundlich sein zu den Polizisten auch hilft, können ja erstmal nichts dafür dass die Gesetze in DE hinterher sind... (bei ihrem freundlich gemeinten Vorschlag, warum ich mir denn nicht einfach einen Roller kaufe habe ich dann aber schon etwas an mich halten müssen :P )

Ja, Laune verdorben. Hier fahre ich nicht mehr, das eine Jahr halte ich noch aus (und fahre derweil auf Privatgrund und im Ausland wo es schon legal ist).

Edited by RidingInTheRain
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