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German Discussion Group


Fahrtwind

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On 8/2/2018 at 12:55 PM, mneg said:

Die Li-Ionen-Akkus altern schneller bei höheren Temperaturen, insbesondere in extremen Ladungszuständen, also sehr voll oder leer.

Interessant. Dass leere Akkus bei Hitze besonders schell altern ist mir neu, obwohl ich auf dem Thema eine ganze Weile herumrecherchiert habe. Gibt's da eine Quelle zu?

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7 hours ago, Mono said:

Rollwiderstand ist nicht im ad hoc Programm? Bei heftiger Steigung sicherlich vernachlässigbar.

Ist schon seltsam dass schneller den Berg hochfahren im Endeffekt das Material schont, aber so ist es wohl.

Rollwiederstand ist Geschwindigkeitsunabhäng., solange keine destruktive Matreialdeformatione gibt.

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18 hours ago, Mono said:

Interessant. Dass leere Akkus bei Hitze besonders schell altern ist mir neu, obwohl ich auf dem Thema eine ganze Weile herumrecherchiert habe. Gibt's da eine Quelle zu?

Kenne das auch nur so, dass es nur um temperatur geht, und sehr lange ganz leer schlecht ist.

leider ist das aber auch ein ziemlich komplexes thema. Allgemeine quellen findet man ja genug zu Li Akkus

1-s2.0-S1876610217301479-main.pdf?_tid=b

https://www.nature.com/articles/srep12967

oder einfach wikipedia :)

https://en.m.wikipedia.org/wiki/Lithium-ion_battery

und da unter „Battery Life“ - „Degradation“

ich rate mal man kann schlecht sagen, was wirklich einen großen Einfluss generell hat, egal wie beschaffen der Akku, ausser das hohe temperatur die batterie schneller altert.

waren Ladezyklen nicht auch mittlerweile ziemlich egal?

und schnell laden könnte wegen mehr erwärmung schlechter sein?

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19 hours ago, Chriull said:

Rollwiederstand ist Geschwindigkeitsunabhäng., solange keine destruktive Matreialdeformatione gibt.

hmm, die nötige Kraft um den Rollwiderstand zu überwinden ist nicht proportional zur Geschwindigkeit sondern konstant? D.h., bei 0km/h verbliebe eine notwendige positive Kraft gegen den Rollwiderstand (wie bei der Schwerkraft, die auch bei 0km/h im Anstieg bestehen bleibt). Seltsam. EDIT: my bad, natürlich, die Arbeit ist (in erster Näherung) proportional zur Geschwindigkeit, d.h. die Kraft ist konstant.

Edited by Mono
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6 hours ago, Mono said:

hmm, die nötige Kraft um den Rollwiderstand zu überwinden ist nicht proportional zur Geschwindigkeit sondern konstant? D.h., bei 0km/h verbliebe eine notwendige positive Kraft gegen den Rollwiderstand (wie bei der Schwerkraft, die auch bei 0km/h im Anstieg bestehen bleibt). Seltsam.

Ohne Bewegung gibt es keine Reibung und keinen Rollwiderstand, also auch keine Kraft... ;)

Ansonsten aus "Rollwiderstand Wikipedia":

"Grenzen der Theorie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die oben beschriebene Beziehung {\displaystyle F_{\mathrm {R} }={\frac {d}{R}}\cdot F_{\mathrm {N} }=c_{\mathrm {R} }\cdot F_{\mathrm {N} }}F_{{\mathrm  {R}}}={\frac  {d}{R}}\cdot F_{{\mathrm  {N}}}=c_{{\mathrm  {R}}}\cdot F_{{\mathrm  {N}}} ist ein vereinfachtes Modell, welches für die meisten Berechnungen in der Technik ausreichend ist. Die Abhängigkeit der Reibung von weiteren Größen (Kontaktkraft, Geschwindigkeit, etc.) wird hierbei nicht berücksichtigt.

Ferner betrachtet das beschriebene Modell nicht den möglichen Einfluss eines dritten Stoffes, der an der Grenzschicht zwischen Wälzkörper und Wälzkörperbahn vorhanden sein kann (Flüssigkeit oder Schmierstoff). Beispiele sind Schmierfett auf der Schiene oder Wasser auf der Straße. In einem solchen Fall wird von Mischreibung gesprochen.

Extreme Werte für Geschwindigkeiten und Temperaturen sowie eventuell chemische Einflüsse an den Kontaktstellen können mit diesem Modell nicht erfasst werden."

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On 8/4/2018 at 6:50 PM, Mono said:

Interessant. Dass leere Akkus bei Hitze besonders schell altern ist mir neu, obwohl ich auf dem Thema eine ganze Weile herumrecherchiert habe. Gibt's da eine Quelle zu?

Der Ladestand ist proportional zur Spannung und die Spannung ist nur der Mittelwert über die dutzenden Zellen. Deshalb kann es sein, dass bei tiefem Ladezustand einzelne Zellen näher an "leer" sind als andere und bereits Tiefentladungsalterung unterliegen, was durch Wärme noch beschleunigt wird.

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Mal ne andere Frage: gibt es eigentlich ein sehr zuverlässiges EUC mit 30+ km/h, das bereits eine Bescheinigung über elektromagnetische Verträglichkeit (Richtlinie 2006/96/EG in der jeweils geltenden Fassung oder ECE-R10) hat? Wegen Antrag auf Ausnahmeregelung/Ausnahmegenehmigung

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Und kann mir jemand sagen, wie ich einem Member hier im Forum eine Nachricht senden kann, oder alternativ ob ich mit jemandem hier, der sich mit dem Rechtlichen Teil gut auskennt, per Email schreiben kann?

Habe eine offizielle Prüfstelle angeschrieben mit der naiven Frage, was notwendig ist, damit ich eine Zulassung erhalte. Bekam eine sehr nette Antwort, mit paar Seiten an Erklärungen, über die Problematik generell und welche Umwege nur möglich wären/sein könnten.

Es fehlte dabei die EU Verordnung 168/2013, wobei ich aber die 2 von anderen gerne zitierten Punkte im Kontext nachgelesen habe und es nur so verstehe das EUC einen Typ hat, dass bei Zulassung der Umweltaspekt auch mit einbezogen werden soll, und bei erst zulassung dann doch nicht, dass es dann eine Zeit gibt, zu der es noch weiterhin zugelassen ist.

Nun bin ich sicher nicht so fundiert mit Gesetze lesen und deuten wie so mancher andere hier. Kenne nur die Problematik der Begriffsdefinitionen und das googeln nach juris artikeln aus uni-zeiten.

Es war zum Teil eine private Antwort, daher möchte ich die hier nicht einfach so posten, aber erhoffe mir, das mir jemand schreiben kann, welche fragen/punkte ich zurückschreiben sollte. Falls damit dann die Antwort kommt, das es dann eigentlich nicht Zugelassen werden muss, dann wäre das sicher ein hilfreiches Blatt, das man mit sich führen könnte.

daher wer mir kurz auf meine Email schreibt, dem leite ich gerne die nachricht weiter. Weiss nicht ob man einfach so kontaktdaten hier geben kann, daher meine, beginnt mit „Nils.Reichert“, dann ein Punkt, und endet mit gmail.com. (So hilft das hoffentlich auch gegen primitive spam-bots :) )

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7 minutes ago, Nils Reichert said:

Und kann mir jemand sagen, wie ich einem Member hier im Forum eine Nachricht senden kann, oder alternativ ob ich mit jemandem hier, der sich mit dem Rechtlichen Teil gut auskennt, per Email schreiben kann?

Habe eine offizielle Prüfstelle angeschrieben mit der naiven Frage, was notwendig ist, damit ich eine Zulassung erhalte. Bekam eine sehr nette Antwort, mit paar Seiten an Erklärungen, über die Problematik generell und welche Umwege nur möglich wären/sein könnten.

Es fehlte dabei die EU Verordnung 168/2013, wobei ich aber die 2 von anderen gerne zitierten Punkte im Kontext nachgelesen habe und es nur so verstehe das EUC einen Typ hat, dass bei Zulassung der Umweltaspekt auch mit einbezogen werden soll, und bei erst zulassung dann doch nicht, dass es dann eine Zeit gibt, zu der es noch weiterhin zugelassen ist.

Nun bin ich sicher nicht so fundiert mit Gesetze lesen und deuten wie so mancher andere hier. Kenne nur die Problematik der Begriffsdefinitionen und das googeln nach juris artikeln aus uni-zeiten.

Es war zum Teil eine private Antwort, daher möchte ich die hier nicht einfach so posten, aber erhoffe mir, das mir jemand schreiben kann, welche fragen/punkte ich zurückschreiben sollte. Falls damit dann die Antwort kommt, das es dann eigentlich nicht Zugelassen werden muss, dann wäre das sicher ein hilfreiches Blatt, das man mit sich führen könnte.

daher wer mir kurz auf meine Email schreibt, dem leite ich gerne die nachricht weiter. Weiss nicht ob man einfach so kontaktdaten hier geben kann, daher meine, beginnt mit „Nils.Reichert“, dann ein Punkt, und endet mit gmail.com. (So hilft das hoffentlich auch gegen primitive spam-bots :) )

Ich glaube, diese Fragen interessieren irgendwo alle, weltweit, so dass ich finde, diese Eröterungen könnten ruhig in aller Öffentlichkeit hier im Forum geführt werden, da in Ländern außerhalb Europas nicht nur das letztendliche Ergebnis, sondern vielmehr auch die Schritte und Erfahrungen von Interesse sein dürften, die am Ende dann zu einer Zulassung oder Duldung oder mindestens zu guten Argumenten führen könnten, dass Milde vor Recht walten möchte, wenn einen mal einer anhält.

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1 hour ago, Nils Reichert said:

Und kann mir jemand sagen, wie ich einem Member hier im Forum eine Nachricht senden kann, oder alternativ ob ich mit jemandem hier, der sich mit dem Rechtlichen Teil gut auskennt, per Email schreiben kann?

 

Das geht erst dann, wenn Du noch mehr Postings geschrieben hat - ist echt so. War auch verblüfft und hatte dieselbe Fragestellung!

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2 hours ago, Nils Reichert said:

Habe eine offizielle Prüfstelle angeschrieben mit der naiven Frage, was notwendig ist, damit ich eine Zulassung erhalte. Bekam eine sehr nette Antwort, mit paar Seiten an Erklärungen, über die Problematik generell und welche Umwege nur möglich wären/sein könnten.

Hallo @Nils Reichert,

die Prüfstelle wird auf die Maschinenrichtlinie EU Richtlinie 2006/42/EG anspielen. Das Problem dabei ist, dass du dabei gar nichts machen kannst. Das muss alles der Hersteller durchlaufen.

  • sicherstellen, dass die Maschine die in Anhang I aufgeführten,  für  sie  geltenden  grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt;
  • sicherstellen, dass die in Anhang VII Teil A genannten technischen Unterlagen verfügbar sind;
  • insbesondere die erforderlichen Informationen, wie die Betriebsanleitung, zur Verfügung stellen;
  • die zutreffenden Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Artikel 12 durchführen;
  • die EG-Konformitätserklärung gemäß Anhang II Teil 1 Abschnitt A ausstellen und sicherstellen, dass sie der
    Maschine beiliegt;
  • die CE-Kennzeichnung gemäß Artikel 16 anbringen.

Weiter solltest du überlegen, des ein elektrisches Einrad zwar eine Maschine ist, aber zusätzlich (noch immer) ein Kraftfahrzeug. Auch mit der korrekten Maschinen - Konformitätserklärung wird die Polizei ein Führerschein und eine Versicherung von dir verlangen. Die Versicherung möchte eine EU-Typgenehmigung haben, der wird die Maschinen - Konformitätserklärung auch nicht reichen.

Quote

ob ich mit jemandem hier, der sich mit dem Rechtlichen Teil gut auskennt, per Email schreiben kann? 

Dies geht in Deutschland nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz leider nicht. Es gibt ganze Horden von Anwälten die Foren nach Rechtsberatungen durchforsten um diese Anwender dann abzumahnen.

Gruß, Teran

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9 hours ago, Toshio Uemura said:

Ich glaube, diese Fragen interessieren irgendwo alle, weltweit, so dass ich finde, diese Eröterungen könnten ruhig in aller Öffentlichkeit hier im Forum geführt werden, da in Ländern außerhalb Europas nicht nur das letztendliche Ergebnis, sondern vielmehr auch die Schritte und Erfahrungen von Interesse sein dürften, die am Ende dann zu einer Zulassung oder Duldung oder mindestens zu guten Argumenten führen könnten, dass Milde vor Recht walten möchte, wenn einen mal einer anhält.

Also hier, ein privates Gespräch mit paar empfehlungen:

Gerne antworten wir Ihnen, auch wenn wir Sie vorab darauf hinweisen müssen, dass wir keine umfassende Rechtsberatung oder "Erklärung", Auslegung bzw. Kommentierung von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien oder anderer Rechtsnormen durchführen (dürfen). Alle weiteren Bemerkungen sind rein informell und bedürfen ggf. eigener weitergehender rechtlicher Abklärung.
 
Es handelt sich nachfolgend lediglich um eine rein persönliche - wenn auch relativ fundierte - Auslegung der Vorschriften durch den Unterzeichnenden. 

Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge, sofern die bauartbedingte motorisch erreichbare Höchstgeschwindigkeit über 6 km/h liegt, einem genehmigten Typ entsprechen (bzw. entsprechend einzeln genehmigt sein). 

Auch wenn es bereits namhafte Fahrzeughersteller gibt, die Produkte auf den Markt bringen, die einen elektrischen Antrieb oder einen Antriebsunterstützung haben, sind die rechtlichen Voraussetzungen, um diese im öffentlichen Verkehrsraum bewegen zu dürfen, bislang nicht für alle derartigen "Sport-, Fun- oder Spielgeräte" gegeben.

Bereits ohne einen elektrischen Antrieb- oder Hilfsantrieb sind herkömmliche Einräder keine Fahrräder im Sinne der rechtlichen Bestimmungen. Gemäß § 16 Abs 2 StVZO sind u.a. Roller u ähnliche Fortbewegungsmittel keine Fahrzeuge im Sinne der StVZO. Dies muss auch für Einräder gelten. Damit gelten für diese Fz die Bau- und Ausrüstungsvorschriften der StVZO nicht; sie dürfen deshalb auch nicht die öffentlichen Fahrbahnen benutzen oder im öffentlich zugänglichen Verkehrsraum benutzt werden.
Ergänzend wird in den gängigen Kommentaren auf § 24 Abs 1 StVO verwiesen, wonach u.a. „Kinderwagen, Roller Kinderfahrräder und ähnliche Fortbewegungsmittel“ keine Fahrzeuge im Sinne der StVO sind. Hierzu müssen analog zur StVZO auch Einräder gezählt werden. Wer Fortbewegungsmittel nach § 24 StVO mitführt oder benutzt, ist deshalb Fußgänger und hat die Verhaltensregeln für Fußgänger im Straßenverkehr (§ 25 StVO) zu beachten. Führer von Einrädern müssen somit die Gehwege benutzen.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__16.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__24.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__25.html

Zusammenfassend fällt ein solches Einrad als Sport-, Spiel- oder Funsportgerät  eher unter § 16 Abs 2 StVZO und § 24 Abs. 1  StVO und deshalb darf damit nur auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und in Spielstraßen gefahren werden. 
Aber eben solche ohne Motorkraft oder -unterstützung.

Als Fahrrad könne es höchstens dann gelten, wenn es der StVZO insbesondere den §§ 63-67 StVZO entspräche. Und grade § 63a StVZO fordert, u.a. dass ein Fahrrad ein Fahrzeug mit mindestens zwei Rädern sein muss. 

Alle sogenannten "Anderen Straßenfahrzeuge" müssen mit Bremse, Lenkung, Lichttechnische Einrichtungen usw. ausgestattet sein.
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/index.html


Verkompliziert wird das Ganze noch durch den Motor, auch wenn der, das Fahren eines Einrades stabilisiert und damit vielleicht deutlich erleichtert.
Nach aktueller Fassung des § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), sind nur solche Elektrofahrräder verkehrsrechtlich Fahrrädern gleichgestellt und somit dafür die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden, "die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und 
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird " ... 
Das gilt auch dann, soweit diese Fahrzeuge "zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht" ... https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__1.html (vergl. § 63 a StVZO Abs. 2 http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__63a.html)

Aber aufgrund der Leistung von 800 W und der Manipulationsmöglichkeiten der Geschwindigkeit könnte man nicht mal über eine Ausnahme vom § 63a Abs. 1 eine Anerkennung als Pedelec erreichen und wäre somit zumindest bis 25 km/h im Bereich eines Fahrrads mit Hilfsmotor (Mofa). Aber auch dafür müsste es zunächst ein Fahrrad sein.


Fahrzeuge, die mit Motorunterstützung schneller als 6 km/h und bis ca. 25 oder 30 km/h fahren können, fallen derzeit unter die Betriebserlaubnispflicht (wie z.B. Kleinkrafträder oder Mofas), es sei denn, dass für diese Fahrzeuge gesonderte Regelungen wie die Pedelecs oder die Segways geschaffen wurden.

Auf Fuß- oder Radwegen dürfen solche PLEV (für "Personal Light Electric Vehicle", wie sie im offiziellen EU-Wortschatz genannt werden) in Deutschland nicht betrieben werden. Selbst wenn sie eine Betriebserlaubnis (BE) hätten. Aber eine BE zu erhalten ist nach aktueller Rechtslage leider fast aussichtslos.

Für die Segways wurde in Deutschland im VkBl/Jahr 2009/H.16/S.487 - S.492 zwar die Verlautbarung Nr. 144 veröffentlicht, welche die technischen Rahmenbedingungen zur Zulassung solcher Fahrzeuge definiert. Diese führte zur Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr und zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und u.a. zur Verordnung über die Teilnahme elektronischer Mobilitätshilfen am Verkehr (Mobilitätshilfenverordnung – MobHV)
(http://www.gesetze-im-internet.de/mobhv/index.html). Allerdings gilt diese Verordnung und alle damit zusammenhängenden Vorschriftenäderungen nur für zweispurige Fahrzeuge. Einräder sind danach nicht beurteilbar.


Bitte beachten Sie, dass vom Betrieb eines solchen Kraftfahrzeuges eine erhöhte Gefährdung für Sie als Fahrzeugführenden und ggf. für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen kann. Die Rechtslage fordert aufgrund einer motorisierten möglichen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h eine Betriebserlaubnis ggf. Mofa-Prüfbescheinigung (bis 25 km/h), eine Fahrerlaubnis (> 25 km/h) für einspurige (Kleinkrafträder) und solche Fahrzeug fallen halt auch, wenn sie auf öffentlichen Wegen oder Plätzen verwendet werden, unter das Pflichtversicherungsgesetz. https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/index.html


Die einzige mögliche Alternative, ein solches Fahrzeug unter der aktuellen Rechtslage legal im Straßenverkehr bewegen zu können, führt über entsprechende Ausnahmeregelungen und Ausnahmegenehmigungen. Welche dort im Detail für Sie möglich bzw. realisierbar wären, sollten Sie mit einem amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) in Ihrem Einzugsgebiet und der für Sie zuständigen oberen oder obersten Landesbehörde für Verkehr abstimmen. 

Abschließend würden wir Ihnen nahe legen, sich einen Beratungstermin von Ihrer "Technischen Prüfstelle" geben zu lassen. Nehmen Sie dazu bitte nach Möglichkeit Fotos, Skizzen, Zeichnungen oder anderweitige Entwürfe mit, wie sie wenigstens die wichtigsten Bau und Betriebsvorschriften der StVZO einhalten könnten, mit, damit eine möglichst konkrete Anfangsbewertung erfolgen kann.


Aber auch dann, könnte es noch ein langwieriger und weiter Weg werden. Denn u.a. müssen elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (Richtlinie 2006/96/EG in der jeweils geltenden Fassung oder ECE-R10 ) nachweisen. Aber allein die notwendigen Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit könnten schon einige hundert bis ein paar tausend Euro betragen. Und das ohne Garantie auf Erfolg. So etwas lohnt nur, wenn man dann auch vor hat ein solches Fahrzeug in Stückzahlen zu vertreiben.

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31 minutes ago, Nils Reichert said:

Aber auch dann, könnte es noch ein langwieriger und weiter Weg werden. 

Nils, danke für diese hochinteressante Information. Es sieht so aus, als hätten wir weltweit vorerst einmal schlechte Karten. Umso wichtiger ist es, auf Selbstdisziplin und gute Manieren zu achten. Hier in Japan, bewegen wir uns auch im Bereich der verhaltenen Illegalität. Wenn ich hier durch die Gegend fahre, waren die bisherigen Reaktionen stets, Staunen, Bewunderung, Zuspruch und Daumen hoch. Auch einmal aus einem Polizeiauto. Ich bin mehrfach an Polizisten vorbei gefahren und hatte nie Probleme bisher. Aber ich weiß auch von einem Mädchen in Kyoto, dessen Inmotion V8 bei einer Kontrolle beschlagnahmt wurde, weil sich Anwohner beschwert hatten.

Also schlechte Presse und Rauditum vermeiden und die positiven Seiten unserer e-Pferdchen zur Schau tragen und so ein Beitag zu einer breiten Akzeptanz dieser neuen, zukunftsweisenden Art der Fortbewegung in der Gesellschaft zu leisten. Vielleicht bringt uns das auf dem langwierigen und weiten Weg ein kleines Stück voran. Danke nochmals, Nils, für den interessanten Beitrag. 

Und noch ein kleiner Hoffnungsschimmer: so viel ich weiß, war Drachenfliegen und Paragliden in der DDR auch strikt verboten und doch hat das die Pioniere in diesem Sport nicht abgehalten. ? 

Edited by Toshio Uemura
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6 hours ago, Nils Reichert said:

Aber auch dann, könnte es noch ein langwieriger und weiter Weg werden. Denn u.a. müssen elektrisch angetriebene Kraftfahrzeuge die Anforderungen der elektromagnetischen Verträglichkeit (Richtlinie 2006/96/EG in der jeweils geltenden Fassung oder ECE-R10 ) nachweisen. Aber allein die notwendigen Prüfungen der elektromagnetischen Verträglichkeit könnten schon einige hundert bis ein paar tausend Euro betragen. Und das ohne Garantie auf Erfolg. So etwas lohnt nur, wenn man dann auch vor hat ein solches Fahrzeug in Stückzahlen zu vertreiben.

Moin,

ich bin wahrlich kein Experte in technischen und verkehrsrechtlichen Belangen, habe aber schonmal im Büro von mehrfach ausgezeichneten Existenzgründern [inklusive Riesenurkunde des Bundespräsidenten an der Wand], nämlich den Machern des 'Scuddy' gestanden. Die beiden haben für ihr Gefährt geschickt die Nischen der bestehenden Gesetzeslage ausgenutzt... also z.b. dass zwei Räder auf einer Achse mit weniger als 46 cm Spurbreite in Deutschland als EIN Rad gewertet werden. Das Teil hat also am Ende 3 Räder, es gilt aber als Moped. Ein Hoverboard hingegen gilt in diesem Lande als Auto. Das nennt sich dann wohl Beamtenlogik.

Ich möchte niemanden entmutigen, sich aufzumachen und zu versuchen, sein Gefährt zu legalisieren, zitiere aber mal wörtlich, was die beiden mir dereinst als Guten Rat mitgaben: 'Jede Minute, die Du investierst, das Teil legal auf die Straße zu bringen, ist vergeudete Lebenszeit'.

Ich glaube, wir kommen leider nicht drum herum, zu warten, bis auch die Allerletzten [BMVI, BASt und Konsorten] sich genötigt sehen, endlich ein akzeptables Gesetz zu Elektrokleinstfahrzeugen zu liefern... Feuer unterm Hintern machen wäre das Zauberwort, wenn man Beschleunigung wünscht. Leider scheint deren Hosenboden aber aus Asbest gefertigt zu sein.

Ich persönlich setze mittlerweile meine grösste Hoffnung in Sachen 'Vorsprung durch Technik' auf die Expertise des vereidigten Sachverständigen Professor Doktor Honigtau-Bunsenbrenner und seinem Assistenten Beaker. Also diese beiden hier:

bunsi.jpg.0afa47fa108dd3dc613d8c45dc76001a.jpg

Nix für ungut,

Nordlicht.

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3 hours ago, Nordlicht said:

Moin

Bei uns ist rauchen und Alkoholkonsum auch erst mit Volljährigkeit (als ab 20!) erlaubt. Who cares! Die Höchstgeschwindigkeiten sind in der Stadt 40 km/h, auf Landstraßen 50 km/h, auf Schnellstaßen 60 km/h auf Autobahnen 80/90 km/h. Who cares! Geschwindigkeitskameras lösen in der Regel bei 140 km/h aus. Radarkontrollen müssen zuvor im Radio angesagt werden und private Radarwarngeräte mit Einsatzfahrzeugortung sind natürlich erlaubt, so dass man weiß, wenn Zivilstreifen in einen Radius von 2 km deines Fahrzeugs kommen. Alles legal. Wer sich erwischen lässt ist selber Schuld beim großen Katz-und-Maus-Spiel in unserem Straßenverkehr. Wer verantwortungslos fährt und Unfälle baut, bekommt die volle Wucht seiner Verfehlungen zu spüren.

„Mündiger ziviler Ungehorsam!“ heißt die Zauberformel für uns alle; und ... 

... unsere Hoffung hier ist: Seitensprung durch Technik!

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Waiting to Polizeiinspektion to take back my EUC..he told me that is not allowed to ride it ..if they will stop ne again..i told him that he go less than 6 km/h..no..is not matter..it's not allowed.. 

Show me the Law..do you threat me or what?

20180809_073734-756x1008.jpg

20180809_074009-756x1008.jpg

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Polizei hat mich eben auf dem fahrradweg angehalten. Konnte versicherung vorweisen und ec coc papier, und angeben dass es baubedingt max 30 fährt und auch so angemeldet, aber wollte es trotzdem beschlagnahmen - ohne richtigen Grund.

will es prüfen und vielleicht heute später zurück geben, aber ich rate mal das war es mit dem teil :(

inmotion v8

 

fahrradweg war ein markierter Bereich auf dem Bürgersteig

Edited by Nils Reichert
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1 hour ago, Nils Reichert said:

aber wollte es trotzdem beschlagnahmen - ohne richtigen Grund

Sehr ärgerlich! Halte uns mal auf dem Laufenden..

Vorgestern ist noch ein Polizeiwagen im Kreis Göttingen an uns auf dem Fahrradweg einfach vorbeigefahren.

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Hatte das einrad auf 6km/h gedrosselt gehabt, als es mir beschlagnahmt wurde, und ich muss zugeben es war nun im ersten schritt ganz nett. Polizist sagte mir das er es prüfen lässt und sich dann später meldet, und hat angerufen.

so grob prüfen fährt es wohl nicht so schnell, daher gab es 2 Angebote:

1. ich sage/bestätige, dass es schneller als 6 km/h fährt und bekomme es sofort zurück. Werde dann aber die Tage wegen fahren ohne Zulassung eine strafe zahlen.

2. Ich sage/bestätige, dass es nicht schneller als 6 km/h fährt, und die müssen es dann von einem Gutachter prüfen lassen. Dann müsste er es aber noch behalten. Dann gibt es bei unter (oder max?) 6 km/h keinerlei strafe, aber bei mehr als 6 gäbe es die strafe fahren ohne Zulassung sowie kosten für das Gutachten.

ich habe mich für punkt 2 entschieden, weil ich denke wenn das was gerichtliches wird, dann stehen die Chancen hierbei sehr gut, weil habe ja versicherung und es ist max 6 km/h.

allerdings gibt es auch das risiko, das ein gutachter bei falscher prüfung vielleicht behauptet, dass es schneller als 6 fährt, weil es korrigiert ja auch kippen kurzzeitig bei mehr als 6 km/h, und ob die momentane Drosselung als Drosselung akzeptiert wird.

kann mir jemand sagen, ob ich noch eine Rechtsschutzversicherung abschließen kann, die für diesen Fall greift, bei der der „Tathergang“ vor dem Abschluss der Versicherung liegt, aber die unklare folge wegen gutachten etc. in der Zukunft liegt?

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Hm,

 

zuerst mein Beileid. Henn dia Bolizischde em 'Schwoabaländle' nix zom doa?

 

Ich glaube, da wirst Du mit Pauken und Fanfaren untergehen, da die Begrenzung auf 6 km/h ja nicht bauartbedingt ist, sondern in der app eingestellt wird.

Es wiehert unheimlich - aber ehrlich: Du bist eine Gefahr - im Gegensatz zu den Terroristen und Gefährdern......

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11 minutes ago, MBIKER_SURFER said:

Hm,

 

zuerst mein Beileid. Henn dia Bolizischde em 'Schwoabaländle' nix zom doa?

 

Ich glaube, da wirst Du mit Pauken und Fanfaren untergehen, da die Begrenzung auf 6 km/h ja nicht bauartbedingt ist, sondern in der app eingestellt wird.

Es wiehert unheimlich - aber ehrlich: Du bist eine Gefahr - im Gegensatz zu den Terroristen und Gefährdern......

Seien wir doch auch mal ein bisschen stolz meine Herren:

wir sind nicht miese Gefährder oder Terrortouristen.... wir sind DIE GEFAHR! ..... Henndas kabbiert ia Bolizischde!!! ... ? 

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Ja, kann nix machen. Verfahren wegen falschen angaben bei der versicherung und2. Strafverfahren wegen fahren ohne versicherung, weil die soll ja nicht gültig sein.

und haben es nun weiter beschlagnahmt und gesagt das Staatsanwalt dann entscheidet, ob/wann es zurück kommt.

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1 hour ago, Nils Reichert said:

Ja, kann nix machen. Verfahren wegen falschen angaben bei der versicherung und2. Strafverfahren wegen fahren ohne versicherung, weil die soll ja nicht gültig sein.

und haben es nun weiter beschlagnahmt und gesagt das Staatsanwalt dann entscheidet, ob/wann es zurück kommt.

Ein großes DANKE von mir und Respekt für deinen Mut, Pionierarbeit zu leisten! Schlimm, dass du in den sauren Apfel ? beißen musst, aber nur dank Leuten wie dir, die Präzidenzfälle provozieren, kommen wir Schritt für Schritt, Stein für Stein weiter auf diesem staubigen Weg. Meine Hoffnung ist, dass große Firmen wie Honda, die ja auch auf diesem Gebiet Entwicklung betreiben, Einfluss nehmen und irgendwann die Politik der Wirtschaft nachgeben muss und die Rechtsprechung gezwungen ist sich in die richtige zeitgemäße Richtung zu bewegen. Leider hilft dir das alles natürlich nichts. Trotzdem DANKE! ? Good Job!

Edited by Toshio Uemura
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