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What is the definite, current law on EUCs in Germany?


RenaissanceMan

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Klärung der aktuellen Gesetzes(schief)lage - Warten auf PLEV, MobHV, etc

Liebe Leute,

Dank an @Asphaltkleber für die juristischen Ausführungen (s.o.)!

Die aktuelle Lage zu EUCs in Deutschland ist insgesamt sehr widersprüchlich, unübersichtlich, unbefriedigend, frustrierend... Die Bundesregierung ist vom Bundesrat aufgefordert worden, umgehend eine gesetzliche Regelung für EUCs herbeizuführen und weder BASt noch BMVI kommen in die Pötte. Auf Brüssel/die EU zu warten und die sich anschließende Implementation in deutsches Recht könnte auch noch längere Zeit benötigen. Einen Präzedenzfall zu EUCs im öffentlichen Straßenverkehr, der exemplarisch vor einem deutschen Gericht verhandelt wurde, ist mir nicht bekannt.

Deshalb schlage ich Folgendes vor.

Wir poolen unsere Ressourcen und suchen uns einen kompetenten und reputablen Rechtsbeistand in Verkehrs- und EU-Recht, den wir bitten, eine belastbare Studie über die aktuelle Situation von EUCs in Deutschland zu erstellen. Wenn dabei herauskäme, dass EUCs in D heute tatsächlich nicht bestraft werden können (wie oben angedeutet), dann hätten wir einen vorläufigen Freibrief(*), wenigstens bis die Politik in die Puschen kommt und ihre Hausaufagben erledigt. Falls sich das Gegenteil erweist, sind wir wenigstens aktuell informiert und gewarnt.

Ich wäre bereit, dazu einen finanziellen Beitrag zu leisten und würde mich auch anbieten, die Sache zu koordinieren. Und nein: ich habe keinen Verkehrs- oder EU-Anwalt in meinem Familien- oder Freundeskreis :rolleyes:. Das Berater-Team würden wir uns gemeinsam aussuchen. Mit vereinten Kräften könnte es uns gelingen, das gegenwärtige Chaos rund um EUCs zu entschärfen. Eine "Light-Version" der Studie würden wir auch in dies Forum stellen. Falls jemand anders diese Initative ernsthaft anführen möchte, bitte melden, ich übergebe gern! @OliverH? :)

Wer macht mit?

 

PS. (*) Natürlich ist klar, dass so eine Studie keinen gesetzlich bindenden Charakter hat und dass ein Gericht diese auch kippen kann. Es wäre aber besser als gar nichts und wesentlich mehr als wir - jeder einzeln - jetzt in der Hand haben.

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Ich habe hier mal einen Fragenkatalog begonnen. Ergänzungen/Kritik willkommen!

Fragen an einen Rechtsexperten / Fachanwalt für Verkehrsrecht in Deutschland und der EU

Unter Berücksichtigung des deutschen und europäischen Verkehrsrechts, was ist die aktuell (November 2016) gültige und nach Möglichkeit gerichtlich belastbare Situation bezüglich elektrischer Einräder ("electric unicycles" = EUCs) in Deutschland?

Im Einzelnen.

1)      Ist, unter Berücksichtigung der EU Verordnung No. 168/2013 und dem Prinzip der Vorrangigkeit von EU-Recht vor nationalem (deutschen) Recht sowie der jeweils unterschiedlichen Legaldefinitionen, die Klassifikation von EUCs als Kraftfahrzeug derzeit in Deutschland rechtlich gültig/ungültig/strittig/unstrittig? (Begründung)

(a)      Was ist die aktuell gültige Klassifikation von EUCs in Deutschland?

 

2)      Ist der Betrieb von EUCs in Deutschland derzeit erlaubt/geduldet/verboten/mit Strafe bewehrt:

(a)      auf öffentlichen Flächen

i)       Straßen

ii)      Fahrradwegen

iii)     Fußgänger-Bürgersteigen

iv)     Parks

v)      Fußgängerzonen

vi)     Waldwegen

vii)   Feldwegen

viii)  Mofawegen

(b)    auf nicht-öffentlichem Gelände

i)       Straßen

ii)      Fußwegen

iii)     Einkaufszentren?

 

3)      Ist für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) erforderlich:

(a)      eine Typengenehmigung

(b)      eine Einzel-Genehmigung

(c)      eine Zulassung der Straßenverkehrsbehörde

(d)      eine Fahrer/Fahrzeug-Haftpflichtversicherung

(e)      ein Führerschein, falls ja, welche Klasse(n)?
(Begründung)

 

4)      Gelten für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) technische (Mindest-)Anforderungen und falls ja, welche sind dies, u.a. betreffend

(a)      Höchstgeschwindigkeit

(b)    maximale Motorleistung

(c)      maximale Batteriekapazität

(d)      Bremsvorrichtungen

(e)      akustisches Warnsignal

(f)       Schutzkleidung

(g)      Beleuchtung
(Begründung)

 

5)      Gibt es für den Betrieb von EUCs auf öffentlichem Gelände (wo derzeit nicht verboten, s.o.) Verkehrsregeln, die eingehalten werden müssen? Welche sind dies? (Begründung)

 

6)      Wer ist in Deutschland zuständig für die Genehmigung bzw. Einschränkung des Betriebs von EUCs auf öffentlichem Gelände?

(a)      der Bund

(b)     das Land

(c)      die Gemeinden

(d)      Sonstige
(Begründung)

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10 hours ago, Slaughthammer said:

Hast du eine grobe Idee, wie teuer der Spaß am Ende in etwa wird?

Ich schätze, für ca. 1000€ Obergrenze müsste ein Fachmann das hinbekommen, vielleicht auch schon zu 500€ oder darunter. Das wären 10 x 50€ ;)

Um konkret weiter voranzukommen, müssten wir ein Angebot einholen, und dazu müssen wir uns erstmal auf jemanden einigen. Hättest Du da ev. einen (oder mehrere) Vorschläge?

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56 minutes ago, Slaughthammer said:

Nein, ich habe da keinen an der Hand. Aber wenn sich abzeichnet, dass das zustande kommt, wäre ich mit 50€ auch dabei!

BTW, Ich komme aus Wunstorf, also gar nicht so weit weg von Hangover... gibts es hier in der Gegend eigentlich eine aktive Szene?

Super, vielen Dank für deine Bereitschaft / dein Engagement!

Wunstorf kenne ich, war schon am/um das Steinhuder Meer Einrad fahren, sehr schöne Gegend, und so flach :P!

Eine EUC Community habe ich hier in der Gegend noch nicht gefunden, und nur zweimal ein anderes Einrad in der Stadt gesehen. Aber vielleicht ist das ja der Beginn einer wundervollen - Fahrgemeinschaft :D?!

Ich muss allerdings gestehen, dass ich wegen der ganzen rechtlichen und versicherungstechnischen Problematik selten in der Stadt unterwegs bin, obwohl mein KS16 ideal für die Fahrten ins Büro wäre :rolleyes:!

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